Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005
gestern um 20:24Der Einfluss von Vorurteilen in der Justiz dürfte wahrscheinlich stark unterschätzt werden. Fälle wie Hanna W. u.a. zeigen das. Bei einfachen Fällen, wo die Indizienlage klar ist, ist das meist unschädlich. Der Einfluss von Voreingenommenheit sieht man in Wirklichkeit erst in Verfahren wie diesem hier, wo die Indizeienlage mehr als dürftig ist bzw. die Indizien für eine Tat des Angeklagten ungewöhnlich wären.SteamedHams schrieb:Wenn dem so wäre, hätte doch die Staatsanwaltschaft erst gar keine Anklage erhoben
Schon die U-Haft 2013 basierte hierauf, naheliegende Ursachen der DNA-Spuren am Saum wurde nicht gesehen, erst ein Münchner Gutachten bewirkte ein Einlenken des Gerichts.
Ich denke, dass die StA wirklich nicht Anklage erhoben hätte, wenn zeitnah der internationale Haftbefehl von österreichischen Gerichten vernünftig untersucht worden wäre und als unberechtigt angesehen worden wäre.
So hatte sich die StA vermeintlich sicher gefühlt und hat die Anklage erhoben. Als dann das OLG klar festgestellt hatte, dass kein dringender Tatverdacht besteht und damit der internationale Haftbefehl in Wirklichkeit nicht berechtigt war, war es schon zu spät. Die StA hatte die Anklage schon bei Gericht eingereicht und wurde auch um die Zeit der Feststellung des OLG entschieden. Zu diesem Zeitpunkt war es für ein Rückzieher der StA jedoch zu spät.
Der Angeklagte hatte damals das Glück, dass er die australische Justiz hinter sich hatte, die offenbar die Dürftigkeit der Begründung des internationalen Haftbefehls erkannt hatte und entsprechend den Angeklagten nicht ausgeliefert hatte. Das OLG in Österreich gab dieser Einschätzung im Nachhinein recht. Dadurch hielten sich die Folgen für den Angeklagten in Grenzen. Eine doppelte Überprüfung von gerichtlichen Beschlüssen haben jedoch selten die Betroffenen.
