@Doverex Ich denke man muss abwarten, ob hier der ursprüngliche Team überhaupt ein Vorwurf zu machen ist.
Bisher halte ich die Aussage des Gutachters der Verteidigung, dass diese Spuren sich durch das Hineinlangen in die Zigarettenschachtel drauf gekommen sein kann, durchaus für plausibel. Zumal diese geringe Menge von DNA erst durch die neuesten Verfahren erkannt wurde.
Das ist in Wirklichkeit die Problematik, welche hinter den neueren Methoden steckt. Spuren von Personen, mit denen das Opfer vor der Tat zusammen waren, wird man immer finden (wie DNA des TV am Rocksaum). Ich denke, es wird noch weiter Gegenstände des Opfers geben, wo man DNA-Spuren des TV nachweisen kann. Aber sie sind in Wirklichkeit für den Nachweis nicht brauchbar, weil diese Spuren darauf sein
dürfen. Und das müssen Ermittler unbedingt beachten, wofür dieses Team schon 2013 leider nicht in der Lage war.
Momentan sieht es für mich jedenfalls danach aus, dass die Ermittler/StA einem ähnlichem Fehler unterlaufen sind, wie damals 2013. Sprich sie waren erneut viel zu voreilig, was durch die Aufhebung des internationalen Haftbefehls und den fehlenden dringenden Tatverdacht zumindest nahe gelegt wird. Dass die Rücknahme des internationalen Haftbefehls die StA mit der Anklage begründet, ist unplausibel, denn eine Anklage würde normalerweise die Notwendigkeit dieses Haftbefehls weiter verstärken.
In Wirklichkeit wird ihr der dringende Tatverdacht (einen Voraussetzung), was das OLG bestätigt hat. Ich glaube um ihr Gesicht gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren, hat die StA diese unplausible Begründung genannt.
Man sollte sich vielleicht mal vorstellen, was ein internationaler Haftbefehl für den TV bedeutet hat. Australien ist ihm offenbar wahrscheinlich berechtigt nicht nachgekommen, aber so konnte der TV in dieser Zeit Australien auch nicht verlassen.
Möglicherweise ist der ursprüngliche Verdacht der ersten Ermittlern doch wahrscheinlicher, wir werden sehen.