Todesstrafe
um 14:07Das siehst du so ..Tussinelda schrieb:Nur weil etwas nicht verhindert werden konnte, ist es deswegen nicht legitimiert, auch nicht indirekt.
Der Staat weiß, dass Häftlinge andere Häftlinge Vergewaltigen. Das ist ein Umstand, der schon zig Jahre existiert.
Wenn der Staat innerhalb Jahrzehnte es nicht schafft diesen Umstand zu unterbinden, dann legitimiert er dies indirekt.
Komischerweise, obwohl du immer darauf hinweist, dass der Staat keine Legitimation dafür gibt, werfen Organisationen genau dies dem Staat vor.
Just Detention International (JDI) hat in einem Artikel beschrieben:
Zudem kommt das Versagen von Vollzugsbeamten, angemessene Schritte zur Verhinderung und Bekämpfung von Vergewaltigungen zu unternehmen, einer staatlichen Billigung/Einwilligung in diese Art von Missbrauch gleich.Quelle: https://justdetention.org/wp-content/uploads/2015/10/FS-Prisoner-Rape-is-Torture-Under-International-Law.pdf
Human Rights Watch hat da auch ähnliche Ansichten und Berichte veröffentlicht ..
Aber wahrscheinlich weißt du es besser, dass es keine indirekte Legitimation gibt. Hm?
Nein, das verstehst du aber nach X Tage Diskussion immer noch nicht.Tussinelda schrieb:Du willst, dass der Staat, um das Tötungsverbot durchzusetzen, tötet. Das ist ein Widerspruch, der wirklich jedem auffallen sollte.
Ich will dass der Staat tötet weil der Täter eine bestialische und hinterhältige Tat durchgeführt hat, weswegen er aus meiner Sicht (und die der jeweiligen Staaten) sein Recht auf Leben verwirkt hat.
Der Umstand, dass er nach der Hinrichtung nicht mehr Morden oder Vergewaltigen kann ist ein positiver Nebeneffekt.
Getötet wird der Häftling wegen seiner Tat und DESHALB tötet der Staat.


