cuchiaina schrieb:Aber die haben sich doch so sehr blamiert als 2014 das alles in die Hose gegangen ist. Würden die ihn wirklich anklagen, wenn sie nicht sehr sicher wären?
Das ist nicht vergleichbar mit der damaligen Situation. Durch den internationalen Haftbefehl hat sich die StA selbst in Zugzwang gesetzt.
Zwar ist ein internationaler Haftbefehl, der von dem Land, wo sich der TV aufhält, nicht vollstreckt wird (hier wird Australien wahrscheinlich keinen dringenden Tatverdacht gesehen haben), nicht in U-Haft, aber auch dann bedeutet das für den TV starke Beeinträchtigungen. So sind Reisen für ihn in der Zeit nicht möglich gewesen.
Die StA darf dann nicht beliebig lange diesen Haftbefehl aufrechterhalten, sondern entweder sie erhebt Anklage oder hebt den dringenden Tatverdacht (eine Voraussetzung für den internationalen Haftbefehl) auf. Da offenbar ein österreichisches Gericht diesen dringenden Tatverdacht gesehen hatte, konnte die StA diesen gar nicht so ohne weiteres wieder aufheben. Es hätten neue (entlastende) Erkenntnisse von Seiten der StA geben müssen, die aber offenbar nicht hatte.
Folglich musste die die StA die Anklageschrift erstellen und und sie zu Gericht geben.
Dieser Anklageantrag wird auch dem TV überstellt worden sein, möglicherweise ist dann erst die Verteidigung in Österreich tätig geworden und hat den Kölner Gutachter beauftragt.
Wahrscheinlich auf Grund dieses Gutachtens sieht das OLG keinen dringenden Tatverdacht mehr, der internationale Haftbefehl war daher zwingend aufzuheben, da eine der Voraussetzungen – der dringende Tatverdacht – weggefallen war.
Wie die StA gehandelt hätte, wenn ein Gericht in Österreich frühzeitig den dringenden Verdacht aufgehoben hätte, das wissen wir nicht. Ich persönlich glaube, es wäre genauso gelaufen wie 2014.
Wenn man sich die Szene vorstellt, sind auch viele hier der Ansicht, dass das Opfer diese Zigarette angeraucht hat. Wenn das zutrifft und es kein Deus ex machina gibt, dann ist ein Freispruch, sehr wahrscheinlich.
Natürlich wäre das dann schon sehr peinlich für die StA, aber sie würde sich in diesem Fall sehr wahrscheinlich damit rausreden, dass doch ein hinreichender Tatverdacht angeblich vorgelegen hätte, denn sonst hätte das Gericht nicht die Anklage erhoben. Die StA wird auch bei einem Freispruch sich rausreden können, da brauchen wir keine Angst zu haben.
Sie hat momentan der Presse gegenüber verschleiert, warum sie den internationalen Haftbefehl aufgehoben hat. Es war nicht die Anklage, nein, in Wirklichkeit war es die Feststellung des OLG, dass kein dringender Tatverdacht mehr gegeben ist. Damit war der internationale Haftbefehl zwingend aufzuheben.
Sollte es einen Freispruch geben, wäre dann für den TV auch sehr hilfreich, denn „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“. Denn dann kann die seStA ihn in dieser Sache nicht mehr belangen. Und die StA muss auch wieder andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, vielleicht wurde das durch Confirmation-Bias 12 Jahre lang verhindert, wir werden sehen.