Bone02943
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Was fürn Quatsch, man kann nicht gegen die Meinungdfreiheit verstoßen. Typüisch GIDAist: Von Sacxhen dumm rumlabern, von denen men keine Ahnung hat.alkesch schrieb:Also gegen die Meinungsfreiheit verstoßen.
Das wurde nie getan. Niemand hat irgendwem den Mund verboten.alkesch schrieb:Es ist also legitim , anderen Bundesbürger den Mund zuverbieten , Ihn aber selber aufmachen.
Bone02943 schrieb:Zumal die Meinungsfreiheit darunter auch nicht leidet, solange diese nicht verboten wird. Man kann sich ja mitten in die Stadt stellen und dort demonstrieren. Läuft man los muss man eben mit Blockierungen rechnen.
Jo, Du..fast jedes Gesetz schränkt dein Grundrecht ein, nämlich inner da, wo es die Rechte andereralkesch schrieb:Das nennt sich einschränkung meines Grundrechtes.
Angst..LOL..nö, da nimmst Du die aber echt zu ernst. Es wäre wegen der paar GIDAS schlicht Unverhältnismäßig gewesen, gegen das Versammlugsrecht der Gegendemonstranten zu verstoßen.alkesch schrieb:nd klar könnte die Polizei räumen, nur ist die Angst zu Gross als Pegida anhänger dann da zustehen.