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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 12:59
Natürlich wollte er das den Zuwanderern in die Schuhe schieben - was sonst? Da gibt es doch keine Zweifel.

Mein Punkt ist: alle Flüchtlinge sind registriert und identifiziert :) zum Brüllen die dreiste Behauptung - die können nicht mal einen Deutschen von einem Syrer unterscheiden.
Das bloße einmalige Erscheinen reicht - ob man dann in der Unterkunft ist oder nicht, Kohle wird überwiesen.

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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:06
Zitat von lawinelawine schrieb:eigentlich passt diese Meldung am besten unter:

der schlechteste 1.Aprilscherz
Nein, der passt leider weder unter Asylgesetzgebung noch schlechtester Aprilscherz, sonderrn unter Rechtsextremuismus bzw. Rechtsrerrorismus.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soldat-wegen-terrorverdacht-festgenommen-a-1145085.html
Zitat von lawinelawine schrieb:die Feststellung  der Identität von syr. Flüchtlingen ist derart mangelhaft, dass ein Deutscher ohne jegliche Arabischkenntnisse als syr. Flüchtling durchgeht und anschließend Karriere bei der BW  machen kann.
Die "Karriere bei der BW" hatte er schon vorher gemacht. Das Asylverfahren war ein Trick, um da reinzukommen und seinen Plan weiter voranzubringen. Dass sich einer ohne Arabischkenntnisse als Syrer ausgeben kann, ist natürlich ein Hammer, aber die eigentliche Geschichte ist wesentlich ernsthafter und letztlich bedrohlicher, da es immer wieder Trittbrettfahrer gibt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:12
Zitat von RealoRealo schrieb:das ssich einer ohne Arabischkenntnisse als Syrer ausgeben kann, ist natürlich ein Hammer,
genau deswegen steht dieser Fall in der Asylrechtsdiskussion.


weil es nicht sein darf, dass erst im Jahre 2017 und erst im Zuge von Ermittlungen bei der Bundeswehr auffällt, dass ein Deutscher sich eine Scheinidentität zugelegt hat und in Deutschland als anerkannter Asylbewerber lebt, Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält und nebenher oder "hauptberuflich" als Offizier in Frankreich stationiert ist.

ein Grund mehr, die Residenzpflicht wieder einzuführen (zumindest befristet auf 1-3 Jahre).

Weder in der ERstaufnahmeienirichtung in Gießen, noch in Bayern (Zirndorf?), weder beim Bamf bei der Antragsstellung noch bei der Asylgewährung flog er auf.....
vielleicht ist er einer unter x, die bei der Asylgewährung nur Kreuzchen machen brauchten??


@Realo
sonderrn unter Rechtsextremuismus bzw. Rechtsrerrorismus.
diesen Aspekt der Ungeheuerlichkeiten soll man da unbedingt diskutieren, da hast du Recht.

nur leider berührt dieser Fall auch das Asylrecht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:18
Ich habe da ein kleines Verständnisproblem.

Wie kann ein Asylant innerhalb von nur 2 Jahren Oberleutnant bei der BW werden?

Soweit mir bekannt ist:

Um Soldat auf Zeit zu werden muß die deutsche Staatsbürgerschaft bestehen.

Da aufgrund der kurzen, möglichen Dienstzeit nur die Einstellung als Oberleutnant in Frage kommt, muß ein anerkannter Hochschulabschluß in der entsprechenden Fachrichtung vorgelegen haben.

Hat sich da irgendetwas geändert in den letzten Jahren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:26
@bennamucki
Andersrum.  Ein Oberleutnant ist hat Asyl bekommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:26
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Ich habe da ein kleines Verständnisproblem.

Wie kann ein Asylant innerhalb von nur 2 Jahren Oberleutnant bei der BW werden?

Soweit mir bekannt ist:

Um Soldat auf Zeit zu werden muß die deutsche Staatsbürgerschaft bestehen.
Es ist ein Deutscher, der vorgetäuscht hat, Syrer zu sein (als Zweitidentität) ...
Ich hoffe, das trägt zum Verständnis bei ...


Wenn man sich mal auf Facebook auf rechtslastigen Seiten umguckt, dann sieht man öfter Überlegungen, mal so etwas zu probieren ... Es reicht ja nicht der schon bestehende Terror ...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:28
@bennamucki
der Mann hat nach bisherigen Erkenntnissen ein Doppelleben geführt:

*als Deutscher mit BW -Karriere und im EU Ausland eingesetzt
*als angeblicher syrischer Kriegsflüchtling ohne arabische Sprachkenntnisse konnte er einen Asylantrag stellen, Leistungen beziehen und wurde als Asylbewerber offensichtlich ohne /oder mit unzureichender Identitätsprüfung als Flüchtling anerkannt

da er sowohl  als Soldat als auch anerkannnter Asylbewerber keiner Residenzpflicht unterliegt, sondern sehr mobil war, scheint niemandem sein Doppelleben aufgefallen zu sein


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:30
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Ich habe da ein kleines Verständnisproblem.
Das hättest du nicht, wenn du den Artikel mal angeklickt hättest. Er war bereits Oberleutnantnt und macht eine Einzelkämpferausbildung in Frankreich, wo er wohl viel Freizeit hatte, die er nutzte, um ein Asylverfahren zu durchlaufen, um dort in bestimmte Kreise zu kommen, die er für seinen Anschlagsplan brauchte..


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:33
http://www.focus.de/politik/deutschland/shams-ul-haq-das-erlebte-ein-undercover-reporter-in-35-fluechtlingsheimen_id_6452348.html

auch der  deutsche Journalist Shams ul-Haq  konnte sich mühelos als Flüchtling ausgeben. mehrfach.
er hat über seine Erfahrungen mit seinen zeitlich auseinanderliegenden Selbstversuchen 2 Bücher geschrieben


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:36
Zitat von RealoRealo schrieb:Das hättest du nicht, wenn du den Artikel mal angeklickt hättest.
Hab ich doch gemacht.
Es tut mir aufrichtig leid, daß mir dieser Zusammenhang dabei beim Überfliegen entgangen ist, da ich von solch einem trickreichen Strolchtum nicht ausgegangen bin.
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Andersrum.  Ein Oberleutnant ist hat Asyl bekommen.
Danke, daß war mir beim ersten Schreck entgangen und las ich erst nachdem ich die Aufnahmebedingungen der BW durchforstet hatte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:37
@lawine
Ja, das zeigt wie schwer es ist, Menschen zu identifizieren, die vermeintlich aus einem Kriegsland kommen und wahrscheinlich keine Dokumente dabei haben.

Viel interessanter ist, was der Reporter da berichtet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:39
Zitat von lawinelawine schrieb:als auch anerkannnter Asylbewerber keiner Residenzpflicht unterliegt,
Muß man als Asylant nicht in der zugewiesenen Unterkunft leben?
Man kann nach dem man als Asylant in D anerkannt ist so durch die Gegend streifen ohne sich irgendwo mal melden zu müssen?

Hmmm, ich glaube ich werde Asyl beantragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:45
@RosaBlock
Ja, das zeigt wie schwer es ist, Menschen zu identifizieren, die vermeintlich aus einem Kriegsland kommen und wahrscheinlich keine Dokumente dabei haben.
er sprach kein Arabisch. Wieso fiel DAS niemanden auf?

Und was ich mir noch zu dem Fall überlege:
Wievielen echten Syrern werden wohl durch solche Kriminelle wie diesen hier Straftaten untergejubelt?
Wie oft kam schon in den Medien ein "Syrer" hat dies und jenes getan. Waren das dann alles wirklich Syrer? Möchte ich stark bezweifeln


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:45
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Muß man als Asylant nicht in der zugewiesenen Unterkunft leben?
frag das diejenigen, die mit mehreren Identitäten an verschiedenen Orten Leistungen nach dem AsylbLG abgreifen/abgegriffen haben....

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10-29-verbesserungen-fuer-asylbewerber-beschlossen.html (Archiv-Version vom 15.03.2017)

die Residenzpflicht war mit Wirkung 2015 aufgehoben worden. gleichzeitig wurde vom Sachleistungsprinzip auf Geldleistungen umgestellt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:52
@lawine

Das so ein Pfusch passiert ist doch nicht verwunderlich, wenn man solche sachen hört:

http://www.focus.de/finanzen/karriere/nur-fuer-fachkraefte-ohne-fachwissen-stellenausschreibung-bundesamt-sucht-juristen-ohne-fachkenntnisse-fuer-asylverfahren_id_5488839.html
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sucht aktuell nach Juristen, um Asylverfahren schneller entscheiden und zeitnah Anträge abarbeiten zu können. Sie sollen als "Anhörer im Asylverfahren" eingesetzt werden. Doch das Stellenangebot beinhaltet ein groteskes Detail: Es richtet sich explizit an Juristen und Rechtsreferendare ohne Vorerfahrungen auf diesem Gebiet.
oder so etwas:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-01/asylverfahren-bamf-mitarbeiter-unqualifiziert-entscheider-jutta-cordt
Unangenehme Nachrichten für die frisch ins Amt eingeführte Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Jutta Cordt: Einem Medienbericht zufolge sind in ihrer Behörde mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt, die nur unzureichende Qualifikationen haben. Das Amt bestätigte dem MDR, dass 130 sogenannte Entscheider nicht über die nötigen Studienabschlüsse verfügen. Entscheider befinden darüber, ob ein Flüchtling als Asylbewerber anerkannt wird oder nicht.
Aus persönlichen Sicht wird da auch nicht groß nachgefragt wer da auch noch eingestellt wird. So wurden Leute in meiner Umschulungszeit mit Bewerbungsschreiben für das Bamf Bombadiert, dei weder die Fachliche qualifikationen hatten ( Köche, Automechaniker, Grafik designer) noch die kompetenzen um dort überhaupt aus Rücksicht ihrer Gesundheitlichen Probleme dort arbeiten sollten/dürften ( Leute mit Sozialen Phobien,  Menschen die geregelte Arbeitszeiten brauchen, aber dann in einem "schichtdienst" beim Bamf über 10 stunden arbeiten sollten und sogar manchmal länger).

Was da momentan herrscht ist ein komplettes Chaos. Und ich sagte ja shconmal in einem anderen Thread, das Merkel"wir schaffen das" auch NUR funktionieren würde, wenn da in irgendeinerweise ein funktionierendes und nicht allzu löschriges System dahinter stehen würde als rücken Deckung.

Was da momentan abgeht ist ein Trauerspiel. Kollerteralschadenminderungs VERSUCHE. Ich will nicht wissen WER,außer dieser Oberstleutnant und der reporter, sich da noch in das system ohne große Probleme reingeschlichen hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 13:56
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich denke mal, das würde auch nichts helfen, wenn die Strafe nicht SOFORT "auf dem Fuße folgt".
Wenn man x Monate später straft, wenn der Täter sich gar nicht mehr erinnern kann wo soll denn da noch ein Unrechtsbewusstsein herkommen?

Ist doch wie bei Kindern oder sogar auch Hundeerziehung. Man muss sofort Konsequenzen zeigen, SPÄTER verpufft es, meine bescheidene Meinung.
Menschen sind aber nun mal keine Hunde, oder Tiere, die im Hier und Jetzt leben, weshalb der Mensch auch soviel erfolgreicher ist als der Hund. Und ehrlich... Menschen mit Hunden zu vergleichen ist total absurd, es sei denn, derjenige verhält sich selbst manchmal wie ein Hund und hat auch noch die blöde Angewohnheit von sich auf andere zu schließen, dann ist es natürlich klar wieso einer derart ulkige Parallelen zieht.

Und selbst wenn ein Täter sich nicht mehr an seine Tat erinnern kann, was so gut wie ausgeschlossen ist, verpufft die später erfolgte Bestrafung nicht einfach so in der Luft, weil du dir das so denkst (siehe deine absurde Analogie mit dem Hund), ganz im Gegenteil, die Bestrafung fällt dann für denjenigen viel härter aus, eben weil er sich keiner Schuld bewusst ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 14:01
Zitat von lawinelawine schrieb:die Residenzpflicht war mit Wirkung 2015 aufgehoben worden.
Die wurde nicht aufgehoben.

Sie wurde gelockert, wie ich Deinem Link entnehme.

Weiterführend wurde eine Wohnsitzauflage bestimmt, für Personen deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Nach meinem Verständnis also die Personen, die kein geregeltes Einkommen haben und auf Staatliche Unterstützung angewiesen sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 14:03
@peekaboo
Menschen mit Hunden zu vergleichen ist total absurd
kann nichts dafür, wenn du meine Aussage nicht nachvollziehen oder verstehen kannst und einige Dinge einfach nur wortwörlich nimmst, nicht abstrahieren kannst...

Im übrigen, nur weil du zu dem Thema eine andere Meinung hast als ich, ist das kein Grund, solch einen Ton anzuschlagen.
Deine persönliche Anwürfe übersehe ich diesmal, beim nächsten Mal gibts mal wieder eine Meldung!!!
Menschen sind aber nun mal keine Hunde, oder Tiere, die im Hier und Jetzt leben
welch eine grandiose Erkenntnis von dir, gratuliere!

Gefreut hätte mich, wenn du mal z.B. dazu deine Meinung geäußert hättest (DARUM gehts nämlich im MOMENT) ! :
Und was ich mir noch zu dem Fall überlege:
Wievielen echten Syrern werden wohl durch solche Kriminelle wie diesen hier Straftaten untergejubelt?
Wie oft kam schon in den Medien ein "Syrer" hat dies und jenes getan. Waren das dann alles wirklich Syrer? Möchte ich stark bezweifeln



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.04.2017 um 14:21
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/14-fluechtlinge-mit-duldung/122-wohnen-umziehen-und-residenzpflicht/ (Archiv-Version vom 05.07.2017)
Residenzpflicht

Seit 01.01.2015 gilt die Residenzpflicht für geduldete Flüchtlinge im Regelfall nur noch in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts.2110 Zeiten, in denen Sie einen Ankunftsnachweis haben,2111 gelten als gestatteter Aufenthalt und werden mitgerechnet
@bennamucki

durch das sog. Integrationsgesetz hat es mMn wieder eine Verschärfung  gegeben (Stichwort Wohnsitzauflage).
allerdings ist  das Gesamtpaket "Asylgesetzgebung" so schwierig, zudem in jedem Bundesland andere Verordnungen gelten, dass ich mich da nicht festlegen möchte, ob die Residenzpflicht  nach 3 Monaten beendet ist oder noch gilt .


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