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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.068 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:42
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja, aber er sollte nicht entscheiden wie er einreist und wann und wo sich meldet - und natürlich ist durchführbar...abgesehen davon ist Satz Quark: so kann auch ein Österreicher Asyl beantragen...
So ist das ja auch nicht, sondern man muss sich in einem BAMF Zentrum melden.

Bei dem Österreicher könnte man die Identität schnell nachweisen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das setzt politischen Willen voraus und eine Wende: Deutschland soll entscheiden ob es wieder souverän sein will.
Ich fände ein Experiment in Sachsen-Anhalt auch gar nicht so schlecht: einfach Deutschland und die EU verlassen und sich als unbhängig erklären. Alle Zahlungen vom Bund stoppen sofort. Dann ggf. damit anfangen, mit der Welt da draußen zu verhandeln (allerdings würde als erstes die Unterzeichnung der GFK verlangt werden) oder auch nicht. Oder einen Handelsvertrag mit Russland und dem Iran.

Die Möglichkeit besteht also.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:45
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich fände ein Experiment in Sachsen-Anhalt auch gar nicht so schlecht: einfach Deutschland und die EU verlassen und sich als unbhängig erklären.
Na, Faden wieder verloren? Willst Du Sachsen Anhalt Land oder Deutschland besprechen? Ist Dir der UNterschied klar?
Sogar als Troll bist miserabel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:45
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da könnte man sich den Aufwand von Asylverfahren sparen.
Ich finde es ist ein großer Unterschied, ob jemand sofort Zugang zum Arbeitsmarkt, Integrations- und Sprachkursen und Grundsicherung bekommt, oder mind. für drei Jahre - oder deutlich länger - nur Leistungen nach dem AsylbLG, d.h. Sachleistungen für temporären Aufenthalt und einen Schlafplatz im Heim. Letzteres wirkt sicherlich abschreckend, warum soll man diese Option nicht ziehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:46
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Na, Faden wieder verloren? Willst Du Sachsen Anhalt Land oder Deutschland besprechen? Ist Dir der UNterschied kalr?
Sachsen-Anhalt wäre der Testfall, würde mich auch nicht betreffen. Wenn ganz Deutschland austritt, wäre es das gleiche, und das Grundgesetz muss auch weg.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:47
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich finde es ist ein großer Unterschied, ob jemand sofort Zugang zum Arbeitsmarkt, Integrations- und Sprachkursen und Grundsicherung bekommt, oder mind. für drei Jahre - oder deutlich länger - nur Leistungen nach dem AsylbLG, d.h. Sachleistungen für temporären Aufenthalt und einen Schlafplatz im Heim. Letzteres wirkt sicherlich abschreckend, warum soll man diese Option nicht ziehen?
Soll ich Dir das noch einmal erklären? Danach kriegt er Analog Leistung wie Grundsicherung und hat nicht mal die Pflichten von einem Grundsicherungsempfänger.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sachsen-Anhalt wäre der Testfall, würde mich auch nicht betreffen. Wenn ganz Deutschland austritt, wäre es das gleiche, und das Grundgesetz muss auch weg.
Schwachsinn.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:49
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich fände ein Experiment in Sachsen-Anhalt auch gar nicht so schlecht
nein, einfach mal Politik machen, die weniger Unzufriedenheit erzeugt, damit die AfD nicht weiter erstarkt.
Als ob die nur in Sachsen-Anhalt zugenommen hätte..

In meinem Umfeld hörte ich in den letzten paar Monaten vermehrt Leute, die mit dieser Migrationspolitik nicht einverstanden sind und offen zu gaben, deshalb - wie als Gegengewicht (sagen sie) - die AfD wählen.

Auch wenn solche Trotzreaktionen blöd und kontraproduktiv sind, ist's nun mal Fakt, dass Einige so sind.
Und wenn es irgendwann mal (hoffentlich erlebe ich das nicht mehr mit) zu spät ist, heißt es dann vielleicht "konnte keiner ahnen...".
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da könnte man sich den Aufwand von Asylverfahren sparen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich finde es ist ein großer Unterschied, ob jemand sofort Zugang zum Arbeitsmarkt, Integrations- und Sprachkursen und Grundsicherung bekommt, oder mind. für drei Jahre - oder deutlich länger - nur Leistungen nach dem AsylbLG, d.h. Sachleistungen für temporären Aufenthalt und einen Schlafplatz im Heim. Letzteres wirkt sicherlich abschreckend, warum soll man diese Option nicht ziehen?
ich verstehe nicht so richtig, was du mir hier ist sagen willst - vor allem bezüglich meines Zitates?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:54
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Soll ich Dir das noch einmal erklären? Danach kriegt er Analog Leistung wie Grundsicherung und hat nicht mal die Pflichten von einem Grundsicherungsempfänger.
Nicht in jedem Fall. Wenn sich jemand weigert, bei der Ausreise kooperativ zu sein, kann der temporäre Aufenthalt verlängert werden. Umgekehrt wird von den gut Integierten oft auch Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt verlangt. Trotzdem wirken ja wohl die drei Jahre (mind.) Unterbringung im Heim bei Sachleistungen am Existenzminimum als push Faktor oder würdest du das bezweifen?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Schwachsinn.
Wenn ich dich jetzt spiegele, meldest du mich dann wieder wegen persönlichen Angriffs?

Inhaltlich ist die Sache klar: das Asylrecht, wie du es verändern willst, ist weder mit dem GG, dem EU-Recht noch der GFK vereinbar. Deswegen wäre ein Austritt von einem Bundesland einfacher für die Menschen dort. Was ist denn das Problem? Zumal du sicherlich auch dorthin auswandern könntest, wenn du nicht in Sachsen-Anhalt wohnst. Dann hättest du deine politischen Ziele erreicht. Ist es dir das nicht wert?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein, einfach mal Politik machen, die weniger Unzufriedenheit erzeugt, damit die AfD nicht weiter erstarkt.
Als ob die nur in Sachsen-Anhalt zugenommen hätte..
Wie gesagt, geht es nicht um die AfD. Nur die demokratischen Parteien werden das nicht machen. Aber es kommen natürlich andere in Frage, oben nannte ich als Beispiel die Heimat / NPD.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich verstehe nicht so richtig, was du mir hier ist sagen willst - vor allem bezüglich meines Zitates?
Das war darauf bezogen, dass du vorschlugest, sozusagen jedem, der Asyl beantragt ohne Verfahren den Status als Berechtigter zu vergeben.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und die meisten bleiben dennoch hier.
Da könnte man sich den Aufwand von Asylverfahren sparen.
Mein Einwand war, dass dies ein pull-Faktor gerade für Menschen ohne triftigen Aslygrund wäre.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Inhaltlich ist die Sache klar: das Asylrecht, wie du es verändern willst, ist weder mit dem GG, dem EU-Recht noch der GFK vereinbar.
Quark.
Illegale Einreise und illegalen Aufenthalt haben mit Asyl und dessen Gesetzgebung NICHTS zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:00
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Illegale Einreise und illegalen Aufenthalt haben mit Asyl und dessen Gesetzgebung NICHTS zu tun.
Der Zusammenhang ist, dass Menschen, die Asyl beantragen keinen Nachteil haben dürfen, wenn sie illegal eingereist sind (= Aslygrund ist zu prüfen) - andere, die also nicht Asyl beantragen, aber schon (= Ausweisung).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:02
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Der Zusammenhang ist, dass Menschen, die Asyl beantragen keinen Nachteil haben dürfen, wenn sie illegal eingereist sind (= Prüfung des Aslygrundes) - andere, die also nicht Asyl beantragen, aber schon (= Ausweisung).
Quark - ob sie Asyl an der Grenze oder bei irgendeiner Stelle im Inland beantragen tut NICHTS zu Sache.

Entweder willst Du die Grenze schützen und Berechtigten Asyl gewähren oder DU willst hast Illegale haben die einreisen wie sie lustig sind.
Was hast Du eigentlich von Illegalen dass Du so drauf bestehst dass sie hier sind? Was bringt es Dir, was bringt es der Gesellschaft?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:04
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Quark - ob sie Asyl an der Grenze oder bei irgendeiner Stelle im Inland beantragen tut NICHTS zu Sache.
Du hast oben Art. 16a GG selbst zitiert, wo drinsteht, dass sich nicht auf das Asylrecht berufen darf, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Damit ändert sich die "Sache" für fast alle Asylbewerber grundlegend. Denn die Einreise findet an der Grenze statt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:06
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Du hast oben Art. 16a GG selbst zitiert, wo drinsteht, dass sich nicht auf das Asylrecht berufen darf, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist.
Man! was trollst Du hier rum? Quatscht hier den ganzen Tag dass das GG eingehalten werden muss und wenn ich einen GG Konformen Vorschlag mache...dann GEHT ES NICHT!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:08
@ApexOne

Welcher Vorschlag von dir war GG-konform?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Man! was trollst Du hier rum? Quatscht hier den ganzen Tag
Möchtest du mich wieder so lange provozieren, bis du mit deinen Kumpels eine Sperre gegen mich durchsetzen kannst?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:12
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Welcher Vorschlag von dir war GG-konform?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich schlage vor sie melden sich bei der Grenze:
- da stellen wir fest aus welchem Land zu kommen
- abhängig davon ob Deutschland überhaupt zuständig ist
- ob sie in einem anderen EU Land Asyl beantragt oder bekommen haben
- da stellen wir fest ob sie Papiere haben, wenn nicht, direkt ins Ankerzentrum, da bekommen sie Zeit ihre Identität nachzuweisen
Die Diskussion ist meinerseits beendet, dann brauchst Du keine Angst haben weiteren Unfug zu schreiben und ich muss mit meinen Kumpels keine Sperre durchsetzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:14
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich schlage vor sie melden sich bei der Grenze:
Klar, das kannst du vorschlagen, aber wer nicht an (bzw. vor) der Grenze ist, hat nach Art. 16aGG das Recht, sich auf Asyl zu berufen. Daher kann dieses Recht nicht dadurch verweigert werden, dass man die Menschen wieder zurückschickt bis vor die Grenze, wo sie diese Recht nicht haben.

Sollte selbst dir klar sein.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:- da stellen wir fest aus welchem Land zu kommen
- abhängig davon ob Deutschland überhaupt zuständig ist
- ob sie in einem anderen EU Land Asyl beantragt oder bekommen haben
Ist so oder so Aufgabe im Asylverfahren.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:- da stellen wir fest ob sie Papiere haben, wenn nicht, direkt ins Ankerzentrum, da bekommen sie Zeit ihre Identität nachzuweisen
Das wäre auf jeden Fall gegen GFK und EU-Recht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 18:26
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:ich muss mit meinen Kumpels keine Sperre durchsetzen.
Interessant, dass du so offen zugibst, dass dies eure "Diskussionsstrategie" hier ist. Hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht. Also dass ihr so vorgeht, ist natürlich klar (also solange durch persönliche Angriffe provozieren, bis der Mitdiskutant einmal spiegelt und dann im Kollektiv melden), aber dies so offen zuzugegeben, hätte ich jetzt nicht mit gerechnet.


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