Jetzt berichtet die Krone, dass vom Verteidiger Einspruch gegen die Mordanklage gemacht wird, der Einspruch sich schon in Ausarbeitung befindet:
Mordfall Kammerer: Jetzt Einspruch gegen Anklage!
Anwalt will „formale Gründe“ geprüft wissen
Bei seinem Einspruch werde es laut Anwalt Kapferer um die Klärung der Frage gehen, ob sein Mandant in der Sache überhaupt ein zweites Mal verfolgt werden darf. Die Zigarette sei immer schon vorgelegen, seinen Angaben zufolge wären die Untersuchungsmethoden auch 2013 schon gut genug gewesen, um dort DNA so wie heute verwertbar zu machen. Das Strafrecht folge dem Grundsatz „Ne bis in idem“ („nicht zweimal in derselben Sache“) und ziehe diesbezüglich eine enge Grenze, so Kapferer.
Quelle:
https://www.krone.at/4141347Kann das vielleicht ein Rechtskundiger - ich denke das stark an
@Rick_Blaine , sein Fachwissen & viel Kompetenz könnten uns in diesem Punkt gut weiter helfen
und uns auch sehr gut erklären?
Es gab ja kein Urteil, warum sollte da eine nochmalige Verfolgung nicht erlaubt sein?Ich selbst kenn mich in solchen Dingen überhaupt nicht aus.
Weiß nur ungefähr, wenn wer freigesprochen wurde vor Gericht - Rechtskräftig - ist wohl eine neue Anklage nicht mehr möglich.