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Eigentum - Besitz im Besitz

74 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Philosophie, Eigentum, Besitz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 23:30
@Dr.Precht
deine frage lässt sich nur beantworten, wenn man weiss ob du von eigentum oder von besitz redest. wurde ja jetzt lang und breit erklärt, wo der unterschied liegt.

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Dr.Precht Diskussionsleiter
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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 23:40
@wobel

Nehme denjenigen, der am meisten Rechte über die Sache verfügt. Also den Eigentümer, wenn ich es korrekt verstanden habe.


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Eigentum - Besitz im Besitz

24.09.2011 um 23:44
@Dr.Precht
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Nehme denjenigen, der am meisten Rechte über die Sache verfügt. Also den Eigentümer, wenn ich es korrekt verstanden habe.
hast du falsch verstanden.
der besitzer hat mehr rechte an der sache als der eigentümer.
z.b. darf der eigentümer seine vermietete wohnung nicht mehr ohne erlaubnis des besitzers (mieters) betreten. der besitzer (mieter) kann diese erlaubnis aber jederzeit verweigern, wenn kein schlüssiger grund vorliegt wie z.b. notwendige reparaturen etc.


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Dr.Precht Diskussionsleiter
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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 00:27
@wobel

Kannst du auch auf Gesetze verweisen, die deine Aussagen bestätigen?

Ich habe mich kurze Zeit mit dem Wohnrecht beschäftigt, die Gesetzbücher sind online zu finden, somit wird dir eine Verlinkung möglich sein, vorausgesetzt du erzählst nicht die Unwahrheit.


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 02:01
@Dr.Precht
854 BGB in google eingeben. Und dann §903 BGB. Und wenn dich insbesondere Miete interessiert, dann lies 535-580 BGB


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 09:20
@Dr.Precht
nochmal: es geht hier nicht um wohnrecht. sondern um die eigentums- bzw. besitzverhältnisse. die sind davon unabhängig.
schlag doch einfach mal bei wikipedia die begriffe "besitz" und "eigentum" nach - da findest du deine antworten.
ansonsten ist mir das ziemlich wurschd ob du mir glaubst oder nicht, aber wenn du solche fragen stellst wie im eingangsposting, dann ist es dein problem, ob du die richtigen begriffe wählst oder nicht, ansonsten kommt bei den antworten halt müll raus.

@docmccoy
danke :-)


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 09:36
Wikipedia: Besitz
Der Begriff „Besitz“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch – juristisch unzutreffend – gleichbedeutend mit „Eigentum“ verwendet. So spricht man beispielsweise vom „Hausbesitzer“, wenn der Eigentümer des Hauses gemeint ist. Juristisch muss eine Person nicht Eigentümer einer Sache sein, um sie zu besitzen. Beispielsweise ist ein Wohnungsmieter zwar Besitzer der Wohnung, jedoch nicht deren Eigentümer. Der Eigentümer einer Sache kann, muss aber nicht, gleichzeitig der Besitzer sein.
Software die Heute verkauft wird erwerbe ich zur Benutzung, bzw. ich besitze eine Software aber das Eigentum bleibt dem Hersteller vorbehalten. Bedeutet, ich darf es nutzen (Besitzen) aber es gehört mir nicht (Eigentum).


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 11:04
@Dr.Precht

Der Besitzer ist per Definition die Person, die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat, der Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat.

Ein Beispiel:

Du kaufst dir ein Paar Schuhe. Durch den 'Kaufvertrag' (Kassenbon) wirst du der Eigentümer der Schuhe, du hast nun die rechtliche Herrschaft über diese Schuhe und kannst mit den Schuhen machen, was DU willst, also sie tragen, in den Schrank packen oder sie wegwerfen. Du darfst sie auch verborgen.
Dein bester Freund braucht dringend Schuhe und du borgst sie ihm. Nun wird er der Besitzer, denn die Schuhe gehen in seinen Besitz über und nun ist er an deine Weisung gebunden, also du kannst ihm sagen: du darfst sie tragen, aber nicht wegwerfen. Denn: du bist noch immer der Eigentümer der Schuhe und hast noch immer die rechtliche Herrschaft über die Schuhe. Der Besitzer hat nur die tatsächliche Herrschaft, heißt, er kann eben nur das mit den Schuhen tun, was ihm erlaubt wird.
Werden deinem Freund nun die Schuhe gestohlen, dann wird der Dieb automatisch zum Besitzer, du selbst bleibst aber immernoch der Eigentümer. Du hast also per Gesetz das Recht darauf, dass du die Schuhe zurück bekommst - hast ja die rechtliche Herrschaft.

Nun zu deiner Frage:
Zitat von Dr.PrechtDr.Precht schrieb:Wenn sich eine Sache in einem Raum befindet und sowohl Sache als auch Raum einen Eigentümer haben - handelt es sich dann um eine oder um zwei Person/en?
Wenn der Raum sich auf privatem Grund befindet, also einem Privatgrundstück, das einer Person gehört, die dessen Eigentümer ist, z.B. eine Eigentumswohnung oder ein gekauftes Grundstück, dann ist diese Person erst einmal der Eigentümer. Ist es ein gemieteter Raum, dann ist die Person, die den Raum gemietet hat, der Besitzer. Die Sache hat auch einen Besitzer, das kann der gleiche sein, der den Raum besitzt, oder ein anderer. Hier ist entscheidend, wer den Besitz erworben hat, also ob es einen Kaufvertrag gibt.

Wenn sich die Sache auf öffentlichem Raum befindet, dann kommt es drauf an, ob sie einen Besitzer hat, oder ob dieser den Besitz aufgegeben hat. Gibt er den Besitz auf, dann geht das Eigentum an den Eigentümer des Grundstückes oder Raumes über.

Beispiel:

Sperrmüll. Jeder holt seine alten Möbel aus dem Keller und stellt sie an einen bestimmten Ort, an dem der Sperrmüll gesammelt wird. Mit dem dort abstellen (nur da, wo der Sperrmüll offiziell gelagert wird!) gibt der Eigentümer seine Rechte an der Sache ab. Neuer Eigentümer wird automatisch die Stadt, Kommune, ... - also im Endeffekt der Staat.

Wer sich hier bedient und Möbel aus dem Sperrmüll holt, begeht einen Diebstahl und ist nicht versichert!

Die meisten Städte sehen stillschweigend darüber hinweg, weil natürlich die Entsorgungskosten sinken, wenn weniger Sperrmüll da ist, aber eigentlich wird neuer Eigentümer der Staat.




Wenn du mal deine Frage aus dem Eingangsthread ein bisschen klarer ausdrückst, helfe ich dir gerne auch noch einmal mit deinem speziellen Fall, denn hier muss erst einmal geklärt werden, wer Besitzer und Eigentümer ist.


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 13:57
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Der Besitzer ist per Definition die Person, die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat, der Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat.
ahh, jetzt hab ich hier den unterschied verstanden. danke

ich frage mich, warum das nie so expliziet auch in der schule behandelt wird. zumindest erinnere ich mich gar nicht daran, davon je gehört zu haben. es ist schliesslich schon wichtig die beiden begriffe richtig anzuwenden, wenn man eine sprache richtig sprechen möchte.


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 21:39
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Die Sache hat auch einen Besitzer, das kann der gleiche sein, der den Raum besitzt, oder ein anderer. Hier ist entscheidend, wer den Besitz erworben hat, also ob es einen Kaufvertrag gibt.
kleine korrektur:
die sache hat einen eigentümer, kann aber auch einen davon abweichenden besitzer haben (z.b. die freundin an die du die schuhe, deren eigentümerin du bist, verliehen hast).
wer etwas erworben hat per kaufvertrag ist eigentümer, kann - aber muss nicht - gleichzeitig besitzer sein.

@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Sperrmüll. Jeder holt seine alten Möbel aus dem Keller und stellt sie an einen bestimmten Ort, an dem der Sperrmüll gesammelt wird. Mit dem dort abstellen (nur da, wo der Sperrmüll offiziell gelagert wird!) gibt der Eigentümer seine Rechte an der Sache ab.
schlechtes beispiel.
wenn ich sperrmüll anmelde (muss man bei uns), dann stelle ich den kram ausserhalb meines mäuerchens, aber immernoch auf meinem grundstück ab, also nicht auf öffentlichen raum. entsprechend gebe ich erstmal nicht meine rechte an der sache ab. ich dürfte meinen krempel noch nicht mal auf "öffentlichem raum" abstellen, denn dann würde ich den bürgersteig blockieren, wofür mir eine ordnungsstrafe drohen würde. ich muss - laut entsorger - das zeug aber nun mal vor mein haus stellen... auch so 'n ding, das juristisch eigentlich nicht korrekt läuft...
explizit kommt's erstmal drauf an, wo genau du das zeug hinstellst.

@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Wenn du mal deine Frage aus dem Eingangsthread ein bisschen klarer ausdrückst, helfe ich dir gerne auch noch einmal mit deinem speziellen Fall, denn hier muss erst einmal geklärt werden, wer Besitzer und Eigentümer ist.
meine rede seit mehreren postings.
solange das nicht geklärt ist, können wir die frage nicht beantworten.

@rockandroll
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:ich frage mich, warum das nie so expliziet auch in der schule behandelt wird. zumindest erinnere ich mich gar nicht daran, davon je gehört zu haben. es ist schliesslich schon wichtig die beiden begriffe richtig anzuwenden, wenn man eine sprache richtig sprechen möchte.
also bei uns wurde das noch in der schule behandelt...
ABER: wie du selbst ja schon mehrfach festgestellt hast, werden die beiden begriffe "besitz" und "eigentum" umgangssprachlich halt gerne synonym verwendet, was auch solange ok ist, solange es nicht zu juristischen diskussionen darum kommt. erst DANN muss man die tatsächlich juristische bedeutung dieser begriffe auch kennen und korrekt anwenden.
"juristendeutsch" könnte man durchaus auch als eigene sprache verstehen - und die muss man als nicht-jurist eigentlich nicht beherrschen...


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 21:47
@wobel

Bei uns im Betonschließfachviertel gibt es keine Möglichkeit, den Sperrmüll auf dem eigenen Grund zu lagern, da meldet man auch keinen Sperrmüll an - das tut die Stadt und dann geht es Sonntagmorgen um halb 7 los, wenn die Leute ihre Möbel rausschleppen - und die anderen Leute sie wieder reinschleppen - dicke BMW und Mercedes halten und deren Insassen sich durch den Sperrmüll wühlen ... wäre auf privatem Grund gar nicht möglich :D


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 22:00
@Cathryn
hihihi - das kenn ich.
leider aber auch den anderen fall.
dass wir unseren sperrmüll anmelden müssen, hat nämlich einen gigantischen nachteil: wir müssen grob angeben was wir da loswerden wollen, und das sind ja nicht nur möbel. aber wenn man anfängt was rauszustellen, egal wie kurzfristig man das macht, es liegen zum abholungstermint mit SICHERHEIT noch zig andere sachen dabei, die irgendwelche anderen leute illegal dazugeschmissen haben. die sind dann natürlich nicht angemeldet, und wenn's womöglich noch zeug ist, das garnicht zum sperrmüll gehört, dann wird's auch nicht abgeholt und du hast die kacke an der backe.

ich hab früher auch gern sperrmülltouren gemacht, als es noch offizielle termine gab zu denen alle ihren kram rausgestellt haben. auf die art habe ich ein paar echt schöne alte sächelchen ergattert (möbel) die aufpoliert dann wieder echt was hergemacht haben... schade dass es das bei uns nimmer gibt...

auch nervig: dass die leute den sperrmüll immer so auseinanderzerren und über die halbe strasse verteilen. vor allem die buntmetall-sammler sind da echt 'ne katastrophe.
auch gemein: man stellt was raus, was noch gut ist, hängt vielleicht sogar noch 'n zettel dran "voll funktionsfähig" und trotzdem wird's von den buntmetallern auseinandergeschraubt um an die kabel zu kommen. find ich unfair, früher hat sich's dann jemand genommen der's brauchen konnte, heute kannste dir den zettel echt sparen, weil's eh kaputtgemacht wird.
das heisst für mich dass ich funktionsfähigen, aber von mir nicht mehr gebrauchten kram am besten wirklich per auto zum sozialkaufhaus karren muss, wenn ich mich ökologisch korrekt verhalten will. wobei man sich da dann wieder fragen muss ob das wirklich ökologisch ist...

ooops sorry - off topic...


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Eigentum - Besitz im Besitz

25.09.2011 um 23:56
Zitat von wobelwobel schrieb:ich hab früher auch gern sperrmülltouren gemacht, als es noch offizielle termine gab zu denen alle ihren kram rausgestellt haben.
Ui! Diebstahl! Na, dann hoffe ich mal, das ist verjährt ;)


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Eigentum - Besitz im Besitz

26.09.2011 um 02:22
@Cathryn
Zitat von CathrynCathryn schrieb:Ui! Diebstahl! Na, dann hoffe ich mal, das ist verjährt ;)
ja wenn man jetzt wüsste, ob das von privatgrund oder von öffentlichem grund war, und ob's als "zu verschenken" erkenntlich gemacht war oder nicht...
gibt eh nix solides mehr auf dem sperrmüll, das war mal. heute findste da nur ikea-schrott...


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