Peter0167 schrieb:Ich persönlich bin prinzipiell gegen jede Art von Gewalt, sowohl gegenüber Männern wie auch Frauen oder Kindern. Es gibt aber Situationen, in denen Gewalt gerechtfertigt ist. Das besagte Video zeigt nur den Gewaltakt selbst, jedoch nichts über die Vorgeschichte. Jeder normal denkende Mensch würde solche Szenen verurteilen, ich tue dies auch, aber ich würde auch nachhaken, was zuvor geschehen ist. Hat die Frau zuvor einen Polizisten erschossen, hat sie ein Baby erstochen, ... ?
Jeder von uns kennt sicher dieses berühmte Foto aus dem Vietnamkrieg..
Die Situationen, in denen Gewalt gerechtfertigt ist, gibt es natürlich.
Damit Gewalt aber zumindest nach unseren Maßstäben gerechtfertigt ist, muss überhaupt erst einmal eine dafür passende Situation vorliegen - und da ist dein Beispiel aus Vietnam nicht geeignet für.
Der Beweggrund ist in diesem Fall zwar emotional verständlich, rechtfertigt aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gewaltanwendung gegenüber dem Guerilla-Kämpfer. Nach unseren Maßstäben zumindest nicht. Andere Länder andere Sitten bzw. Gesetze mal außen vor.
Der gegenwärtige Zeitpunkt, das vorliegen einer gegenwärtigen Situation in Form eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs legt den Grundstein für alles weitere sozusagen. Unerheblich hingegen ist, was ein Angreifer vorher getan hat. Liegt also kein gegenwärtiger Angriff vor, ist die Anwendung jedweder Gewalt rechtswidrig und nicht mehr zu rechtfertigen. Man wird bestraft.
Der Beweggrund des Soldaten, den Guerilla-Kämpfer zu erschiessen, als Teil des subjektiven Tatbestandes, wird natürlich berücksichtigt.
Kurz:
Die Grundvoraussetzung für alles weitere muss als allerstes vorliegen: Ein gegenwärtiger (kurz bevorstehend/gerade stattfindend/noch andauernder) rechtswidriger Angriff.
Auch hoheitliche Rechte/Befugnisse unterliegen Voraussetzungen und diese Voraussetzungen entscheiden darüber, ob die Anwendung von Gewalt überhaupt gerechtfertigt oder zu jedem Zeitpunkt ungerechtfertigt geschehen ist.
Konnte der Wille des sich widersetzenden mutmaßlichen Täters gebrochen und festgenommen werden - so kann man eine erneute Anwendung von Gewalt gegen den mutmaßlichen Täter nicht einfach damit rechtfertigen, dass er Stunden zuvor ja das oder das schlimmes getan hätte.
Wäre zwar ein nachvollziehbarer Beweggrund - aber leider kein Rechtfertigungsgrund mehr dafür, die Anwendung von Gewalt als rechtmäßig anzusehen. Die Anwendung von Gewalt wäre trotz nachvollziehbarem Beweggrund rechtswidrig.