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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.023 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:01
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Gibt es da bei euch Arbeitslosengeld wenn man die Kündigung provoziert, weil man seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellt?
Soweit ich weiß, bekommt man 4 Wochen lang kein Geld vom AMS (gleiche wie Bundesagentur für Arbeit).

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:07
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:ich kann es mir auch nicht wirklich vorstellen, kann mich da nur auf die eine Aussage eines Nutzers hier stützen, also im Prinzip eine Anekdote, dass viele hinschmeißen würden wenn es die Impfpflicht in der Pflege geben würde..
Ich meine ja, anonym mal was rausgehauen ist schnell. Ich verdiene wirklich nicht schlecht, aber allein 3 Monate ohne Einkommen, würden mir verdammt schwerfallen. Arbeitslosengeld wird es dann ja nicht geben,. Wichtiger ist doch noch die Einstellung zum Beruf, da hat ein Impfverweigerer nichts verloren, sorry ist meine Meinung.

Wir haben im ganzen Haus eine einzige Hilfskraft, die nicht geimpft ist. Jetzt ist sie an den Testtagen immer krank, wir wären froh, wenn die endlich kündigen würde.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:08
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wir haben im ganzen Haus eine einzige Hilfskraft, die nicht geimpft ist. Jetzt ist sie an den Testtagen immer krank, wir wären froh, wenn die endlich kündigen würde.
Warum wird Ihr denn vom Unternehmen nicht gekündigt? Bzw. mal mit Abmahnen angefangen?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:11
Zitat von maltitolmaltitol schrieb:Es macht keinen nur einen Lockdown für ungeimpfte zu machen und wir geimpfte stecken uns dann gegenseitig an.
Wir geimpfte landen aber eben weitaus weniger häufig auf den Intensivstationen.
Zitat von maltitolmaltitol schrieb:Einfach alles komplett zu machen
Und das machen wir dann ab jetzt jedes Jahr von November bis März?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:11
Zitat von Kokolores82Kokolores82 schrieb:Warum wird Ihr denn vom Unternehmen nicht gekündigt? Bzw. mal mit Abmahnen angefangen?
Keine Ahnung, aber es wird wohl schwer sein ihr nachzuweisen, dass sie nicht krank ist - nicht so schnell jedenfalls. Inzwischen machen es ihr die Kollegen "nett", in meinem Wohnbereich ist sie zum Glück nicht.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:12
Zitat von maltitolmaltitol schrieb:und wir geimpfte stecken uns dann gegenseitig an.
Deswegen ja die Impfung, damit man mit dem Infekt gut klar kommt.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:14
Zitat von maltitolmaltitol schrieb:Es macht keinen nur einen Lockdown für ungeimpfte zu machen und wir geimpfte stecken uns dann gegenseitig an.
Und du meinst das hilft dabei die noch unentschlossenen zu einer Impfung zu bewegen? Indem wir ihnen zeigen das bis auf die Minimierung des eigenen Risikos (welche für die Leute vollkommen egal ist) es keinerlei Vorteile hat geimpft zu sein?

Und wie schon über mir geschrieben wurde. Dir ist bewusst das sich geimpfte nicht nur im Dezember 2021 gegenseitig anstecken sondern auch im Dezember 2023 und im Dezember 2026. Der Plan ist dann was genau?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:18
Zitat von knopperknopper schrieb:naja da spricht dann wohl wieder die Gleichbehandlung dagegen. Es wird sich für manche so anfühlen dafür bestraft zu werden dass sie halt über 60 sind....kann ich mir zumindest vorstellen.
weiß nicht wie das rechtlich ist. für mich ist das auch ein Grund, wie wann man eine Impfpflicht für eine Beruf hat, hat man dann eine bzgl. Alter.. wobei natürlich der Unterschied besteht, dass man sich einen Beruf mehr oder weniger wählen und verlassen kann, das geht beim Alter nicht..

gibt es eigentlich Impfpflicht für Berufe oder nicht, bin grade verwirrt...


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:18
Zitat von malufanboy1malufanboy1 schrieb:Und du meinst das hilft dabei die noch unentschlossenen zu einer Impfung zu bewegen?
Von den unentschlossenen lassen sich vielleicht noch 5 % zur Impfung überzeugen, aber das war's dann.

Entweder radikal alles zu machen oder alle Maßnahmen beenden und die ungeimpften sterben lassen.
So wie wir gerade mit halb angezogener Handbremse fahren, haben wir noch in 10 Jahren die gleiche Corona Situation.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:24
Zitat von maltitolmaltitol schrieb:So wie wir gerade mit halb angezogener Handbremse fahren, haben wir noch in 10 Jahren die gleiche Corona Situation.
Warum sollte auch MIT Handbremse die Situation im Winter 2022 eine andere sein als heute?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:31
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:gibt es eigentlich Impfpflicht für Berufe oder nicht, bin grade verwirrt...
in Italien gibt es eine für Pleger:
Was die Impfpflicht für Pflegekräfte gebracht hat
Bereits im Frühjahr erließ Italien die Impfpflicht für medizinische Berufe. Der Schritt sorgte für wütende Proteste – doch er wirkte. Nun fordern Gewerkschafter und Krankenschwestern noch härtere Maßnahmen.

Rückblickend, sagt Francesca Cavini, hatte sie in der Corona-Pandemie wohl Glück und Pech zugleich. Glück, weil bislang kein einziger Bewohner ihres Altenheims im kleinen Örtchen Dozza in der Emilia-Romagna durch Covid-19 ums Leben kam. Pech, weil sie dennoch zwei Kolleginnen verlor. Nicht an das Virus, sondern an die Impfung. Sie mussten gehen, weil sie sich nicht impfen lassen wollten.

In Italien gilt bereits seit Mai 2021 das, was in Deutschland noch diskutiert wird: eine allgemeine Impfpflicht für Gesundheitsberufe. Wer ihr nicht folgt und nirgendwo anders eingesetzt werden kann, wird seitdem freigestellt. Unbezahlt. Arbeitgeber, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Strafen rechnen.
Quelle: https://www.spiegel.de/ausland/corona-impfpflicht-in-italien-es-war-die-richtige-entscheidung-a-b56c228c-cf6e-46d9-ad9e-d512700b5ac5

Und letzte Woche war es ja erst glaube ich, dass man vermutete dass der neuerliche Covid-Ausbruch in einem Pflegeheim durch eine ungeimpfte Pflegekraft verursacht wurde..


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:34
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ist doch vernünftig. Ihr könnt die Zahl der Personen beschränken, 3G, 2G, 2G+ verlangen
Wäre für mich persönlich auch vernünftig und angebracht. Und Einlassbeschränkungen bzw. die Kundenanzahl, die gleichzeitig einkauft, zu begrenzen, können sie dank Hausrecht bestimmt auch noch tun und das auch ohne gesetzliche Vorgabe.


Aber wird es darüberhinaus rechtlich nicht problematisch 3G oder sogar 2G zu verhängen, sowohl seitens Politik als auch nur als freiwillige Entscheidung seitens der jeweiligen Geschäfte im Rahmen ihres Hausrechts, sollten Buchhandlungen, wenn ich das richtig verstanden habe, auch zur allgemeinen Grundversorgung (für mich persönlich nicht nachvollziehbar) gezählt werden und somit ja den gleichen Status wie Supermärkte, Discounter und Apotheken haben?

Frage dich als Anwalt:
Besteht hier nicht die Gefahr, dass individuelle Handlungs- und Entscheidungsfreiheiten von Gewerbetreibenden, die Ihnen das Hausrecht ja durchaus ermöglichen, eingeschränkt werden können?
Oder anders; könnten hier dem Hausrecht nicht Grenzen gesetzt werden, weil unsere Rechtsprechung bei einer Abwägung der Interessen das Hausrecht nicht höher bewerten, einstufen würde als das Interesse, dass man allen Menschen unproblematisch den Zugang zur allen Geschäften, die zur täglichen Grundversorgung zählen, gewähren muss und niemanden ausschließen darf - nur weil er oder sie vielleicht nicht 3G oder gar 2G vorweisen kann?

Können Geschäfte, die zur täglichen Grundversorgung zählen, freiwillig ohne gesetzliche Vorgabe bzw. Pflicht wirklich rechtssicher 3G oder sogar 2G verhängen und sich dabei einfach nur auf ihr schützenswertes Hausrecht und die freie Ausübung dieses und auch ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden berufen?

Und selbst wenn die Politik jetzt auch 3G oder 2G für Geschäfte des täglichen Gebrauchs, also für Geschäfte, die zur täglichen Grundversorgung zählen, zur Pflicht machen würde, meinst du das hätte vor Gericht bestand oder bestünde nicht auch hier die Gefahr, dass die Rechtsprechung das als nicht zumutbar und letztendlich als nicht rechtmäßig ansehen würde, weil sie der Auffassung wären, dass wirklich jedem Menschen unabhängig von 3G oder 2G nicht der Zugang zur allgemeinen Grundversorgung untersagt und nicht mal erschwert werden dürfte und für Geschäfte der allgemeinen Grundversorgung weiterhin nur das Abstands - und Maskengebot sowie vielleicht noch höchstens Einlassbeschränkungen wie nur eine bestimmte Kundenanzahl gleichzeitig einkaufen zu lassen gelten darf?

Ps.
Speziell zu Buchhandlungen jetzt nochmal. Ich kann mir momentan echt nicht vorstellen, dass man diese wirklich auch zur allgemeinen Grundversorgung zählt? Ist das tatsächlich so? Für mich ist das eigentlich eine nicht unbedingt notwendige Dienstleistung, die nur zum normalen aber nicht unbedingt lebensnotwendigen Einzelhandel gezählt werden dürfte und wo dann ja ohnehin schon dank gesetzlicher Vorgabe 3G Pflicht herrschen würde und diese verhängte Regel auch rechtssicher Angesicht der Lage sein dürfte.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:39
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wir haben im ganzen Haus eine einzige Hilfskraft, die nicht geimpft ist. Jetzt ist sie an den Testtagen immer krank, wir wären froh, wenn die endlich kündigen würde.
Das verstehe ich nicht. Unter 3G muss sie doch an jedem Tag einen Test vorlegen - ganz unanbhängig von euren Testtagen. Zumindest ist es bei uns so geregelt, dass vor Arbeitsantritt das Testergebnis vorliegen muss - täglich.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:44
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und Einlassbeschränkungen bzw. die Kundenanzahl, die gleichzeitig einkauft, zu begrenzen, können sie dank Hausrecht bestimmt auch noch tun und das auch ohne gesetzliche Vorgabe.
Das kann aber nur die Inhaberin bzw Geschäftsleitung tun.
Ist vermutlich dann eine Abwägungssache und unter Umständen dauert der Aushandlungsprozeß, mit den Mitarbeitenden und ggf Betriebsrat, eine Weile.
Für die Mitarbeitenden ist es sicher vorteilhafter, wenn es eine offizielle Verordnung gibt, die umgesetzt werden muss.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:46
Zitat von InterestedInterested schrieb:Das verstehe ich nicht. Unter 3G muss sie doch an jedem Tag einen Test vorlegen - ganz unanbhängig von euren Testtagen. Zumindest ist es bei uns so geregelt, dass vor Arbeitsantritt das Testergebnis vorliegen muss - täglich.
Ist bei uns auch so.
Wer nicht "liefert" wird unbezahlt freigestellt für den entsprechenden Tag.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:47
@fischersfritzi

Darum bin ich so verwundert, dass sie sich an den Testtagen krank meldet - sie muss doch immer getestet werden. Das macht doch gar keinen Sinn. Dem kann sie doch gar nicht entgehen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:48
Zitat von maltitolmaltitol schrieb:So wie wir gerade mit halb angezogener Handbremse fahren, haben wir noch in 10 Jahren die gleiche Corona Situation.
Zitat von malufanboy1malufanboy1 schrieb:Warum sollte auch MIT Handbremse die Situation im Winter 2022 eine andere sein als heute?
Ich gehe noch weiter. Warum sollte die Situation, bei jetzt sogar monatelanger Vollbremsung, eine andere sein als heute?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 14:50
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das kann aber nur die Inhaberin bzw Geschäftsleitung tun
Selbstverständlich. Ist mir klar. Davon bin ich grundsätzlich auch ausgegangen und nicht dass das Personal einfach mal so frei ohne Erlaubnis von oben handelt und entscheidet. Es sei denn es ist ihnen vorher ein gewisser Handlungsspielraum von der Geschäftsleitung eingeräumt worden, bei bspw. unvorhergesehenen Situationen. Notfalls hält man spontan Rücksprache, sollte etwas unklar sein.

Und Personal oder ein externer Sicherheits als Besitzdiener kann, darf es dann auch durchsetzen, wenn etwas von der Geschäftsleitung verhängt, bestimmt wurde.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 15:22
Was für Flachzangen....

Wonder Waffel wirbt mit gratis Kaffee für Ungeimpfte.
Unglaublich. Wozu muss sowas gerade jetzt sein?
Doch nun hat Wonder Waffel sich einen dicken Fauxpas geleistet: Mitten in der Corona-Pandemie wurde in einer Anzeige bei Instagram mit "Gratis Kaffee für Ungeimpfte" geworben.
Der entsprechende Beitrag wurde mittlerweile gelöscht.
Mit einem schwurbeligen Statement versehen, natürlich.
"Jeder darf und muss sagen können, was er möchte in unserem wunderschönen Land [...] Verständnis und Liebe sollten mehr denn je im Vordergrund stehen", hieß es zu Beginn des Statements.

Man habe sich für die Löschung entschieden, "damit sich Menschen und Freunde nicht untereinander streiten und diskutieren, dafür sind wir die falsche Plattform".
Quelle:

Und natürlich wird rumgejault, weil es negative Bewertungen hagelte.
Zudem wurden laut Wonder Waffel unnötige Bewertungen und Rezensionen abgegeben. Diese seien "leider komplett inhaltslos und haben nichts mit einer Besuchererfahrung zu tun, sondern sollen einfach nur Schaden zufügen".
Quelle: https://www.tag24.de/amp/berlin/shitstorm-nach-corona-eklat-bei-wonder-waffel-ihr-habt-doch-echt-einen-an-der-waffel-2230066


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.12.2021 um 15:23
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber wird es darüberhinaus rechtlich nicht problematisch 3G oder sogar 2G zu verhängen, sowohl seitens Politik als auch nur als freiwillige Entscheidung seitens der jeweiligen Geschäfte im Rahmen ihres Hausrechts, sollten Buchhandlungen, wenn ich das richtig verstanden habe, auch zur allgemeinen Grundversorgung (für mich persönlich nicht nachvollziehbar) gezählt werden und somit ja den gleichen Status wie Supermärkte, Discounter und Apotheken haben?
Ist natürlich eine gute Frage.
Aber ich würde sie klar mit Nein beantworten. Ein Recht, Bücher in einem (bestimmten) Buchladen kaufen zu können, auch wenn der Inhaber Beschränkungen aufstellt, die auf medizinischen Erwägungen basieren (und nicht z.B. auf der Hautfarbe), dürften da überwiegen. Bücher sind ja keine Notwendigkeit des täglichen Bedarfs (auch wenn man das manchen wünschen würde), wie z.B. Nahrungsmittel.
Da geht es eher darum, dass die Inhaber nicht zumachen müssen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder anders; könnten hier dem Hausrecht nicht Grenzen gesetzt werden, weil unsere Rechtsprechung bei einer Abwägung der Interessen das Hausrecht nicht höher bewerten, einstufen würde als das Interesse, dass man allen Menschen unproblematisch den Zugang zur allen Geschäften, die zur täglichen Grundversorgung zählen, gewähren muss und niemanden ausschließen darf - nur weil er oder sie vielleicht nicht 3G oder gar 2G vorweisen kann?
Ja. Grundsätzlich.
Aber in eine solche Abwägung würde mit einfließen, dass man Bücher auch online kaufen kann. Das "Erlebnis, vor Ort ein Buch auszusuchen" ist natürlich auch geschützt, dürfte aber vorrübergehenden Anforderungen, die medizinisch begründet sind, weit unterliegen.


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