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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:37
Zitat von emzemz schrieb:Was ich für unglaubwürdig halte, dass er die Polizei "rotzfrech bedroht" hat.
Keine Ahnung, wie du es nennst. Jemand der mutmaßlich jemanden getötet hat, dann solche Sprüche von sich gibt, das ist rotzfrech. Vielleicht klingt ja "feige" für dich besser. ;)

Außerdem schrieb ich "gedroht" und nicht "bedroht".

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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann muss eben Stadtrat Rank ran, der gehört haben will, dass beim Vergraben von Peggy durch M.S, drei Mann Schmiere gestanden haben, von denen Rank am 9. Mai mutmaßlich einen per Anhalter mitgenommen haben will. Also kennt Stadtrat Rank diesen einen und kann ihn bennen. Der Betreffende könnte dann ein wichtiger Zeuge fürs Vergraben sein, vielleicht auch für die Frage, wie Peggy zu Tode gekommen ist.....
Ob der Vorgenannte wirklich Abhilfe schaffen kann, wenn Zweifel bestehen, ist fraglich.
Zudem ist es oft so, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft eine unterschiedliche Auffassung haben.
WyattE schrieb (Beitrag gelöscht):Ich meine, der Stadtrat heißt Renk. Aber das nur am Rande.
Der Stadtrat heisst Rank.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:41
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Und was der Anwalt über das Septembergeständnis und die Tathergangshypothese gesagt hat – was soll er sonst sagen? Er muss das Bestmögliche für seinen Mandanten herausholen.
Aus meiner Sicht wäre Schweigen erstmal sinnvoller gewesen. Schon um sich Zeit zu verschaffen um sich ein umfassendes Bild über die Aktenlage zu machen. Ein zurückziehen des Geständnisses hätte ich ja noch verstanden aber jedes weitere Kommentar finde ich für seinen Mandanten eher schädlich.
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Was ich dennoch nicht verstehe: MS wird als Beschuldigter geführt, sein Haus durchsucht und er macht ohne Anwalt und als Beschuldigter eine mehrstündige Aussage bei der Polizei und gesteht dabei eine Tatbeteiligung?

Und das nachdem er genau weiß, was das bei UK bedeutet hat? Um als Beschuldigter ohne Anwalt überhaupt irgendetwas zu sagen bei der Polizei muss man ja schon extrem naiv sein. Insbesondere wenn man schon einmal Beschuldigter war, wenn auch vor 16 Jahren.
Vielleicht fühlte er sich der Situation gewachsen, vielleicht auch überlegen. Immerhin hat er es geschafft über viele Jahre den Verdacht von sich abzuwenden bzw. sich unverdächtig zu verhalten. Aus so einem Erfolg kann es schon zu einer Überschätzung von sich selbst kommen.

Er hat für sich ja auch die Erfahrung gemacht, so lange Ulvi K. verdächtigt bleibt, wird gegen ihn nicht weiter ermittelt. Eine Schlussfolgerung kann gewesen sein: Wenn er nur zugibt was ihm zweifelsfrei nachgewiesen wurde und darüberhinaus weite Ulvi K. belastet, so wird auch nicht weiter gegen ihn ermittelt.

Meine Überlegung setzen voraus, dass er tatsächlich an der Tat iwi beteiligt ist. Was aber bis zur einer Verurteilung nicht gesichert ist.

Sollte er tatsächlich nur der Verbringer der Leiche sein, wäre ein Anwalt aus seiner Sicht vielleicht auch nicht nötig gewesen, denn er hätte ja kein Grund sich zu verteidigen. Die Verbringung war verjährt und er keiner anderen Tat schuldig.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:41
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Jemand der mutmaßlich jemanden getötet hat, dann solche Sprüche von sich gibt, das ist rotzfrech. Vielleicht klingt ja "feige" für dich besser. ;)

Außerdem schrieb ich "gedroht" und nicht "bedroht".
Es hieß aber doch, er habe dies gegenüber einem Freund gesagt und nicht gegenüber der Polizei. Von daher hat er der Polizei nicht gedroht.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Alles andere sind Interpretationen dieser Erklärung durch Medien u.a., angereichert mit weitergehenden Vermutungen, mehr oder weniger richtigen Hinweisen auf frühere wirkliche oder vermutete Geschehensabläuf etc. und daher als das zu betrachten, was sie sind: nicht Inhalt und nicht Bestandteil der heutigen Pressemeldung.
Was soll man daran interpretieren. Es heißt auch in der Pressmitteilung hier "Täter oder Mittäter".
Das ist allein schon grotesk. Man darf echt darauf hoffen, dass die Polizei mehr Beweise hat, als "Täter oder Mittäter". Diese Formulierung sagt nicht anderes aus, als dass man genau gar nichts weiß, außer dem Geständnis des Verbringens und zugehörigen Spuren.
Ich wünschte sehr, man hätte wirklich mehr und auch den richtigen. Aber so richtig ist es nicht zu fassen.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:46
Ich habe eine (vielleicht dumme) Frage,
wenn jemand ein Geständnis widerruft, wird das dann wirklich so gesehen als hätte derjenige praktisch nie etwas gestanden? Oder hängt das demjenigen trotzdem noch nach, dass er etwas gestanden hat und das kann gegen ihn verwendet werden?


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:49
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Keine Ahnung, wie du es nennst. Jemand der mutmaßlich jemanden getötet hat, dann solche Sprüche von sich gibt, das ist rotzfrech. Vielleicht klingt ja "feige" für dich besser. ;)

Außerdem schrieb ich "gedroht" und nicht "bedroht".
Mutmaßlich. Schreibst du ja selber.
Deine Annahme ist bereits grundfalsch.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:wenn derartige Fasern nicht an Peggys Leiche oder ggf. an Kleidungsresten, die am Vergrabeort gefunden wurden, waren, besagt das Vorhandensein einer rote Decke im Kofferraum nicht viel.
Es gäbe keinen Grund für die Ermittler, einen derartigen Fund öffentich zu machen. Also müssen wir es als reine Möglichkeit betrachten.

Ebenso möglich ist natürlich, dass rote Fasern weder an der Leiche noch im Auto gefunden wurden – Zitat aus der PM der StA: "Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen."


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:54
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb: Oder hängt das demjenigen trotzdem noch nach, dass er etwas gestanden hat und das kann gegen ihn verwendet werden?
Ja, ja und nochmals ja.

Falsche Geständnisse sind meiner amateurhaften Schätzung nach der Hauptgrund für Fehlurteile.

Hier ein ganz aktuelles Beispiel, wo ein extrem zweifelhaftes Geständnis (kein Bandmitschnitt, übersetzt) in Verbinduing mit extrem zweifalhaften Belastungszeugen dennoch für eine Verurteilung gereicht hat: https://www.tt.com/panorama/verbrechen/15113973/20-facher-mord-in-syrien-lebenslange-haft-fuer-angeklagten


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 22:56
Ich denke allerdings schon, dass man die Aussage "Täter oder Mittäter" so deuten kann, dass die Polizei davon ausgeht (evtl auch Beweise dafür hat), dass MS nicht alleine gehandelt hat.
Ansonsten könnte man doch lediglich wie auch bei anderen Fällen vom "mutmaßlichen Täter" sprechen und würde nicht zusätzlich "oder Mittäter" nennen.
Ich gehe stark davon aus, dass mehrere Personen an einer vorangegangen Straftat beteiligt waren und diese gilt es nun zu ermitteln. Evtl gibt es auch schon Verdächtige und es wird nun beobachtet wie diejenigen sich verhalten seit der Verhaftung von MS.
Sollte es so sein dürften den restlichen Mittätern nun ordentlich die Beine schlottern.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:02
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:"Täter oder Mittäter". Diese Formulierung sagt nicht anderes aus, als dass man genau gar nichts weiß, außer dem Geständnis des Verbringens und zugehörigen Spuren.
Eigentlich heißt es – in Verbindung mit "Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen." – dass man sich sicher ist, dass MS an der Tötung beteiligt war, aber andere Tatbeteiligte ausdrücklich nicht ausschließt.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:04
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb: Oder hängt das demjenigen trotzdem noch nach, dass er etwas gestanden hat und das kann gegen ihn verwendet werden?
Strafprozessrechtlich gilt, dass der Widerruf das Geständnis nicht beseitigt und die Gerichte sich bei einem Widerruf ausführlich mit dem Zustandekommen des früheren Geständnisses auseinanderzusetzen haben.[20] Abgesehen von den Verwertungsverboten müssen die früheren – möglicherweise unüberlegten – Angaben des Beschuldigten Eingang in die richterliche Beweiswürdigung finden. Dabei wird der spätere Widerruf auf seine Plausibilität hin überprüft.
Also ja, das Gericht muss aber prüfen ob ein Verwendungsverbot besteht.
Ein Verwertungsverbot besteht nach § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO für Geständnisse, die durch Verletzung von Beweiserhebungsregeln zustande gekommen sind wie Täuschung, Drohung, Zwang, Misshandlung, Ermüdung oder durch künstliche Beeinflussung der freien Willensbildung. Auch das Versprechen von – gesetzlich nicht vorgesehenen – Vorteilen ist verboten. Ferner kann die Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung (§ 136 Abs. 1 StPO) zum Verwertungsverbot von Geständnissen führen,[17] wenn etwa der Beschuldigte nicht auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde.
Wikipedia: Geständnis#Widerruf


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:05
@DoroBe
Vielen Dank für die Erklärung.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:14
Zitat von DermaxlDermaxl schrieb:Da hast du auch vollkommen Recht. Fakten stehen immer noch in den Akten und nicht in der Zeitung. Egal wie toll man einzelne Journalisten findet.
Fakten findet man ebenfalls in den Pressemitteilung der Polizei und kann somit die Inhalte abgleichen.
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Außerdem schrieb ich "gedroht" und nicht "bedroht".
In welchem Zusammenhang er der Polizei drohte, erinnerst du dich aber nicht mehr? ;)
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb: "Täter oder Mittäter". Diese Formulierung sagt nicht anderes aus, als dass man genau gar nichts weiß,
Oder, dass man sich einfach nur bedeckt halten möchte.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:16
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Ich denke allerdings schon, dass man die Aussage "Täter oder Mittäter" so deuten kann, dass die Polizei davon ausgeht (evtl auch Beweise dafür hat), dass MS nicht alleine gehandelt hat.
Ansonsten könnte man doch lediglich wie auch bei anderen Fällen vom "mutmaßlichen Täter" sprechen und würde nicht zusätzlich "oder Mittäter" nennen.
Man könnte es auch so deuten, dass die Polizei zwar keine Beweise für weitere Täter hat diese aber auch nicht ausschließen kann. Rückblickend auf die letzten 17 Jahre wäre das auch fahrlässig sich auf Manuel S. als alleiniger Täter oder auf Tathergänge fest zu legen ohne stichhaltige Beweise hier für.

Sollte es einen Mittäter tatsächlich bekannt sein, wird dieser sicher erst bekannt gegeben wenn die Beweislage es entsprechend zulässt.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:16
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Eigentlich heißt es – in Verbindung mit "Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen." – dass man sich sicher ist, dass MS an der Tötung beteiligt war, aber andere Tatbeteiligte ausdrücklich nicht ausschließt.
Ja, und? Die können schreiben, was sie wollen. Dein zitierter Text sagt: "Täter oder Mittäter".
Viel schlimmer noch: "wesentliche Angaben, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf", treffe nicht mit den Ermittlungsergebnissen überein.
Mit Verlaub, der Ball liegt jetzt bei der StA, diese Ermittlungsergebnisse so zu formulieren, dass keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Verhaftung entstehen.
Nach der Pressemitteilung sind Zweifel jedenfalls angebracht.

Sich auf einen "Täter" oder "Mittäter" zu beziehen, bleibt grotesk bis verantwortungslos. Den Status des Verhafteten will man - und das ist meine Interpretation - nicht bekannt geben.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:16
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Ich denke allerdings schon, dass man die Aussage "Täter oder Mittäter" so deuten kann, dass die Polizei davon ausgeht (evtl auch Beweise dafür hat), dass MS nicht alleine gehandelt hat.
Ansonsten könnte man doch lediglich wie auch bei anderen Fällen vom "mutmaßlichen Täter" sprechen und würde nicht zusätzlich "oder Mittäter" nennen.
Man könnte es auch so deuten, dass die Polizei zwar keine Beweise für weitere Täter hat diese aber auch nicht ausschließen kann. Rückblickend auf die letzten 17 Jahre wäre das auch fahrlässig sich auf Manuel S. als alleiniger Täter oder auf Tathergänge fest zu legen ohne stichhaltige Beweise hier für.

Sollte es einen Mittäter tatsächlich bekannt sein, wird dieser sicher erst bekannt gegeben wenn die Beweislage es entsprechend zulässt.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:26
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb: Den Status des Verhafteten will man - und das ist meine Interpretation - nicht bekannt geben.
Ich denke eher, dass man den Status von Ermittlungen gegen weitere Verdächtige nicht bekanntgeben will. Auch eine Mittäterschaft von UK ist keineswegs ausgeschlossen, aber nicht mehr strafrechtlich verfolgbar.

Der "Status" des Verhafteten ist "Beschuldigter in einem Tötungsdelikt", juristisch gesehen. Das ist er übrigens schon seit September.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:31
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Der "Status" des Verhafteten ist "Beschuldigter in einem Tötungsdelikt", juristisch gesehen. Das ist er übrigens schon seit September.
Nein. Seit gestern ist der Status Täter im Mordfall. Auch nur deshalb gibt es die U-Haft.
Vorher war er Beschuldigter zur Verbringung der Leiche...was er sogar eingeräumte.

Heißt, ich möchte die Mordmerkmale sowie die Tatbeteiligung schon wissen. "Täter oder Mittäter" ist mit zu unkonkret.
Was soll das sein?

Spätestens zu Weihnachten ist er wieder frei...meine Schätzung.


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Peggy Knobloch

12.12.2018 um 23:38
@desmodium

M.S. hat zur Zeit den Status eines Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren.

Nach deutschem Strafrecht ist ein Beschuldigter eine strafmündige Person, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen und gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Ein Täter bzw. Mittäter ist, wer die Tat, die unter Strafe steht, tatsächlich begangen hat. Da M.S. bisher nicht entsprechend verurteilt ist, ist er (noch) kein Täter oder Mittäter. Das haben Polizei und StA in der Pressemeldung auch gar nicht geschrieben.

Sie haben geschrieben, dass M.S. VERDÄCHTIGT wird, Täter oder Mittäter eines Mordes an Peggy zu sein.


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