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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 15:21
@Tussinelda
@neugierchen
@Realo
@zünix
@Optimist
@xsaibotx
@canales
@PoorSoul
@lawine

Guten Tag,

aufgrund des erfolgreichen Asylantrages von Franco A. sollen ja jetzt die Asylverfahren überprüft werden.

Nun so weit so gut oder auch schlecht werden jetzt nur Asylverfahren von Syrern überprüft bei denen es zu einer Anhörung gekommen ist sofern sie positiv für den Antragsteller entschieden wurden.
Die Verfahren der Syrer bei denen nur ein Fragebogen ausgefüllt werden musste werden nicht überprüft.
Die Asylverfahren der anderen Asylbewerber werden ebenfalls nicht überprüft.

Hier der Link zu einem diesbezüglichen Artikel der Welt:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/%c3%bcberpr%c3%bcfung-von-asylverfahren-weist-seltsame-l%c3%bccken-auf/ar-BBBleI9 (Archiv-Version vom 21.05.2017)


Venerdi

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 15:26
@venerdi
und was ist Deine Meinung dazu?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 15:33
@venerdi


Das ist die Angst vor dem Ergebnis, das schon geahnt wird. Nämlich dass ein Großteil der Asylsuchenden nicht dir Kriterien erfüllen, die vor Jahrzehnten festgesetzt wurden.

Bei Asylanträgen wird ja so oder so nur von einem Entscheider nachgedacht, ob die Asylgründe glaubhaft und sinnig sind.
Das soll sich mal jemand vorstellen, dass im Staatswesen wieder geglaubt wird. Sonst glauben wir doch nur in der Kirche.

Außerdem gibt es ja noch das Mittel Abschiebungsverbot, dass sehr viele Abgelehnten Anträge als Ersatz bekommen. Oder der Subsidiäre Schutz.
Das ist dann auch eine Quasi-Anerkennung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 15:41
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und was ist Deine Meinung dazu?
Das nicht komplett überprüft wird.
Hatte ich doch geschrieben.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 15:49
@venerdi
das ist keine Meinung, das steht in dem link. Ich hätte gerne Deine Meinung zu dem Ganzen. Danke.

@PoorSoul
na dann unterhalte Dich mal mit @neugierchen darüber, unsere Sachbearbeiter sind total super ausgebildet, machen alles ganz wunderbar, wissen, was sie tun. Das es um Glaubwürdigkeit geht, den Asylanwärter betreffend, wurde mir ja nicht geglaubt.
Wenn die Anträge, die positiv bewertet falsch sein können, können auch die, die negativ bewertet wurden, falsch sein. Das scheinst Du aber nicht beachten zu wollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 16:22
@Tussinelda
Verdrehe nicht die Tatsachen. Ich habe geschrieben wenn es große Zentren geben würde könnten sich die Sachbearbeiter mehr spezialisieren.

Das gerade 2015 viele gesucht und neu eingestellt wurden dürfte allgemein bekannt sein. Auch die Einstellungsvorraussetzungen, und das erfahrene Entscheider die neuen dann an die Hand genommen haben.
Eine erneute Überprüfung ist doch angemessen. Das ein Deutscher als Syrer durchging, ohne Worte. Von mir aus könnten alle Fälle, positiv oder negativ der letzten 10 Jahre noch mal überprüft werden. Von spezialisierten Entscheidern, besser ausgebildet. Und streng am § 3 AsylG entlang.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wirklich, zum Beispiel vier, große Zentren in Deutschland würden es auch ermöglichen das  ein Dolmetscher für jede maßgebliche Sprache während der Behördenzeiten anwesend ist. Umso geballter es bearbeitet wird umso geschulter sind die jeweiligen Sachbearbeiter, da sie sich viel mehr spezialisieren können.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach was ein Schmarrn, jeder Fall ist ein Einzelfall, geballtes Aufkommen bedeutet nur geballten Stress, geballte Emotionen, geballter Frust, aber keine Spezialisierung. Vielleicht noch Lügendetektoren, Körpersprachenleser? Die Beweissicherheit kann sich durch Videos etc. nur bedingt ergeben



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 16:44
ja und dann ging es darum, was Sachbearbeiter können sollen, was die Anforderungen sind, ich zitiere Dich mal
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ein Sachbearbeiter hat sich um die Lage im jeweiligen Land zu kümmern, und die Aussagen auf Plausibilität zu prüfen. Sonst führt er seinen Beruf nicht ordnungsgemäß aus und ist fehl am Platze. Genau das prüft unter anderem das Gericht nach einem Einspruch ob unter anderem fehlerfreies Ermessen vorliegt.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Du solltest nach diesem Post mal erklären wie ein Sachbearbeiter einen Einzelfall prüfen könnte ohne sich in die "Politik" des Landes zumindest einzulesen. Vorurteile sind auch der schlechteste Ratgeber für einen Sachbearbeiter des BAMF. Du stellst die zumindest hoffentlich engagierte Arbeit bei einem Großteil der Mitarbeiter des BAMF in Frage.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich kenne die Anforderungen zur Einstellung. Du solltest aber auch wissen das ein erfahrener Mitarbeiter sie nach den achtwöchigen Crashkurs an die Hand nimmt.
all das, weil ich dies schrieb
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ein Sachbearbeiter, der dann schön fröhlich pauschalisiert, weil er sich ja "auskennt", jaja.Es sind Einzelfälle und sollten auch genauso behandelt werden, jeden Fall einzeln prüfen und eben nicht aufgrund des Herkunftslandes schon Vorurteile haben, weil man ja dann ein angeblicher Spezialist ist. Denkst Du wirklich, jeder Sachbearbeiter hat Ahnung von Politik, befasst sich damit? Mit dem Leben im jeweiligen Land etc? Es geht dann einfach darum, ob man glaubwürdig ist oder nicht.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 16:45
Der Fall Franco A. zeigt auf jeden Fall auf, dass die Entscheidungen in einigen Fällen ohne jeden Anflug von Sachverstand getroffen wurden. Das ist skandalös, denn hier geht es wirklich um Schicksale.

Für einen Menschen, der unter erchter Lebensgefahr hierhin gekommen ist und dann einen falsch ablehnenden Bescheid bekommt, ist es eine Katastrophe.

Für jeden Kriminellen, der sich hier mit einer hanebüchenen Geschichte eingeschlichen hat, kommt die Katastrophe für uns dann mit Verzögerung.

Es muss doch Aufgabe eines Bewerbers sein, seine Hekunft nachzuweisen. Wenn ich in irgendeinem Land, in dem es Dolmetscher für Deutsch oder wenigstens Englisch gibt, könnte ich anhand vieler biographischer Daten meine Herkunft nachweisen.
Warum wird zB kaum von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Freunde oder Verwandte vor Ort zu kontaktieren?
Wenn jemand wirklich unter Vorspiegelung einen völlig falschen Herkunftsstaat angibt, wird er in der angegeben Stadt kaum 20 Personen mit Telefonnummer nennen können, die seine Geschichte bestätigen können.

Wenn jemand, wie zuletzt im Falle eines (ich glaube) Senegalesen, sich 19x verweigert, bei der Wiederbeschaffung seines Passes auch nur mitzuwirken, kann man nicht darüber diskutieren, ob man sein Taschengeld streichen darf oder nicht. Dass diese Person dann auch noch geklagt hat (das hat er dann doch noch hinbekommen), schlät dem Fass den Boden aus. Dass unsere Gerichte sich mit solchem Quatsch beschäftigen müssen, ist schon eine Zumutung. Dazu wurde er hier einige Male wegen Straftaten verurteilt. Kriminelle brauchen kein Taschengeld. Und zu den ganzen erschlichenen Sozialleistungen kam dann noch die Prozesskostenhilfe. Ne echt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 16:50
@sacredheart
hast Du einen link zu dem fall mit dem Senegalesen? Und kannst Du Dir vorstellen, dass telefonieren/jemanden erreichen vielleicht nicht immer einfach ist, dass man vielleicht gar nicht weiß, wo sich die Familie genau befindet, man vielleicht keine hat? Außerdem wäre dann ja die nächste Behauptung, die "Verwandten/Freunde" könnten ja auch lügen, alles abgesprochen. Es gibt dann sicherlich nicht nur Schlepper, sondern auch Menschen, die an Telefonkontakten verdienen.....außerdem, WIE willst Du das denn umsetzen? Die Zeit für solche Telefonate, soll es dann davon abhängen, ob man jemanden erreicht oder nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 16:56
@sacredheart
Da kann ich Dir nur allumfänglich zustimmen. Der Staat muss prüfen. Mit so hochqualifizierten Sachbearbeitern wie möglich um zu einer für alle Seiten verlässlichen Entscheidung zu kommen. Es ist eine Vertrauensstellung. Das Gericht sollte kaum eingreifen müssen, wird ja aber logischerweise von fast allen Personen die als offensichtlich unbegründet abgelehnte Asylbewerber deklariert worden angerufen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 16:59
@neugierchen
was deren Recht ist!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 17:02
Hier mal ein interessanter Fall

Zitat

Geklagt hatte ein 49-jähriger Kameruner aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg. Sein Asylantrag war 2004 abgelehnt worden. Seitdem haben die Behörden ihn 19-mal aufgefordert, einen Reisepass zu besorgen und vorzulegen. Als er bei der Botschaft Kameruns persönlich vorgeführt wurde, schwieg er. Die Ausländerbehörden benötigen das Dokument, um den Mann rechtskräftig abzuschieben. Nachdem er keine entsprechenden Papiere geliefert hatte, strichen sie ihm die monatliche Bargeldzahlung in Höhe von 130 Euro. Unterkunft und Gutscheine für Kleidung und Essen erhielt er weiterhin. Das Bundessozialgericht urteilte in letzter Instanz, dass die Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht, die Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen.




http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-05/asylpolitik-asylpolitik-asylbewerber-sozialleistungen-gekuerzt-abschiebung-sanktionen


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 18:33
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und zu den ganzen erschlichenen Sozialleistungen kam dann noch die Prozesskostenhilfe. Ne echt.
In Sozialgerichtsverfahren wird die PKH automatisch übernommen, weil es sich dabei um Leute handelt, die Hartz 4 kriegen und ohne PKH ihr Recht nicht wahrnehmen können. Ähnlich dürfte es sich bei jenem teil von Verwaltungsgerichtsprozessen handeln, in denen Asylberwerber involviert sind, weil sie materiell mit "Hartzlern" gleichgestellt sind, also ohne PKH ihr Recht nicht wahrnehmen könnten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 18:39
Das ist insofern verwunderlich, als dass zwischen Ende 2014 und Ende 2015 Syrer, Iraker und Eritreer bei ihrem Antrag in der Regel lediglich einen Fragebogen ausfüllen mussten, ohne dass diese Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

Politiker der großen Koalition fordern jetzt, dass im Zuge der Kontrolle zusätzlich die Fragebogen-Entscheidungen berücksichtigt werden. "Als weiteren Schritt müssen sicherlich auch schriftliche Verfahren überprüft werden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka. Zunächst erwartet er aber eine vernünftige Aufarbeitung der aktuellen Stichprobe.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article158211641/Brandenburg-will-Daten-des-BAMF-beschlagnahmen-lassen.html


oh, dass mittlerweile schon die SPD die ÜBerprüfung der ""Ankreuz"Asylanträge verlangt ist toll.
ich schließe mich dieser Forderung vollumfänglich an. wieviel zehntausend oder gar hunderttausend Menschen hatten denn die einmalige Chance, ohne Papiere, ohne Identitätsnachweis lediglich per Ankreuzverfahren ein Asylverfahren zu durchlaufen??

Qualitätsmanegment scheint beim BAmF ein Fremdwort zu sein, obwohl es um Menschen geht und um Steuergelder in zigfacher Millionen/Milliardenhöhe:

10-15% falsch positive Becheide bei regulären Anhörungen
12 Monate "Ankreuzverfahren - Fehlerquote noch unbekannt
Nach Mecklenburg-Vorpommern und Bayern will auch Brandenburg Daten des BAMF prüfen. Es geht um 18.000 Datensätze.

   In der Flüchtlingsbehörde verweigert man die Herausgabe der Daten. BAMF-Chef Weise sagte, die Verhältnismäßigkeit fehle.
   Bayerns Innenminister Herrmann wirft dem BAMF Schlamperei vor. Stichproben hätten "erhebliche" Passfälschungen ergeben.

Warum das wichtig ist:
Geschätzte 14 Prozent der Migranten, die sich in Europa als Syrer ausgeben, kommen tatsächlich aus einem anderen Herkunftsland....

In Bayern sind nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei Stichproben von Flüchtlingspässen Fälschungen und nicht zutreffende Identitäten in einem „erheblichen Anteil“ entdeckt worden. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass in Bayern schon etliche Dokumente von Flüchtlingen als Fälschungen erkannt worden seien, die das BAMF zuvor im Asylverfahren geprüft habe.
Landauf, landab beklagen Asylanwälte, professionelle und ehrenamtliche Unterstützer die Qualität der Bamf-Entscheidungen. Von formalen Fehlern berichten sie; von falsch notierten Herkunftsorten und wichtigen Fluchtdetails, die im Protokoll fehlen; von schlecht Deutsch sprechenden Dolmetschern und von solchen, die Aussagen des Flüchtlings kommentieren, obwohl sie neutral sein müssten. Das Bamf steht unter enormem politischem Druck. Deshalb wurden auf die Schnelle unzählige Mitarbeiter neu eingestellt oder von anderen Behörden ausgeliehen, nach einer Kurz-Schulung werden ihnen Schicksale anvertraut. Damit es noch schneller geht, sind Anhörer und Entscheider oft nicht mehr identisch: Der Entscheider entscheidet über einen Menschen, den er nie gesehen hat. Wie Herr H. im Fall Ali Amiri.
http://www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-einer-muss-zurueck-1.3503014
ja, auch die fälschlicherweise abgelehnten Asylbewerber haben ein Problem mit der schlechten Qualität der BAmF Entscheidungen. ihnen bleibt zumindest der Rechtswegs, für zig Anwälte dürften damit den Broterwerb auf Jahre sichergestellt sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 20:48
Zitat von lawinelawine schrieb:In der Flüchtlingsbehörde verweigert man die Herausgabe der Daten. BAMF-Chef Weise sagte, die Verhältnismäßigkeit fehle
Traurig das im unseren Rechtsstaat sogar die gewählten Volksvertreter nicht mehr alle Bundesbehörden überprüfen dürfen. Verhältnismäßigkeit, ein großes Wort für ein verhältnismäßig wenig erfolgreichen Verantwortlichen einer Behörde. Na MV ist ja auch nur ein Land, unserem Innenminister oder Kanzleramtsminister müsste er schon Rede und Antwort stehen. Ich habe bloß die Vermutung das die während einer brutalst möglichen Aufklärung einiges lieber nicht hören möchten. Es ist doch Wahljahr.

Ich würde mich freuen wenn das alles nur ein Alptraum ist. Aber sie spielen das Spiel wie fahre ich Deutschland schnellstmöglich an die Wand. Und sie werden gewinnen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 20:57
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Aber sie spielen das Spiel wie fahre ich Deutschland schnellstmöglich an die Wand. Und sie werden gewinnen.
Nein, Systeme haben Selbsterhaltungsmechanismen. Sie manipulierenm also Zahlen nachträglich, um nicht des eigenen Versagens überführt zu werden. Das hat nichts mit Politik im weitesten Sinn zu tun, sondern mit Kampf um die Selbsterhaltung.

Hinzu kommt, dass das Bamf unersetzlich ist, denn wer sonst sollte diese Arbeit tun?

Man wird also weiterhin mit Fehlern leben müssen. Auch die anderen Behörden, selbst Gerichte, machen Fehler, von denen nur ein Teiö aufgedeckt wird. Dadurch, dass aber der gesamte "Verwaltungsapparat" in so viele Systeme und Subsysteme gegliedert ist, kann es nicht einem einzelnen System gelingen sich über alle anderen zu erheben und sie zu subjugieren. Neben der Gewaltenteilung gibt es also auch noch eine innere Gewaltenteilung, und solange die Fehlerhaftigkeit nicht ins Unkontrollierbare wächst, funktioniert der "Apparat", auch wenn die Populisten jeden Tag den Untergang des Abendlands beschwören.

Ich habe was von 11% oder 13% falschen Bescheiden gelesen. Das ist zwar hoch, hälts sich aber noch im Rahmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 21:05
@Realo
11 bis 13 %, ist eine nicht hinzunehmende Fehlerquote.

Noch mal ausdrücklich, es geht jetzt nicht hauptsächlich um Asylanten. Es ist das Behördenversagen was mich auf die Palme treibt. DM hat doch wirklich fast nichts im Griff. Natürlich ist das BAMF unersetzlich. Es muss doch aber ein vernünftiges Qualitätsmanagement her. Egal ob sie zu viel ablehnen oder anerkennen.

Kannst Du Dir eine Fehlerquote von 11 % erlauben? Ein Arzt, arbeitet auch am Menschen? Niemand darf es in keinem Beruf, 2 % sind schon viel.

Der Fisch stinkt immer vom Kopf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 21:08
@Realo

Guten Abend,
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich habe was von 11% oder 13% falschen Bescheiden gelesen. Das ist zwar hoch, hälts sich aber noch im Rahmen.
ich komme aus der privaten Wirtschaft und da ist eine Fehlerquote von 11 bis 13% nicht im Rahmen.

Eine Firma die fälschlicherweise in 11 bis 13% der Fälle statt einer Rechnung eine Gutschrift in gleicher Höhe ausstellt ist in kürzester Zeit zahlungsunfähig.

Also für mich ist eine Fehlerquote von 11 bis 13% nicht mehr im Rahmen.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 21:12
Zitat von venerdivenerdi schrieb:ich komme aus der privaten Wirtschaft und da ist eine Fehlerquote von 11 bis 13% nicht im Rahmen.
dieseFehlerquote ist   inakzeptabel.
zumal  weitere Fehlerquellen wie falsche Pässe und Ankreuzverfahren statt Anhörung gar nicht untersucht wurden.  die tatsächliche  Fehlerquote (inkl. flasch negativer bescheide ) dürfte die genannte marge von 11-13% um einiges übersteigen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.05.2017 um 21:12
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:11 bis 13 %, ist eine nicht hinzunehmende Fehlerquote.
Na, dann einigen wir uns darauf, dass wir verschiedene Vorstellungen haben.

Die Irrtumsquote in Zivilprozessen ist, bezogen auf RECHTSKRÄFTIGE Urteile, höher. Sagen Fachleute (Insider). Und dennoch glauben wir nach wie vor an "Justitia", denn 85% der Urteile sind korrekt. (Bin selbst Opfer eines "Justizirrtums".)

Und zu den 11% - 13%: Die sind erstmal nur vermutet, und das noch von Outsidern. Das alles sind, selbst gemessen an vorliegenden Fällen, höchst subjektive Zahlen, denn niemand hat alle Fälle gelesen, da es wohl knapp 1 Million sind.

Der weitaus größere Fehler ist der Vertrauensverlust eines Teils der Bevölkerung in diese Organe. Hierbei sollte man auch mal die Aktivitäten von AfD, Pegida & Co. ins Kalkül mit einbeziehen, denn es sind alles Interessengeleitete, die den Populismus befördern.


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