Tussinelda schrieb:es geht nicht ums "warum", es geht ums "ob".
um das "ob" mit ja zu beantworten muss es aber Gründe geben... Wenn es diese nicht gibt wird das ob zu einem Nein bzw einer Ablehnung.
Ich fragte ja deswegen wie denn die KK zu dem Ergebnis kommen soll für das "ob" also ja oder nein zu urteilen, ohne Befund, ohne Begründung?
Das "ob" ist für mich nur aus dem Warum herzuleiten, warum ablehnen, warum zusagen....
Ich kann zumindest nachvollziehen, dass es aktuell schwierig für die Kassen ist das ob zu beantworten.
Tussinelda schrieb:nee, wieso? Die Frage stellt sich mir gar nicht in der Diskussion. Du kommst von Kostenübernahme zu "keine Transition bekommen dürfen". Das ist das Problem hier. Die Kostenübernahme hat ja erstmal nix damit zu tun, die Transition generell zu genehmigen oder dass sie genehmigt werden müsste. Indikation und Therapie sind meines Wissens immer Bestandteil, aus medizinisch-ethischen Gründen. Eine Indikation ist aber eben nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Genehmigung der Kostenübernahme.
Wir reden aneinander vorbei.
Mir ist klar, das eine Transition nicht von der Kasse genehmigt werden muss oder von x oder y, dafür entscheidet sich der betroffene Mensch, wenn er diese denn will. Dafür ist das SGBB in aktueller Form für die Betroffenen so vereinfacht worden, dass rechtlich alles einfacher geworden ist. Soweit sollten wir uns einig sein, hoffe ich.
Wenn die Person dann aber sagt ich will die Transition und geht zur KK kommt es zu dem Punkt den ich versuche dir zu erläutern. Nämlich das die KK ja für das von dir genannte "ob" eigentlich keine Entscheidungsbasis hat, ggf nichtmal die Zuständigkeit.
Warum aber Zuständigkeit? Wie komme ich darauf? KK zahlen für Therapien und allg Fälle die gesundheitliche Ursachen beheben oder vorbeugen sollen um es mal allg zu sagen. Jetzt ist der Wunsch dem anderen Geschlecht zuzugehören kein medizinischer Grund, sagt ja auch seit 2022 ICD-11. Ein medizinischer Grund wäre, die Person hat beide Geschlechtsteile, oder 2 Penisse oder allg eine Abnorm in der Ausbildung, also irgendwas biologisches....Ein anderer medizinischer Grund wäre eine Depression die daraus erwachsen ist.
Somit fehlt eine medizinische Grundlage zur Kostenübernahme. Wenn jetzt der Mensch leidet(zB Depression), dann stelle ich mir die Frage, was über ein Therapie behandelt wird/werden soll? Ich verstehe unter einer solche Psychoterapie dann den Sinn darin, einen medizinischen Befund zu erwirken, was gg ICD-11 spricht oder über die Therapie die sorgen und Ängste abzubauen, frei nach dem Motto man bringt dir bei wie du damit klarkommst. Eine Psychotherapie hat ja nie das Ziel der Transition.
Und wenn der Psychologe tatsächlich feststellt, nur die Transition wäre die Lösung, dann gibt es eine Befund und die Transperson wäre auf einmal entgegen ICD-11 ja doch wieder krank. Es ist ein sich in den eignen Schwanz beißende Katze.
Nach meiner Auffassung wäre eher anders herum, den Wunsch zur Transition mit einer Therapie zu untermauern um den Willen/die Überzeugung und das eigenen Sicherheitsgefühl für diese Transition zu festigen bzw zu bestätigen. Dennoch wäre das für die KK wohl keine Grundlage.
Tussinelda schrieb:das SBGG regelt keine Transition. Keine Ahnung, wie ich diese Aussage von Dir oben verstehen soll. Das SBGG regelt keine medizinischen Maßnahmen.
Das schrieb ich auch nicht, ggf sind Schachtelsätze nicht so deins, ich drösel es mal auf:
gagitsch schrieb:die Änderung schafft es vereinfachte Bedingungen
gagitsch schrieb:was nicht geregelt ist, ist vereinfacht bsw Vereinfachung für den Nutzer
gagitsch schrieb:Vorher war ja schon der Eintrag nicht so einfach möglich
gagitsch schrieb:jetzt schon
gagitsch schrieb:und wie früher kam wohl erst der Eintrag vor einer Transition, umgekehrt wird es wohl kaum einer gemacht haben.
sry das letzte Zitat ist etwas länger bedingt durch Kontextnotwendigkeit
;)Und nochmal ich sagte nirgends das im SGBB Transitionen geregelt sind. Wenn du sagst, dann zitiere bitte wo du das gelesen hast.