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Gendern zur Pflicht machen?

15.752 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Weiblich, Transgender ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gendern zur Pflicht machen?

06.05.2026 um 10:25
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Dem würde ich widersprechen. Wie ich schon anmerkte, verhalten sich Männer und Frauen grösstenteils recht ähnlich, nämlich dass sie gar kein Verhalten aufweisen, wie man es in der Politik findet, diese ganz grob 98%und 99%, die sich politisch überhaupt nicht engagieren und noch nicht einmal in irgendeiner Partei Mitglied sind. Oder anders gesagt, die allermeisten Männer und Frauen sind sich so ähnlich, dass sie sich politisch nicht engagieren.

Umgekehrt würde ich zumindest nicht widersprechen und halt es für möglich oder sogar wahrscheinlich: Um in der Politik erfolgreich zu sein, braucht man ein bestimmtes Verhalten oder Charakter. Dieser Charakter tritt bei männlichen Personen häufiger auf als bei weiblichen. Das war es dann aber auch, dieser Charakter ist nicht "typisch männlich", die meisten der Männer haben diesen Charakter gar nicht.
Ein interessanter Gesichtspunkt. Leider kein guter, wenn wir uns die Politik ansehen. Dort herrscht statt des früheren Typus des Honoratioren, der nach beruflichem Erfolg in die Politik ging, "um was für das Gemeinwohl zu machen", immer mehr der Berufspolitiker vor, der mit 16 aus einem Akademikerhaushalt kommend in eine Jugendorganisation eintritt, mit 18 nebenher im Bürgerbüro arbeitet und unendlich Sitzfleisch für jede Parteiversammlung mitbringt, 16 Stunden täglich für Partei und Politik, mit 28 nach mühsam abgeschlossenem Politikstudium dann Wiss. Mit. eines MdB wird und ihn fünf Jahre später beerbt. Die Leute sind es dann schon - wie Influencer - gewohnt, in schwarzen Limousinen durch die Gegend kutschiert zu werden, irgendwie extrem wichtig zu sein und gut "Show" machen zu können.

Das Volk lässt sich beeindrucken und wählt diese Vertreter, bei denen der Idealismus schnell zu Opportunismus transformiert - und die als berufliche Perspektive eben nur die Politik oder die Tätigkeit bei einem Lobbyisten haben.

Nur am Rand sei bemerkt, dass Menschen mit Durchschnittseinkommen, Migranten, Arbeiter und kleine Angestellte, Arme, Arbeitslose, Überschuldete, Rentner, Alleinerziehende, Schwerbehinderte usw. (weit über 25% der Gesellschaft) im politischen Betrieb absolut unterrepräsentiert sind. Sie können in diesem Betrieb schlicht nicht bestehen.
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Naja, bei politischen Ämtern und Funktionen spielt die Qualifikation keine wirkliche Rolle.
Was auch immer diese Qualifikation ist. Sollen lauter Juristen, BWLer, VWLer und Finanzwirte im Bundestag sitzen? Oder die gerade von mir skizzierten Berufspolitiker, die den politischen Prozess am besten kennen? Oder Dichter und Denker (Habeck lässt grüßen)? Oder Sozialarbeiter, Erzieher, Pflegekräfte und Betreuer?

Deshalb ist der immer gerne verwendete Satz "Die Quotenfrauen sind halt nicht genug dafür qualifiziert." nicht wirklich durchschlagend. Und zwischen der Persönlichkeit und der Qualifikation der Ministerinnen Reiche und Warken liegen Welten, obwohl beide Frauen sind.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Männerdiskriminierung?
Ein wichtiger Punkt. Der erste Satz stand bereits 1949 im Grundgesetz. Der entscheidende zweite Satz dazu wurde erst am 15. November 1994 ergänzt:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Aus heutiger Sicht machte das Staatsgebot, die "tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken" erst Quoten möglich. Die Bevorzugung von Frauen - und damit die verfassungsrechtlich zulässige Benachteiligung von Männern zur Erreichung dieses Ziels.

Das war ein "Booster" für viele Entwicklungen v.a. seit 1998.

Zulässig ist die "Männerdiskriminierung" aber eben auch nur, soweit Nachteile beseitigt und die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung gefördert werden muss. In einigen Bereichen kommen wir meiner Ansicht nach an die Grenze, wenn z.B. an einem Oberlandesgericht schon seit zig Jahren mehr Frauen als Männer tätig sind, Präsidentin und Vizepräsidentin Frauen sind sowie die Vorsitzenden der Senate überwiegend von Frauen besetzt sind. Hat da das Institut einer Gleichstellungsbeauftragten (die nur von Frauen gewählt wird) noch ihre Berechtigung?

Andererseits frage ich mich, ob sich überhaupt bestehende Nachteile beseitigen lassen, so lange es nur Frauen sind, die den Nachteil (oder das Glück) haben, schwanger zu werden und Kinder gebären zu können. Und der Status "alleinerziehend" neben Arbeitslosigkeit und schwerer Krankheit das Armutsrisiko Nr. 1 sind?

Wenn ich mir die letzte "Reform" der Grundsicherung (ehm. "Hartz IV" und "Bürgergeld") ansehe, werden die Privilegien der Reichen nicht angetastet und die Nachteilsbeseitigung allein auf ein Geschlecht begrenzt. Unser Blick für Gerechtigkeit verengt sich extrem auf die Geschlechterfrage und macht uns ziemlich blind für alle anderen Formen der Diskriminierung.


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Gendern zur Pflicht machen?

06.05.2026 um 10:38
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Natürlich:
natürlich nicht, denn wie ich belegte, wurden ja trotzdem Männer befördert......also ist Deine Diskriminierungsthese bullshit.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Die Frauenquote ist Fakt. Oder nicht?
wir waren in der Politik, bei Parteien, Bundestag, da gibt es keine Pflicht. Die Parteien verpflichten sich selbst, nur bringt das nicht so viel, aufgrund struktureller Diskriminierung usw. was so schon aufgezählt wurde.

@Origines
@Aniara
@zaeld
da sich das Thema Quote und Gleichstellung zu weit vom Thema Gendern entfernt, bzw. da kein direkter Bezug mehr hergestellt wird, sollten wir die Diskussion im Frauenquotethread oder sonst passendem thread fortführen, wie ich finde.


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Gendern zur Pflicht machen?

06.05.2026 um 11:29
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:
Zitat von Cleo13Cleo13 schrieb:§ 26 BGB Absatz 2
Nöö, da steht sowas immer noch nicht.
Ansonsten: Zitieren!
Hab ich.
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:
Zitat von Cleo13Cleo13 schrieb:"Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten." Du wirst meiner Meinung sein, dass ein Mensch nicht aus mehreren Menschen bestehen kann? Wie also wäre dieser Passus zu verstehen?
Der Passus ist so zu verstehen, dass er definiert, was juristisch ein Vorstand ist.
Das sagt aber nichts darüber aus, wie man die Mitglieder des Vorstandes korrekt zu bezeichnen hat.
Du antwortest nicht auf mein Argument. Wenn der Vorstand aus mehreren Personen bestehen kann, kann der Vorstand keine natürliche Person (= Mensch) sein. Das wäre sonst absurd. Aber schön, dass Du mir erklärst, wie der Passus zu verstehen ist. Wer sagt Dir das? Dein gesunder Menschenvertand?
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Ach herrje.....wenn jemand schon mit "gesundem Menschenverstand" argumentieren muss, kann es mit richtigen Argumenten nicht weit her sein.
Ach herrje..... Wenn jemand gesunden Menschenverstand nicht anwenden kann oder möchte, kann es noch mit viel anderem nicht weit her sein. *lach* Insofern bin ich hier raus, denn mit Leuten ohne gesundem Menschenverstand kann ich nicht diskutieren. (Ist hier aber ohnehin schwierig, weil es Dir ganz offensichtlich, wie den meisten hier, nur ums Gewinnen geht, nicht um Austausch und Verstehen anderer Sichtweisen. Deshalb geht hier auch nichts ohne persönliche Angriffe. Macht aber nix. Spielt nur weiter! Vielleicht lernt Ihr's irgendwann.)


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06.05.2026 um 13:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da sich das Thema Quote und Gleichstellung zu weit vom Thema Gendern entfernt, bzw. da kein direkter Bezug mehr hergestellt wird, sollten wir die Diskussion im Frauenquotethread oder sonst passendem thread fortführen, wie ich finde.
Das trifft sicher in der Breite zu, aber natürlich besteht auch ein Zusammenhang. Aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG lässt sich jedenfalls keine Pflicht zum "Gendern" der Sprache herleiten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein wichtiger Punkt. Der erste Satz stand bereits 1949 im Grundgesetz. Der entscheidende zweite Satz dazu wurde erst am 15. November 1994 ergänzt:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Zum Einen ist Rechtschreibung Angelegenheit der Länder. Zum Anderen ist meines Erachtens unsere tradierte Sprache kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung und auch kein Verstoß für deren tatsächliche Durchsetzung. Ich sehe darin auch keine Benachteiligung der Frauen.

Kann man auch anders sehen, also als Benachteiligung.

Rechtlich ist das aber schwer greifbar, weil hier stark das subjektive Empfinden der weiblichen Personen ausschlaggebend ist und jedenfalls nicht objektiv festgestellt werden kann. Dennoch bleibt das Problem, dass unsere Rechtsordnung keine gesetzlich bestimmte Rechtschreibung von den Bürgern verlangen kann. Der sprachliche Behördenverkehr ist hier durchaus stilbildend (siehe "gegenderte" Gesetzestexte), legt aber keine Verbindlichkeit fest, in gleicher Weise mit den Behörden zu korrespondieren.

Ob ich Lehrer und Schüler, Professoren und Studenten dazu anhalten kann, ist dann nochmals eine eigene Frage.


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06.05.2026 um 15:30
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der entscheidende zweite Satz dazu wurde erst am 15. November 1994 ergänzt:
Das GG spricht weiterhin von Gleichberechtigung und nicht von Gleichstellung und das war auch absolute Absicht. Man kann das in den alten Plenardebatten nachlesen, dass das Wort Gleichberechtigung und nicht Gleichstellung aus voller Absicht und gewollt gewählt wurde, weil Gleichstellung und Gleichberechtigung sich gegenseitig ausschließen und man eben keine Diskriminierung wollte. Daran ändert auch der zweite Satz nichts, denn aus einer Unterrepräsentanz kann noch lange nicht auf eine Benachteiligung geschlossen werden. Die behauptete Benachteiligung kann weder benannt noch quantifiziert werden (sie ist inzwischen immer irgendwie "strukturell", mehr gibt es da nicht vorzuweisen) und vor allem kann sie sich nur auf Gleichberechtigung und nicht auf Gleichstellung beziehen. Frauen haben in Bezug auf Gleichberechtigung keine Benachteiligungen mehr und deswegen kann auch dieser zweite Satz eigentlich keine Bevorzugung von Frauen rechtfertigen.

Das, was feministische Aktivisten hier in den letzten Jahren versucht und auch teilweise geschafft haben, ist eine Grundgesetzänderung ohne Grundgesetzänderung und die dafür erforderliche Mehrheit durchzubringen. Man interpretiert das GG einfach anders, als es der Gesetzgeber damals gewollt und beschlossen hat.


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06.05.2026 um 15:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Rechtlich ist das aber schwer greifbar, weil hier stark das subjektive Empfinden der weiblichen Personen ausschlaggebend ist und jedenfalls nicht objektiv festgestellt werden kann. Dennoch bleibt das Problem, dass unsere Rechtsordnung keine gesetzlich bestimmte Rechtschreibung von den Bürgern verlangen kann. Der sprachliche Behördenverkehr ist hier durchaus stilbildend (siehe "gegenderte" Gesetzestexte), legt aber keine Verbindlichkeit fest, in gleicher Weise mit den Behörden zu korrespondieren.
das hat doch auh niemand behauptet hier, ich schon gar nicht. Keine Ahnung, wozu diese Ausführungen dienen sollen.
Zitat von RerunRerun schrieb:Das, was feministische Aktivisten hier in den letzten Jahren versucht und auch teilweise geschafft haben, ist eine Grundgesetzänderung ohne Grundgesetzänderung und die dafür erforderliche Mehrheit durchzubringen. Man interpretiert das GG einfach anders, als es der Gesetzgeber damals gewollt und beschlossen hat.
aber garantiert nicht das Gendern betreffend.


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06.05.2026 um 16:22
Zitat von Cleo13Cleo13 schrieb:Hab ich.
Nein, hast du nicht.
Ja, du hast aus dem Text zitiert, das ist richtig.
Aber du hast nichts zitiert, was belegt, dass man ein Mitglied eines Vorstandes nicht Vorstand nennen kann/darf.

Also hast du zwar zitiert, aber nein, nichts, was deine Behauptung belegt.
Zitat von Cleo13Cleo13 schrieb:Wenn der Vorstand aus mehreren Personen bestehen kann, kann der Vorstand keine natürliche Person (= Mensch) sein. Das wäre sonst absurd.
Wenn ich gehe zum Bäcker bedeutet, dass ich eine Bäckerei aufsuche, kann der Bäcker ja keine Person sein...

Na, merkste was?
Falls nein, hier ist das Zauberwort: Homonym.
Eine Bank kann ein Geldinstitut sein oder eine Sitzgelegenheit, ein Vorstand kann ein Gremium sein, oder ein Mitglied dieses Gremiums.
Zitat von Cleo13Cleo13 schrieb:Insofern bin ich hier raus, denn mit Leuten ohne gesundem Menschenverstand kann ich nicht diskutieren.
Ich benutze lieber die Ratio und Fakten
Aber ich merke schon, dass dich Argumente eher nervös machen und du dann anfängst zu pöbeln:
Zitat von Cleo13Cleo13 schrieb:Wenn jemand gesunden Menschenverstand nicht anwenden kann oder möchte, kann es noch mit viel anderem nicht weit her sein.
Sorry, aber ich bleibe dabei: Wenn jemand in einer Diskussion mit "gesundem Menschenverstand" anfängt, sind wohl keine tragenden Argumente vorhanden.


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06.05.2026 um 16:48
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:ein Vorstand kann ein Gremium sein, oder ein Mitglied dieses Gremiums.
In der Regel ist das Mitglied eines Vorstands aber ein "Vorstandsmitglied" und kein "Vorstand".


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Gendern zur Pflicht machen?

06.05.2026 um 17:04
Süß :D
Zitat von AniaraAniara schrieb:In der Regel ist das Mitglied eines Vorstands aber ein "Vorstandsmitglied" und kein "Vorstand".
In der Regel ist Bäcker eine Person, die Backwaren herstellt und keine Bäckerei.

Merkt ihr eigentlich, wie sehr ihr die Fakten verdrehen müsst, damit ihr pseudo-rationale Argumente gegen das Gendern habt?
Ich kann da nur nochmal auf den Duden verweisen.

Vorstand, der
b) männliches Mitglied des Vorstandes (1a)
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Vorstand
Vielleicht wichtig für das Verständnis: Homonym
Wort, das mit einem andern gleich lautet, den gleichen Wortkörper hat (aber in der Bedeutung [und Herkunft] verschieden ist)
Quelle: ebenda

Beim Bäcker gibt es übrigens kein b) Fachgeschäft für Backwaren
https://www.duden.de/rechtschreibung/Baecker


Aber ich habe verstanden, der Duden ist für euch quasi Teufelszeug.

Mittlerweile ist das hier ein klasse Realsatire Thread :D


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Gendern zur Pflicht machen?

07.05.2026 um 20:00
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Mittlerweile ist das hier ein klasse Realsatire Thread :D
Mittlerweile ? Das war es doch seit Anbeginn der Zeiten. "Gendern zur Pflicht machen " :D !


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Gendern zur Pflicht machen?

09.05.2026 um 12:16
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das hat doch auh niemand behauptet hier, ich schon gar nicht. Keine Ahnung, wozu diese Ausführungen dienen sollen.
Du musst jetzt nicht immer jede meiner Zeilen auf Dich und Dein Zitat beziehen. Ich hoffe, es lesen auch noch andere mit. Zum Beispiel:
Zitat von RerunRerun schrieb:Das, was feministische Aktivisten hier in den letzten Jahren versucht und auch teilweise geschafft haben, ist eine Grundgesetzänderung ohne Grundgesetzänderung und die dafür erforderliche Mehrheit durchzubringen. Man interpretiert das GG einfach anders, als es der Gesetzgeber damals gewollt und beschlossen hat.
Klassischer Quatsch aus der Phrasendreschmaschine.

Das Grundgesetz (GG) hat damit gar nichts nichts zu tun. Das BVerfG hat zu Art. 3 Abs. 2 GG rauf und runter Entscheidungen gefällt und alle Gesetze daraufhin geprüft, ob sie mit dem GG vereinbar sind.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dennoch bleibt das Problem, dass unsere Rechtsordnung keine gesetzlich bestimmte Rechtschreibung von den Bürgern verlangen kann. Der sprachliche Behördenverkehr ist hier durchaus stilbildend (siehe "gegenderte" Gesetzestexte), legt aber keine Verbindlichkeit fest, in gleicher Weise mit den Behörden zu korrespondieren. Ob ich Lehrer und Schüler, Professoren und Studenten dazu anhalten kann, ist dann nochmals eine eigene Frage.
Rechtschreibung ist Landessache. Die Amtssprache ist für alle Deutsch. Wie gesprochen wird ist aber frei (soweit es die Strafgesetze nicht verbieten).


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12.05.2026 um 11:35
Zitat von aliM.aliM. schrieb am 07.05.2026:Mittlerweile ? Das war es doch seit Anbeginn der Zeiten. "Gendern zur Pflicht machen " :D
Das war schon bei Threaderstellung eine Satire, die der TE , der öfter mal lustige Threads erstellt, aber eventuell voll ernst meinte.


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13.05.2026 um 08:03
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:aber eventuell voll ernst meinte
Nein. :)


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13.05.2026 um 13:51
Zitat von RerunRerun schrieb am 06.05.2026:weil Gleichstellung und Gleichberechtigung sich gegenseitig ausschließen
Wie das? Das eine beschreibt eine rechtliche Gestaltung und das andere eine faktische Situation. Inwiefern schließt sich so etwas aus?
Zitat von RerunRerun schrieb am 06.05.2026:und man eben keine Diskriminierung wollte
Ich brauche zum Verständnis mal ein Beispiel für eine Diskriminierung durch Gleichbehandlung.
Zitat von RerunRerun schrieb am 06.05.2026:Man interpretiert das GG einfach anders, als es der Gesetzgeber damals gewollt und beschlossen hat.
Grundsätzlich nennt sich so etwas Rechtsfortbildung - aber wo genau siehts Du hier Interpretationsänderungen?
Zitat von RerunRerun schrieb am 06.05.2026:Frauen haben in Bezug auf Gleichberechtigung keine Benachteiligungen mehr und deswegen kann auch dieser zweite Satz eigentlich keine Bevorzugung von Frauen rechtfertigen.
Nicht? Es beschreibt doch genau die Situation: Rechtlich betrachtet haben alle formal die selben Möglichkeiten - faktisch aber nicht. Ein Beispiel wäre: Allen wäre der Besuch einer Universität erlaubt, aber es gibt solche gesellschaftlichen Hürden, dass z.B. Frauen faktisch nicht studieren können. Genau das ist die "Durchsetzung der Gleichberechtigung". Die Umsetzung einer bloßen Berechtigung in den Zustand, dass dieses Recht auch tatsächlich ausgeübt werden kann.
Wo siehst Du hier eine abweichende Interpretationsmöglichkeit dieses Satzes?


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13.05.2026 um 15:04
Ich war zwar nicht angesprochen, aber dennoch...
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Wie das? Das eine beschreibt eine rechtliche Gestaltung und das andere eine faktische Situation. Inwiefern schließt sich so etwas aus?
Gleichberechtigung gibt allen Individuen die gleichen Rechte, unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis, d.h. unabhängig davon, inwieweit die gleichen Rechte durch die Individuen tatsächlich genutzt werden.

Gleichstellung hebt die Individualität auf und fasst die Individuen zu bestimmten Gruppen zusammen, anhand einer recht willkürlich gewählten Eigenschaft, und hat die Homogenität der beiden (oder mehreren) Gruppen zum Ziel, unter Nichtbeachtung der Wünsche der einzelnen Individuen.

Oder anders gesagt: Gleichberechtigung schaut nur auf gleiche Chancen, Gleichstellung schaut nur aufs Ergebnis.
Ich brauche zum Verständnis mal ein Beispiel für eine Diskriminierung durch Gleichbehandlung.
Gleichstellung ist ja eben keine Gleichbehandlung. Beispiel Frauenquote. Eine Stelle ist zu vergeben, es bewerben sich 9 Männer und 1 Frau, alle gleichqualifiziert, und die Frau bekommt die Stelle automatisch. Die Männer werden diskriminiert. In der Praxis wird auch dann die Frau genommen, wenn sie weniger qualifiziert ist, um das Ziel der Gleichstellung zu erreichen.
Grundsätzlich nennt sich so etwas Rechtsfortbildung - aber wo genau siehts Du hier Interpretationsänderungen?
Das Grundgesetz billigt Männern und Frauen die absolut gleichen Rechte zu. Aber nicht mehr.

Manche Politiker besonders von "progressiven" Parteien sprechen aber davon - und verstehen das selbstverständlich auch so - dass das Grundgesetz die Gleichstellung fordert. Da das aber etwas völlig anderes ist, wird das Grundgesetz und dessen Intention anders interpretiert.
Ein Beispiel wäre: Allen wäre der Besuch einer Universität erlaubt, aber es gibt solche gesellschaftlichen Hürden, dass z.B. Frauen faktisch nicht studieren können.
Das wäre tatsächlich ein Beispiel für die Durchsetzung von Gleichberechtigung, also die Beseitigung von Hürden. Aber das ist ja nur ein theoretisches Beispiel, das heute keine Gültigkeit mehr hat. Hast du ein anderes Beispiel, das heutzutage tatsächlich noch eine Rolle spielt?

Als Hürde lasse ich aber beispielsweise nicht gelten, dass sich Frauen in der Informatik nicht so richtig trauen, weil dort so viele Männer sind, und deshalb eigene Computerräume haben möchten. Das ist nämlich wieder eine Bevorzugung. Das bringe ich deshalb als Beispiel an, weil ich davon selber betroffen war. Da gab es eines Tages plötzlich einen Computerraum nur für Frauen. Der war leer, alle Arbeitsplätze waren frei, und die Männer irrten von Raum zu Raum, auf der Suche nach einem Arbeitsplatz.


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13.05.2026 um 15:23
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Oder anders gesagt: Gleichberechtigung schaut nur auf gleiche Chancen, Gleichstellung schaut nur aufs Ergebnis.
Das weiß ich. Aber warum sollte sich das ausschließen?
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Die Männer werden diskriminiert. In der Praxis wird auch dann die Frau genommen, wenn sie weniger qualifiziert ist, um das Ziel der Gleichstellung zu erreichen.
Ist es nicht eher so, dass bei sonst gleichen Umständen dann ehr die Frau genommen wird?
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Aber nicht mehr.
Warum steht es dann anders drin? Genau die Umsetzung der Gleichberechtigung ist doch so vorhanden.
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Das wäre tatsächlich ein Beispiel für die Durchsetzung von Gleichberechtigung, also die Beseitigung von Hürden. Aber das ist ja nur ein theoretisches Beispiel, das heute keine Gültigkeit mehr hat.
Na ja, nicht in dem Extrem. Das Beispiel zeigt ja genau das auf - bei einem krassen Fall wird das Problem klar. Bei etwas "alltäglicheren" Fällen nicht mehr.


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13.05.2026 um 15:31
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das weiß ich. Aber warum sollte sich das ausschließen?
Ja gut, es muss sich nicht zwingend ausschliessen, es kann auch zufällig das gleiche rauskommen.
Ist es nicht eher so, dass bei sonst gleichen Umständen dann ehr die Frau genommen wird?
Na das sage ich doch gerade. Oder wolltest du etwas anderes sagen?
Warum steht es dann anders drin? Genau die Umsetzung der Gleichberechtigung ist doch so vorhanden
Im Grundgesetz steht nur Gleichberechtigung und nicht Gleichstellung drin. Manche Politiker sind aber der festen Meinung, es würde Gleichstellung drinstehen. Deshalb die Uminterpretation.
Na ja, nicht in dem Extrem. Das Beispiel zeigt ja genau das auf - bei einem krassen Fall wird das Problem klar. Bei etwas "alltäglicheren" Fällen nicht mehr.
Aber es gibt ja noch noch nicht einmal alltägliche Fälle, geschweige denn einen krassen.


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13.05.2026 um 16:07
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Im Grundgesetz steht nur Gleichberechtigung und nicht Gleichstellung drin.
Was ist denn Deine Leseweise der beiden folgenden Sätze? Die reale Umsetzung der Gleichberechtigung ist doch gerade die Definition der Gleichbehandlung. Nicht?


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Gendern zur Pflicht machen?

13.05.2026 um 16:10
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Aber es gibt ja noch noch nicht einmal alltägliche Fälle, geschweige denn einen krassen.
Das finde ich eine starke These. Frauen haben in Deutschland faktisch(!) dieselben Chancen wie Männer.


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13.05.2026 um 16:24
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Was ist denn Deine Leseweise der beiden folgenden Sätze? Die reale Umsetzung der Gleichberechtigung ist doch gerade die Definition der Gleichbehandlung.
Reden wir vielleicht gerade aneinander vorbei? Ja, Gleichberechtigung ist Gleichbehandlung. Gleichstellung dagegen ist Ungleichbehandlung.
azazeel schrieb:Das finde ich eine starke These. Frauen haben in Deutschland faktisch(!) dieselben Chancen wie Männer.
Ja, deshalb wäre ich ja an einem Beispiel interessiert gewesen, wo auch heute noch Frauen grössere Hürden entgegengesetzt werden als Männern.


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