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Without consent it's RAPE

2.187 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Drogen, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 13:51
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Naja aber so wie das da steht ist die Sorge von Künast ja nicht unbegründet. Drei verabreden sich dazu eine Handtasche zu klauen und einer davon nötigt die Frau dann sexuell. Scheinbar können die anderen auch dafür belangt werden obwohl sie mit dem Sexualdelikts an sich nichts zu tun hatten, vielleicht sogar wen sie dagegen waren...
Das ist dann deren Pech, wenn sie, als sich das Ganze zu einer Vergewaltigung ect. entwickelt hat, nichts dagegen getan haben.

So ein Verbrecherleben ist halt kein Ponyhof.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 13:54
@insideman
Das ist sicher richtig. Allerdings verstoßen kollektivstrafen eben gegen einen Rechtsstaat und sind somit bedenklich.

Vor allem eben wen sogar Leute bestraft werden könnten welche due tat nicht begangen haben und damit auch nicht einverstanden waren...


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 13:57
@interrobang

Ich sehe da überhaupt kein Problem. Wann immer der Rechtsstaat herhalten muss, um widerliches kriminelles verhalten abzuschwächen, kann ich nur den Kopf schütteln.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 13:59
@insideman
??? Darum geht's ja nicht. Es geht darum das Leute für ein Verbrechen bestraft sind dessen sie sich ja nicht schuldig gemacht haben.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:02
@interrobang
Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist auch dann strafbar, wenn man selbst nichts strafbares getan hat. Mitwisserschaft einer Straftat kann strafbar sein. Man kann also durchaus auch nach bisheriger Rechtsprechung kollektiv bestraft werden. Der Anwendungsbereich wurde nur erweitert.


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09.07.2016 um 14:04
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich sehe da überhaupt kein Problem.
Das ist äußerst bedenklich. Warum nicht so, wie in anderen Staaten: Die Familie des Täters ist ebenfalls für die Taten verantwortlich? Was für Gedankengut macht sich da breit?

Mann kann die Leute wegen Unterlassener Hilfeleistung oder Beihilfe oder so verurteilen. Aber nicht für etwas, was sie nicht getan haben. Wenn sie niemanden Belästigt haben, darf man sie auch nicht dafür bestrafen. Wenn sie bei der Tat geholfen haben, dann müssen sie wegen der Hilfe zur Tat verurteilt werden.

Das sind kleine aber feine Unterschiede.

Wenn ihr mit einer Gruppe durch die Kneipen zieht, euch dazu verabredet habt, und dann schmeißt einer ein Fenster ein und klaut etwas, seid ihr dann alle Diebe und dürft für den Diebstahl verurteilt werden?


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:05
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:??? Darum geht's ja nicht. Es geht darum das Leute für ein Verbrechen bestraft sind dessen sie sich ja nicht schuldig gemacht haben.
Also wenn eine Frau aus einer Gruppe heraus sexuell missbraucht wird, haben sich alle in der Gruppe schuldig gemacht.

Manche direkter mancher indirekter, aber alle schuldig.


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09.07.2016 um 14:05
@insideman
...ja aber nicht alle der Belästigung.


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09.07.2016 um 14:06
Zitat von euclideuclid schrieb:Das ist äußerst bedenklich. Warum nicht so, wie in anderen Staaten: Die Familie des Täters ist ebenfalls für die Taten verantwortlich? Was für Gedankengut macht sich da breit?
Das ist dann Sippenhaft, ist wieder etwas anderes. Kannst du das selbst googeln?
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:...ja aber nicht alle der Belästigung.
Oja, nenn es Beihilfe.


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09.07.2016 um 14:06
@insideman
Ist der selbe Gedankengang.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Oja, nenn es Beihilfe.
Eben, ein klarer Unterschied.


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09.07.2016 um 14:07
@FF
So einfach ist das nicht. Wen jemand bei einer verbotenen Vereinigung ist (nehmen wir als Beispiel mal klischeehaft die Mafia) Dan mag das allein genommen eine Straftat sein. Dafür kann er Dan ja auch bestraft werden.

Problematisch wird es dan wen er wegen Mordes verantwortlich gemacht wird und auch bestraft obwohl er zu der Tat nichts beigetragen hat.

@euclid
Richtig. Ich sehe da einige Probleme bei der rechtssprechung... Interessanterweise gibt es Sowas ähnliches meines Wissens nach in der USA...

@insideman
Wie kann sich jemand etwas schuldig machen das er nicht getan hat oder mit dem er nicht mal einverstanden war?


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:07
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wie kann sich jemand etwas schuldig machen das er nicht getan hat oder mit dem er nicht mal einverstanden war?
Indem er mithalf, dass entsprechendes Verbrechen zustande kam.

Unwissenheit schützt auch nicht vor Strafe.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:10
@insideman
Somit währen wir fast wieder bei der sippenhaft.

Und mit Unwissenheit hat das nichts zu tun. Genauer währe:"keine Straftat zu begehen schützt vor Strafe nicht."


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:10
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Deswegen wollte ich ja genau wissen was mit "verführen" genau gemeint ist. Diese "pick up Artist" befinden sich meiner Meinung nach in einer rechtlichen Grauzone...

Etwas gegen die ausrichten könnte man eben nur wen man das nein wirklich zwingend auslegt... Ansonsten sehe ich da schwarz..
Nein, das geht nicht, denn jeder hat das Recht, seine Meinung zu ändern.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Den wo genau hört flirten auf und wird zur gezielten Manipulation?
In dem hier präsentierten Beispiel (Frau strippt und Typ will fernsehen oder so) sicher nicht.
Manipulation wäre es z. B., wenn eine Frau so verschüchtert ist, dass sie z. B. ihren Mann nicht verlässt, obwohl er sie bspw vergewaltigt.

Da greift natürlich das Konzept.

Aber muss man denn wirklich hier so genaue "Gebrauchsanleitungen" haben?
Der gesunde Menschenverstand sagt doch, was der Unterschied zwischen "Versuch zu überreden" und "Manipulation" ist.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:12
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Somit währen wir fast wieder bei der sippenhaft.
Auch du wirst es schaffen das zu googeln und den Unterschied zu erkennen.

Wenn nicht würde ich ganz salopp empfehlen, nicht in einem Forum zu diskutieren.

Kann ja nicht sein, wie hier amateurhaft diskutiert wird.


Bissl mehr Bemühen!


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:14
@AliceT
Diese Leute arbeiten mit Psychologischen Tricks was bis zur Hypnose führt.

Manipulation muss nichts nur Einschüchterung sein.

@insideman
Danke ich kenne den Unterschied. Ich schrieb ja auch das Wörtchen "fast" dazu.

Und wen eine ausgebildete Juristin das als problematisch für den Rechtsstaat ansieht welche sich mit dem Gesetz beschäftigt hat dann Teile ich die Bedenken erstmal.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:21
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Kann ja nicht sein, wie hier amateurhaft diskutiert wird.
Wer im Glashaus sitzt sollte den Stein lieber liegen lassen.

Du lehnst also Kollektivstrafen aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen ab? Wenn man die Gruppe aufgrund anderer Faktoren definiert ist es ok?

Wenn ein Handtaschendieb einen Mord begeht ist es in Ordnung, wenn alle anderen Handtaschendiebe wegen Mordes verurteilt werden?


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:24
Zitat von euclideuclid schrieb:Du lehnst also Kollektivstrafen aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen ab? Wenn man die Gruppe aufgrund anderer Faktoren definiert ist es ok?
Wahrscheinlich weil es etwas anderes ist, ob sich jemand in einer Gruppe befindet, die gerade Verbrechen begeht und er diese nicht verhindert, sie, wie ich oben schrieb, begünstigt oder ob er mit einem Verbrecher bloß verwandt ist und nichts von dem Verbrechen mitbekommt und 1000 km weit weg ist als das passiert.


Ich stelle fest, Google funktioniert bei dir irgendwie nicht.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:26
@insideman
Wen jemand ein Verbrechen begünstigt Dan ist das Beihilfe. Kann man ja googeln.

Warum aber sollte man jemanden gleich bestrafen der vermutlich nich Nichteinmal Beihilfe geleistet hat?

Das ergibt wenig bis gar keinen Sinn.


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Without consent it's RAPE

09.07.2016 um 14:27
@euclid
@insideman
@interrobang


https://dejure.org/gesetze/StGB/231.html

Es gibt in Deutschland bereits eine Strafnorm die entsprechend ausgelegt werden kann.

Auch wenn die Person gar keine tödlichen Schläge oder überhaupt mit dem Opfer Kontakt hatte.


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