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Schreiender Müllsack?

430 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Beobachtung, Schreie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:13
@vegeta123
Zitat von vegeta123vegeta123 schrieb:wieso seit ihr nicht zur polizei gegangen?
Ja, das ist es was hier diskutiert wird. Es heißt sie wäre eingeschüchtert und hätte Angst gehabt. Genau wie ihre 2 Freundinnen, und das ganze einige Jahre lang. So doll, dass sie nicht zur Polizei gehen konnten. Und dann haben sie es vor Angst verdrängt.

Nun wird hier schon angenommen, dass sie deshalb für ihr Verhalten, was eine Straftat ist, nicht belangt werden kann, weil sie ja solche Angst hatte, und es vergessen hat.

Es wird nun debattiert, ob man damit vor Gericht durchkommt.

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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:13
Zitat von MishaLiciousMishaLicious schrieb:Aber wenn ich blechen muss, weil der mich in besagtem Prozess verklagt hat, dann habe ich verloren!
Du musst aber eben nicht blechen, denn Deine private Haftpflichtversicherung uebernimmt saemtliche Schadenersatzansprueche! Dafuer ist sie naemlich da! Wenn Du keine hast, empfehle ich Dir ganz dringend eine abzuschliessen! Die wichtigste Versicherung ueberhaupt!

Jetzt lass uns die Sache doch mal realistisch betrachten! Was hat sie denn genau verbrochen? Sie wuerde allerhoechstens wegen unterlassener Hilfeleistung drankommen, und die verjaehrt nach drei Jahren.

Im Uebrigen bin ich nichtmal sicher, ob man ueberhaupt gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Straftat, die man beobachtet, zu melden. Ich finde nichts dazu!


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:14
@vegeta123

Übrigens: Was den verklebten Müllsack angeht, ich glaube auch, dass der arme Teufel erstickt ist.


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:15
@MishaLicious
oha das ist ja grausam, danke für die info. so kann man sich also strafbar machen? schlimm


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:16
FAKT IST:

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:17
@Alarmi

Ich habe eine Haftpflicht. Und ich meine dafür die Rechtsschutz, die man für einen Prozess braucht.
Aber ist egal....
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Im Uebrigen bin ich nichtmal sicher, ob man ueberhaupt gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Straftat, die man beobachtet, zu melden. Ich finde nichts dazu!
§138 StGb. Habe ich aber schon angeführt.

Und immer daran denken: Ein Urteil MUSS mit einem Paragraphen untermauert werden! Freispruch auch!


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:18
@Mindslaver
ja stimmt, das hab ich auch schon mal gehört. kann @noctambule
jetzt also angezeigt werden, oder mangelt es an beweisen?


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:19
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Vielen Dank @Mindslaver
So und hier nochmal:


(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung [...]
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),

6. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

7. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) [...]

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:19
Zitat von MishaLiciousMishaLicious schrieb:§138 StGb. Habe ich aber schon angeführt.
Die von Dir zitierten Paragraphen gelten dann, wenn man von einem geplanten Mord etc. erfaehrt! Das bezieht sich nicht auf die Sichtung von irgendwelchen Geschehnissen, deren Inhalt man sich nicht voellig sicher ist.

@Mindslaver
Fakt ist auch, dass unterlassene Hilfeleistung nach drei Jahren verjaehrt. Also haette sie da rein rechtlich nichts zu befuerchten.


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:22
@Alarmi

Und ein drittes mal:
Zitat von MishaLiciousMishaLicious schrieb:Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
ALTER! Das kann nicht dein Ernst sein!


Ein schreiender, zappelnder Müllsack, der mitten im Wald von einem Kofferraum zu nächsten getragen wird! WAS zum Henker ist denn für dich eindeutig?
Ich glaube es hackt!


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:23
@vegeta123

Der Tatbestand ist erfüllt! Rein theoretisch also ja! Jedoch verjährt es innerhalb von drei Jahren.

@Alarmi

Wenn ich jemanden in einem Müllsack zappeln sehe, kann ich davon ausgehen, dss er sich in NOT befindet! Von daher:

(Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet)


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:23
@Mindslaver
ok danke


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:26
Apropos:

Ein Anruf bei 110 hätte ausgereicht. Auch nachdem man wieder vom Wald nach Hause ist!


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:27
Zitat von MishaLiciousMishaLicious schrieb:Ein schreiender, zappelnder Müllsack, der mitten im Wald von einem Kofferraum zu nächsten getragen wird! WAS zum Henker ist denn für dich eindeutig?
Persoenlich zweifle ich immer noch daran, dass das tatsaechlich so genau gesehen wurde. Die Erzaehlungen widersprechen sich einfach zu sehr. Im Muellsack ueberlebt man in der Regel auch nicht lange. Und es haette genausogut ein Tier sein koennen. Da gibt es so viele Faktoren! Sicher, es waere vernuenftig und richtig gewesen, zur Polizei zu gehen, aber ich glaube wirklich nicht, dass das Versaeumnis nicht strafrechtlich belangt werden kann.
Wenn ich jemanden in einem Müllsack zappeln sehe, kann ich davon ausgehen, dss er sich in NOT befindet! Von daher:

(Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet)
Ja, und? Immer noch unterlassene Hilfeleistung...die nach drei Jahren verjaehrt.


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:28
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Ein Anruf bei 110 hätte ausgereicht. Auch nachdem man wieder vom Wald nach Hause ist!
Och @Mindslaver, wenn man doch solche Angst hat! Und wenn man es denn erstmal mit der Angst verdrängt hat, dann vergisst man es eben.

Und wenn man das denn dem Herrn Staatsanwalt sagt, dann wird wieder alles gut! Und der arme gequälte Mann und seine Familie verstehen das bestimmt auch denn!

Ich glaubs nicht! Diese Wegschau- Gesellschaft ist schlimm genug, aber das auch noch zu rechtfertigen und damit zu unterstützen, das ist der Hammer!


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:31
@Alarmi
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ja, und? Immer noch unterlassene Hilfeleistung...die nach drei Jahren verjaehrt.
Das weiß ich. Habe ich auch bereits ausgeführt, dass es verjährt ist! ;)

@MishaLicious
Zitat von MishaLiciousMishaLicious schrieb:Ich glaubs nicht! Diese Wegschau- Gesellschaft ist schlimm genug, aber das auch noch zu rechtfertigen und damit zu unterstützen, das ist der Hammer!
Da kritisisere ich auch immer wieder gerne! Die Menschen schauen lieber blöd durch die Gegend als sofort zu handeln! Das nervt nicht nur uns, sondern auch die Polizei!


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:31
@MishaLicious
Keiner rechtfertigt oder unterstuetzt es, komm mal wieder runter! Es geht hier einfach darum ob eine Strafbarkeit oder eine wahrscheinliche Verurteilung vorliegt, und ich sage nein, tut sie nicht.


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:32
Alter es geht darum, die hat sie damit strafbar gemacht, dass die nichts gemacht hat!
Alle 3!
Unterlassene Hilfeleistung und 3 Jahre hin oder her! Es ist eine Straftat!

Abgesehen davon kann der Geschädigte sie erneut verklagen und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung.
Das geht nicht nur einmal, und jetzt haben sie auch jemanden, den sie am Arsch kriegen können.


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:33
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Ja, und? Immer noch unterlassene Hilfeleistung...die nach drei Jahren verjaehrt.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Es geht hier einfach darum ob eine Strafbarkeit oder eine wahrscheinliche Verurteilung vorliegt, und ich sage nein, tut sie nicht.
Kommt es nur mir so vor, oder wiedersprichst du dich!

Es lag eine Strafbarkeit vor, die allerdings verjährt ist, und somit nicht mehr ermittelbar ist! Ende!


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Schreiender Müllsack?

19.08.2011 um 15:35
Zitat von MishaLiciousMishaLicious schrieb:Unterlassene Hilfeleistung und 3 Jahre hin oder her! Es ist eine Straftat!
Eben nicht 3 jahre hin oder her....nach drei Jahren ist die Unterlassene Hilfeleistung verjaehrt und sie kann nicht mehr verklagt oder bestraft werden.
Zitat von MindslaverMindslaver schrieb:Es lag eine Strafbarkeit vor, die allerdings verjährt ist, und somit nicht mehr ermittelbar ist! Ende
Das "tut sie nicht" bezog sich auf die wahrscheinliche Verurteilung.
Aber ich behaupte, selbst wenn sie noch belangt werden koennte, haette sie gute Chancen aus der Sache rauszukommen mit maximal einer Verwarnung (schonmal wegen Minderjaehrigkeit, aber wohl auch weil die Situation moeglicherweise nicht so eindeutig zu erkennen war wie die TO hier tut!)


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