Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.129 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 13:50
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Jetzt sag mir mal, warum der § 127 Stopp nicht Gesetzeskonform sein sollen. Da stehen die Voraussetzungen einer vorläufigen Festnahme drin.
Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass § 127 StPO nicht verfassungskonform (nicht „gesetzeskonform“) sein sollte. Übrigens wurde Vater K. damals weder auf frischer Tat ertappt noch war er auf der Flucht. Was soll das also mit § 127 StPO??

Anzeige
1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 13:50
Auch wenn du @jaska antwortest:
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke, dass Du genau weißt, wen ich meine.
ich weiß nicht wer der Freund des Vater ist und um welche Nötigung es geht.

Deshalb wiederhole ich meine Bitte, deutlich zu werden.


melden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 13:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was soll das also mit § 127 StPO??
Weil dort eben die Bedingungen für die Haft ohne Richter drin stehen. Die sind definitiv nicht erfüllt, da hast Du Recht.

Was für einen Festnahme aus Deiner Sicht war es dann? Wann ist der schwerste Verstoß gegen die Rechte eines Menschen zulässig?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:01
Zitat von jaskajaska schrieb:die sehr abweichende Wiedergabe des Gesprächsinhaltes; während wir mittlerweile wissen, dass Ulvi K. tatsächlich während dieses Gespräches versuchte, seinen Vater davon zu überzeugen, dass er das Mädchen getötet hatte und Manuel S. dabei war, so schildert er Dr. Kröber gegenüber nachdrücklich genau das Gegenteil: er habe an dem Tag sogar beiden Elternteilen gesagt, dass er mit der Tat nichts zu tun habe
@jaska, danke fürs Einstellen des Zitats aus dem Schreiben an Dr. Kröber

Ich finde das auch dahingehend interessant, das er den Dr. Kröber zu den Gesprächsinhalten angelogen hat obwohl das drumherum ja offensichtlich noch in bester Erinnerung war. Noch interessanter ist allerdings, daß sich UK an ein Gespräch mit dem Vater erinnert und letzter mittlerweile gar nix mehr weiß!
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:eindeutig und bewusst gelogen hatte. Da lässt sich auch nichts anderes hineininterpretieren, kennt man doch mittlerweile den wahren Inhalt des Gespräches.
das sehe ich ganz genauso!
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Vielleicht solltest Du Dir selber noch die Aussage Kulacs ansehen, er sagte wohl:

jaska schrieb:
(Auf Frage) Das sei vor den Videoaufnahmen gewesen. (Dann habe er hinterher also doch gesagt, dass er es war?) Weil die ihm wieder nicht geglaubt haben. Das haben die wieder nicht geglaubt an dem Mittwoch.

Und Du interpretierst diese Aussage deutlich anders, Du interpretierst es so, als wenn das Gespräch ZWICHEN den Aufnahen war. Zwischen VOR und ZWISCHEN sehe zumindest ich doch noch einen erheblichen Unterschied.
Geständnis und 1. Tatrekonstruktionsvideo am 02.07.2002: DIENSTAG
aufgezeichnetes Vater-Sohn-Gespräch am 24.07.2002: MITTWOCH
Das 2. Tatrekonstruktionsvideo am 30.07.2002: DIENSTAG

Da gibt es nichts was man fehlinterpretieren kann, der Vater von ihm war ja nur einmal in Polizeigewahrsam. Zwischen den Videoaufnahmen, bzw. vor der Zweiten!


melden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:03
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Was für einen Festnahme aus Deiner Sicht war es dann?
Ich denke, Vater K. wurde damals vorläufig festgenommen, nachdem ihn sein Sohn der Verbringerschaft von Peggy beschuldigt hatte. Das wurde hier ja schon öfter erörtert. Aufgrund der Angaben des Sohnes musste man halt prüfen, ob Vater K. etwas mit Peggys Verschwinden zu tun hatte.

Möglicherweise hatte man da schon im Hinterkopf, Vater und Sohn miteinander sprechen zu lassen und heimlich das Gespräch aufzunehmen. Wenngleich im Eilfall richterliche Anordnungen sehr schnell zu bekommen sind, ist manchmal etwas Planung ja nicht verkehrt. Wann die richterliche Genehmigung zum Abhören des Vater-Sohn-Gesprächs beantragt und wann sie erteilt wurde, wissen wir nicht. Aber es gab sie unstrittig, so dumm waren die Ermittler nicht, da nicht vorzusorgen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:04
@margaretha
S´Du sagst es, Videos wurden VOR und NACH dem Gespräch aufgezeichnet. Kulac sprach von Videoaufzeichnungen NACH dem Gespräch. @jaska hat da definitiv etwas hinein interpretiert, was aus dem Ursprungstext nicht hervor ging. Lies nochmal nach.


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, Vater K. wurde damals vorläufig festgenommen, nachdem ihn sein Sohn der Verbringerschaft von Peggy beschuldigt hatte. Das wurde hier ja schon öfter erörtert. Aufgrund der Angaben des Sohnes musste man halt prüfen, ob Vater K. etwas mit Peggys Verschwinden zu tun hatte.
Das ist Deine Ansicht, aber aus welchem Gesetz geht das hervor. U-Haft (was Du da beschreibst) kommt nicht in Frage, weil selbst bei der Erhärtung der Behauptung eine Haft unzulässig gewesen wäre, weil straffrei.

Vorläufige Festnahmen müssen und sind an strenge Regeln gebunden (s.o.), die hier aber nicht vorlagen. Und kann man das innerhalb von 24 h ermitteln? Wohl kaum.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:13
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:. Kulac sprach von Videoaufzeichnungen NACH dem Gespräch.
War es ja auch, die 2. Bild-Ton-Aufzeichnung war nach diesem Mittwoch und wurde sicherlich nich in einer einzigen Sequenz durchgedreht ;). Das waren viele Aufzeichnungen an mehreren relevanten Örtlichkeiten.
Zitat von jaskajaska schrieb:(Auf Frage) Das sei vor den Videoaufnahmen gewesen. (Dann habe er hinterher also doch gesagt, dass er es war?) Weil die ihm wieder nicht geglaubt haben. Das haben die wieder nicht geglaubt an dem Mittwoch.
Daraus ergibt sich doch eindeutig der Sachverhalt den RA Meringer ankreidet, der EK wurde wegen der Anschuldigung vorläufig festgenommen, daraufhin sagte er dann jedenfalls im Vater-Sohn-Gespräch das es der MS war ----man glaubt ihm nicht---bei der nächsten Aufnahme 7 Tage später beschuldigte er wieder den EK. Weil man ihm an dem Mittwoch wieder nicht geglaubt hat.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:21
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Vorläufige Festnahmen müssen und sind an strenge Regeln gebunden (s.o.), die hier aber nicht vorlagen
Woher willst du das wissen? Die Rechte der Polizei, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, ergeben sich nicht nur aus der StPO, sondern auch aus den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer. Wie jedes Bundesland hat auch Bayern ein Polizeigesetz, welches in der damaligen Fassung möglicherweise auf Vater K. angewendet wurde. Genau wissen kann man das nur, wenn man die Akten kennt. Es ist daher müßig und spielt heute sowieso keine Rolle mehr, auf welcher Rechtsgrundlage Vater K. damals ein paar Stunden festgenommen wurde bzw. In Polizeigewahrsam kam.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:26
Da fällt mir ein: RAin Henning könnte ja im Auftrag von Vater K. den Freistaat Bayern auf ein paar tausend Eurönchen Schadensersatz wegen unberechtigter Ingewahrsamnahme verklagen......


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:45
Zitat von margarethamargaretha schrieb:War es ja auch, die 2. Bild-Ton-Aufzeichnung war nach diesem Mittwoch und wurde sicherlich nich in einer einzigen Sequenz durchgedreht ;). Das waren viele Aufzeichnungen an mehreren relevanten Örtlichkeiten.
Das ist zwar richtig, aber aus Kulacs Original-Aussage geht eben nicht hervor, ob er auch meinte, ZWISCHEN den Aufnahmen, das muss man erst "interpretieren", dass er ZWISCHEN vielleicht meinte. Ich denke, das können wir nun abschließen das Thema.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Woher willst du das wissen? Die Rechte der Polizei, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, ergeben sich nicht nur aus der StPO, sondern auch aus den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer.
Dann kannst Du ja die sicherlich auch zitieren., statt hier um den heißen Brei rumzureden.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie jedes Bundesland hat auch Bayern ein Polizeigesetz, welches in der damaligen Fassung möglicherweise auf Vater K. angewendet wurde.
Ja, dann mach doch mal Vorschläge, diese Gesetze entsprechend anzuwenden.

Wie so häufig bei Dir vollkommen unkonkret. Wie gesagt, es muss ganz schwerwiegende Gründe für den Freiheitsentzug eines Menschen geben, ich sehe die hier schon nicht im Ansatz. Ich denke, Bayern war damals doch schon ein Rechtsstaat oder etwa nicht?

Alles mit rechten Dingen zugegangen? Und dann ist man gleich mit der Tonaufnahme zur Stelle. Immer und immer wieder diese dummen Zufälle. Ja, wer's glaubt ….

Aber letztlich ganz günstig gewesen, so liefert diese Aufnahme ein Dokument dafür, dass Kulacs Geschichten schon recht unterschiedlich waren, obgleich man früher anderes behauptet hatte. Ich denke, dass damals die Ermittler auch etwas anderes erhofft hatten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da fällt mir ein: RAin Henning könnte ja im Auftrag von Vater K. den Freistaat Bayern auf ein paar tausend Eurönchen Schadensersatz wegen unberechtigter Ingewahrsamnahme verklagen......
Ich denke, dass er sicherlich schon längst einen entsprechende Entschädigung vom Land erhalten hat. Die stellte sich ja so oder so nachträglich als unberechtigt raus und EK hatte damals auf die [Sarkasmus ein] über ganz Europa enorme Entschädigung (war es damals schon 25€?) pro Tag Anspruch, wobei ihm davon nur 3/4 ausgezahlt worden sein dürfte, weil das Essen im Gefängnis ja so vorzüglich sein dürfte[Sarkasmus aus]. Glücklicherweise wurde mittlerweile dieser Schwachsinn bzgl. der 3/4-Auszahlung durch Gerichte gestoppt.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:53
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:EK hatte damals auf die [Sarkasmus ein] über ganz Europa enorme Entschädigung (war es damals schon 25€?) pro Tag Anspruch, wobei ihm davon nur 3/4 ausgezahlt worden sein dürfte, weil das Essen im Gefängnis ja so vorzüglich sein dürfte[Sarkasmus aus]. Glücklicherweise wurde mittlerweile dieser Schwachsinn bzgl. der 3/4-Auszahlung durch Gerichte gestoppt.
Noch mal: Vater K. war nicht in einem Untersuchungsgefängnis. Er war in Polizeigewahrsam, und das für wenige Stunden. Wie seine Verpflegung dort war, ist nicht bekannt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:54
@JosefK1914-2

Wirst du mir noch antworten, was die Nötigungen anbelangt und wer der Freund vom Vater UKs ist?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 14:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Noch mal: Vater K. war nicht in einem Untersuchungsgefängnis. Er war in Polizeigewahrsam, und das für wenige Stunden. Wie seine Verpflegung dort war, ist nicht bekannt.
Wieviel Stunden waren es denn? Hast Du eine entsprechende Quelle? Oder ist es nur einen Vermutung von Deiner Seite?

Ich denke, bei jeder Form von unbegründetem Freiheitsentzug gibt es Entschädigung. Oder darf mich mal eben die Polizei auf der Straße willkürlich festnehmen, mich ein paar Stunden festhalten und mich dann frei lassen und mir nicht mal entsprechend zu entschädigen?

Ist Dir Freiheit eigentlich so wenig Wert?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 15:02
Zitat von emzemz schrieb:Wirst du mir noch antworten, was die Nötigungen anbelangt und wer der Freund vom Vater UKs ist?
Habe ich schon @jaska gegenüber, der hatte die gleiche Frage gestellt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 15:04
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Oder darf mich mal eben die Polizei auf der Straße willkürlich festnehmen, mich ein paar Stunden festhalten und mich dann frei lassen und mir nicht mal entsprechend zu entschädigen?

Ist Dir Freiheit eigentlich so wenig Wert?
Selbstverständlich darf die Polizei nicht „willkürlich“ Leute von der Straße wegfangen. So weit mir bekannt ist, tut sie das im allgemeinen auch nicht (dass sie personell auf dem letzten Loch pfeift, weil Finanzpolitiker u.a. auch die Polizei als Sparschwein betrachten, und gar keine Leute für willkürliche Festnahmen hat, nur mal am Rande).

Im Fall Erdal K. kann man von willkürlicher Ingewahrsamnahme halt nicht sprechen, der Sohnemann hatte ihn nun mal massiv belastet. UK hatte auch MS damals bekamntlich ebenso belastet, und sowohl Vater K. wie MS wurden dann vorübergehend einkassiert (MS dürfte damals auch in Gewahrsam gewesen sein), ihre Autos untersucht und dergleichen. Was ist dagegen einzuwenden?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 15:29
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:das muss man erst "interpretieren"
Das ist doch keine Interpretation, weder von Jaska noch von mir, da der der Vater nur einmal in polizeilichem Gewahrsam aufgrund der Bezichtigung durch seinen Sohn war also auch nur einmal von der Kripo abgeholt wurde und UK offensichtlich an einem Mittwoch mit dem Vater sprach, zudem auch den Gutachter Prof. Dr. Kröber belogen hat irgendwas an „zwischen, nach und vor“ heraus zu lesen und Unschuldsbeweise zu finden erschließt sich mir nicht.

Bei einem IQ der mittlerweile wohl auch nur noch 54 beträgt sich an dieser Diskrepanz die im Gesamten gar keine ist aufzuhängen hat echt was.

IQ von 54: Beitrag von emz (Seite 4.435)


melden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 15:33
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Habe ich schon @jaska gegenüber, der hatte die gleiche Frage gestellt.
Angefangen hat es damit:
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Sollte die Nötigung wirklich durch den Freund des Vaters erfolgt sein, musste UK sicher sein, dass der Freund des Vaters nicht davon erfährt.
Mir ist bislang nur Beitrag von JosefK1914-2 (Seite 4.453) als Antwort untergekommen SpoilerIch denke, dass Du genau weißt, wen ich meine. Du kennst doch den handschriftlichen Zettel Kulacs? Wo er ganz so treffend die Punkte aufgreift, die für ihn an diesem Tage des Geständnisses so stark aufgewühlt haben mussten, woraus in seinen Augen durchaus einen Nötigung hervor gehen könnte? Ob er wirklich ein naher Freund des Vaters war, weiß ich nicht, aber er war zumindest bekannt mit den Eltern, aber dieser hätte es sicherlich erfahren. Oder meinst Du, dass der Vater nicht gesagt hätte, dass sein Sohn ihm gegenüber das Geständnis widerrufen hätte?

Man hätte zu diesem Punkt der möglichen Nötigung eigentlich einen Gutachter hören müssen, ob einen Drohung dieser Art das Verhalten Kulacs erklären könnte, aber das wurde m.W. versäumt, oder die andere "Möglichkeit", welche Kröber behauptet, schließt das mit ein.

Einen Namen kann ich hier nicht finden. Auch wenn du denkst, @jaska könnte sich denken, wen du meinst, ich kann mir nicht denken, wen du meinst.

Meine Frage bleibt also weiterhin offen.


melden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 15:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Fall Erdal K. kann man von willkürlicher Ingewahrsamnahme halt nicht sprechen, der Sohnemann hatte ihn nun mal massiv belastet. UK hatte auch MS damals bekamntlich ebenso belastet, und sowohl Vater K. wie MS wurden dann vorübergehend einkassiert (MS dürfte damals auch in Gewahrsam gewesen sein), ihre Autos untersucht und dergleichen. Was ist dagegen einzuwenden?
Selbst wenn MS damals nur die Leiche verbracht haben soll, war damals seinen Handlung strafbar. Bei EK war die von vornherein straffrei. ich denke, dass Du letzteres wohl kaum leugnen kannst.

Bei MS war es wohl auch etwas anderes. Kulac (und vielleicht auch andere) hatten damals von der Äußerung MS erzählt, dass er behauptet hatte, Peggy verbracht zu haben. Das ist dann schon ein anderes Kaliber, zumal man unter solchen Bedingungen von einer Mittäterschaft vermuten muss.

Das war aber bei EK schon im Ansatz nicht gegeben. Kulac bezichtigte sich selber des Mordes und beschuldigte seinen Vater nach der Beschuldigung anderer (die es nicht gewesen sein konnten, weil nicht vor Ort) nur der Verbringung. Das war aber unter Verwandten straffrei.

Da vergleichst Du wieder mal Äpfel mit Birnen um die wiederholte Ausfälligkeiten der Handlung der StA/Ermittler zu verharmlosen. Wie gesagt, es war nicht nur die Fragwürdigkeit der Festnahme (bisher hast Du trotz Aufforderung keinen Quelle bzgl. der Länge genannt) sondern auch die Aufnahme quasi Gewehr bei Fuß stehend. Das ergibt zumindest ein gewisses Geschmäckle.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

28.04.2019 um 15:51
@JosefK1914-2
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke, dass Du genau weißt, wen ich meine. Du kennst doch den handschriftlichen Zettel Kulacs? Wo er ganz so treffend die Punkte aufgreift, die für ihn an diesem Tage des Geständnisses so stark aufgewühlt haben mussten, woraus in seinen Augen durchaus einen Nötigung hervor gehen könnte? Ob er wirklich ein naher Freund des Vaters war, weiß ich nicht
Nein, dieser Zettel ist mir unbekannt. Und ich weiß auch nicht wen Du meinst.
Kannst das mal bitte einstellen?


Anzeige

1x zitiertmelden