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Peggy Knobloch

98.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:42
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Nein. Seit gestern ist der Status Täter im Mordfall. Auch nur deshalb gibt es die U-Haft.
Vorher war er Beschuldigter zur Verbringung der Leiche...was er sogar eingeräumte.
Nein, @Mozarts_Killer hat völlig recht. MS war Beschuldigter wg. Mordverdachts. Wegen der Verbringung der Leiche konnte er gar nicht Beschuldigter sein, weil die nämlich schon verjährt ist. Er war nur deshalb nicht in Untersuchungshaft gekommen, weil zum damaligen Zeitpunkt diese nicht von der StA beantragt worden war. Nach deren Verlautbarung mangels dringendem Tatverdacht zum damaligen Zeitpunkt. Nachdem nunmehr seine Aussagen und die im Rahmen der Durchsuchungen neu gewonnenen Beweismittel ausgewertet werden konnten, war nunmehr ein dringender Tatverdacht zu bejahen, daher jetzt auch der Antrag auf und die Bewilligung der U-Haft. Auch jetzt ist MS immer noch nur Beschuldigter. "Täter" ist er erst nach Verurteilung.

Und nochmal zur Verdeutlichung: das "oder Mittäter" ist nicht grotesk und auch nicht ungewöhnlich. Es heißt lediglich, dass im konkreten Fall die Tatbeteiligung einer weiteren Person nicht ausgeschlossen werden kann.


EDIT: Da war der Kollege @Andante etwas schneller.

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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:45
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Heißt, ich möchte die Mordmerkmale sowie die Tatbeteiligung schon wissen.
Als Mordmerkmal wird übrigens die Verdeckung einer vorangegangenen Straftat angegeben.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:47
Gleich kommt etwas in Stern tv darüber falls es interessiert.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:48
Nun meldete sich am Mittwoch sein Anwalt nach Informationen der tz* zu Wort. Sein Mandant bestreite nicht nur die Tötung, sondern jetzt auch wieder die Beseitigung der Leiche, berichtet tz. Das habe er bei der zehnstündigen Vernehmung nur gestanden, um endlich seine Ruhe zu haben, sagte sein Verteidiger. Ein Anwalt sei ihm damals verwehrt worden. Es gebe in dem 18-seitigen Haftbefehl kein einziges objektives Beweismittel gegen S. Der Verteidiger will Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen.
https://www.merkur.de/bayern/mordfall-peggy-knobloch-tatverdaechtiger-widerruft-teilgestaendnis-zr-10235839.html

*Ein Anwalt sei ihm damals verwehrt worden.

*Es gebe in dem 18-seitigen Haftbefehl kein einziges objektives Beweismittel gegen S.

Ich glaube eigentlich ja schon an unser Rechtssystem und wie (un)-wahrscheinlich sind denn diese zwei Punkte?

Immerhin hat es ja für einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts gereicht und Manuel S. hat doch im September bei der Vernehmung/den Razzien selbst Beweismittel benannt.

Die Belehrung das man als Besdchuldigter schweigen darf oder einen Anwalt hinzuziehen kann ist doch mit das Erste auf der Polizeischule.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:50
Zitat von SyrahSyrah schrieb:Gleich kommt etwas in Stern tv darüber falls es interessiert.
Welcher Sender ist das bitte?


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:50
RTL


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:50
Der Status einer Person, gegen die strafrechtlich wegen einer bestimmten, ihr vorgeworfenen Straftat vorgegangen wird, ist wie folgt:

- Beschuldigter ist jemand, gegen den polizeilich/staatsanwaltschaftlich ermittelt wird

- Angeschuldigter ist jemand, bezüglich dessen die StA die Anklageschrift bei Gericht eingereicht hat, das Gericht aber über die Eröffnung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden hat.

- Angeklagter schließlich ist der, bezüglich dessen die Anklage vom Gericht zugelassen wurde und bezüglich dessen die Hauptverhandlung eröffnet ist.

Nachzulesen in § 157 StPO.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:53
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Welcher Sender ist das bitte?
Google sterntv und Du stößt auf rtl.

@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Die Belehrung das man als Besdchuldigter schweigen darf oder einen Anwalt hinzuziehen kann ist doch mit das Erste auf der Polizeischule.
Ich hoffe doch sehr, die haben da von Anfang an ein Band mitlaufen lassen, auf dem auch nochmal explizit belehrt wird. Diesmal gibt es ja keinen Grund für eine hastig improvisierte Vernehmung wie bei UK.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:00
Zitat von margarethamargaretha schrieb:*Ein Anwalt sei ihm damals verwehrt worden.

*Es gebe in dem 18-seitigen Haftbefehl kein einziges objektives Beweismittel gegen S.

Ich glaube eigentlich ja schon an unser Rechtssystem und wie (un)-wahrscheinlich sind denn diese zwei Punkte?
* Anwalt verwehrt: extrem unwahrscheinlich. Den Fehler nach dem Skandal um UKs Geständnis noch einmal zu machen, wäre selbst in Bayern äußerst ungewöhnlich.

* Ein HB muss keine Beweismittel aufzählen. Nur den vorgeworfenen Sachverhalt und weswegen das strafbar ist (also die Paragraphen) sowie die Haftgründe (dringender Tatverdacht, Fluchtgefahr z.B.).

Die Beweismittel kann der Anwalt per Akteneinsicht erfahren.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Status einer Person, gegen die strafrechtlich wegen einer bestimmten, ihr vorgeworfenen Straftat vorgegangen wird, ist wie folgt:

- Beschuldigter ist jemand, gegen den polizeilich/staatsanwaltschaftlich ermittelt wird
Haha. Endlich jemand mit Verstand.
So und wo ist jetzt der "Täter oder Mitäter"?
Ups. Hast du ja gar nicht gelistet.

Woran das liegt , beweist du ja.

"Täter oder Mittäter" ist grotesk. Manchmal kommt es eben wie beim Ochsen die Milch.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:10
Die Polizei ist doch kein Hellseher.

Sie weiß halt nicht sicher - und das mit Sicherheit festzustellen ist Aufgabe des Gerichts - ob M.S. Alleintäter eines Mordes an Peggy sein kann oder ob noch andere zusammen mit MS Peggy umgebracht haben. Sie meint aber, genügend Anhaltspunkte zu haben, um M.S. vor Gericht nachweisen zu können, dass er an dem Mord beteiligt ist. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Das Gesetz kennt übrigens Mittäterschaft, § 25 Abs. 2 StGB.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:12
@desmodium
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:So und wo ist jetzt der "Täter oder Mitäter"?
Hat der Kollege @Andante doch schon in seinem vorherigen Beitrag erklärt, so wie ich auch. Man wird schließlich einer Tat beschuldigt, also eben beschuldigt Täter zu sein. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

@Mozarts_Killer
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb: Ein HB muss keine Beweismittel aufzählen. Nur den vorgeworfenen Sachverhalt und weswegen das strafbar ist (also die Paragraphen) sowie die Haftgründe (dringender Tatverdacht, Fluchtgefahr z.B.).

Die Beweismittel kann der Anwalt per Akteneinsicht erfahren.
Nicht ganz. Der dringende Tatverdacht muss ja von der StA dargelegt werden, wenn sie den HB beantragt. Da muss man nicht alle Beweismittel aufzählen, aber allein weil die StA den dringenden Tatverdacht behauptet, wird der Richter keinen HB erlassen.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:13
@Andante
Oh Gott.
Du hast es doch selber gerade geschrieben. Wort für Wort aus dem StGB zitiert.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:15
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Hat der Kollege @Andante doch schon in seinem vorherigen Beitrag erklärt, so wie ich auch. Man wird schließlich einer Tat beschuldigt, also eben beschuldigt Täter zu sein. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.
Lesen bildet.
Man kann Beschuldigter sein...den Täter macht das Gericht.

Hat übrigens Andante gerade wortreich erklärt.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:18
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Man kann Beschuldigter sein...den Täter macht das Gericht.
Bravo, genau so ist es ;-)


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:20
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:wo ist jetzt der "Täter oder Mitäter"?
Beschuldigter heißt, dass man einer Tat beschuldigt wird und das auch durch Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiß. Denn als Beschuldigter hat man bestimmte Rechte wie Aussageverweigerung. Die hat man als Nichtbeschuldigter, z.B. als Zeuge, nicht.
Einem Beschuldigten wird also seitens der Staatsanwaltschaft offiziell unterstellt, ein Täter zu sein. Wenn die StA noch nicht sicher ist, ob man alleine gehandelt hat, lautet die Formulierung eben "Täter oder Mittäter". Festlegen muss die StA sich erst bei der Anklageerhebung, eventuell nicht einmal dann.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:allein weil die StA den dringenden Tatverdacht behauptet, wird der Richter keinen HB erlassen.
Das ist schon richtig, Aber im HB muss hlat nur stehen, wie sich der dringende Tatverdacht begründet (Aussage des X, polizeilicher Aktenvermerk/Sachstandsbericht vom Y.Y.YY o.ä.) und wie der Haftgrund (Fluchtgefahr wegen drohender empfindlicher Freiheitsstrafe, Verdunkelungsgefahr o.ä.). Einzelne Beweismittel wie Spuren stehen nicht drin!


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:25
Ihe müsstet Euch jetzt mal einigen. Ist MS nun "Täter oder Mittäter" oder Beschuldigter.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:27
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ist MS nun "Täter oder Mittäter" oder Beschuldigter.
Er wird seitens der Staatsanwaltschaft beschuldigt, Täter oder Mittäter zu sein. D.h. PK alleine oder zusammen mit anderen umgebracht zu haben.
Juristisch ist er, wie ich schon schrieb, Beschuldigter (die Rechtsquelle StPO wurde ja schon genannt).


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:28
@desmodium
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Lesen bildet.
Man kann Beschuldigter sein...den Täter macht das Gericht.

Hat übrigens Andante gerade wortreich erklärt.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ihe müsstet Euch jetzt mal einigen. Ist MS nun "Täter oder Mittäter" oder Beschuldigter.
Für mich stellt sich jetzt eigentlich nur noch die Frage, ob Du es nicht verstehen kannst oder nicht verstehen willst.

Ich unternehme jetzt einen letzten Versuch, das nochmal zu erklären:

"MS ist der Täter." und "MS wird beschuldigt, der Täter zu sein." sind zwei unterschiedliche Aussagen. In der ersten Aussage ist festgestellt, dass MS der Täter im Mordfall Peggy ist (durch entsprechendes Urteil), mit der zweiten Aussage wird festgestellt, dass die StA den MS verdächtigt der Täter im Mordfall Peggy zu sein und deswegen gegen ihn ermittelt. Ob dieser Verdacht dann sich als richtig erweist, wird das Gericht entscheiden, sollte es zu einer Anklage kommen. Die StA kann im Übrigen während des Ermittlungsverfahrens auch zu der Ansicht kommen, dass der bisher geäußerte Verdacht unbegründet war und dann das Verfahren gegen den Beschuldigten einstellen.

Und im konkreten Fall wurde MS bereits im September verdächtigt und beschuldigt Täter im Mordfall Peggy zu sein. Auf dieser Basis wurde ein Durchsuchungsbeschluss erlassen und MS als Beschuldigter vernommen. Ein Haftbefehl gegen MS wurde nicht beantragt, weil - so die StA noch kein dringender Tatverdacht vorlag. Der dringende Tatverdacht ist eine intensivere Stufe des Verdachts, für die Durchsuchung reicht aber der Anfangsverdacht. Nach Auswertung der sichergestellten Beweismittel und der Aussage von MS ist dieser dringende Tatverdacht wohl nun erreicht.

@Mozarts_Killer
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Das ist schon richtig, Aber im HB muss hlat nur stehen, wie sich der dringende Tatverdacht begründet (Aussage des X, polizeilicher Aktenvermerk/Sachstandsbericht vom Y.Y.YY o.ä.) und wie der Haftgrund (Fluchtgefahr wegen drohender empfindlicher Freiheitsstrafe, Verdunkelungsgefahr o.ä.). Einzelne Beweismittel wie Spuren stehen nicht drin!
Das ist natürlich richtig, darum meinte ich auch "nicht ganz". ;-)


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 00:29
@desmodium

Sagen wir es mal so rum:

MS wird beschuldigt, Täter oder Mittäter eines Mordes an Peggy zu sein.

Vielleicht wird er demnächst vor Gericht auch angeklagt, Täter oder Mittäter eines Mordes an Peggy zu sein.

Ist es jetzt deutlicher?


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