MobyDick14 schrieb:Die Tat von MK ist fuer mich nicht harmlos.
Die ist sicherlich für niemanden harmlos. Fakt ist aber leider nun mal wenn man ihm nichts anderes Beweisen/nachweisen kann ist die Tat mit der 5 Jahresstrafe von MS verjährt. Weil sie ihm ja den Mord nicht nachweisen können. Er hätte 5 Jahre bekommen können für die vereitelung. Da die Tat aber so lange her ist. Ist die Verjährung abgelaufen. Nur ein Mord verjährt nicht.
In § 78 StGB sind folgende Verjährungsfristen geregelt:
Taten, die im Höchstmaß mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren in 30 Jahren,
Taten, die im Höchstmaß mit 10 Jahre bedroht sind, verjähren in 20 Jahren,
Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedroht sind, verjähren in 10 Jahren,
Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren
alle übrigen Taten verjähren in drei Jahren.