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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:02
@osttimor

Das ding ist: Diese frage ist genauso irrelevant wie deine nach taubstummen.
Darum geht es hier nicht.
Es gibt verschiedene arten, auf denen man unwillen bekunden kann.

Aber manche werden vor gericht nicht akzeptiert, und das ist schlecht.

Mans sollte zumindest bei uneindeutigem verhalten dazu verpflichtet sein , nachzufragen.

Egal auf welche weise dieses nun bekundet wird.

Und so eine verantwortung erwarten wir auch z.b. bei partnern von geistig behinderten.
Da würde man auch nich sagen 'wer weiß, worauf sich das nein bezog? Die sind ja behindert, keine ahnung'.
Und das ist gut so.

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:03
@Black_Canary

Bei falschbeschuldigung muss man aber nicht beweisen, dass es nicht bewiesen werden kann, dass die aussage falsch ist.
Die angeklagte müsste belegen, dass ihre aussage stimmt.
Wenn das gericht findet, dass ihre aussage nicht in einem gewissen ermessensspielraum so wahrheitsgemäß vertreten werden kann, dann muss sie zahlen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:04
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Sie sollte es, aber sie tut es nicht, siehst du ja an entsprechenden gerichtsentscheidungen, auch dieser hier.
Das ist aber nur eine Frage der Beweisbarkeit. Nämlich wie der potentielle Täter es verstehen musste.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Nö, war ja abgesprochen. Hab ich sofort dazugesagt, dass das ein legitimer grund sein kann über ein verbales nein hinwegzublicken.
Du verstehst es nach wie vor nicht. Es ist weine Frage der Tatsachenfeststellung. Eine Frage, was jemand in einer Gesamtsituation als finale Ablehnung interpretieren muss und was nicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:04
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das meinte ich NICHT ! Kannst Du Fragen nicht mehr von Meinungen unterscheiden?

Es war eine FRAGE. Irgendwie muss das Gericht ja zu seiner Entscheidung gekommen sein. Evtl. hätte eine abwehrende Handbewegung ect.geholfen?
nein, war es nicht, ich zitiere mal:
Beitrag von Frau.N.Zimmer (Seite 130)
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Genau :) " Frau" besteht ja nicht nur aus Sprache. Eine Ablehnende Geste wäre, für mich, z.B. ein Versuch den Typen weg zu schieben. Muss ja nicht erfolgreich sein, aber zumindest der Versuch.
und dann
Beitrag von Frau.N.Zimmer (Seite 130)
Tussinelda schrieb:
Sprache ist aber DAS Kommunikationsmittel und sollte ausreichen, findest Du nicht?

Du hast geschrieben:
Finde ich nicht, wenn für den anderen Part eine mehrjährige Haftstarfe davon abhängt.
und dann kommt auch noch, nachdem ich diese Argumentationsweise in Frage stelle, dies sei nicht Dein Thema gewesen und ob ich keine Fragen (Du behauptest ja, es waren nur Fragen) von Meinungen unterscheiden kann.Für mich ist ein Satz, der mit "Finde ich" beginnt, eine Meinungsäusserung


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:05
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das ding ist: Diese frage ist genauso irrelevant wie deine nach taubstummen.
Darum geht es hier nicht.
klar geht es auch um taubstumme, wir sind hier sowieso weit weg von der realität und tief drinnen in der theorie! du hast weiter vorne glaube ich auch immer von dieser ominösen schockstarre gesprochen. was ist wenn ein taubstummes opfer in diese starre fällt?
wie sieht deine unwillenbekundung dann aus, aufgrund dessen der sexpartner zumindest nachfragen müsste?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:06
@kleinundgrün

Das hatten wir doch schon: Dann muss der täter ich gewissheit verschaffen, wie es zu verstehen ist. Das haben wir bei anderen delikten auch.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Du verstehst es nach wie vor nicht. Es ist weine Frage der Tatsachenfeststellung. Eine Frage, was jemand in einer Gesamtsituation als finale Ablehnung interpretieren muss und was nicht.
Doch, das verstehe ich. Jetzt versteh du aber bitte auch, dass das eine frage der gesetzgebung ist, was jemand verstehen muss und was nicht.
So ist das auch z.b. beim thema fahrlässigkeit.
Manche sachenk önnen erwartet werden, auch, dass sich jemand bei bestimmten dingen vergewissert, und bei anderen nicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:07
@Black_Canary
kannst Du mir mal einen link schicken, ich finde darüber nix


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:08
Wenn man Sex mit jemandem hat, dann wird man doch wohl merken, wenn der/diejenige nicht will.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:08
@osttimor

Du fragst mich gerade danach, was passiert, wenn jemand seinen unwillen nicht bekunden kann.
Dann muss der partner natürlich besonders verantwortungsbewusst handeln.
Wenn er keinen anlass hat, nachzufragen, ist es natürlich legal.

Also wenn seine frau taubstumm ist und immer eher passiv ist beims ex und plötzlich ihn anzeigt, dann würde man ihn, nach meiner idee, nicht belangen können.

Aber inwiefern sollte man deswegen nicht weitere mittel der unwillensbekundung zulassen, nur weil manche sie nciht nutzen können?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:09
@Pearce

Weiß nich, das würde ich so im allgemeinen nicht sagen wollen., gerade wenn leute angetrunken sind.
Darum finde ich es ja wichtig, dass man bei manchen verhalten gesetzlich dazu verpflichtet wird, nachzufragen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:10
@Tussinelda

Ich habe das entweder auf Spiegel oder auf Focus gelesen, ich weiß es nicht mehr genau, kann Dir also keinen Link geben, sorry!

Außerdem war es gestern hier Bestandteil der Diskussion, und auch der Link der hier gepostet wurde von dem einen Anwalt, hatte dieses Thema. Ich weiß natürlich nicht, ob es richtig ist, aber ich bin davon ausgegangen, da nirgendwo was gegenteiliges stand und ich das wie gesagt, schon sehr oft gelesen habe, aber keine Ahnung, ob es stimmt.

Vielleicht lag dem Gericht tatsächlich nur das kurze Video vor, gibt es dafür irgendein Indiz? Frage geht @ all


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:11
@shionoro

Seh ich auch so. Vor allem bei betrunkenen Einverständnis vorrauszusetzen ist verantwortungslos.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:11
@Tussinelda

Ja und? Nur weil ich finde, ist es für das Gericht ausgeschlossen , oder wie?

Und das:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@Frau.N.Zimmer
ach so, es reicht aber aus, wenn man sagt, man sei bewaffnet, bevor man auf irgendwen,den man für eine Bedrohung hält, und der sich stellen soll, weggehen soll, nicht stehlen soll, was auch immer, schiesst....naja dann.....es reichen sogar Schilder aus....Betreten verboten z.B.
war nicht mein Thema :) Und ist es immer noch nicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:13
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Also wenn seine frau taubstumm ist und immer eher passiv ist beims ex und plötzlich ihn anzeigt, dann würde man ihn, nach meiner idee, nicht belangen können.
mit dem "seine frau" beispiel hast du es dir einfach gemacht. entscheidender wäre ein aufriss in einer bar.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Aber inwiefern sollte man deswegen nicht weitere mittel der unwillensbekundung zulassen, nur weil manche sie nciht nutzen können?
hab ich nicht gesagt!

aber daraus folgt, dass diese kategorie von mensch als freiwild eingestuft wird, auch nach der gesetzesänderung!


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:15
@osttimor

Damit hab ich es mir nciht einfach gemacht.
In ner bar ist das doch ähnlich wie sonst auch: Wenn sie in irgendeiner form unwillen bekundet, muss man reagieren, und natürlich, bevor man irgendwas an ihr macht, sollte man nen grund haben anzunehmen, dass sie mag.
Der grund kann sein, dass sie mit einem auf's zimmer ging und sich entkleidet oder anderweitig positiv auf die eigenen avanven reagiert.
Das ist gar kein problem.
Zitat von osttimorosttimor schrieb:aber daraus folgt, dass diese kategorie von mensch als freiwild eingestuft wird, auch nach der gesetzesänderung!
Warum ist das dann ein grund gegen diese gesetzgebung, wenn auch danach noch einzelfälle (aber weniger) da sind, wo sie nicht perfekt funktioniert?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:19
@Black_Canary
Laut einem Interview, das GLL im Amtsgericht gegeben hat (habs vorher auch schon als Video verlinkt), wurde "uns" da ganz viel an Videomaterial vorenthalten:
(Mit "Euch" meinte GLL im folgenden Interview die Vertreter der Presse)

Interview mit GLL vor der Türe zu Saal 671 / Amtsgericht Berlin:

GLL: "Wenn ich sag Nein, was versteht Ihr an Nein nicht. Ich find das einfach unter aller Sau. Wie deutlich soll man sich noch ausdrücken, ich bin froh das ich noch am leben bin, die haben mich da eingesperrt, ich hätte auch sterben können.... Eigentlich wünschte ich mir das Ihr dabei seid (deutet auf die Tür des Verhandlungssaals) und Euch die ganzen Videos anguckt, dann würdet Ihr auch sehen, ich schrei sogar nach der Polizei "Hilfe Hilfe Polizei" , ich weiß nicht warum es Euch nicht gezeigt wird. Euch wird immer nur Scheiße gezeigt, aber die ganze Wahrheit sollt Ihr doch mal sehen, weil dann würdet Ihr bestimmt auch sagen, dann würdet Ihr bestimmt auch schimpfen, würdet sagen "Was macht Ihr hier mit der Gina"?..."

Ich bin schon hochgradig auf den 27. gespannt, ob und was diese "Belastungszeugin" aussagt. Gll's Anwalt kündigte ja an, das uns da allen die Augen aufgehen würden....


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:20
@Tussinelda
Ausschnitte der Videoaufnahmen aus der verhängnisvollen Nacht kursieren längst im Internet.
http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html (Archiv-Version vom 21.06.2016)


Man kann davon ausgehen, dass nicht nur die 3 ca. 40-sekündigen Clips vorhanden sind.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 11:23
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Damit hab ich es mir nciht einfach gemacht.
In ner bar ist das doch ähnlich wie sonst auch: Wenn sie in irgendeiner form unwillen bekundet, muss man reagieren, und natürlich, bevor man irgendwas an ihr macht, sollte man nen grund haben anzunehmen, dass sie mag.
Der grund kann sein, dass sie mit einem auf's zimmer ging und sich entkleidet oder anderweitig positiv auf die eigenen avanven reagiert.
Das ist gar kein problem.
ich spiel jetzt mal matthew mcconaughey in die jury und halte mein abschlussplädoyer: stellen sie sich vor gina lisa, eine junge, lebensfrohe frau geht abends in eine bar. sie will ein paar drinks, spass haben, ihr leben einfach genießen. sie lernt zwei männer kennen, sie verstehen sich gut. der abend wird zur nacht. die drei beschließen sich für eine privatere umgebung. sie gehen in eine wohnung, dort ziehen sie sich aus. sie küssen sich, es kommt zu sexuellen handlungen. einer der beiden filmt das ganze. im laufe des geschlechtsverkehrs möchte sie dies aber nicht mehr und will das sie aufhören, sie verfällt in eine schockstarre. die beiden hören aber nicht auf, sie feuern sich sogar an. am ende wird diese junge frau alleine mit einer zweifachen vergewaltigung zurückgelassen.
und jetzt stellen sie sich vor, gina lisa ist taubstumm!


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