Superuschi schrieb:Wenn das nicht mehr gegeben ist, wer entscheidet dann wer Bereiche für schutzbedürftige betreten darf? Bspw. Frauenhäuser?
Es gibt auch jetzt keine Prüfung der Frauenhäuser vorab ob jemand vom Personenstandsrecht her ne Frau ist. Wie stellst du dir das vor? Das Frauenhaus wartet erstmal ab, wenn da jemand vor der Türe steht, bis Behörde XYZ nen Bescheid schickt, dass es sich auch staatlich anerkannt um eine Frau handelt?
Superuschi schrieb:Wer verbietet dann Männern den Zutritt zu Frauensauna?
Auch hier ist keine Erfassung des Geschlechts notwendig. Du kannst einer beliebigen Person XYZ auf der Grundlage des Hausrechts den Zutritt verweigern. Ganz ohne das der Staat erfasst wer XYZ ist und wer nicht bei der gesamten Bevölkerung. Erstaunlich oder?
gagitsch schrieb:Geschlecht ist doch keine Orientierung.... Oder was meinst du genau?
Ich bringe ein Gegenbeispiel für eine Behauptung.
Behauptung: ohne staatliche Erfassung fällt Geschlecht als Diskriminierungsgrund weg.
Gegenbeispiel: es gibt keine staatliche Erfassung der sexuellen Orientierung, trotzdem ist das ein anerkannter Diskriminierungsgrund.
gagitsch schrieb:Es geht doch nicht darum, dass Mann oder Frau, im Register steht oder nicht
Doch genau darum geht es gerade. Braucht es eine staatliche Erfassung ob jemand Mann oder Frau ist?
gagitsch schrieb:es geht doch darum, dass es nicht nachvollziehbar ist, wer wirklich dieses Geschlecht inne(biologisch oder geistig) hat
Dafür ist die staatliche Erfassung nicht geeignet. Und das geht im Normalfall ohnehin niemanden etwas an.