Promillegrenze für Fahrradfahrer
26.05.2013 um 21:01die frage ist doch eher, wer will noch fahrrad fahren wenn es hacke ist ? :D
Eine Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es auf jeden Fall. Das geht dann vor Gericht.schnitzel schrieb:wenn euch die Polizei anhalten möchte am besten mit dem Fahrrad auf die Schnauze legen und so betrunken wirken wie möglich
Ja, aber eine Geldstrafe ist das geringere Übel. Die Führerscheinstelle kann eine MPU verlangen.KillingTime schrieb:Eine Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es auf jeden Fall. Das geht dann vor Gericht.
MPU heißt beim ersten Mal fast immer: durchfallen. Also entweder nicht besoffen fahren, oder nicht erwischen lassen. Spart eine Menge Stress und vor allem Geld.schnitzel schrieb:Die Führerscheinstelle kann eine MPU verlangen.
Und das geht meiner Meinung nach zu weit. Man kann diesen Fußgänger in die Ausnüchterungszelle stecken, und im Bedarfsfall meinetwegen zu ner Entziehungskur verdonnern. Aber da Trunkenheit auf dem Fußweg nichts mit dem führen von Fahrzeugen aller Art zu tun hat, sollte man auch keine Strafen gemäß der StVo erhalten.def schrieb:Wer stark betrunken als Fußgänger unterwegs ist und kontrolliert wird, dessen Führerschein kann von der Polizei sichergestellt werden. Auch kann eine MPU mit der möglichen Folge des Führerscheinentzugs angeordnet werden.
Bekommt man auch nicht, wenn man sich nicht vorsätzlich oder fahrlässig verkehrsgefährdend verhält.Grymnir schrieb:Aber da Trunkenheit auf dem Fußweg nichts mit dem führen von Fahrzeugen aller Art zu tun hat, sollte man auch keine Strafen gemäß der StVo erhalten.
Nach der StVO schon mal höchstens Ordungsgelder. Bleibt aberGrymnir schrieb:Aber da Trunkenheit auf dem Fußweg nichts mit dem führen von Fahrzeugen aller Art zu tun hat, sollte man auch keine Strafen gemäß der StVo erhalten.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist es, wenn mit einer verkehrsfremden Sache in den Straßenverkehr eingegriffen wird. Da zählt eine Trunkenheitsfahrt nicht dazu.braindrain schrieb:Bleibt aber
§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Dann nimmt man also am Straßenverkehr nicht teil?kleinundgrün schrieb: Also wenn man z.B. jemanden töten möchte und als Mittel dazu ein Auto wählt.
kleinundgrün schrieb:Aber wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, ganz gleich unter welchen Umständen, ist § 315b nicht einschlägig.
Nicht wenn Du das Auto als Tötungswerkzeug missbrauchst. Oder worauf willst Du hinaus?braindrain schrieb:Dann nimmt man also am Straßenverkehr nicht teil?
Genau das ist ein wichtiger Punkt. Ich weiß gerade nicht mehr genau, wie viele Trunkenheitsfahrten entdeckt werden - ich meine, eine von 200. Da ist die Abschreckung gering, egal, wie groß dann im Falle der Enddeckung die Konsequenz nun genau wäre.rambaldi schrieb:Es wäre viel wichtiger erstmal sicherzustellen, daß die Autofahrer > 0,8 Promille erwischt werden, anstatt immer neue "Böse" zu definieren.