@klausbaerbel
Es müsste nur von vornherein klar sein, dass entscheidend ist, auf wessen Grund der Spielplatz steht. Ist es ein öffentliches Grundstück, dann kann niemand dort vertrieben werden.
Sonst könnte ich morgen beginnen, in dem kleinen Park vor dem Haus den Spielplatz in Ordnung zu bringen, und fortan nur die Kinder dort spielen lassen, die ich dazu einlade.
@vincent Irgendwie kann ich mir Ablehnung gegen ein Asylantenheim ohne Ausländerfeindlichkeit nicht denken.
Dazu gehört ja, dass man schon davon ausgeht, dass da auf jeden Fall Dreck, Kriminalität, Lärm und andere unangenehme Begleiterscheinungen einhergehen.
Natürlich gibt es das alles .... wenn man die Leute in zu großen Einrichtungen sich selbst und dem Wachdienst überlässt. Hier geht es aber um ein Heim für Leute, die Betreuung bekommen und deren Wahrscheinlichkeit, als Asylanten anerkannt zu werden, sehr hoch ist.