TePe schrieb:Das sind in meinen Augen nur Alibi Argumente.
Das kannst du ja gerne so sehen. Ändert aber nichts daran, dass es nun mal nicht um Vergebung geht, wie du behauptet hast.
redsherlock schrieb:Tatsächlich scheinen ja auch die meisten Todesstrafenbefürworter mit LWOP zufrieden zu sein.
Ich persönlich wäre es definitiv, zumal ich die TS ja sowieso nur bei bestimmten Verbrechen befürworte.
redsherlock schrieb:Das immer wieder hervorgebrachte Argument ist, dass die Opferangehörigen dann "abschließen" können, ihren "Frieden" finden können, u.s.w. Sehen wir auch auch im aktuellen Fall Pike. Aber dass das wirklich passiert, ist ein Mythos. Da gibt es auch Untersuchungen zu. Es ist magisches Denken. Abgesehen davon: soll sich der Staat zum Handlanger der Vergeltungsbedürfnisse der Opfer machen? Ich meine: nicht. Es ist letztlich eine staatliche "moderierte" Racheausübung. Und dann setzt, oh Wunder, das ersehnte Glück nicht ein. Wie soll es auch? Trauer, Trauerüberwindung ist ein langwieriger, innerlicher Prozess. Der wird nicht durch ein äußeres Ereignis (Hinrichtung) vollbracht. Jahre, Jahrzehntelang hat es die vergeltungssuchende Person blockiert, den inneren Prozess anzugehen. Das ist letzlich das Ergebnis von dieser ganzen Bestrafungsphilosophie.
Das entscheidet aber nun mal jeder Opferangehörige für sich, da steht mMn niemandem eine Wertung zu. Es gibt genügend Aussagen von Angehörigen, die sich eine Exekution wünschen/wünschten, teilweise sind es sogar Angehörige des Täters, die diese befürworten.
Origines schrieb:Die Todesstrafe ist für mich eine nicht zu rechtfertigende Verletzung der Menschenrechte. Deshalb fühle ich mich nicht dafür in Verantwortung, mir über "humanere" Tötungsarten Gedanken zu machen.
Dann steckst du den Kopf einfach in den Sand? Ohne Rücksicht auf die Menschen, die noch hingerichtet werden sollen, bevor es vll wirklich irgendwann eine komplette Abschaffung gibt? Sollte nicht wenigstens alles versucht werden, damit diese nicht bei Vollzug unnötig leiden müssen?
Tussinelda schrieb:Halten wir mal fest, dass grundsätzlich eine zweite Hinrichtung möglich ist und es diese auch schon gab.
Dann halten wir fest, dass aber in diesem Fall die Hinrichtung ja vollzogen wurde, also das tödliche Mittel injiziert wurde, was es so wohl noch nicht gab.
Sie ist also im Grunde hingerichtet worden, wenn man so will, hat nur nicht zum Tod geführt. Ein Präzedenzfall. Da wird wohl der Supreme Court entscheiden, denke ich.
Davon gehe ich auch aus. Ich glaube aber nicht, dass auf eine weitere Hinrichtung entschieden wird, vorausgesetzt, sie überlebt ohne schwerwiegende Schädigungen.