Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
14.07.2016 um 13:37Anzeige
@Interested
Ich verstehe schon, das ist für die Pro-Fraktion viel zu kritisch, um das alles auch mal kritisch zu hinterfragen. Denn es passt so gar nicht in die Opferrolle, die hier in einer Tour gebetsmühlenartig wiederholt wird. Ein Mantra, um sich selbst davon zu überzeugen? Mehr zu wissen, als die Gerichte? Dem Gutachter Unwissenheit vorzuwerfen, ihn lächerlich zu machen, der nur aufgrund der Videos ihren Zustand beurteilen möchte - selber aber nur aufgrund einiger Sekundensequenzen hier Beurteilungen abgeben?
Anstatt gebetsmühlenartig auf Frau Lohfink herumzuhacken könnte man sich doch ganz einfach mal fragen, wie es denn um die Glaubwürdigkeit der beiden Männer bestellt sein dürfte. Und dazu braucht man das Video noch nicht einmal gesehen haben. Hätten die beiden Männer nicht aus Geldgier beschlossen das Video zu drehen und zu verkaufen, gäbe es keinen Prozess und wir würden hier auch nicht schreiben.
Und was hält Dich davon ab, Deine eigene "objektive" Timeline zu erstellen?
Hätten die beiden Männer nicht aus Geldgier beschlossen das Video zu drehen und zu verkaufen, gäbe es keinen Prozess und wir würden hier auch nicht schreiben.Ähemm, ich denke, wir diskutieren hier die Vergewaltigung?! Es gab also auch aus Deiner Sicht gar keine Vergewaltigung, sondern es geht um die Geldgier - ohne Video kein Prozess? Also gar keine Vergewaltigung? Es geht nur um das Filmen an sich? Sie hätte gar keine Anzeige wegen Vergewaltigung gestellt? Weil? Sie nicht vergewaltigt wurde? Was denn nun? Ich bin völlig verwirrt!
Interested schrieb:Ähemm, ich denke, wir diskutieren hier die Vergewaltigung?!Nein ... die Falschaussage der Frau Lohfink, nur
Fall Gina-Lisa Lohfink „Nein heißt Nein“-Reform ist paradoxOh, wait?
BERLINNaja was kann die schon wissen. Vom tuten und blasen keine Ahnung - schenkelklopf! ;p
Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Monika Frommel spricht im Interview über den „Fall Lohfink“ und kritisiert die geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht.
Die insgesamt elf beschlagnahmten Videos ergeben nach Prüfung eines Sachverständigen und nach der Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden, dass sie sicher nicht unter KO-Tropfen gestanden hat, mit dem Sex einverstanden war und nur „nein“ zur Film- Aufnahme gesagt hat.Was?! Die hat doch "nein" gesagt - klasklare Vergewaltigung, Frau Rechtswissenschaftlerin!11!!
Dieser neue Gesetzesentwurf ist paradox“Oh, what? Aber nein, es hiess doch ...
Das müssen Sie erklären…
Sehr viele Delikte, die angezeigt werden, sind äußerst unklar. Deswegen gibt es viele Einstellungen und Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft wird künftig das Opportunitätsprinzip nutzen und den Beschuldigten ein Angebot machen, gegen Zahlung eines Geldbetrags der Einstellung zuzustimmen. Ich würde annehmen, dass es fast kein Beschuldigter auf eine öffentliche Verhandlung wegen eines Sexualdeliktes ankommen lässt; denn schon das Ermittlungsverfahren ist für ihn äußerst belastend. Dieser neue Gesetzesentwurf ist paradox: man schafft einen Vergehenstatbestand und widerspricht damit dem Ziel, dass Sexualdelikte in einer öffentlichen Verhandlung geklärt werden. Zu solchen Verhandlungen wird es künftig häufig nicht mehr kommen.
Nach bisherigem Recht reicht ein klares „Nein“ nicht aus…Ok, einer geht noch:
Das wird auch zukünftig nicht reichen. Der entgegenstehende Wille muss auch nach diesem Entwurf offensichtlich sein. Wir werden auch nach den neuen Bestimmungen Beweisproblem haben. Es wird sich daran praktisch überhaupt nichts wesentlich ändern. Die Staatsanwaltschaft wird daher die schwierigen Verfahren abkürzen und vorschlagen gegen Geldbuße einzustellen.
Diese oft angesprochene Gesetzeslücke im Sexualstrafrecht sehen Sie also nicht?Jah, der Fischer. Von nix nen Plan und überhaupt! ;)
Richtig. Offenbar sind einige davon sogar fantasiert worden. Nehmen wir die offenkundig falsche These, eine Frau müsse sich wehren. Keine Frau muss sich in einer Situation, in der Gegenwehr sinnlos ist, oder in der sie nur eingeschränkt widerstandsfähig ist, körperlich wehren. Entweder liegt eine sexuelle Nötigung oder ein sexueller Missbrauch vor.
Es sei denn, die Situation ist so unklar, dass die Frau aus Sicht des Gerichts ambivalent gehandelt hat. Wenn eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht zu der Einschätzung gelangt, dass es sein kann, dass sie zwar „Nein“ gesagt hat, aber nicht beim „Nein“ geblieben ist, dann muss heute und auch nach der geplanten Gesetzeslage nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ eingestellt oder frei gesprochen werden. Das lässt sich auch nach dem neuen Vergehenstatbestand nicht vermeiden.Und, Frau Frommel - was ist mit "Jah heisst jah?" ;p
Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio macht sich wegen des „Unvermögens des Rechtsstaates“ große Sorgen.Aber, Juristen - was wissen die schon? Hm, c'mon!
Die Verschärfung des Sexualstrafrechts, die der Bundestag vergangene Woche mit großer Mehrheit beschloss, hält Di Fabio nicht für zielführend. Entscheidend sei das "alltägliche Ringen" der Behörden um die öffentliche Ordnung. "Da helfen repressiver gestaltete Gesetze kaum, die die Polizei dann nur selten durchsetzen kann", sagte der Jurist, der dem Bundesverfassungsgericht zwölf Jahre lang angehörte.http://m.welt.de/politik/deutschland/article157018815/Ex-Verfassungsrichter-sieht-Erosion-des-Rechtsstaats.html (Archiv-Version vom 15.07.2016)
Tussinelda schrieb:@jihotiyoEigentlich wollte ich ja niehhh wieder mit dir reden, grad weil ich ich ne Sperre deswegen bekommen hab.
@Balthasar70
eigentlich seid ihr doch der gleichen Meinung, ihr merkt es nur nicht, es ist zum Schiessen :D
Der Bericht im Spiegel suggeriert allerdings, ohne es deutlich zu benennen, dass Lohfink den Vergewaltigungsvorwurf benutzt hat, um einen anderen Zweck zu erreichen: Erst dadurch nämlich sei die Polizei zu einer Beschlagnahmung der Videos bewegt worden, deren Veröffentlichung Lohfink dringlich verhindern wollte. Stimmt das, dann ist der Vorwurf der falschen Verdächtigung richtig.https://man-tau.com/2016/06/19/aufschrei-und-gewalt/ (Archiv-Version vom 14.12.2018)
Balthasar70 schrieb:....ich hatte den Eindruck, Du findest die Artikel von Fischer doof?Das ist er ja auch auch. Bei deinen Beiträgen war ich mir auch nicht immer sicher, ob ich da nicht doch vielleicht einen ironischen Unterton raushöre. Das war halt schon sehr subtil und in dem vielen Text natürlich gut versteckt.
Balthasar70 schrieb:....bzw. ihre Denunzierung der Selbstimmunisierung.Danach war mir alles klar, bin ja selbst gut mit der Technik der Denunizierung der Selbstimmunisierung vertraut. Fischer, bzw. seine Artikel, durch groteskte Lobeshymnen ins Lächerliche zu ziehen, das ist natürlich schon sehr geschickt gemacht.
emodul schrieb:Vielleicht könnte das ein erfahrener Jurist mal etwas für juristische Laien erklären, weshalb der Fall um Gina-Lisa jetzt so wichtig für diese Gesetzesänderung war.Gar nicht. Manche möchten das nur gerne glauben. Er taugt ja nicht mal als gutes Beispiel.