Der Mordfall Daniela Kammerer ist ja inzwischen ein Mordfall mit sog. Cold Case Ermittlungen.
Ich habe mich mal allgemein mit dieser Problematik etwas beschäftigt.
In Österreich scheinen Cold Case Ermittlungen inzwischen bei ungeklärten Mordfällen aus der Vergangenheit nicht unüblich zu sein, wenn man dem entsprechenden WIKIPEDIA Artikel glauben schenken kann.
"Das Bundeskriminalamt in Wien unterhält eine Spezialabteilung[2] für die Cold Case Ermittlungen. Diese arbeitet mit allen erforderlichen Fachgruppen, wie Kriminaltechnik und Kriminalpsychologie, des BKA zusammen.
Die Einheit bearbeitet ungeklärte Schwerverbrechen und Vermisstenfälle hinter denen sich ein Tötungsdelikt verbergen könnte."
Wikipedia: Cold-Case-ErmittlungenMir ist aber noch nicht so ganz klar wie es dazu kommt, dass für die Bearbeitung eines ungeklärten Mordfalles plötzlich das Bundeskriminalamt in Wien zuständig ist. Die Zuständigkeit der Polizei richtet sich eigentlich auch wenn ein Fall alt ist immer nach dem Tatort. Das ändert sich durch Zeitablauf ja nicht. Zuständig bleibt zunächst auch die Staatsanwaltschaft bei dem Gericht in dessen Zuständigkeit sich der Tatort befindet. Ich gehe davon aus, dass in Österreich wie in Deutschland die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist und den Gang der Ermittlungen bestimmt. Dann müssten Cold Case Ermittlungen in Österreich auf ihr Betreiben in Gang gesetzt werden, d.h. sie müsste einen ungeklärten Mordfall aus ihrem Zuständigkeitsbereich dem Bundeskriminalamt in Wien vorlegen und so neue Ermittlungen ermöglichen. Gleichzeitig geht das aber auch damit einher, dass der eigentlich zuständig gebliebenen Polizei die Ermittlungen entzogen werden. Das halte ich eigentlich für eine sehr gute Möglichkeit und sehe es auch nicht als Kritik an der ursprünglich zuständigen Polizei. Im Vordergrund sollte immer die Aufklärung eines Altfalls stehen.
Ganz anders scheint man in Deutschland zu verfahren lt. WIKIPEDIA
"In Deutschland steht der Begriff für Ermittlungsverfahren nach Tötungshandlungen die nach längerer Zeit ergebnislos verlaufen sind. Verdeckte Ermittler werden im Umfeld der Tatverdächtigen eingesetzt, um Kenntnis von selbstbelastenden Äußerungen zu erlangen.
Solche Ermittlungen kommen nur als Ultima Ratio in Betracht. Die Ermittlungen sind nicht grundsätzlich rechtswidrig,[1] können aber einen Verstoß gegen den Verfahrensgrundsatz der Selbstbelastungsfreiheit darstellen."
In Deutschland gibt es also anscheinend nicht die Möglichkeit, dass sich andere Ermittler als die örtlich zuständigen Ermittler mit einem Altfall beschäftigen, d.h. die zuständigen Staatsanwaltschaften können keine anderen übergeordneten Ermittlungsbehörden einschalten, wenn ich das richtig verstanden habe. Neue Ermittler befassen sich also höchstens mit dem Altfall, wenn die ursprünglichen Ermittler in Pension gehen oder versetzt werden.
Die österreichische Vorgehensweise scheint mir wesentlich effizienter zu sein. Dort scheinen auch schon einige Cold Case Fälle geklärt worden zu sein.
http://www.gegensexuellegewalt.at/2012/05/24/die-cold-case-kriminalfalle-osterreichs/ (Archiv-Version vom 18.03.2013)Man muss immer damit rechnen, dass sich bei Ermittlern, die sich jahrelang gelegentlich mal wieder einen Altfall vornehmen trotz allem Engagements eine gewisse Betriebsblindheit eingeschlichen hat. Das soll jetzt nicht respektlos klingen, sondern eher besorgt, wenn ich so an Deutschlands Cold Cases ( Frauke Liebs, Göhrde-Morde usw.) denke.