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Gendern zur Pflicht machen?

14.004 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Weiblich, Transgender ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:08
Zitat von Kokolores82Kokolores82 schrieb:Das war eine ernsthafte Frage an Dich, kannst Du nun empört sein, oder eben nicht.
Stell Dich doch einfach der Frage, wenn es Dir keine Probleme bereitet.
Wenn Dir ein Direktionsrecht vom AG nicht passt, bist Du dann so konsequent und kündigst Deinen Job?
@Optimist

Wie schaut denn nun die Antwort auf meine Frage aus?
Bisher hast Du Dich nicht dazu geäußert.

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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Höchstwahrscheinlich? Aha. Studien belegen etwas anderes.
Solche Studien sind mir nicht bekannt. Das wurde doch gerade auch in dem Video recht deutlich aufgezeigt, warum diese Studien, die du vermutlich meinst, höchst zweifelhaft sind.

Höchstwahrscheinlich ist es also tatsächlich so, dass Gendern gar keinen Einfluss auf irgendwas relevantes in der Thematik haben muss. Alles andere, was zB Sichtbarkeit und dergleichen angeht, ist auch keineswegs belegt worden. Mir ist jedenfalls keine Studie oder Erhebung bekannt, die hier zweifelsfrei wäre. Vielmehr gibt es da nur Vermutungen, aber keinerlei harte Fakten dazu.


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:10
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Bei den Empörungswellen, die regelmäßig aufrollen, wenn es ums Gendern geht, wundert es schon ein bisschen das, dass derartiges Vorgehen nicht öffentlich bekannt gemacht und diskutiert.
Bislang herrscht das Schweigen im Walde.
Ja, weil du eben nur in deiner Bubble lebst und nicht wirklich mitbekommst, was sonst so die Menschen bewegt. Und gerade Menschen, die abhängig vom AG sind, weil sie ihre Rechnungen bezahlen müssen, halten da lieber den Mund und lassen so einiges über sich ergehen. Aber sowas existiert wohl in deiner Welt überhaupt nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, es ist das Direktionsrecht, etwas ganz normales im Arbeitsleben. Dann ist alles Zwang, was der AG vorschreibt, oder wie? Lächerlich.
Ich habe den Unterschied aufgezeigt zwischen Pflicht und Zwang, muss ich Dir jetzt ernsthaft auch noch den Unterschied aufzeigen, zwischen den Rechten, den ein AG gegenüber seinen Angestellten hat? Das ist kein Zwang, dass sind arbeitsrechtliche Regelungen. Es ist das Recht des AG.
Die einfach so neu vorgeschrieben werden, also aufgezwungen werden. Klar empfinden das viele als Zwang und deshalb darf man das auch so benennen. Nicht umsonst wurde bereits auch gegen den "Gender-Zwang" geklagt. Hier in diesem Video wird das sehr gut verdeutlicht und natürlich kann sich der AG damit herausreden, das der AG schon immer "schwierig" war. Der Kläger fühlt sich aber bestätigt in seinem tun mit der Klage, denn die Kommentare unter diversen Berichten, die ihm diesbezüglich zustimmen, sind nicht wenige.
Und wie man auch hier bei Allmy feststellen kann, gibt es nicht wenige, die diese Vorschrift als Zwang ansehen, da kannst du noch so viel Pro AG und seine Rechte sein. Die Empfindungen andere sollte man nicht einfach so wegwischen!
https://www.welt.de/politik/deutschland/video240912055/Verhandlung-am-Arbeitsgericht-Bonn-Arbeitnehmer-wehrt-sich-gegen-Gender-Zwang.html


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:15
Zitat von Kokolores82Kokolores82 schrieb:Wenn Dir ein Direktionsrecht vom AG nicht passt, bist Du dann so konsequent und kündigst Deinen Job?
Warum sollte sie das? Genau so gut kann sie einfach nicht Gendern, so würde ich es machen und wenn der AG dann kündigt, einfach klagen.


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:17
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Ja, weil du eben nur in deiner Bubble lebst und nicht wirklich mitbekommst, was sonst so die Menschen bewegt. Und gerade Menschen, die abhängig vom AG sind, weil sie ihre Rechnungen bezahlen müssen, halten da lieber den Mund und lassen so einiges über sich ergehen. Aber sowas existiert wohl in deiner Welt überhaupt nicht.
Das kann ich genau so 1:1 unterschreiben. Man hält seinen Mund weil man das Geld braucht.


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:an mindestens einer Uni gibts Punktabzug
bei ganz bestimmten Arbeiten und nur da. Es handelte sich um eine Arbeit, in der es um geschlechtersensible Sprache ging. Soll ich es noch einmal verlinken?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ja klar. Und was taugen Anweisungen, wenn darauf keine Konsequenzen folgen - wie z.B. Punktabzug? Dann könnte man die Anweisungen auch gleich lassen.
natürlich hat Nichtbefolgen eine Konsequenz. Was ist das denn bitte für eine Aussage?
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Die einfach so neu vorgeschrieben werden, also aufgezwungen werden. Klar empfinden das viele als Zwang und deshalb darf man das auch so benennen.
nein, es ist eine Anweisung. Die dem Weisungsrecht unterliegt.
Das kann man dann gerne so empfinden, das spielt aber in dem Fall keine Rolle, es ist das Recht des AG.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:da kannst du noch so viel Pro AG und seine Rechte sein.
ach, wieder einmal eine Unterstellung. Ich bin nicht Pro-AG, ich bin auch nicht Gegen-AG. Ich weiß nur, was ein Zwang ist, was Anweisungen sind, welche Rechte der AG hat und welche der AN.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Die Empfindungen andere sollte man nicht einfach so wegwischen!
gerade das Empfinden des VW Angestellten hat überhaupt nix mit Zwang zu tun. Muss aber herhalten. Schade, dass das Gericht da die Empfindungen auch nicht berücksichtigt hat. Tut mir leid, für den Mitarbeiter, der hier herhalten muss, um angeblichen Zwang zu begründen.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Und gerade Menschen, die abhängig vom AG sind, weil sie ihre Rechnungen bezahlen müssen, halten da lieber den Mund und lassen so einiges über sich ergehen.
ach, deshalb wird geklagt? Just asking......


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:35
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:, es ist eine Anweisung. Die dem Weisungsrecht unterliegt.
Das kann man dann gerne so empfinden, das spielt aber in dem Fall keine Rolle, es ist das Recht des AG.
Nicht uneingeschränkt
https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/nicht-gegendert-kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-erhalten/
Möchte dagegen der Arbeitgeber den Mitarbeiter in einem von diesen verfassten Text namentlich als Autor nennen, dann würde es nach Auffassung des Verfassers nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst seien, zu verlangen, dass ein solcher Text in gendergerechten Sprache verfasst wird. Dies deshalb, weil ein Arbeitgeber damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreift. Arbeitgeber dürfen nämlich von ihren Arbeitnehmern nicht verlangen, dass diese sich einer bestimmten Weltanschauung oder Ideologie unterwerfen. Da das Gendern aber eine der deutschen Sprache unbekannte Kunstform der sog. political correctness ist, damit also eine bestimmte Gesinnung zum Ausdruck gebracht wird, sind Arbeitgeber nicht berechtigt ein solches Bekenntnis von ihren Arbeitnehmern zu fordern.



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19.04.2023 um 13:40
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und was taugen Anweisungen, wenn darauf keine Konsequenzen folgen - wie z.B. Punktabzug? Dann könnte man die Anweisungen auch gleich lassen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:natürlich hat Nichtbefolgen eine Konsequenz. Was ist das denn bitte für eine Aussage?
diese resultierte aus diesem Kontext heraus.
Zitat von nasenstübernasenstüber schrieb:Der Punkt ist, dass Leuten, die nicht gendern wollen, Probleme gemacht werden können, egal wie man es dreht, wendet und nennt. Das geht auch für meinen Geschmack etwas zu weit, weil das Gendern höchstwahrscheinlich nichts bringt, und leicht den Eindruck erwecken kann, dass damit schon genug für die Gleichstellung getan würde.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Höchstwahrscheinlich? Aha. Studien belegen etwas anderes.
"Leute" müssen nur da Gendern, wo es vorgeschrieben werden kann. Dort wird einem aber auch alles Mögliche andere vorgeschrieben, was offenbar hingenommen wird, ohne damit zu kommen, es gäbe Pflicht/Zwang.
Deine Antwort hatte mir impliziert, dass aus Anweisungen nicht immer Konsequenzen folgen bei Nichtbefolgung.

Aber falls du das nicht SO gemeint hattest, dann ist ja jetzt die Sache geklärt.


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19.04.2023 um 13:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, es ist eine Anweisung. Die dem Weisungsrecht unterliegt.
Das kann man dann gerne so empfinden, das spielt aber in dem Fall keine Rolle, es ist das Recht des AG.
Genau, das Recht des AG etwas erzwingen zu können....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach, wieder einmal eine Unterstellung. Ich bin nicht Pro-AG, ich bin auch nicht Gegen-AG. Ich weiß nur, was ein Zwang ist, was Anweisungen sind, welche Rechte der AG hat und welche der AN.
In dem Fall bist du wohl doch Pro AG, immer dann, wenn die eigenen Meinung konform mit der des AG ist. ;)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:gerade das Empfinden des VW Angestellten hat überhaupt nix mit Zwang zu tun. Muss aber herhalten. Schade, dass das Gericht da die Empfindungen auch nicht berücksichtigt hat. Tut mir leid, für den Mitarbeiter, der hier herhalten muss, um angeblichen Zwang zu begründen.
Er empfindet es doch aber so, steht in dem Artikel er klagt gegen den "Gender-Zwang".
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach, deshalb wird geklagt? Just asking......
bis jetzt klagt da nur einer, oder hast du da noch andere Beispiele? Just saying...


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:44
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Es fehlt bei denen, die "alles gesagt" haben eben an der Einsicht, dass es (z.B.) auch um das Direktionsrecht geht. Die Verengung auf "einen allgemeinen Zwang bzw Verpflichtung zum Gendern" wird dem Diskussionsverlauf nicht gerecht.
Nee, nicht auch.
Es geht um korrekte Formulierungen. Wenn jemand sagt in Deutschland gibt es den Zwang zu gendern, ist das einfach falsch.
In bestimmten Fällen kommt das über das Direktionsrecht in manchen Firmen zum Tragen, ja.

Es spricht doch auch niemand davon, dass es Deutschland einen Zwang Anzug zu tragen gibt, obwohl es viele Firmen gibt, wo das Vorgabe ist.
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Genau, das Recht des AG etwas erzwingen zu können....
Würdest du sagen, dass es in Deutschland den Zwang gibt, Anzug zu tragen, oder ist das dann doch zu albern?
Und wo wäre der Unterschied?


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19.04.2023 um 13:49
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Würdest du sagen, dass es in Deutschland den Zwang gibt, Anzug zu tragen, oder ist das dann doch zu albern?
Und wo wäre der Unterschied?
Für mich gibt es da schon Unterschiede. Gewisse Dinge kann man akzeptieren, auch wenn man die nicht in Ordnung findet. Sprache hingegen ist etwas ganz individuelles und wenn ich vom Gendern so gar nicht überzeugt bin und es eher als eine Ideologie betrachte, dann möchte ich eben nicht so sprechen oder schreiben müssen.


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 13:53
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:dann möchte ich eben nicht so sprechen oder schreiben müssen.
und manch Arbeitnehmer möchte vielleicht nicht immer Anzug tragen müssen, oder scheißfreundlich zu nervigen Kunden sein müssen, ich sehe den Unterschied nach wie vor nicht.

Nehme aber an, du würdest nicht von Anzugzwang reden?


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19.04.2023 um 13:59
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Warum sollte sie das? Genau so gut kann sie einfach nicht Gendern, so würde ich es machen und wenn der AG dann kündigt, einfach klagen.
Ich hab @Optimist gefragt, leider bevorzugt Sie es mir eine PN zu schicken, anstatt offen im Forum zu
antworten.

Wenn es unbequem wird, wird halt nicht mehr geantwortet, so also die Quintessenz aus dem Thema.


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 14:03
Natürlich gibt es noch keinen Zwang zum Gendern. Aber wenn man selbst ZWANGSgegendert wird, dann hat man da auch wenig Chancen, sich zu "wehren". Man kann im persönlichen Gespräch darauf aufmerksam machen, dass man bspw. nicht als "Userin" angesprochen werden möchte. Dann kann man darauf hoffen, dass andere es beachten. Oder man hat eben Pech und wird "zwangsgegendert".
Ich hatte ja bereits mal einen entsprechenden Artikel hier verlinkt, in dem sich eine Person erstmal ihren Wunsch auf "Nicht-Gendern" ausdrücken musste.


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 14:04
@Transistor
aus deinem Zitat:
Möchte dagegen der Arbeitgeber den Mitarbeiter in einem von diesen verfassten Text namentlich als Autor nennen, dann würde es nach Auffassung des Verfassers nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst seien, zu verlangen, dass ein solcher Text in gendergerechten Sprache verfasst wird. Dies deshalb, weil ein Arbeitgeber damit in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreift. Arbeitgeber dürfen nämlich von ihren Arbeitnehmern nicht verlangen, dass diese sich einer bestimmten Weltanschauung oder Ideologie unterwerfen. Da das Gendern aber eine der deutschen Sprache unbekannte Kunstform der sog. political correctness ist, damit also eine bestimmte Gesinnung zum Ausdruck gebracht wird, sind Arbeitgeber nicht berechtigt ein solches Bekenntnis von ihren Arbeitnehmern zu fordern.
na das ist ja interessant.
Also doch nicht so einfach wie es wohl manche AG denken, dass man enfach mal so das Gendern anweisen könne.
Das lässt ja hoffen. :)
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Für mich gibt es da schon Unterschiede. Gewisse Dinge kann man akzeptieren, auch wenn man die nicht in Ordnung findet. Sprache hingegen ist etwas ganz individuelles und wenn ich vom Gendern so gar nicht überzeugt bin und es eher als eine Ideologie betrachte, dann möchte ich eben nicht so sprechen oder schreiben müssen.
-> "und es eher als eine Ideologie betrachte"
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:und manch Arbeitnehmer möchte vielleicht nicht immer Anzug tragen müssen, oder scheißfreundlich zu nervigen Kunden sein müssen, ich sehe den Unterschied nach wie vor nicht.
beim Anzug gehts aber nicht um eine Ideologie, sh was ich oben noch mal hervorhob.
Darin sieht sie also den Unterschied.
Zitat von Kokolores82Kokolores82 schrieb:Ich hab @Optimist gefragt, leider bevorzugt Sie es mir eine PN zu schicken, anstatt offen im Forum zu antworten....
in der ich dir geschrieben hatte, weshalb ich mit DIR nicht mehr diskutieren möchte.
Und das ist jetzt auch schon wieder OT von uns beiden.
Man möge es bitte verzeihen, aber das musste ich schon mal klar stellen, wenn mir schon wieder etwas unterstellt wird (mehr OT wird von mir auch nicht mehr kommen)


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 14:09
@CosmicQueen
Nein, nicht wenn die eigene Meinung konform ist, sondern wenn es schlicht darum geht, was der AG darf und was nicht. Und da der BR in Mitbestimmung ist, kann man davon ausgehen, dass der BR die Entscheidung mitträgt. Der BR ist übrigens die Arbeitnehmervertretung, gewählt von eben diesen ;)
Es ist das Recht des AG Arbeitsanweisungen zu geben. Ganz simpel, mit Zwang hat das immer noch nichts zu tun.
Außerdem entspricht es dem AGG.

Ja er klagt gegen den Zwang, dem Zwang dass wenn Mitarbeiter pauschal gemeint sind, die Bezeichnung gegendert ist. Er wird offenbar seiner Meinung nach zwangsgegendert 😀 lächerlich

Es ging darum, dass Klage erhoben werden kann. Von wegen Abhängigkeit und so. Man muss nichts einfach ertragen, auch das ist Arbeitsrecht


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 14:17
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:und manch Arbeitnehmer möchte vielleicht nicht immer Anzug tragen müssen, oder scheißfreundlich zu nervigen Kunden sein müssen, ich sehe den Unterschied nach wie vor nicht.
Ich halt schon. Es gibt Arbeitsverhältnisse, da wäre es ziemlich Kontraproduktiv unfreundlich zu Kunden zu sein. Bezüglich des Anzug tragen, ist es meistens so, dass man das vorher weiß, dass in diversen Berufen ein Anzug erwünscht ist. Das sieht aber bei einer urplötzlichen Änderung der Sprache eben anders aus, da ist man im Vorfeld nicht davon ausgegangen, diese anpassen zu müssen.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Nehme aber an, du würdest nicht von Anzugzwang reden?
Jein, wie oben erläutert. Obwohl ich der Meinung bin, dass auch das völlig unnötig ist, mir kann auch ein leger gekleideter Bankberater vermutlich seriös weiter helfen.


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19.04.2023 um 14:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ja er klagt gegen den Zwang, dem Zwang dass wenn Mitarbeiter pauschal gemeint sind, die Bezeichnung gegendert ist. Er wird offenbar seiner Meinung nach zwangsgegendert 😀 lächerlich
Falsch, es ging um diese Gerichtsverhandlung, nix mit VW Mitarbeiter. Schaust du die Links überhaupt an?

https://www.welt.de/politik/deutschland/video240912055/Verhandlung-am-Arbeitsgericht-Bonn-Arbeitnehmer-wehrt-sich-gegen-Gender-Zwang.html

Es gab diesbezüglich einen Vergleich....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nein, nicht wenn die eigene Meinung konform ist, sondern wenn es schlicht darum geht, was der AG darf und was nicht. Und da der BR in Mitbestimmung ist, kann man davon ausgehen, dass der BR die Entscheidung mitträgt. Der BR ist übrigens die Arbeitnehmervertretung, gewählt von eben diesen ;)
Ja, das kennen wir auch aus der Politik, man wählt und dann halten die Politiker nicht das ein, was sie vorgaben machen zu wollen. ;)


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 14:36
@CosmicQueen
Nee, mir ging es um den VW Mitarbeiter. In den ganzen Posts heute. Vielleicht hättest Du nicht nur einen link hinklatschen sollen. Der sowieso schon gepostet wurde und auch von mir kommentiert.
Bestätigt nur wieder, es kann geklagt werden 👍
Und es ging eh nicht ums Gendern, von daher….


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Gendern zur Pflicht machen?

19.04.2023 um 14:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nee, mir ging es um den VW Mitarbeiter.
Mir aber nicht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Vielleicht hättest Du nicht nur einen link hinklatschen sollen.
Entschuldige bitte, ich habe nix hingeklatscht, sondern ganz ausführlich geschrieben um was es mir geht. Also unterlasse solche Behauptungen das nächste mal, wenn du nicht konzentriert dabei bist. ;)
Zitat von CosmicQueenCosmicQueen schrieb:Nicht umsonst wurde bereits auch gegen den "Gender-Zwang" geklagt. Hier in diesem Video wird das sehr gut verdeutlicht und natürlich kann sich der AG damit herausreden, das der AG schon immer "schwierig" war. Der Kläger fühlt sich aber bestätigt in seinem tun mit der Klage, denn die Kommentare unter diversen Berichten, die ihm diesbezüglich zustimmen, sind nicht wenige.
Und wie man auch hier bei Allmy feststellen kann, gibt es nicht wenige, die diese Vorschrift als Zwang ansehen, da kannst du noch so viel Pro AG und seine Rechte sein. Die Empfindungen andere sollte man nicht einfach so wegwischen!
https://www.welt.de/politik/deutschland/video240912055/Verhandlung-am-Arbeitsgericht-Bonn-Arbeitnehmer-wehrt-sich-gegen-Gender-Zwang.html
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Bestätigt nur wieder, es kann geklagt werden 👍
Das hat auch keiner bestritten. 👍
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und es ging eh nicht ums Gendern, von daher….
Selbstverständlich ging es ums Gendern.
Ein Mann aus Bonn hat Klage gegen seine Kündigung eingereicht, weil er nach eigenen Angaben aufgrund seiner Gender-Weigerung entlassen wurde. Die „ Welt “ berichtet über den Fall, der am 7. September am Arbeitsgericht Bonn verhandelt wird.
Der Mann war Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation, die von sechs Sozialverbänden getragen und zum Großteil aus Steuermitteln finanziert wird. Aus dem Zeitungsbericht geht hervor, dass der Gender-Streit zwischen dem promovierten Soziologen und dem Verein bereits mehrere Jahre schwelte.
Gender-Streit schwelte mehrere Jahre
So habe der Verein zunehmend auf Gendern gesetzt, er selbst habe sich offen dagegen ausgesprochen. Nach einer Debatte, ausgelöst durch eine Broschüre, hat sein Gender-Vortrag bei einer Mitgliederversammlung bereits im November 2018 einen Eklat ausgelöst. Per Abstimmung wurde damals beschlossen, den Vortrag abzubrechen. Auch die anschließende Diskussion wurde gestrichen. Das geht aus dem Sitzungsprotokoll vor, das der „Welt“ vorliegt.
Im Februar 2019 hatte der Vorstand das Gendern dann zum Standard erhoben. In offiziellen Texten wie Pressemitteilungen oder auf der Webseite der Organisation musste ab diesem Zeitpunkt gegendert werden. Für persönliche Beiträge, etwa bei Autorentexten oder Berichten von Gastautoren, galt das noch nicht. Der Kläger: „Ich hielt die Grundsatzentscheidung für Gendersprache für bedauerlich, aber solange ich persönlich nicht öffentlich dazu genötigt wurde, konnte ich damit leben.“ Doch der Druck auf ihn sei gewachsen, der Ton rauer geworden, erinnert sich der Kläger gegenüber der „Welt“.
Statt einer Antwort kam die Kündigung – kurz vor Renteneintritt
Drei Jahre später, im Februar 2022, wurde das Gendern dann umfassend verpflichtend. Der Kläger schrieb eine Mail mit mehreren Fragen zur Umsetzung – wie vorgehen, wenn der Interviewpartner nicht gendert, wie mit den unterschiedlichen Vorgaben zur Gender-Schreibweise bei Verein und den Trägerverbänden. Statt einer Antwort auf seine Mail habe er die Kündigung erhalten.
Besonders hart: Es war kurz vor Antritt einer psychosomatischen Reha und nur wenige Monate vor seinem Renteneintritt im Mai 2023.
https://www.focus.de/finanzen/recht/klage-eingereicht-er-weigerte-sich-zu-gendern-geschaeftsfuehrer-wird-gefeuert_id_138793120.html


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