Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 10:48Anzeige
shionoro schrieb:Also dürfen geistig behinderte keinen sex haben und wir kriminalisieren das?nein, du musst die gesamtumstände individuell beurteilen!
Tussinelda schrieb:ach so, es reicht aber aus, wenn man sagt, man sei bewaffnet, bevor man auf irgendwen,den man für eine Bedrohung hält, und der sich stellen soll, weggehen soll, nicht stehlen soll, was auch immer, schiesst....naja dann.....es reichen sogar Schilder aus....Betreten verboten z.B.Wenn Du meinst :) Das war nicht mein Thema.
osttimor schrieb:geistig schwerbehindert?Wann soll dieses 'unter umständen' sein? Gibt es dazu ein gerichtsurteil?
nein, da sie unter umständen selber keinen willen bilden können und das grundsätzlich ausnützen der hilflosen lage ist!
shionoro schrieb:Brauchst dich nciht entschuldigen, weil es genau das ist, was sie meint.Lass deine blöden Unterstellungen. Was bildest du die eigentlich ein?
jk1 schrieb:Ist 'stöhnen' automatisch als Lustempfinden zu werten? Grad in so einem verzwickten Fall? Kann ein stöhnen nicht auch eine Art 'Klage' sein? Ich stöhne vor Schmerz, Unwillen, Unmut ... was auch immer?Hm, nein, also ich denke ja, es kann auch wie Du sagst, Schmerz, Unwillen etc. sein. Ich bin jetzt nur von mir selbst ausgegangen, das war wohl falsch, Du hast Recht.
Tussinelda schrieb:wieso, Du meinst doch, sie müsste außer etwas zu sagen auch noch etwas tun.Das meinte ich NICHT ! Kannst Du Fragen nicht mehr von Meinungen unterscheiden?
Frau.N.Zimmer schrieb:Es war eine FRAGE. Irgendwie muss das Gericht ja zu seiner Entscheidung gekommen sein. Evtl. hätte eine abwehrende Handbewegung ect.geholfen?es ist herrschende rechtsprechung!!!
shionoro schrieb:Gibt es dazu ein gerichtsurteil?du nötigst mich aber auch ganz schön um diese uhrzeit!
Black_Canary schrieb:Es ist also, denke ich nicht so, dass sie von Anfang an nicht wollte, ich glaube eher, das hat sich im Laufe des "Akts" so ergeben.spätestens ab diesem Zeitpunkt stellt sich
shionoro schrieb:Lass dir gesagt sein, ich weiß aus erster hand: geistig behinderte dürfen in D sex haben.ich habe auch nicht gesagt, dass sie es nicht dürfen!
buntervogel schrieb:Der Vorwurf der Falschbeschuldigung kann nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Das Gericht hätte das Verfahren aufgrund dessen einstellen müssen.Stimme ich Dir zu hundert Prozent zu.