mitleseramrand schrieb:Du weißt aber nicht was der Richter bezwecken will, ausserdem spricht er ihn wegen dem nicht schuldig, den Wahrspruch tätigen die Geschworenen.
Was der Richter mit dieser Show wirklich bezwecken wollte weiß ich nicht. Aber man sollte sich klar machen, was gewesen wäre, wenn der Zeuge nicht standhaft geblieben wäre und auf den Angeklagten gezeigt hätte. Diese Befragung wäre höchst wahrscheinlich unzulässig gewesen und laut Rechtsprechung des BGH wäre dann der Zeuge nicht mehr zu gebrauchen gewesen. Ich denke, dass wird auch in Österreich zu sein, da das auf wissenschaftliche Erkenntnisse beruht.
Wenn nun der Angeklagte freigesprochen wird, müssen vielleicht doch mal die Ermittler ihre Arbeit tun und auch andere Verdächtige genauer untersuchen. Einen solchen möglicherweise zur Identifikation nicht mehr tauglichen Zeugen könnte diese Ermittlerarbeit dann weiter erschweren.
Wie gesagt, diese Aktion hätte der Richter niemals machen dürfen.
Dass die Geschworenen den Wahlspruch tätigen, ist bedeutungslos, denn gerade Laien könnten durch eine solche Aktion manipuliert werden, wenn diese Show erfolgreich gewesen wäre.
Aspasia2015 schrieb:Der Mitbewohner war ob des Outfits verwundert. Hier müsste man überprüfen, wann der Angeklagte wirklich bei der Polizei war das erste Mal. Gibt es ein Protokoll mit Uhrzeit und/oder ein:e Polizeibeamt:in, der/die sich erinnern kann? Man muss sich das durchdenken: Wenn er es war, geht er irgendwann zurück ins gemeinsame Zimmer. Hat er Blutspuren an der Kleidung, muss er sie vorher loswerden. Aber es ist die Frage, ob da unbedingt Blutspuren sein müssen. Vielleicht hat das gar nicht so gespritzt. Das Messer musste er halt loswerden. Aber wohl auch nicht schwer, in den Inn werfen, in ein Kanalgitter, etwas weiter weg ... Kann gut sein, dass das einfach nicht gefunden wurde bei der Suchaktion. Und falls es ein Messer z.B. aus einer Gemeinschaftsküche war: Es fällt niemanden auf, wenn da eines fehlt. Habe selbst in einem anderen Heim des gleichen Heimträgers gewohnt, da war immer so viel Zeugs vorhanden, hätte niemals bemerkt, wenn was weg gewesen wäre. Man hätte es sogar abwaschen und wieder zurücklegen können. Da das Heim nie genau untersucht wurde, wäre das auch nicht aufgefallen. Wäre ich die Staatsanwältin, würde ich aber noch einmal genauestens nachprüfen, was man über sein erstes Auftauchen bei der Polizei weiß.
Diese Gedanken führen doch nicht weiter.
Die Uhrzeit spielt trotzdem so gut wie keine Rolle. Möglicherweise war er länger befragt worden, möglicherweise hat ihn das so mitgenommen, dass an Schlaf nicht zu denken war und sich daher nicht sich zur Nacht zurecht gemacht hatte. Wie gesagt, da der Zeuge erwähnte, dass der Angeklagte behauptete bei der Polizei gewesen sei, ist es kaum anzunehmen, dass es die Tatnacht war.
Der Rest, den Du schreibst, ist zwar prinzipiell möglich, aber auch nicht nachweisbar. Der Zeuge verbindet das damit, dass der Angeklagte sagte, dass er bei der Polizei war. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das ein Täter sagen würde, kurz nachdem er die Tat ausgeführt hat. Möglich ja, aber äußerst unwahrscheinlich, eigentlich nur eine rein theoretische Möglichkeit.