Antisemitische Aufmärsche und aufkeimender Antisemitismus in Europa
01.08.2014 um 17:29Anzeige
interrobang schrieb:hamas taktik. eigene leute bewusst töten lassen und dan rumheulen. eigentlich beschützt einr armee ihre leute.Wow, eine Terrororganisation bedient sich terroristischer Mittel und kümmert sich nicht groß um die eigene Bevölkerung. Wat ne Scheiße aber auch.. :D
vincent schrieb:http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/sperranlage-gerichtshof-israel-verstoesst-gegen-voelkerrecht-1173264.htmlSo auch die Entscheidung Israels:
Unterorganisationen der Vereinten Nationen können mit jeweiliger Ermächtigung durch die Generalversammlung beim IGH Rechtsgutachten zu relevanten Themen anfordern. Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat der UNO können über jede Rechtsfrage ein Gutachten anfordern.Wikipedia: Internationaler Gerichtshof#Zust.C3.A4ndigkeit
bliebig schrieb:So auch die Entscheidung Israels:Ach, erzähl mal. Israel findet die Entscheidung nicht so toll? Mhh, das überrascht mich jetzt doch aber sehr..
vincent schrieb:Ach, erzähl mal. Israel findet die Entscheidung nicht so toll? Mhh, das überrascht mich jetzt doch aber sehr..Sie ist nicht bindend nach dem Völkerrecht, das ist der Unterschied.
In Europa, insbesondere in Frankreich und Deutschland, gehen die Menschen derzeit auf die Straße, um Flagge gegen Israel zu zeigen. Doch gleichzeitig machen sich immer mehr antisemitische Tendenzen innerhalb dieser Bewegungen bemerkbar. Und die Massen, so scheint es, schauen einfach nur zu. Antisemitische Parolen werden mindestens toleriert. In Frankreich wurden Synagogen beschmiert und mit Molotowcocktails beworfen. Offen stellen Demonstranten ihre Wohlwollen für die Terrororganisation Hamas zur Schau.Meiner Meinung nach gehen die Proteste meist von arabischen Gesellschaften und Vereinen aus.
Und die Massen, so scheint es, schauen einfach nur zu. Antisemitische Parolen werden mindestens toleriert.Tja, Dumm gelaufen.
bliebig schrieb:Soweit ich verstanden habe sind die Urteile des IGH nur verbindlich, wenn die betroffenen Staaten eine Unterwerfungserklärung vor dem Verfahren abgeben.Unabhängig von der Verbindlichkeit, heisst es dennoch:
bliebig schrieb:das ist selbstverständlich, aber der internationale Gerichtshof ist selbstverständlich nicht daran gehindert, eine Rechtsfrage zu entscheiden, die erhebliche politische Auswirkungen hat.Letztlich ist deine Behauptung
bliebig schrieb:Sie ist nicht bindend nach dem Völkerrecht, das ist der Unterschied.auch irrelevant. Es ist nicht weit hergeholt, wenn man von einer völkerrechtswidrigen Aktion spricht. Das alleine schien nach deinem Beitrag Beitrag von bliebig (Seite 72)
auch irrelevant. Es ist nicht weit hergeholt, wenn man von einer völkerrechtswidrigen Aktion spricht. Das alleine schien nach deinem Beitrag Diskussion: Antisemitische Aufmärsche und aufkeimender Antisemitismus in Europa (Beitrag von bliebig)Eins nach dem anderen. Jetzt diskutieren wir über die völkerrechtliche Bindung des IGH Urteils.
allerdings schon als Blödsinn zu gelten. Das mit dem Phosphor, dem Landraub und den bezahlten Schreiberlingen mal unbeachtet.
Aldaris schrieb:Es wäre schön, wenn wir uns nicht über diesen Konflikt streiten müssten. Ich hoffe, dass das ganze irgendwann ein einigermaßen friedliches Ende findet.Wobei die Betonung leider nur auf dem Wort "eingermaßen" liegen kann.
Aldaris schrieb:Aber ich befürchte, dass beide Seiten auch in Zukunft nicht bereit sein werden, echte Kompromisse einzugehen.Sehe ich leider auch so.
Aldaris schrieb:Mit der Hamas wird es definitiv nicht funktionieren können.Meiner Meinung nach hat das mit der Hamas überhaupt nichts zu tun. Gäbe es die Hamas nich, würden die Kriegstreiber um Netanjahu sie erfinden, nur um ihren Landraub weiter zu rechtfertigen können.
UN-Vollversammlung[Bearbeiten]Und hier betreffend des IGH:
Eine Woche später nahm die UN-Vollversammlung eine ähnliche Resolution mit 144 gegen vier Stimmen bei zwölf Enthaltungen an. Die Resolution, die im Gegensatz zu einer Sicherheitsratsresolution nicht völkerrechtlich bindend ist, benennt den Verlauf der Mauer auf „palästinensischem Grund“ als „widersprüchlich zu internationalem Recht“ und verlangt, dass Israel den Bau „stoppt und rückgängig macht“.
Rechtsgutachten des IGH[Bearbeiten]Dieses Rechtsgutachten wurde erstellt, mit bekanntem Ergebnis.
Im Dezember 2003 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, die den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag anwies, ein Rechtsgutachten zu den durch die Bautätigkeiten der Sperranlage „hervortretenden rechtlichen Konsequenzen“ zu verfassen.
Die USA begründeten ihr Veto durch das Fehlen einer Verurteilung der Terroranschläge palästinensischer Gruppen.^^
vincent schrieb:Ach ja, und gegen die Resolution des Sicherheitsrates wurde von den USA angeblich nur deshalb ein Veto eingelegt, weil..das ist nur ein Kriterium. Das wichtigste ist die Unterwerfungserklärung, die weder Israel noch die Palästinenser abgegeben haben. Somit ist es kein völkerrechtlicher Verstoß und sollte auch nicht als solcher bezeichnet werden.
Am 20. Juli 2004 forderte die UNO-Vollversammlung nach einer „Notstandstagung“ in der Resolution ES-10/15[21] unter Hinweis auf die UN-Resolution ES-10/13 vom 21. Oktober 2003 u. a. den Abriss der Anlage im Westjordanland („… dass Israel den Bau der Mauer in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich in Ost-Jerusalem und seiner Umgebung, beendet und rückgängig macht …“) mit 150 Stimmen bei sechs Gegenstimmen und zehn Enthaltungen. Die Resolution folgte damit dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs.Es hat also sogar Rechtsfolgen.