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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 14:48
@brennan
Zitat von brennanbrennan schrieb: Frau Manuela Schleswig ist Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es ist doch ihre Aufgabe sich für Frauen - hier eigentlich für alle, die Opfer sexueller Gewalt werden können, auch Kinder und Männer - und die Änderung des Sexualstrafrechts einzusetzen.
Richtig !

Und wer setzt sich für die OPFER falscher Verdächtigungen ein ?

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 14:52
@brennan

Fragst Du dich auch, warum ein sog. "Opfer" scheinbar gar nicht mehr per Wohnort auffindbar ist?
Sich auch dem Strafentscheid re Video-veröffentlichung entzogen hat?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 14:53
Zitat von brennanbrennan schrieb:Es ist doch ihre Aufgabe sich für Frauen - hier eigentlich für alle, die Opfer sexueller Gewalt werden können, auch Kinder und Männer - und die Änderung des Sexualstrafrechts einzusetzen.
Wusste nicht, dass man sich für Falschbeschuldigungen auch einsetzen muss.
Das ist interessant.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 14:59
@brennan

Bearbeitungszeit vorbei ... meinte das natürlich nicht als Kritik, sondern als unterstützende Frage.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:09
@MasterYoda
Zitat von MasterYodaMasterYoda schrieb:Und wer setzt sich für die OPFER falscher Verdächtigungen ein ?
Wer hilft generell bei Falschbeschuldigungen, auch bei anderen Delikten? Keine Ahnung. Opferberatungsstellen?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:09
@Durchfall
Zitat von DurchfallDurchfall schrieb:Wusste nicht, dass man sich für Falschbeschuldigungen auch einsetzen muss.
Das ist interessant.
Es geht um die Änderung des Sexualstrafrechts. Und Frau Schleswig darf doch, genau wie Du, ihre Meinung zu einem aktuellen Fall äußern.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:10
@Dogmatix

Habe Dich schon verstanden. :)

Außer dieser Frage könnte man sich noch weitere Fragen stellen, z. B. wie Angestellte von Clubs ausgewählt und weiter beschäftigt werden und weshalb man sich so wenig Mühe gegeben hat, seine Adresse herauszufinden.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:11
@brennan
Ja das darf jeder. Du hast gesagt es gehört zu ihren Aufgaben.
Da niemand wusste, ob GLL story stimmt, war das aber ein Fail.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:14
@brennan
Zitat von brennanbrennan schrieb: Wer hilft generell bei Falschbeschuldigungen, auch bei anderen Delikten? Keine Ahnung. Opferberatungsstellen?
Das Gericht hilft auch.
Und das Gericht hat entschieden zu Gunsten der beiden Angeklagten.

Deswegen wurde Gina Lisa Lohfink auch verurteilt eine Strafe zu zahlen wegen Falscher Verdächtigung.

Ich würde niemals zu einer Operberatungstelle gehen wenn ich falsch verdächtigt werde,
sondern würde mich sofort an Polizei wenden, eine Anzeige erstellen und das Gericht entscheiden lassen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:16
@MasterYoda
Zitat von MasterYodaMasterYoda schrieb:Deswegen wurde Gina Lisa Lohfink auch verurteilt eine Strafe zu zahlen wegen Falscher Verdächtigung.
Zur Zeit läuft der Prozess doch noch.
Zitat von MasterYodaMasterYoda schrieb:Ich würde niemals zu einer Operberatungstelle gehen wenn ich falsch verdächtigt werde,
sondern würde mich sofort an Polizei wenden, eine Anzeige erstellen und das Gericht entscheiden lassen.
Das kannst Du gegebenenfalls auch tun, das Recht spricht Dir doch niemand ab.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:24
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wie erklärst Du dann, dass dieses "Hör auf" zu keinem Aufhören geführt hat, egal jetzt mal, worauf es sich bezog
Das kann man so nicht sagen.

Das 45 sek. Video ist ja noch online und da kann sich jeder überzeugen, worauf sich das eine Hör auf bezieht, was da zu hören ist.

Und diese Handlung wird nicht weiter geführt, weil... ach einfach anschauen....


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:25
@brennan
Zitat von brennanbrennan schrieb:Zur Zeit läuft der Prozess doch noch.
Gina Lisa wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 24 000 Euro vom Amtsgericht Berlin verurteilt wegen Falscher Verdächtigung.

Gina Lisa muss 24 000 zahlen.

Die beiden Angeklagten wurden vom Verdacht der Vergewaltigung frei gesprochen.

JETZT schlagen die beiden ehemaligen Angeklagten zurück und klagen jetzt gegen Gina Lisa.

GINA LISA SITZT MOMENTAN AUF DER ANKLAGEBANK.

Ich glaube du hast da was nicht richtig verstanden ;-)


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:28
Zitat von MasterYodaMasterYoda schrieb:Gina Lisa muss 24 000 zahlen.
Das steht doch noch gar nicht fest. Sie bekam einen Strafbefehl über diese Summe, daraufhin legte sie Einspruch ein und deshalb gibt es jetzt eine Hauptverhandlung. Und in dieser ist noch gar kein Urteil gesprochen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:30
@MasterYoda

Ich habe das schon verstanden, aber der Prozess gegen Frau Lohfink läuft doch noch, weil sie Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:36
@Photographer73
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb: Das steht doch noch gar nicht fest. Sie bekam einen Strafbefehl über diese Summe, daraufhin legte sie Einspruch ein und deshalb gibt es jetzt eine Hauptverhandlung. Und in dieser ist noch gar kein Urteil gesprochen.
FALSCH

Gina Lisa sitzt auf der ANKLAGEBANK weil sie von den beiden ANGEKLAGT wurde.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:36
Nein sie ist JETZT die ANGEKLAGTE:

http://www.express.de/news/promi-und-show/koelner-psychologin-schlaegt-alarm--suizid-angst-um-gina-lisa-24190794 (Archiv-Version vom 11.06.2016)


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:43
Damit ihr es versteht, jetzt mal etwas einfacher.

GINA LISA wurde zu 24 000 Euro verurteilt wegen Falscher Verdächtigung.
SIE MUSS ZAHLEN , ob sie will oder nicht.

Gina Lisa sagte: ICH zahle nicht...lieber spende ich den Betrag an einen guten Zweck und gehe ins Gefängnis.

Gina Lisa ist momentan die ANGEKLAGTE.

Es geht hier nicht um die 24 000 EURO.
Das ist schon durch.

Gina Lisa wurde von den beiden angezeigt wegen falschaussage und ist jetzt die Angeklagte.

Das Gina Lisa 24 000 Euro zahlen muss ist ihr schon klar..

JETZT VERSTANDEN ?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:45
@MasterYoda

Der Prozess gegen Frau Lohfink läuft noch. Ob sie zahlen muss oder nicht, wird sich erst herausstellen.

Hier steht die Sache mit dem Strafbefehl etwas genauer:
Es gibt aber auch die Möglichkeit, einen Prozess zu umgehen und der/dem Beschuldigten einen Strafbefehl zuzustellen.
Ein quasi Urteil ohne Verhandlung

Das ist quasi ein Urteil ohne eine vorhergehende Verhandlung, dass heißt, der Strafbefehl legt die Rechtsfolgen der Euch vorgeworfenen Tat fest, also beispielsweise, dass ihr 30 Tagessätze à 10 Euro zahlen sollt.

Dies wird in letzter Zeit häufiger praktiziert, da die Staatsanwaltschaft darauf hoffen kann, dass mensch sich nicht dagegen wehrt – entweder aus Unwissenheit oder Fristversäumnis. Allerdings wird Euch auf diesem Wege die Möglichkeit eines “fairen” Verfahrens genommen, Ihr könnt bestimmte EntlastungszeugInnen nicht präsentieren, seid der Möglichkeit beraubt, mit einem/einer Anwalt/Anwältin Eurer Wahl eine Prozessstrategie zu besprechen und vergeigt so im Zweifel einen eventuellen Freispruch oder eine geringere Strafe.

Erstmal Widerspruch einlegen
Aus diesem Grund solltet Ihr Euch immer (erst einmal) gegen einen Strafbefehl wehren! In jedem Fall solltet Ihr innerhalb von zwei Wochen (nach Zugang des Strafbefehls) zunächst einen formlosen Einspruch gegen den Strafbefehl bei dem dort bezeichneten Amtsgericht unter Nennung des Aktenzeichens einlegen
http://rotehilfeosnabrueck.blogsport.de/unterstuetzung-tipps/tipps-zum-umgang-mit-strafbefehlen/ (Archiv-Version vom 27.04.2016)


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jk1 ehemaliges Mitglied

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:46
@MasterYoda

Vielleicht einmal zu deinem Verständnis ...

Strafbefehl

Bei Vergehen kann die Staatsanwaltschaft schriftlichen beantragen, die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festzusetzen. Einer vorherigen Anhörung des Angeschuldigten bedarf es dabei nicht. Theoretisch soll das Strafbefehlsverfahren nur auf tatsächlich und rechtlich einfach gelagerte Fälle angewendet werden. Es handelt sich um ein schriftliches Verfahren, eine Hauptverhandlung findet nur statt, wenn der Angeklagte gegen den erlassenen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt. Anderenfalls wird die verhängte Sanktion rechtskräftig, der Strafbefehl steht dann einem Urteil gleich (§ 410 StPO) und kann kaum noch angegriffen werden. Der Einspruch kann auch beschränkt eingelegt werden und bis zum Beginn der Hauptverhandlung ohne weiteres zurückgenommen werden, nach Beginn der Hauptverhandlung ist die Rücknahme nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Die Reaktion auf einen Strafbefehl sollte wohl durchdacht werden, da das Gericht nach unbeschränkter Einspruchseinlegung grundsätzlich nicht an den Rechtsfolgenausspruch im Strafbefehl gebunden ist und grundsätzlich auch eine härtere Strafe als im Strafbefehl ursprünglich vorgesehene verhängen kann.

Anklage

Die Anklageschrift legt den Gegenstand des Verfahrens und des Urteils fest. Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen. Sie muss dabei u. a. ihrer Umgrenzungs- und Informationsfunktion gerecht werden. Dabei muss die Anklageschrift klar, übersichtlich und vor allem für den Angeschuldigten verständlich sein. Die Beweismittel sollen in der Anklageschrift aufgeführt werden, die für die Aufklärung des Sachverhalts und für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeschuldigten wesentlich sind. Eine fehlerhafte Anklageschrift kann ein Verfahrenshindernis darstellen, welches zur Rücknahme, Nichteröffnung bzw. zur Einstellung des Verfahrens führen kann. Eine unwirksame Anklage hat keine verjährungsunterbrechende Wirkung. Die Unwirksamkeit der Anklage muss allerdings gerügt werden.

Quelle: http://www.kanzlei-jacobsen.de/strafrecht/strafbefehlanklage.html (Archiv-Version vom 07.04.2016)


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

17.06.2016 um 15:46
Zitat von MasterYodaMasterYoda schrieb:GINA LISA wurde zu 24 000 Euro verurteilt wegen Falscher Verdächtigung.
SIE MUSS ZAHLEN , ob sie will oder nicht.

Gina Lisa sagte: ICH zahle nicht...lieber spende ich den Betrag an einen guten Zweck und gehe ins Gefängnis.

Gina Lisa ist momentan die ANGEKLAGTE.

Es geht hier nicht um die 24 000 EURO.
Das ist schon durch.
Man sollte sich vielleicht auch ein bißchen mit einem Fall beschäftigen, bevor man die Klappe aufreißt und sich äußert. Natürlich ist sie jetzt angeklagt, weil sie Einspruch bez. des Strafbefehles einlegte. In diesem Fall kommt es dann zu einer Hauptverhandlung. Und in dieser wird jetzt darüber entschieden, ob sie sich der Falschbeschuldigung schuldig machte oder nicht. Der Strafbefehl über die 24.000 ist mit der Hauptverhandlung hinfällig.


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