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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

1.871 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Einbruch, Selbstjustiz, Osteuropäer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:40
@CosmicQueen
Man hör doch einfach auf damit, umgangssprachliche Begriffe in Verbindung mit dem StGB zu bringen, zum Beispiel Angriff.

Als nächstes ist die Seite guteFrage eine so geringfügig zuverlässigere Quelle (Sofern kein Gerichtsurteil zitiert wird) wie der besoffene Harald von nebenan.

Der Hausbesitzer hat Tatbestandsmäßig den Totschlag begangen, wenn nicht sogar Mord, aber um strafbar dahingehend gehandelt zu haben, dürfen WEDER Rechtfertigungsgründe (zB Notwehr, Nothilfe, Notstand) noch Schuldausschließungsgründe (zB Volltrunkenheit, starke geistige Behinderung, entschuldigender Notstand) vorliegen.

Um das zu prüfen, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das ist auch gut so, und dann soll ein Richter nach geltendem Recht beurteilen.

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:40
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Informier dich besser bei belastbareren Quellen.
Ist bereits geschehen.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:* Grundsätzlich handelt derjenige rechtswidrig, der die Grenzen der Notwehr überschreitet, also etwa einen Einbrecher erschießt, obwohl er ihn auch mit einem Schuss in die Luft hätte zur Flucht veranlassen können.
http://www.rechtslexikon.net/d/notwehr/notwehr.htm (Archiv-Version vom 27.06.2015)


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:40
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Manchen Menschen würde eine klare Ansage oder eine spürbare, klare Strafe zu einem frühen Zeitpunkt mehr nutzen, als ständige Nachsichtigkeit.
Ich handhabe es so das ich dem Gegenüber die Iniative überlasse , die erste Aktion geht auf das Konto des Aggressors er hat es also in der Hand wie es weitergeht.
Ich halte mich gerne neutral weil ich auf sone Scheisse keinen Bock habe und reagiere erst wenn man mir keine Wahl lässt.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:41
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Beispiel: Wenn ein 10-Jähriger durch ein offenes Fenster rein kommt und du ihn abstichst, war das nicht den Umständen entsprechend.
Angriffe durch Kinder sind sowieso in der Regel nicht notwehrfähig.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:41
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Man darf also nicht einfach so einen Einbrecher erschießen und muss den Umständen entsprechend handeln.
Sorry, aber etwas anderes habe ich nie behauptet :) Nur die Umstände sind immer im Einzelfall zun bewerten. Da gibt es kein absolutes "darf" oder "darf nicht". Ob die Notwehr als solche gerechtfertigt war, auch die dazu gewählten Mittel, wird dann nachträglich zu prüfen sein.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:43
Hätte können. Und woher will man nun vorher wissen, dass der Einbrecher nach einem Schuss in die Luft tatsächlich flüchtet? Und nicht seinerseits eine evtl. überlegene Waffe (z.B. abgesägte Schrotflinte) zieht und feuert? Das ist unrealistisch.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:43
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Grundsätzlich handelt derjenige rechtswidrig, der die Grenzen der Notwehr überschreitet, also etwa einen Einbrecher erschießt, obwohl er ihn auch mit einem Schuss in die Luft hätte zur Flucht veranlassen können.
Und das hängt eben von den Umständen ab. So pauschal kann man das eben nicht sagen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:44
@Hawkster
Du hast aber behauptet das die Notwehr bereits gegeben ist wenn der Einbrecher gegenwertig ist und du somit automatisch das Recht zum erschießen hast, dem ist nicht so.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:46
@McMurdo
Da steht aber grundsätzlich handelt derjenige Rechtswidrig der die Grenzen der Notwehr überschreitet und das ist der Fall, wenn man den Einbrecher einfach so, ohne Notwehrsituation erschießt.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:46
OT:
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:gegenwertig
gegenwärtig sollte es natürlich heissen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:47
Zitat von KcKc schrieb:Unerheblich ist das eigentlich nicht.
Ich denke schon, aber eben nur für den Fall Notwehr/Totschlag. Denn die Tat ist geschehen, der eine ist eingebrochen und der andere hat den Einbrecher niedergeschossen. Das ist von der Frage des Abschiebens losgelöst zu sehen. MMn. Ich kann doch nicht sagen (hypothetisch): Naja, eigentlich hätte er ja nicht mehr hier sein dürfen, deswegen lassen wir den Totschlag fallen und machen Notwehr daraus :D
Das geht nun nicht.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:47
@CosmicQueen
Wenn du zitierst, dann bitte nicht nur aus dem Zusammenhang:

Ist ein derartiger so genannter Notwehrexzess aber auf Verwirrung, Furcht oder Schrecken zurückzuführen, so wird der Täter nach §33 StGB nicht bestraft.

Kommt aus deinem Link

Und niemand sprach von erschiessen oder abknallen, wie oft denn noch, bist du kognitiv eingeschränkt ?

Es macht juristisch gesehen den Unterschied, ob ich schiesse um zu töten (was grundsätzlich nicht erlaubt ist) oder ob ich schiesse, weil ich sonst keine erfolgversprechende Alternative habe, um den Angriff (auf Eigentum oder Leben) abzuwehren, ALSO SCHIESSEN um den Angriff abzuwenden. Dass es darauf hinausläuft dass der Einbrecher daran stirbt, ist erstmal zweitrangig.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:50
@Bruderchorge
Ich glaube du bist eher eingeschränkt, denn da steht
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Ist ein derartiger so genannter Notwehrexzess aber auf Verwirrung, Furcht oder Schrecken zurückzuführen, so wird der Täter nach §33 StGB nicht bestraft.
Notwehrexzess ist was anderes als Notwehr.


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Egi ehemaliges Mitglied

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27.06.2015 um 20:51
@Bruderchorge

Gut dargelegt. Deshalb wird auch gelehrt, NICHT oder nur im schlimmsten Notfall auf den Kopf eines Angreifers zu schießen, weil das Tötungsabsicht unterstellt und schnell zu einer Anklage führen kann.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:52
@CosmicQueen
Das gehört aber zusammen, soweit ich weiß geht es doch hier darum, was erlaubt ist, bzw. was straffrei ist oder irre ich da ?


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:53
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Es macht juristisch gesehen den Unterschied, ob ich schiesse um zu töten (was grundsätzlich nicht erlaubt ist)
Totschlag
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:oder ob ich schiesse, weil ich sonst keine erfolgversprechende Alternative habe, um den Angriff (auf Eigentum oder Leben) abzuwehren, ALSO SCHIESSEN um den Angriff abzuwenden. Dass es darauf hinausläuft dass der Einbrecher daran stirbt, ist erstmal zweitrangig.
Körperverletzung mit todesfolge.


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27.06.2015 um 20:55
@Bruderchorge
Es ist ein ander Tatbestand, wenn es um Notwehrexzess geht.
Notwehrexzess

Überschreitung der erforderlichen Verteidigungshandlung (Notwehr); sie ist nur dann nicht strafbar (Schuldausschliessungsgrund), wenn der Täter in Bestürzung, Furcht od. Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinausgegangen ist (§
53 Abs. 3 StGB).



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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:57
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Du hast aber behauptet das die Notwehr bereits gegeben ist wenn der Einbrecher gegenwertig ist und du somit automatisch das Recht zum erschießen hast, dem ist nicht so.
Wo habe ich das so uneingeschränkt geschrieben? Eigentlich versuche ich das so zu formulieren, das man unter Umständen das Recht hat sich auch mit einer Schusswaffe (und der Nutzung dessen) zur Wehr zu setzen. Ich habe (glaube ich) nicht geschrieben, das man auf jeden Einbrecher schiessen darf.
Es muss die Gesamtsituation gesehen werden, auch die Bedrohnungslage muss analysiert werden. Person A ist vielleicht nicht stressresisten und sehr ängstlich und kann sich nicht anders helfen und schiesst... Person B ist vielleicht nicht ängstlich, hat gelernt Gefahrensituationen umzugehen und sieht andere Möglichkeiten. Auch kommt es darauf an wo sich der Einbrecher befindet. Und natürlich bieten sich auch andere (uU tödiche) Verteidigungsmassnahmen an.
Und nur um mich zu wiederholen: Ein Einbruch ist notwehrwürdig, die Maßnahmen zur Abwehr des Angriffes müssen in einem "angemessenen" Rahmen (mildeste Mittel) stattfinden. Das sind die "Rahmenbedingung". Also: Sobald der Einbrecher sich in meinem Haus/Wohnung/Grundstück befindet (zB, gibt noch eine Menge andere Dinge), dann handelt es sich um einen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff", den ich abwehren darf. Sollte es die Situation unumgänglich machen (warum auch immer) das ich zu einer Schusswaffe greifen muss, dann ist das erstmal legitim. Ob ich die Situation richtig oder falsch bewertet habe ist von Staatsanwaltschaft/Polizei zu untersuchen.


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:59
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Es ist ein ander Tatbestand, wenn es um Notwehrexzess geht.
Ich würde da eher auf eine Affekttat plädieren.

Wikipedia: Affekttat


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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch

27.06.2015 um 20:59
@Heijopei
ganz so einfach ist das auch nicht, selbst bei einem tödlichen Schuss, zur Abwendung eines Angriffs, verwirklicht man tatbestandsmäßig den Totschlag.

Die Körperverletzung mit Todesfolge kommt in Betracht, wenn die Tat bei Ausführung nicht vermuten ließ, dass es zum Tode kommt, beispielsweise, wenn du dem Angreifer einen Faustschlag verpasst, der ihn auf den Kantstein stürzen lässt. Da kann man mal im Fall Tugce nachlesen, dort war ja das Urteil so ausgefallen in erster Instanz.

@CosmicQueen
Willst du mir sagen, dass Notwehrexzess nicht mit Notwehr im Zusammenhang steht ?


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