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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 17:35
@Interested

Es waren noch nicht alle Videos im Netz. Nach allem, was ich gelesen hab, hat die Staatsanwaltschaft Hinweise, dass GLL mit der Falschbeschuldigung erreichen wollte, dass eine Hausdurchsuchung bei den Jungs stattfindet und die Videos einkassiert werden. Das ist wohl auch gelungen - aber dann scheint der der Schuss nach hinten losgegangen zu sein. Daher der Strafbefehl über 24.000 €.

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 17:40
@jihotiyo

Also, dass die Videos einkassiert wurden und die weitere Verbreitung gestoppt wurde, ist vollkommen logisch und verständlich, auch aus Gina Lisas Sicht - aber die Falschbeschuldigung ist eben ne Spur zu weit und es muss eben zwingende Gründe geben, warum so entschieden wurde. Das kann sich ja nur auf Bild und Ton beziehen. Der zweite Typ konnte ja nicht mal dazu befragt werden (von wegen Aussage gegen Aussage oder 2 gegen1), nur besteht eben kein Grund, ihn - da Falschbeschuldigung - antanzen zu lassen. Sollte er wieder im Lande sein, erwartet ihn ebenfalls so eine Strafe wie Pardis.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 17:48
@Interested
dann wäre es aber doch eindeutig.....laut Aussagen von Staatsanwaltschaft und Richter lässt sich nicht eindeutig feststellen, auf was sich das Hör auf bezieht


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 17:50
@Interested

Ich denke, dass die StA mehr hat, als nur die Videos. Womöglich hat sich GLL in Widersprüche verstrickt. Die 24k sind schon eine Hausnummer. Die Strafe kann nun auch höher ausfallen - ich vermute das sogar. Wär interessant, zu wissen, was die StA in der Hand hat - die scheinen sich jedenfalls sehr sicher zu sein. Achja, das Gutachten des Toxikologen, der kathegorisch ausschliesst, dass KO-Tropfen im Spiel waren gibt es ja auch noch ... evtl. wird nun noch ein Zweites angefertigt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 17:51
@Tussinelda

Das mag ja sein, dass nicht eindeutig ist, worauf sich das "Hör auf" bezieht (das, was wir sehen konnten) - bedeutet aber nicht, dass nachfolgender Sex nicht eindeutig einvernehmlich ist und sich daraus eben ergibt, dass hier keine Vergewaltigung vorliegt und sie deswegen eben wegen Falschbeschuldigung ins Visier geriet.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 18:10
@Interested
Zitat von InterestedInterested schrieb:bedeutet aber nicht, dass nachfolgender Sex nicht eindeutig einvernehmlich ist und sich daraus eben ergibt,
Wenn man die doppelte Verneinung auflöst, bedeutet es also, dass der Sex eindeutig einvernehmlich wäre?

Aber mal abgesehen davon. Vergewaltigung wird nicht an spekulierter Einvernehmlichkeit festgemacht.
Ob etwas einvernehmlich ist, ist eine Frage die sich unmöglich beantworten lässt, ohne Gedankenkontrolle.

Die Frage ist, ob die Vergewaltigte Person die Handlung ablehnt und dann vom Gegenüber durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage gezwungen wird. Zumindest nach derzeitiger rechtlicher Lage.

Ob der Sex einvernehmlich ist oder nicht, ist nach derzeitiger rechtlicher Lage irrelevant. Ob das Opfer die Handlung deutlich ablehnt, ist irrelevant, wenn es sich nicht wehrt obwohl es sich wehren könnte, wenn keine Gewalt durch den Täter ( um die Gegenwehr zu überwinden), Drohung oder Ausnutzung der schutzlosen Lage stattfindet.

Das ist der aktuelle Stand des Gesetzes.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 18:18
Das stimmt nicht. Warum hat man wohl bei Gericht so lange hin-und-her überlegt, worauf sich das "Nein" bezieht?

Richtig! Wäre man zu dem Schluss gekommen, es würde sich auf den Sex beziehen, hätte man es als Vergewaltigung bewertet.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 18:23
Ja, Falschaussage bedingt Vorsatz. Und den muss man belegen können. Irgendetwas gibt es da.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 18:35
Btw. Herr Fischer erklärt es nochmal ... neuer Artikel!
[...]
Viele Male haben wir gehört, die gegenwärtige Rechtslage "verlange, dass das Opfer sich wehrt". Tatsächlich verlangt sie das keineswegs, und die Profis unter denen, die es behaupten, wissen das genau. Sie zitieren die zwei oder drei ersichtlich fehlerhaften Urteile, die man im Netz finden kann, wieder und wieder, und schreiben dazu, diese seien "beispielhaft" für "die Rechtsprechung". In Wahrheit sind sie beispielhaft nur dafür, dass auch (höchste) Gerichte einmal irren oder Unsinn schreiben können. Die Tausenden von richtigen und überzeugenden Entscheidungen alle werden nicht zitiert.
[...]
Das "Sich-Wehren" ist aber natürlich ein gewichtiges Anzeichen (Indiz) für das Fehlen eines Einverständnisses. Weglaufen auch. Nein-Sagen auch. Jedes beliebige Verhalten kann ein Indiz für die Haupttatsache sein, die in jedem Fall von Nötigung vorhanden ist: der entgegenstehende Wille.
[...]
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 18:51
Und weiter:
[...]
"Nötigung" ist das "Zwingen" einer anderen Person (durch was auch immer). Zwingen setzt einen "entgegenstehenden Willen" voraus: Das ist seit der Kreidezeit so und wird sich durch "Nein ist Nein" kein bisschen ändern. Um einen Menschen wegen Nötigung (sexueller Nötigung, Vergewaltigung) einer anderen Person bestrafen zu können, wird man also immer beweisen müssen, dass diese andere Person nicht einverstanden war.
[...]
Der Beweis ist oft ganz leicht (Gewalt mit objektiven Spuren, Zeugen). Manchmal ganz schwer. Und "Nein ist Nein" ändert daran gar nichts. Ein Beispiel aus einer Konstellation, die in der Praxis sehr häufig ist, in der Diskussion aber notorisch verschwiegen wird: Die "sexuellen Handlungen", von denen die Rede ist, können ja immer solche des Täters am Opfer, aber auch solche des Opfers am Täter oder des Opfers an dritten Personen sein. Bei Handlungen, die das Tatopfer am Täter vornimmt (Anfassen, Masturbieren, Penetrieren, Streicheln…) ist es aber in der Wirklichkeit viel schwieriger zu erklären, warum sie "gegen den Willen" durchgeführt worden sein sollen, wenn der Täter doch überhaupt keine Nötigungsmittel eingesetzt hat – also weder Gewalt noch Drohung noch Ausnutzung von Furcht: Warum vollzieht eine Person eine sexuelle Handlung, die sie gar nicht will, obwohl sie dazu nicht gezwungen wird? Sie denken: Schwer vorstellbar? Da haben Sie recht, und auch wieder nicht.
[...]
Aber wie immer bei Herrn Fischer ist der ganze Artikel lesenswert. Ich höre jetzt schon, wie gleich wieder jemand kommt mit: "Aber nein-muss-doch ..." :D


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 19:01
@jihotiyo
Ich warte ja auch noch auf die 5 Urteile. :D Komischerweise wird auch hier immer nur der Fall betrachtet, dass sich ein Ja in ein Nein wandelt. Das sich ein Nein aber auch in ein Ja verwandeln kann scheint hier irgendwie unterzugehen. Aber was weiß ich schon :D Meine Frau quengelt auch immer so lange bis sie kriegt was sie will.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 19:06
@McMurdo

Ja, bestimmt wird auch bald wieder jemand auftauchen, der uns erzählt, dass der Fischer doch gar keine Ahnung hat und warum das alles gar nicht stimmt, uswusf. ...


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 19:55
@Dogmatix

Ja Du hast Recht, das "eindeutige, drastische Urteil " war in dieser Formulierung irreführend. Tatsächlich reicht für einen Strafbefehl ein hinreichender Tatverdacht. Der besteht, wenn der Richter nach Akteneinsicht zu der Überzeugung gelangt, daß eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Meine Formulierung bezog sich vor allem auf die HÖHE des Strafbefehls, 60 Tagessätze sind schon eine Ansage. Weswegen ich eben vermute, daß die Richterin die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung schon eher bei 95% als bei 51% sieht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 20:09
@jihotiyo

Die 24.000 Euro ergeben sich aus 60 Tagessätzen á 400 Euro. Das ist ganz normal, Frau Lohfink verdient eben gut.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 20:21
@jihotiyo
und trotzdem befindet Herr Fischer selbst in seinem Kommentar (also dem offiziellen Kommentar zu Gesetzen), dass es eine Schutzlücke gibt, hat er wohl vergessen, ich hatte es aber verlinkt......


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 20:24
@jihotiyo

Ein typischer Fischer halt.

Fachlich richtig aber inhaltlich irrelevant, weil er verschiedene Sachverhalte geschickt und für den Laien überzeugend zusammenwirft.
Zitat von jihotiyojihotiyo schrieb:Viele Male haben wir gehört, die gegenwärtige Rechtslage "verlange, dass das Opfer sich wehrt". Tatsächlich verlangt sie das keineswegs, und die Profis unter denen, die es behaupten, wissen das genau.
Stimmt. Sie verlangt das nicht. Sie verlangt das entweder Gewalt angewendet wird, Drohung oder Ausnutzung einer Schutzlosen Lage.
Das "Sich-Wehren" ist aber natürlich ein gewichtiges Anzeichen (Indiz) für das Fehlen eines Einverständnisses. Weglaufen auch. Nein-Sagen auch. Jedes beliebige Verhalten kann ein Indiz für die Haupttatsache sein, die in jedem Fall von Nötigung vorhanden ist: der entgegenstehende Wille.
Das stimmt auch. FÜR EINEN FALL VON NÖTIGUNG wie Fischer schreibt. Für Vergewaltigung gilt das nicht und das hat Fischer auch nicht behauptet.
Zitat von jihotiyojihotiyo schrieb:. Um einen Menschen wegen Nötigung (sexueller Nötigung, Vergewaltigung) einer anderen Person bestrafen zu können, wird man also immer beweisen müssen, dass diese andere Person nicht einverstanden war.
Stimmt im Falle der Umkehrung. Man muss den entgegenstehenden Willen des Opfers nachweisen um den Täter zu verklagen. Diesmal wird die Vergewaltigung erwähnt. Da steht NICHT dass der entgegenstehende Wille (ob für den Täter ersichtlich oder nicht) für eine Verurteilung ausreichen würde, weil das auch nicht den Tatsachen entspricht.
Zitat von jihotiyojihotiyo schrieb:Die Tausenden von richtigen und überzeugenden Entscheidungen alle werden nicht zitiert.
Das wäre eine perfekte Gelegenheit für ein paar Beispiele gewesen, die Fischer natürlich nicht nutzt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 20:28
@brennan
Und Frau Schwesig darf doch....ihre Meinung äußern zu einem aktuellen Fall.
Nein, das darf und sollte sie eben NICHT. Wir leben in einem Rechtsstaat : Gewaltenteilung !
Legislative (Frau Schwesig) , Rechtsprechung und Exekutive sind voneinander getrennt. Der Grund liegt auf der Hand : Ein Bundesminister oder gar die Kanzlerin sind deutlich mächtiger als ein einzelner Richter und gefährden durch ihre Einmischung die Unabhängigkeit des Gerichts.
Daß Politiker sich zu laufenden Gerichtsverfahren äußern kennen wir eigentlich eher von Herrn Erdogan oder Putin. Grobes Foulspiel, Frau Schwesig .


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

30.06.2016 um 20:33
Zitat von jihotiyojihotiyo schrieb:Wär interessant, zu wissen, was die StA in der Hand hat
Die StA würdigt den ermittelten Sachverhalt, kann Anklage erheben oder bei Gericht einen Strafbefehl beantragen. Habe noch nie einen StA getroffen, der diesen Ausdruck benutzt hat.

Synonyme und Assoziationen:
(etwas) gegen jemanden in der Hand haben · (er) gehört mir · jemanden drankriegen · (jemanden) am Wickel haben (ugs.) · (sich) jemanden kaufen (ugs.) · (jemanden) am Arsch haben (derb)
https://www.openthesaurus.de/synonyme/(etwas)+gegen+jemanden+in+der+Hand+haben


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