Aktuelle Gerichtsprozesse
18.09.2014 um 08:18Anzeige
Ein Berufungsverfahren seitens der Anklage ist nur möglich, wenn bei dem Urteil ein Rechtsfehler vorliegt. Doch genau dies scheint nach Ansicht hochrangiger Juristen der Fall zu sein. Denn angesichts des Tathergangs hätte die Richterin wohl bei einer bestimmten, von ihr erwogenen Konstellation des Mordvorwurfs, auf eine Mordabsicht entscheiden müssen. Sollte es zu einem solchen Verfahren kommen, ginge der Fall an das nationale Berufungsgericht in Bloemfontein, das jedoch nur diesen einen Punkt juristisch bewerten müsste und den Fall dann an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen könnte. Dann müsste Richterin Masipa ein neues Strafmaß festlegen. Ein Wiederholungsverfahren ist ausgeschlossen.aus dem linken oben drüber, hatte ich vergessen, zu zitieren
Alle großen Zeitungen veröffentlichten am Samstag wenig vorteilhafte Bilder des Sportlers und machten in Leitartikel deutlich, dass sie schon aus Gründen der Abschreckung auf ein wesentlich härteres Urteil gehofft hätten.Na das ist doch mal ein einleuchtendes Argument.......
CosmicQueen schrieb:Ja BIS zu 15 Jahre. Da kommt es sicherlich noch auf die schwere der Fahrlässigkeit an und diese wird dann bewertet. Falls man aber auf Grund einer Abschreckung urteilt, würde ich das absolut nicht ok finden. Die Richterin hat die Version von O.P akzeptiert und diese gilt es zu bewerten und nicht das eventuell noch eine Abreschreckung mit einbezogen wird mMnsehe ich absolut genau so. Dafür wird es ja die vermutliche Kampfverhandlung ab dem 13.Oktober geben. Wenn Nel hier die besseren Argumente für einen längeren Knastaufenthalt hat, dann bitte schön.
Tussinelda schrieb:natürlich wäre dies nicht der Fall, Strafen haben noch nie abgeschreckt, wenn jemand wirklich eine Tat begehen will. Masipa wird das sicherlich auch nicht so begründen, aber ich halte es für möglich, dass dies auch eine Rolle spielt, sie hat ja schon des Öfteren mit ihren Strafmaßen Zeichen gesetzt.......deshalb kann ich mir das vorstellen. Aber wir werden es ja sehenNa siehste.....diese Zeichen haben rein garnichts bewirkt. Ist doch auch klar.
funnyfee schrieb:Dafür wird es ja die vermutliche Kampfverhandlung ab dem 13.Oktober geben. Wenn Nel hier die besseren Argumente für einen längeren Knastaufenthalt hat, dann bitte schön.Ja eben, es wird ja noch mal sowas wie ein kleinen Prozess geben, da wird es dann um das Strafmaß gehen. Und wie schon erwähnt, die Richterin hat O.Ps Version akzeptiert und nur das gilt es zu bewerten, laut Gesetz und da wird sich Roux diesbezüglich auch durchsetzen wollen. Bin gespannt auf die jeweiligen Begründungen. Nel wird wieder mit allen Mitteln kämpfen, aber das weiß Roux ja mittlerweile. Es bleibt also noch mal spannend.
Tussinelda schrieb:das hatte ich ja schon einmal angesprochen, deshalb rechne ich auch mit einem relativ hohen Strafmaß, denn Masipa würde wohl nicht einen Freifahrtschein ausstellen wollen, für Männer, die ihre Partnerin TATSÄCHLICH töten wollen.Das haben wir ja gerade besprochen. Und jemand der töten will, wird es trotzallem auch leider tun.
Tussinelda schrieb:So einen Präzedenzfall will sie sicherlich nicht schaffen, sie urteilt nach dem, was sie hat(...)bzw. nach dem was sie ab dem 13.10. wieder von Nel und Roux geliefert bekommt.
Tussinelda schrieb:sie wird aber berücksictigen, dass ein Mensch getötet wurde und man dies nicht einfach "abtun" kann, so denke ich zumindestdas kann und darf man auch nicht abtun. Aber sie hat ja bis jetzt alles richtig gemacht. Und so wird sie es auch weitermachen mit ihren Beisitzern. Die erste Stufe ist entschieden. Er ist kein Mörder, sondern die Tat wurde fahrlässig begangen. Entschieden hat sie nach vorliegender Faktenlage. Die Faktenlage haben sie und ihre Beisitzer aus den ausschweifenden Prozesstagen und Vorträgen der Anklage und Verteidigung entnommen. Dieses Arbeitsergebnis hat sie bewertet. Zu dieser Bewertung wird sie auch das passende Strafmaß finden. Wieder unter der Berücksichtigung der Argumente der Verteidigung und Anklage. Sie wird sich keinesfalls von etwas anderem verunsichern oder verleiten lassen. Vielleicht gelingt es Nel ja auch in seinem Vortrag die Richterin davon zu überzeugen, dass OP min. 15 Jahre einsitzen muss, um dann als "neuer" geläuterter Mensch wieder frische Luft atmen darf. (ehrlich gesagt, ich glaube auch hier nicht, dass Nel das auf die Kette kriegt). Aber warten wir es ab.
funnyfee schrieb:Die Straßmaßverhandlung wird mit Sicherheit unter den allerhöchsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden -müssen-. Mir ist auch nicht so ganz wohl dabei und ich sehe da wirklich fast jeden Beteiligten und Betroffenen als gefährdet an. Die Verrückten, die sich in Sachen Recht und Gerechtigkeit für das Maß aller Dinge halten und offensichtlich Schwierigkeiten mit der Akzeptanz haben, werden ja nicht weniger.sehe ich auch so - ich warte nicht mehr mit spannung auf den nächsten gerichtstag, man muss froh sein, wenn es endlich vorbei ist, so unerträglich ist es mittlerweile..