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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

11.772 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslos, Hartz 4, Neidkultur ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:46
Zitat von devil075devil075 schrieb:Ich denk davon ist auch der Arbeitslose in Deutschland weit entfernt und wenn, dann würde er dann (soweit arbeitsfähig!) doch arbeiten gehen
Dann muss er aber auch erstmal etwas finden und das kann durchaus länger dauern als das verhungern.

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Doors ehemaliges Mitglied

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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:46
Arbeit ist für viele Menschen eine Menge mehr als purer Brot- bzw. Urlaubserwerb. Soziale Kontakte, Verantwortungsübernahme, Gestaltungsmöglichkeit, Selbstverwirklichung...
Natürlich muss das nicht für jede Klofrau oder jeden Kieslasterfahrer gelten.

Arbeit ist ein menschliches Grundbedürfnis und damit auch ein menschliches Grundrecht. Dazu empfehle ich jedem ein Gespräch mit (Langzeit)Arbeitslosen.

Nicht umsonst wurden und werden Arbeits- und Berufsverbote als Waffe eingesetzt.

Andererseits halte ich es da mit dem Motto des lokalen Swingerclubs: Alle kann - nichts muss.
Wer nicht arbeiten kann, will oder muss, der kann es in meinen Augen gern bleiben lassen. Damit kann eine Gesellschaft durchaus leben, und sei es nur, weil sie es muss.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:49
Zitat von devil075devil075 schrieb:dann würde er dann (soweit arbeitsfähig!) doch arbeiten gehen
Oder ihr Geld anderweitig auf nicht legale Weise organisieren.
Es gibt einen statistischen Zusammenhang in dem gut ausgebaute Sozialsysteme die Kriminalitätsrate senkt, insbesondere Eigentumsdelikte, Drogendelikte, organisierte Kriminalität.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Selektives Zitieren ist so was von billig, hier noch mal komplett:
Abahatschi schrieb:
Gut, aber viele tun es nicht. Sie gehen es demzufolge falsch an und das kann man kritisieren.
Ich habe dir bereits erklärt, dass deine Aussage "viele tun es aber nicht" (aus Faulheit?) falsch ist.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:52
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Es gibt einen statistischen Zusammenhang in dem gut ausgebaute Sozialsysteme die Kriminalitätsrate senkt, insbesondere Eigentumsdelikte, Drogendelikte, organisierte Kriminalität.
grundsätzlich glaube ich das auch und das erscheint mir auch völlig logisch.
Allerdings scheint die Clankriminalität in Berlin z.B. da eine Ausnahme zu sein (da bekommen ja auch viele von denen Transferleistungen)


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:55
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Ich habe dir bereits erklärt, dass deine Aussage "viele tun es aber nicht" (aus Faulheit?) falsch ist.
Was soll der Quatsch? Es Millionen ALG2 Empfänger die nicht arbeiten, somit ist die Aussage "viele arbeiten nicht" absolut zutreffend.
Gut dass "Faulheit" mit Fragezeichen ist, denn belegen dass ich das behauptet habe wirst Du nicht finden.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:58
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Dann muss er aber auch erstmal etwas finden und das kann durchaus länger dauern als das verhungern
Ich hab vom System in Deutschland zu wenig Ahnung, hier werden Leistungen nicht gekürzt wenn jemand WILL aber nichts findet - ich mag mich jetzt nicht zum Gefühlten 1000mal wiederholen: es geht um können und nicht wollen


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:59
Zitat von DoorsDoors schrieb:Wer nicht arbeiten kann, will oder muss, der kann es in meinen Augen gern bleiben lassen. Damit kann eine Gesellschaft durchaus leben, und sei es nur, weil sie es muss.
Einverstanden, aber einer nicht arbeiten will, warum will er Geld von anderen? Nee.
Ich habe schon mal gefragt, wo ist hier das Erwachsenenforum??


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 12:59
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Oder ihr Geld anderweitig auf nicht legale Weise organisieren.
Dann wird er im Gefängnis nicht arbeiten müssen ;)


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:02
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:warum will er Geld von anderen?
Weil er/sie darauf einen Rechtsanspruch hat, beispielsweise. Das ist nun mal so in einem Sozialstaat.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:03
Zitat von devil075devil075 schrieb:Dann wird er im Gefängnis nicht arbeiten müssen ;)
Ja, diese Drohung schreckt Drogenkartelle in südamerikanischen Ländern total ab. 🤣
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Einverstanden, aber einer nicht arbeiten will, warum will er Geld von anderen?
Weil es Menschenrechte gibt.
Die sehen vor, dass niemand verhungern muss, egal warum.

Und was doors sagt:
Zitat von DoorsDoors schrieb:Weil er/sie darauf einen Rechtsanspruch hat, beispielsweise. Das ist nun mal so in einem Sozialstaat.



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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:04
Zitat von DoorsDoors schrieb:Weil er/sie darauf einen Rechtsanspruch hat, beispielsweise. Das ist nun mal so in einem Sozialstaat.
Da bist aber falsch gewickelt, wer arbeitsfähig ist aber nicht arbeiten will, hat keinen Anspruch drauf.(ALG2)
Gesetze lesen UND verstehen hilft bevor man irgendwas erzählt.
@Mindslaver
Gilt für Dich auch.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:04
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Ja, diese Drohung schreckt Drogenkartelle in südamerikanischen Ländern total ab. 🤣
Ähm eigentlich ging’s um Arbeitslose in Deutschland… aber natürlich kann man auch so ausweichen


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:05
Zitat von devil075devil075 schrieb:Ähm eigentlich ging’s um Arbeitslose in Deutschland… aber natürlich kann man auch so ausweichen
Deutschland hat eine sehr niedrige Kriminalitätsrate, und das Sozialsystem ist ein Faktor, weshalb dies so ist.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:07
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Deutschland hat eine sehr niedrige Kriminalitätsrate, und das Sozialsystem ist ein Faktor, weshalb dies so ist.
Es war dein Argument nicht meines ..


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:11
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Da bist aber falsch gewickelt, wer arbeitsfähig ist aber nicht arbeiten will, hat keinen Anspruch drauf.(ALG2)
Stimmt so auch nicht. Eine 100%ige Kürzung der ALG2-Bezüge, weil man sich nicht bewirbt, ist nicht (mehr) möglich und wurde schon zur Zeit von H4 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt (1 BvL 7/16).


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:15
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Oder ihr Geld anderweitig auf nicht legale Weise organisieren.
Zitat von devil075devil075 schrieb:Dann wird er im Gefängnis nicht arbeiten müssen ;)
Es werden viele derjenigen welche auf illegale Weise ihr Geld beschaffen bzw. nicht arbeiten wollen, darauf hoffen, schon nicht erwischt zu werden.
Werden sie denn zu hoher Prozentzahl erwischt? Glaube ich kaum.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:20
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Stimmt so auch nicht. Eine 100%ige Kürzung der ALG2-Bezüge, weil man sich nicht bewirbt, ist nicht (mehr) möglich und wurde schon zur Zeit von H4 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt (1 BvL 7/16).
Für Dich gilt immer noch:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Gesetze lesen UND verstehen hilft bevor man irgendwas erzählt.
Da, von einer der besten Seiten gegen H4 und Bürgergeld, hör auf die Gleichgesinnte, wenn schon nicht auf mich:
Hartz IV: 100 Prozent Sanktionen auch beim Bürgergeld
Eine 100 Prozent-Sanktion ist weiterhin auch beim Bürgergeld möglich. Zwar wurden die Sanktionsrichtlinien angepasst, allerdings sind komplette Leistungseinstellungen aufgrund einer “fehlenden Mitwirkungspflicht” noch immer möglich.
Totalsanktion durch eine vorläufige Leistungseinstellung
Allerdings dürfen die Jobcenter eine Totalsanktion durch eine vorläufige Leistungseinstellung, Entsagungs- und Entziehungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung verhängen. Diese Praxis soll auch beim neuen Bürgergeld gelten.
“Die hier stattfindenden Sanktionen sind nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig 100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse”, erläutert Harald Thomé von Tacheles e.V.
Im Gesetzgebungsverfahren wurde auf diesen Missstand immer wieder hingewiesen. Geändert wurde allerdings nichts. “Daher bleibt das Bürgergeld ein Drangsalierungssystem”, kritisiert der Sozialrechtsexperte.
Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-100-prozent-sanktionen-auch-beim-buergergeld


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:20
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Einverstanden, aber einer nicht arbeiten will, warum will er Geld von anderen? Nee.
Na willst die den raus filtern, damit die Faulen keine Sozialgelder bekommen?
Oder
Lieber alle in einen Pott werfen und Sozialhilfe abschaffen?
Nur mal so ne frage!

Wie soll das lösbar sein?


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:25
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:Na willst die den raus filtern, damit die Faulen keine Sozialgelder bekommen?
...
Wie soll das lösbar sein?
Dafür ist das JC da, ich denke durch das Vereinbaren von Zielen und ihren Einhaltungen kriegt man das raus.
Ich weiß was Du meinst, eine Zeit kann man sich durchmogeln wenn man es drauf anlegt, aber man kommt in die Zwickmühle:
- spielt man den Schlechten, landet man in Schulungen und Maßnahmen, macht man nicht mit -> Sanktionen.
- ist man gut und lehnt zumutbare Stellen ab -> Sanktionen.
- tut man so als gäbe es den Job nicht mehr in der Region -> Umzug oder Umschulung, wenn nicht -> Sanktionen.
- spielt man den Kranken, landet man bei medizinischen Dienst -> und dann Sanktionen.
usw.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.02.2023 um 13:26
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Für Dich gilt immer noch:
Hier ein paar Auszüge aus dem Urteil 1 BvL 7/16.

Quelle: 1 BvL 7/16


II.
218

1. Die Sanktionsregelungen der § 31a Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 und § 31b SGB II sind in den Fällen des § 31 Abs. 1 SGB II mit den tenorierten Einschränkungen weiter anwendbar. Die Übergangsregelung zu § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II orientiert sich an der Regelung in § 31a Abs. 1 Satz 6 SGB II.

219

2. Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, rückwirkend Leistungen ohne Minderungen nach § 31a SGB II festzusetzen.

220

a) Für bestandskräftige Verwaltungsakte bleibt es bei der Regelung des § 40 Abs. 3 SGB II als Sonderregelung zu § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X.

221

b) Nicht bestandskräftige Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 1 Satz 1 SGB II, die vor der Urteilsverkündung festgestellt worden sind, bleiben wirksam.

222

c) Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht bestandskräftige Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II, sind, soweit sie über eine Minderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen, aufzuheben.


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