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Promillegrenze für Fahrradfahrer

213 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alkohol, Fahrrad, Verkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Promillegrenze für Fahrradfahrer

26.05.2013 um 21:01
die frage ist doch eher, wer will noch fahrrad fahren wenn es hacke ist ? :D

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Promillegrenze für Fahrradfahrer

26.05.2013 um 21:09
Ich kann nur raten, wenn euch die Polizei anhalten möchte am besten mit dem Fahrrad auf die Schnauze legen und so betrunken wirken wie möglich, am besten noch kotzen. Ansonsten geht die Führerscheinstelle davon aus dass ihr ein Alokoholproblem habt und die Alkoholfahrt kein Einzelfall war.


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Promillegrenze für Fahrradfahrer

26.05.2013 um 21:37
In arabischen Ländern gibts das sogar bei den Fußgängern


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26.05.2013 um 21:39
Zitat von schnitzelschnitzel schrieb:wenn euch die Polizei anhalten möchte am besten mit dem Fahrrad auf die Schnauze legen und so betrunken wirken wie möglich
Eine Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es auf jeden Fall. Das geht dann vor Gericht.


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Promillegrenze für Fahrradfahrer

26.05.2013 um 21:39
@Crabman

ok das ist dumm :D


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26.05.2013 um 21:48
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Eine Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es auf jeden Fall. Das geht dann vor Gericht.
Ja, aber eine Geldstrafe ist das geringere Übel. Die Führerscheinstelle kann eine MPU verlangen.


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Promillegrenze für Fahrradfahrer

26.05.2013 um 21:51
Zitat von schnitzelschnitzel schrieb:Die Führerscheinstelle kann eine MPU verlangen.
MPU heißt beim ersten Mal fast immer: durchfallen. Also entweder nicht besoffen fahren, oder nicht erwischen lassen. Spart eine Menge Stress und vor allem Geld.


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27.05.2013 um 06:47
Ich fände es sollte eher so etwas wie ein Führerschein für Fahrradfahrer geben, offiziell versteht sich nicht wie in der Schule. Natürlich wäre es zu extrem, aber es gibt schon einige Assis unter den Fahrradfahrern. Unter den Autofahrern natürlich auch, aber denen kann man ja zumindest noch den Lappen abnehmen.


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def ehemaliges Mitglied

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27.05.2013 um 11:42
Ich habe am Wochenende erst wieder mit nem befreundeten Polizisten über dieses Thema debattiert.

Als Führerscheinbesitzer muss man sich an die StVO halten, schließlich hat man sie ja gelernt. Wer also, als Führerscheinbesitzer, bei rot über eine Ampel geht und gestellt wird muss im Ernstfall mit der gleichen Punktzahl leben wie ein Autofahrer oder ein Radfahrer.

Die Strafen wären wohl vom Gefährt abhängig, da ein PKW ja schon als Waffe zu bezeichnen ist... jemanden zu Fuss totzurennen bedarf schon enormer Anstrengungen...

Wer also einen Führerschein besitzt muss sich über die Einhaltung der Verkehrsregeln im klaren sein...

Wer also sturzbetrunken mitten auf ner Kreuzung rumhampelt begeht gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und wird mit Sicherheit Konsequenzen erwarten müssen.

Einen extra Führerschein braucht es da nicht... wer nicht schnallt das Rot Rot ist egal mit was man unterwegs ist, kann ruhig die vollen Konsequenzen tragen.


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def ehemaliges Mitglied

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27.05.2013 um 11:45
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahrzeug_verkehr/recht_geld/alkohol-am-steuer.jsp (Archiv-Version vom 20.08.2013)


Fußgänger und schiebende Radfahrer:

Wer sein Fahrrad schiebt, ist nicht Radfahrer sondern Fußgänger. Für Fußgänger gilt § 316 StGB laut dem Rechtsexperten Huhn nicht, diese Vorschrift richtet sich allein an Fahrzeugführer. Aber auch ein Fußgänger im Alkoholrausch kann seine Fahrerlaubnis aufs Spiel setzen, nämlich dann, wenn "Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch begründen". Dies ergibt sich aus § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Wer stark betrunken als Fußgänger unterwegs ist und kontrolliert wird, dessen Führerschein kann von der Polizei sichergestellt werden. Auch kann eine MPU mit der möglichen Folge des Führerscheinentzugs angeordnet werden.


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27.05.2013 um 12:44
Zitat von defdef schrieb:Wer stark betrunken als Fußgänger unterwegs ist und kontrolliert wird, dessen Führerschein kann von der Polizei sichergestellt werden. Auch kann eine MPU mit der möglichen Folge des Führerscheinentzugs angeordnet werden.
Und das geht meiner Meinung nach zu weit. Man kann diesen Fußgänger in die Ausnüchterungszelle stecken, und im Bedarfsfall meinetwegen zu ner Entziehungskur verdonnern. Aber da Trunkenheit auf dem Fußweg nichts mit dem führen von Fahrzeugen aller Art zu tun hat, sollte man auch keine Strafen gemäß der StVo erhalten.


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Promillegrenze für Fahrradfahrer

27.05.2013 um 12:51
Auffällig ist, dass eine Strafe wieder deshalb wieder diskutiert wird, weil es ohne Einsicht offensichtlich nicht geht. Mal abgesehen von der Notwendigkeit eines alkoholfreien Straßenverkehrs, ist es erstaunlich, wer alles unter welchen Umständen daran teilnehmen möchte.


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27.05.2013 um 13:21
Zitat von GrymnirGrymnir schrieb:Aber da Trunkenheit auf dem Fußweg nichts mit dem führen von Fahrzeugen aller Art zu tun hat, sollte man auch keine Strafen gemäß der StVo erhalten.
Bekommt man auch nicht, wenn man sich nicht vorsätzlich oder fahrlässig verkehrsgefährdend verhält.


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27.05.2013 um 13:24
Zitat von GrymnirGrymnir schrieb:Aber da Trunkenheit auf dem Fußweg nichts mit dem führen von Fahrzeugen aller Art zu tun hat, sollte man auch keine Strafen gemäß der StVo erhalten.
Nach der StVO schon mal höchstens Ordungsgelder. Bleibt aber

§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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27.05.2013 um 14:07
Zitat von braindrainbraindrain schrieb:Bleibt aber

§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist es, wenn mit einer verkehrsfremden Sache in den Straßenverkehr eingegriffen wird. Da zählt eine Trunkenheitsfahrt nicht dazu.

Wir reden hier von Dingen wie Steine von Autobahnbrücken zu werfen oder - und das ist ein Sonderfall - wenn man ein Auto als Waffe benutzt. Also wenn man z.B. jemanden töten möchte und als Mittel dazu ein Auto wählt.

Aber wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, ganz gleich unter welchen Umständen, ist § 315b nicht einschlägig.


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Promillegrenze für Fahrradfahrer

27.05.2013 um 14:15
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: Also wenn man z.B. jemanden töten möchte und als Mittel dazu ein Auto wählt.
Dann nimmt man also am Straßenverkehr nicht teil?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, ganz gleich unter welchen Umständen, ist § 315b nicht einschlägig.



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Promillegrenze für Fahrradfahrer

27.05.2013 um 14:16
Zitat von braindrainbraindrain schrieb:Dann nimmt man also am Straßenverkehr nicht teil?
Nicht wenn Du das Auto als Tötungswerkzeug missbrauchst. Oder worauf willst Du hinaus?


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27.05.2013 um 14:20
@Ilian
IMHO Aktionismus nach dem Motto "seht her, wir tun was" und genauso sinnlos wie die Erhöhung irgendwelcher Höchststrafen, die von Richtern dann nie verhängt werden.

Es wäre viel wichtiger erstmal sicherzustellen, daß die Autofahrer > 0,8 Promille erwischt werden, anstatt immer neue "Böse" zu definieren.


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27.05.2013 um 14:23
Zitat von rambaldirambaldi schrieb:Es wäre viel wichtiger erstmal sicherzustellen, daß die Autofahrer > 0,8 Promille erwischt werden, anstatt immer neue "Böse" zu definieren.
Genau das ist ein wichtiger Punkt. Ich weiß gerade nicht mehr genau, wie viele Trunkenheitsfahrten entdeckt werden - ich meine, eine von 200. Da ist die Abschreckung gering, egal, wie groß dann im Falle der Enddeckung die Konsequenz nun genau wäre.


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27.05.2013 um 14:30
@kleinundgrün
Für mehr Kontrollen bräuchte man ja mehr Personal, das kostet Geld. Wenn man einfach die Werte bei denen man kassieren kann senkt, bringt das Geld...


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