@SuperuschiEmpfindest Du das SBGG fuer Transpersonen als hilfreich?
Dass man mit einem Namen angesprochen werden moechte, der dem gelebten Geschlecht entspricht, kann ich nachvollziehen. Und den entsprechenden Pronomen.
Aber es gibt ja schon Regelungen, unter welchen Umstaenden man einen Namen aendern kann - das haette man m.M. nach im Hinblick auf Transpersonen ausgestalten koennen.
Aber der Geschlechtseintrag?
Sein biologisches Geschlecht wird man doch nie los, das traegt man immer mit sich herum.
Und bleibt ja auch relevant, z.B. bei Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilung von Labordaten, bei Diagnose und Behandlung einiger Krankheiten etc.