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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.02.2015 um 08:39
@Frau.N.Zimmer
@Mao1974
Für mich ist das moralisch auch grenzwertig. Zumal wirklich nur der einen "richtigen" Seite Geld gegönnt wird. Da darf man dann auch offensiv Geld Spenden anwerben oder sich öffentlich darüber beschweren, dass für den damals als Mörder verurteilten und im Krankenhaus untergebrachten Täter über 27 kein Kindergeld (mehr) ausgezahlt wurde.
Wenn man dann noch sieht, dass viele der Unterstützer auf Facebook öffentlich aufs Heftigste gegen "Kinderschänder" kämpfen, dann ist das scheinheilig und bizarr.

@Senseless999
Ich versteh Deinen Beitrag nicht.
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Das Problem ist doch wohl das man halt einfach dem Mörder seine Tat nicht nachweisen konnte und somit nicht den wahren Täter ausfindig machen konnte
Das widerspricht sich total. Dem Mörder die Tat nicht nachweisen - heisst doch, es gibt einen Mörder, dem kann nur die Tat nicht nachgewiesen werden. Dann macht der 2. Teil des Satzes keinen Sinn, denn dann gibt es gar keinen "wahren Täter" irgendwo.
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Und auch wenn UK es gewesen wäre und schuldunfähig wäre, dann gehören trotzdem zukünftige Opfer eher noch mehr geschützt! Aber nachweisen muss man ihm es auch können, bevor ein Urteil gesprochen wird.
Redest Du jetzt von dem Mord oder von den Missbräuchen? Ersterer ist ja vom Tisch. Letzteres steht als juristische Wahrheit fest und wurde anhand sehr übereinstimmender und sehr zahlreicher Aussagen vom Täter und von den Opfern bewiesen. Wie wollte man das wegwischen? Nach fast 14 Jahren?

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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 09:26
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Fällt dir also auch nichts ein. Denn für alles, was den rechtlichen Bereich betrifft, da kommt ja der Staat für die Kosten auf, bzw. wird von unser aller Steuergeldern bezahlt.
Ulvi K. benötigt bei den ihn vorgeworfenen Taten einen Rechtsbeistand, das sieht man daran, dass das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt hat. Soweit ich das verstehe ist ein Pflichtverteidiger genau das, was das Wort sagt: ein Verteidiger, der sicherstellt, dass der Beschuldigte juristisch ausreichend vertreten wird.
Wer letzten Endes die Kosten für den Verteidiger übernimmt ist nicht von vorneherein fix. Wenn ich das richtig durchblicke, dann zählen die Kosten des Pflichtverteidigers (in der Regel sind geringere Stundensätze ansetzbar als beim Wahlverteidiger) zu den Prozesskosten.
Auch wenn die Staatskasse alle laufenden erstattungsfähigen Kosten nach Antrag übernimmt, so werden bei einem Schuldspruch sämtliche Kosten des Pflichverteidigers von dem Verurteilten zurückgefordert.
Es ist also zunächst völlig ok, dass in diesem Fall ein Pflichtverteidiger bestellt ist, der seine (Haupt-)Kosten von der Staatskasse ausgelegt bekommt.

Wofür könnten die Spenden denn also dann gebraucht werden, wenn man den genannten juristischen Zweck anschaut?
Mir fallen da spontan 3 Möglichkeiten ein:
- man muss damit rechnen, dass selbst bei einem Wiederaufnahmeverfahren ein Schuldspruch erfolgt und die Verfahrenskosten würden dann zurückfallen
- es gibt eine zusätzliche Vereinbarung mit dem neuen Pflichtverteidiger, dass seine Mehrkosten direkt vom Mandanten bezahlt werden müssen, was bei einem so weit entfernt wohnenden Profi-Anwalt schnell ein gutes Sümmchen ergeben kann (Zitat Wikipedia: Pflichtverteidiger können mit dem Mandanten eine zusätzliche Vergütung vereinbaren)
- nicht jede Reise zum Lichtenberger Stammtisch wird vom Gericht als notwendig anerkannt werden und 400km einfach kosten mit Fahrtzeitvergütung und Übernachtung etc. schon etwas

Ob später die so eingetriebenen Gelder auch wirklich so zweckgebunden eingesetzt werden ist ja auch so ne Frage.
Viel wird bei dieser Aktion eh nicht zusammenkommen. Ist meine persönliche Voraussage :)


Zum Nachlesen:

http://pflichtverteidiger.info/kosten-pflichtverteidiger-wer-uebernimmt/ (Archiv-Version vom 22.02.2015)
Pflichtverteidiger: Kein Anwalt auf Staatskosten
Viele denken, dass Pflichtverteidigung eine Art Armenrecht sei, so dass demjenigen, der sich keinen Anwalt leisten kann, ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird – vergleichbar etwa mit der Prozesskostenhilfe im Zivilrecht. Das ist falsch (dazu mehr unter Voraussetzungen der Pflichtverteidigung). Denn die Kosten eines Pflichtverteidigers gehören zu den Verfahrenskosten. Und die Verfahrenskosten trägt der Verurteilte.

Kosten Pflichtverteidiger: Bei Verurteilung zahlt der Angeklagte
Wird der Beschuldigte also im Strafverfahren verurteilt, dann muss er die Kosten des Strafverfahrens tragen, hierzu gehören auch die Kosten des Pflichtverteidigers. Praktisch bedeutet dass, das der Pflichtverteidiger seine Gebühren gegenüber der Staatskasse abrechnet, die Staatskasse sich das Geld aber später vom Verurteilten zurückholt. Unter Umständen kann es sein, dass dem Verurteilten die Kosten nur teilweise auferlegt werden – allerdings sind diese Fälle selten. Und im Jugendstrafverfahren wird von einer Auferlegung der Verfahrenskosten – also auch der Pflichtverteidigerkosten – häufig nach § 74 JGG abgesehen.
Wikipedia: Pflichtverteidiger#Verg.C3.BCtung des Pflichtverteidigers


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 09:33
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Täter über 27 - kein Kindergeld
du findest die Empörung darüber verkehrt? klar steht dem KiG zu, er ist doch lebenslänglich 8-12jährig.
da muss doch die ethikkommission was tun. Das muss man anders sehen als bei sonstigen Erwachsenen, die kann man nicht alle gleich behandeln !


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 09:36
@lawine
so gesehen... :D


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 19:32
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Alles richtig! Und als S.K. dann eine Arbeit im Altersheim, was nun wirklich nicht jeder machen will, angenommen hat, war das auch höchst verwerflich für diese " Leute"

Der kleine Junge dem man die Opferente heute noch neidet, hat diese nur ein paar Wochen bekommen. Niemand fragt da ob er den Missbrauch jemals verdaut hat. Und die anderen Kinder die keine Unterstützung beantragt hatten, die werden verleugnet. Auf den Kleinsten hat man sich ja besonders eingeschossen, ich vermute eben weil dessen Mutter die Hilfe beantragt hat, so sind die Missbräuche eben noch mehr " amtlich"

Ich mag nicht weiter drüber nachdenken, sonst wird mir wieder übel.
Wenn ich das recht in Erinnerung habe, hat der Opferrente bezogen, weil er durch das Beobachten des Mordes an Peggy schwerst traumatisiert gewesen sein soll.

Und dann hat seine Mutter zu allem Überfluß noch verspätet die Angabe gemacht, sie habe Ulvi gegen 13 Uhr auf der Bank gesehen. Das hat die Ulvi-Unterstützer ja so aufgebracht, dass sie letztlich die Familie aus dem Ort gemobbt haben.

Man kann da zu den Angaben stehen, wie man will. Ich frage mich da nur, was ein Kind in dem Alter am mutmaßlichen Tattag etwa zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt dazu bewegt mutterseelenallein gleich zweimal den Notruf anzurufen.


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 19:43
Meine Rede @LivingElvis
Ein Siebenjähriger macht doch nicht mutterseelenallein Scherzanrufe bei der Polizei. Ausgerechnet in Nähe und zu der Zeit als ein Mädchen im Dorf verschwindet.
Leider konnte ich über diese beiden Notrufe nur herausfinden, dass es sie gab. Nicht aber, wann sie stattfanden und auch keine konkreten Inhalte.


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 20:15
@jaska
@LivingElvis

Ja, das mit den Anrufen bei der Polizei ist wirklich merkwürdig. Man müsste eben wissen, was der Junge konkret gesagt hat oder ob er soetwas öfter machte.

Aus seinen Aussagen werde ich nicht recht schlau, das klingt schon teilweise sehr abenteuerlich...

Die Mutter dieses Jungen ist aber nicht die Frau, die Ulvi auf der Bank gesehen haben will.


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 20:51
@Mao1974
Ja, der Junge adaptierte seine Version mehrmals. Fakt ist aber, dass er als Siebenjähriger 2 mal den Notruf tätigte. Und dass er selbst Opfer von sexuellen Übergriffen seitens Ulvi K.s war.
Daher muss man mehrere Faktoren berücksichtigen, wenn man diese Veränderungen seiner Geschichte beurteilt. Kindliche Verarbeitungsstrategien, Angst vor dem Täter/ dessen Vater, übersteigerte Phantasie, Verdrängung, Wichtigtuerei, Schock - all das kann Ursache sein. Keinesfalls darf man ihn vorschnell verurteilen geschweige denn jetzt noch nachtreten. Das war ein Kind!

Alles was ich zu den Anrufen finde ist ein Frankenpostartikel:


Frankenpost, 23. Dezember 2003
Bei der Aussage des Kindes wurde gestern Nachmittag die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch der Angeklagte verließ den Gerichtssaal. Ulvi K. hatte dies über seine Anwälte selbst angeboten. Die Mutter des Zehnjährigen hatte bereits im Mai 2000, ein Jahr vor Peggys Verschwinden, dafür gesorgt, dass gegen K. ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs ihres Sohnes eingeleitet worden war. Damals waren die Ermittlungen jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
Die Mutter berichtete gestern vor der Großen Jugendstrafkammer weiter, ihr damals siebenjähriger Junge hätte auch von einem weiteren Mann erzählt, groß, mit schwarzen Haaren und einer schwarzen Jacke, der ihn, nachdem ihn Ulvi K. zu einer Scheune gebracht hatte, ebenfalls zu sexuellen Handlungen genötigt habe. Diesen Mann will der Junge auch am Tag von Peggys Verschwinden in der Nähe des Aussichtspunkts "Hermannsruh" in der Nähe des Lichtenberger Schlossberges gesehen haben. Die Stelle gilt nach den Ermittlungen der Soko als Tatort für den Mord an Peggy Knobloch.
Aus den Aussagen der Mutter ging gestern allerdings auch hervor, dass der Junge im Laufe der Zeit mehrere unterschiedliche Versionen seiner Geschichte erzählt hat. So habe er einmal angegeben, dass er beobachtet habe, wie Ulvi K. im "Sachsenhäuschen" die am Boden liegende Peggy gewürgt habe. Dabei soll auch K.s Vater anwesend gewesen sein. Das Kind, das das Geschehen von einem Versteck aus beobachtet haben will, habe gesagt: „Ich habe mich nicht mal getraut, Luft zu holen, damit mich keiner sieht.“ All diese Aussagen konnten von den Ermittlern nicht verifiziert werden. Allerdings ist bislang auch nicht zu klären gewesen, was der Junge tatsächlich an jenem Nachmittag gemacht hat. Als erwiesen gilt, dass er von einer Telefonzelle aus zwei Mal kurz hintereinander die Notrufnummer der Polizei in Naila gewählt hat. Er hat dabei allerdings nichts Verwertbares gesagt und später angegeben, es habe sich nur um einen Scherz gehandelt.



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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 21:15
@jaska

Eben! Er war erst Sieben!
Sicher hat ihn Peggys Verschwinden enorm beschäftigt, da ist es eben schwer, zu beurteilen, was er tatsächlich erlebt hat und was seiner Fantasie entsprungen ist.

Er will ja noch mit Peggy gespielt haben. Aber ob das tatsächlich an diesem Tag war?
Er schildert das Tatgeschehen halt immer anders, berichtet von Verfolgungsjagden, will die Tat mal hier, mal dort beobachtet haben und erzählte sogar, Peggy wäre an der Burgmauer vergraben worden.
Ich persönlich denke, er war einfach gnadenlos überfordert mit der Situation und mit jedem Nachbohren seitens Erwachsener wurde das extremer. Ob er wirklich etwas gesehen hat? Ich tendiere eher zu nein.


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 21:28
@jaska

Nochwas:

Das mit den Anrufen bei der Polizei finde ich auch deshalb seltsam, weil es irgendwie keinen Sinn ergibt. Wenn er so abgeklärt war, den Notruf zu wählen, warum hat er nichts Brauchbares geschildert?
Warum hat er sich nicht an eine erwachsene Vertrauensperson gewandt, sondern war laut Aussage der Mutter an diesem Tag bis abends draußen unterwegs? Erscheint mir seltsam für ein Kind dieses Alters. Sicher, jedes Kind ist anders, aber ich fände es natürlich, daß ein Kind mit Sieben schnell Hilfe sucht und sich vor allem selbst in Sicherheit begibt.Im Klartext: Nachhause läuft!


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 22:08
@Mao1974
Um das zu beurteilen müsste man wirklich die Chronologie seiner Aussagen kennen. Also ob er diese Geschichten erst auspackte, als er von Peggys Verschwinden wusste bzw. als er dessen Tragweite begriff.
Die Notrufe sehe ich aber als gewichtiges Indiz an, dass er in jedem Fall eine extreme Beobachtung gemacht hat. An einen Scherzanruf kann ich nicht glauben. Das wäre zeitlich und räumlich ein zu großer Zufall. Und ein Siebenjähriger käme alleine wohl eher nicht auf eine solche Idee. Wäre er zwölf gewesen und hätte noch 3 Kumpels dabeigehabt - dann eher. Wobei die Hemmschwelle, ausgerechnet die Polizei zu veräppeln hoffentlich recht groß sein sollte.


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Peggy Knobloch

07.02.2015 um 22:37
@jaska

Wirklich schwer zu sagen. Ich finde es für einen Siebenjährigen auch seltsam, die Polizei zu veräppeln, andererseits hatte der Junge einen großen Bruder, den er vielleicht nachgeahmt hat.

Ich verstehe eben nur nicht, warum er dann nichts ausgesagt bzw wirklich um Hilfe gebeten hat, wenn er schon die Nummer wählte. Und warum er an diesem Abend offenbar Zuhause nichts erzählt hat (im Gegensatz zum vorherigen Missbrauch durch UK, den er offenbar direkt zeitnah mitteilte).

Außerdem spricht der Junge eben von einer Tat am späteren Nachmittag, was wieder nicht zum fehlenden Schulranzen passt . Und er hat, wie gesagt, teilweise sehr abenteuerliche Dinge dabei, wie zB , daß er die Tat von einem Container aus beobachtet hat, nachdem er den Tätern auf einem Parallelweg folgte oder auch das Vergraben der Leiche an der Burgmauer...
Er hatte offenbar auch erzählt, Peggy liege hinter einem Stein, den er (FL) leicht hätte verschieben können. Liest sich teilweise wie die James-Bond-Phantasien eines Siebenjährigen...


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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 07:35
Ich denke der Junge hat irgendetwas gesehen. Mit seinen 7 Jahren wollte er das Gesehene in kindlicher Art, vermutlich so dramatisch verpacken, dass man ihm auch glaubt. Ich denke mit 7 erwarten sie zunächst Hilfe von der Polizei und sind noch zu " ehrfürchtig" um zu veräppeln.
Mein Sohn hat auch mal den Notruf gewählt weil ich seine Legos für ein paar Tage konfisziert habe :D Als ich mit dem Karton auf dem Weg in den Keller war, nutze er die Gelegenheit ;) Für meinen Buben war das eben auch eine Notsituation. Gut, mein Sohn damals 5 aber ob sich da bis 7 so viel ändert?

Im letzten Jahr, kurz vor Beginn des WAV konnte man auf FB gelesen wie der heute junge Mann von einem nun ehemaligen BI-Mitglied, in übelster Art und Weise verhöhnt und beleidigt wurde. Da ist es kein Wunder, dass er auch jetzt nach all den Jahren nichts mehr dazu sagt.
Aber ich frage mich, warum gehen die noch immer so auf ihn los? Hat man Bedenken er könnte doch noch erzählen was er wirklich gesehen hat?
Sonst könnte man die Angelegenheit sehen wie sie eben war - er war damals ein Kind von 7 Jahren und hat sich verhalten wie ein Kind.
Ein halbwegs normaler Mensch sieht doch in einem kleinen Jungen nicht den " Schuldigen" an "was auch immer". Aber irgendetwas scheint bei diesen Leuten die den damaligen Buben so mies behandelt haben und noch behandeln nicht so ganz in Ordnung zu sein.


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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 08:54
@Mao1974
Ich tue mich schwer damit, den Jungen völlig zu ignorieren.
Ob und wann er an diesem Tag zu Erwachsenen ging, um Schutz zu suchen, ist mir völlig unbekannt.
Ich kann nur aus 2 eigenen Erfahrungen berichten, wo ich als Kind genau nicht zu meinen Eltern ging: im einen Fall hatten sie mir verboten, auf hohe Bäume zu klettern. Was ich trotzdem getan habe und natürlich bin ich prompt runtergefallen und habe mich schwer am Arm verletzt. Die Wunde habe ich jedoch 1 Woche versteckt bis es nicht mehr ging und ich hab währenddessen Niemandem von dem Sturz erzählt, da war ich 9. Mit 6 hatte ich einen dramatischen Fahrradunfall, bei dem mir aber außer Schrammen nichts passiert war. In meinem Schock hab ich mich 3 Tage bei den Großeltern versteckt (dass ich dort sein würde war geplant) und weder denen noch den Eltern was von dem Unfall erzählt. Das kam erst auf, als sich Unfallzeugen bei meinen Eltern meldeten.
Das ist jetzt natürlich sehr verkürzt, aber ich weiß eben aus eigener Erfahrung, dass viele Dinge, die Kinder tun oder nicht tun scheinbar unlogisch sind. Deshalb verwundert mich eher nicht, dass dieser Junge nach Betätigung des Notrufes sich ablenkte. Da muss nur der Beamte geschimpft haben oder gesagt haben, es sei Alles gut. Dann kann der Junge aus Angst oder eben weil er beruhigt war sich wieder anderen Dingen zuwenden, sich ablenken.
Leider funktioniert die kindliche Psyche zuweilen so, dass Erlebtes einsortiert wird in ein Konglomerat von Erlerntem, Bekanntem und Phantasie. Da werden dann Dinge dazugereimt oder umgebaut, damit es für ein Kind logisch und erklärbar wird. Ein fiktives Beispiel ist zum Beispiel das Vergraben der Leiche am Sachsenhäuschen; wenn dieser Ort immer schon was Düsteres für das Kind hatte und er den Täter dort schon mal gesehen hatte, wäre es für ihn naheliegend, die Frage nach dem Verbleib der Leiche dahingehend zu beantworten, selbst wenn er das nicht gesehen hat.
Deshalb sind auch verschiedene Versionen nicht dem Kind anzulasten, solche Abweichungen sind normal. Schwierig ist es aber, zu versuchen, aus dem Erzähltem dann die Wahrheit zu extrahieren. Deshalb tat man sich ja so schwer mit dem Zeugen.

Mich würde interessieren, wann dieses Kind erstmals von seiner vermeintlichen Beobachtung erzählt hat. Bevor oder nachdem Ulvi K. den Mord gestanden hatte?


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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 11:54
Behördenstress, 08. Februar 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/02/08/unzensiert-leserbrief-zum-thema-weihnachtsurlaub-auch-fur-ulvi-kulac/ (Archiv-Version vom 26.03.2015)
Unzensiert-Leserbrief: Zum Thema: Weihnachtsurlaub auch für Ulvi Kulac
 

In der Frankenpost vom 14.12.2014 wird im Zusammenhang mit dem weihnachtlichen Hafturlaub von Uli Hoeneß zurecht darauf verwiesen, dass Herrn Ulvi Kulac ein solcher Urlaub von der psychiatrischen Klinik Bayreuth vorgeblich aufgrund seines Therapiezustandes verweigert wurde. Und dies, obwohl Herr Kulac bereits im Mai dieses Jahres vom Landgericht Bayreuth vom Vorwurf des Mordes an Peggy K. freigesprochen wurde. Ulvis momentaner Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie begründet sich insofern ausschließlich aus den „Sexualtaten“ des behinderten Mannes. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist verwerflich und soll hier nicht klein geredet werden. Es muss allerdings im Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass Ulvi nunmehr bereits 13 Jahre seines Lebens im Maßregelvollzug der Psychiatrie verbringt. Die Frage ist, ob die Gerichte zu einem solch gravierenden Urteil gekommen wären, wenn es die Tateinheit mit dem Mordvorwurf nicht gegeben hätte. Die Frage ist weiterhin, ob Ulvis Behinderung ausschließlich im Hinblick auf das Zweitvergehen ausreichend beleuchtet und bewertet wurde. Es geht nicht mehr nur um Weihnachtsurlaub, es geht darum, ob ein Verbleib von Herrn Kulac in der Psychiatrie überhaupt noch zu begründen ist, oder wie es Richter am Landgericht Deggendorf ausdrücken, ob dem Freiheitsgrundrecht des Verurteilten nicht Vorrang vor dem Sicherungsrecht der Allgemeinheit zukommt. Gegebenenfalls wäre sogar zu prüfen, ob die langdauernde Unterbringung nicht gegen den Artikel 3 GG verstößt, wonach niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf.Es verwundert nicht, dass in bedeutenden deutschen Printmedien die gängige Praxis des Maßregelvollzugs, heftigst kritisiert wird. So schreibt zum Beispiel Thomas Fischer, der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitschrift die ZEIT: „Vom deutschen Maßregelvollzug nach Guantànamo ist es nur ein kleiner Schritt.“  Dem ist nichts hinzufügen.



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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 16:28
@jaska

Gut, dass Unterstützer auch Leserbriefe schreiben ist deren gutes Recht ;) Guantanamo - natürlich :D Da mag man schon Garnichts dazu schreiben so peinlich ist das.

Ich verstehe nur nicht warum man ständig auf die Taten von vor 13 Jahren verweist und meint er hätte genug " gebüßt". Es geht doch derzeit nicht um das was war, sondern darum was von ihm zu erwarten wäre.
Deswegen darf dieses hier kein Thema werden:" ob dem Freiheitsgrundrecht des Verurteilten nicht Vorrang vor dem Sicherungsrecht der Allgemeinheit zukommt."
Die Allgemeinheit sind in diesem Fall zunächst Kinder, die keine Chance hätten sich gegen die Körpermacht dieses Mannes zu wehren.
Wie kann man sich so über das Recht auf Unversehrheit eines jeden Kindes hinwegsetzen.


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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 17:53
Danke @jaska für Deinen Link
http://behoerdenstress13.com/2015/02/08/unzensiert-leserbrief-zum-thema-weihnachtsurlaub-auch-fur-ulvi-kulac/ (Archiv-Version vom 26.03.2015)
Zitat von jaskajaska schrieb:In der Frankenpost vom 14.12.2014 wird im Zusammenhang mit dem weihnachtlichen Hafturlaub von Uli Hoeneß zurecht darauf verwiesen, dass Herrn Ulvi Kulac ein solcher Urlaub von der psychiatrischen Klinik Bayreuth vorgeblich aufgrund seines Therapiezustandes verweigert wurde.
"Zurecht darauf verwiesen" ??? Hm, man kann ja wohl die beiden Herren und ihre Vergehen nicht miteinander vergleichen. Oder hab ich das falsch verstanden und es geht darum, dass weihnachtliche Zusammengehörigkeit in der Familie JEDEM zugestanden werden sollte? Egal, für MICH sind diese beiden Fälle zwei Paar Stiefel.
Zitat von jaskajaska schrieb:dass Herrn Ulvi Kulac ein solcher Urlaub von der psychiatrischen Klinik Bayreuth vorgeblich aufgrund seines Therapiezustandes verweigert wurde. Und dies, obwohl Herr Kulac bereits im Mai dieses Jahres vom Landgericht Bayreuth vom Vorwurf des Mordes an Peggy K. freigesprochen wurde.
Auch wenn an Mordvorwurf frei gesprochen...Tja, hätte Herr Kulac mal die Finger von Kindern gelassen, dann wäre er Weihnachten bestimmt bei seiner Familie gewesen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Es muss allerdings im Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass Ulvi nunmehr bereits 13 Jahre seines Lebens im Maßregelvollzug der Psychiatrie verbringt
Meiner Meinung nach ja nicht zu Unrecht. Und wie wir hier schon gelesen haben, wurde nach Prüfung/Anhörung im Januar auf ein weiteres Jahr aufgestockt bis wieder mal geprüft wird. Passt doch, finde ich.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Guantanamo - natürlich :D Da mag man schon Garnichts dazu schreiben so peinlich ist das.
Da mußte ich auch lachen @Frau.N.Zimmer . Wenn Herr Kulac in Guantanamo wäre, erst dann würde er die Hölle erleben. Jetzt hat er doch ein recht beschauliches Leben. Man sollte mit dem zufrieden sein, was man hat ;)

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 18:05
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Mein Sohn hat auch mal den Notruf gewählt weil ich seine Legos für ein paar Tage konfisziert habe
ist wenigstens das SEK angerückt? ;) ;)

@Dumas

die seite behoerdenstress ist ja wirklich ... äh ... niedlich ...


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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 18:07
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:die seite behoerdenstress ist ja wirklich ... äh ... niedlich ...
Ja nä? :D Aber ich wars nicht! Hab nur @jaska `s Link rein gestellt.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

08.02.2015 um 18:10
@Dumas

ja, mein fehler ;)

aber so oder so recht niedlich ... da ist ja wirklich die geballte inkompetenz vertreten ...


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