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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:43
@Optimist
man kann abgewiesen werden und wird auch abgewiesen, wenn man keine Papiere, kein Visum hat oder über einen Drittstaat eingereist ist. Es kann also nicht beliebig eingereist werden. Demzufolge werden auch Menschen an der Grenze abgewiesen. Dazu gehören Jugendliche, die alleine reisen, Afghanen, Syrer, also durchaus Menschen, die besonders schutzbedürftig sein könnten. Was aber nicht geprüft wird, wenn Deutschland sich nicht als "zuständig" ansieht. Es kann nicht jeder beliebig einreisen, das ist Humbug.

@neugierchen
kannst Du Dich wieder abregen, was mein "mangelndes Allgemeinwissen" betrifft? Oder wird das jetzt hier das Thema?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:44
@Tussinelda
man kann abgewiesen werden und wird auch abgewiesen, wenn man keine Papiere, kein Visum hat oder über einen Drittstaat eingereist ist.
"kann".
Ich bitte um einen Beleg, wo das in der Praxis wirklich mal passiert ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man kann abgewiesen werden und wird auch abgewiesen, wenn man keine Papiere, kein Visum hat oder über einen Drittstaat eingereist ist.
@Tussinelda bitte einen Beleg dafür, und falls Du ihn findest siehst Du ein Problem wenn jemand in einem anderen Drittstaat sicher ist? Dann ist es doch kein besonders Schutzbedürftiger, oder? Du wirst nicht belegen können das ein besonders Schutzbedürftiger zurückgewiesen wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:49
@neugierchen
das Problem liegt darin, dass Flüchtlinge, die nicht über den Luftweg kommen (und manchmal sogar die), praktisch immer über sichere Drittstaaten einreisen, denn wir sind kein Ankunftsland. Außerdem hiess es ja, man könne beliebig einreisen....dem ist nicht so......beliebig bedeutet, wenn ich einreisen will, dann kann ich das einfach, niemand kann mich abweisen, niemand wird mich abweisen, ich reise einfach ein und bin da. So ist es aber nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:51
@Tussinelda
Beitrag von Tussinelda (Seite 1.046)

Okay, danke dir.
Dann muss ich es doch zurücknehmen und feststellen dass ich mich geirrt hatte.

Nur eins wundere ich mich jetzt: Weshalb sind dann trotzdem so viele ohne Ausweis hier und können deshalb nicht abgeschoben werden?
Wenn Leute ohne Ausweis an der Grenze abgewiesen werden können, weshalb können die Leute - wenn sie im Inland sind - nicht wieder an die Grenze gebracht werden und von dort genauso abgewiesen werden (müssten sie halt über Ö z.B. wieder zurück gehen, wohin sie wollen...)

Wie gesagt noch mal zur Verdeutlichung:
Beim Abweisen an der Grenze sagt man doch auch nicht: das ist zu unmenschlich, sondern tut es.
Weshalb wäre es dann unmenschlich, im Nachhinein dann noch abzuweisen (nachdem sie schon im Inland waren)?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:53
@Tussinelda
Du vermischt etwas, es wird wirklich komisch

Frage 1: diskutieren wir über die Asylgesetzgebung?

Frage 2: Weißt Du wer sich Flüchtling nennen darf?

Frage 3: Kannst Du belegen das ein Flüchtling zurückgewiesen wurde?

Frage 4: Möchtest Du das alle Migranten hier Asyl bekommen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:54
@Optimist
Jetzt führt Dich @Tussinelda in die Irre .... denk nach, alle zurückgewiesenen sind keine Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:56
@neugierchen
nein, ich vermische nichts. Ich hatte mich zu den "sicheren" Drittstaaten schon geäussert, die sind nicht alle für jeden sicher, da geht es ja schon mal los.....
1. ja
2. ja
3. ja
4. nein


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:56
@Tussinelda
Belege bitte Punkt 3


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 10:57
@neugierchen
Glaube ihr verzettelt Euch jetzt etwas. :)

Nein, denke nicht, dass Tussinelda mich in die Irre führt, sondern wenn schon dieser Artikel das versucht: http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/mehr-fluechtlinge-an-grenze-abgewiesen-100.html (Archiv-Version vom 29.06.2017)

Die gehen pauschal von Flüchtlingen aus.
Allerdings kann man doch an der Grenze auch noch gar nicht wissen, ob es ein Flüchtling, Migrant oder Betrüger usw.. ist.

Fakt ist, dass welche zurück gewiesen wurden. :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:00
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:@Tussinelda
Belege bitte Punkt 3
Liest du eigentlich auch die Beiträge oder willst du einfach nur provozieren?
Beitrag von Tussinelda (Seite 1.046)
Da wurden deine gewünschten Belege gebracht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:07
@Tussinelda
Kein Pass, kein Visum, kein Asylbegehren – im Schnitt fast 2.000 Menschen pro Monat durften 2016 nicht nach Deutschland einreisen. Sie kamen aus sicheren Drittstaaten



Darf ich Dich darauf hinweisen das KEIN ASYLBEGEHREN hinter einem Komma steht. Also das heißt das es nicht geäußert wurde

wenn sie keine gültigen Reisedokumente und kein Visum besitzen und nicht um Schutz in Deutschland ersuchen wollen, also auf der Durchreise sind.

in Deinem Link noch mal explezit erklärt:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-09/fluechtlinge-grenzen-abweisung-sichere-drittstaaten

Sie wollten also nicht um Asyl bitten, dann sind es keine besonders Schutzbedürftigen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:09
@neugierchen
es handelt sich um eine Aufzählung......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:10
@Tussinelda
Nein, nicht um eine Aufzählung es steht und ... Zurückgewiesen werden Flüchtlinge, wenn sie keine gültigen Reisedokumente und kein Visum besitzen und nicht um Schutz in Deutschland ersuchen wollen, also auf der Durchreise sind.
Sobald jemand Asyl sagt und nicht nachweisbar aus einem sicheren Drittstaat kommt wird er niemals zurückgewiesen. Es ist doch allgemein bekannt das hier hunderttausende ohne Pass Asyl begehren und bekommen


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man kann abgewiesen werden und wird auch abgewiesen, wenn man keine Papiere, kein Visum hat oder über einen Drittstaat eingereist ist. Es kann also nicht beliebig eingereist werden. Demzufolge werden auch Menschen an der Grenze abgewiesen. Dazu gehören Jugendliche, die alleine reisen, Afghanen, Syrer, also durchaus Menschen, die besonders schutzbedürftig sein könnten. Was aber nicht geprüft wird, wenn Deutschland sich nicht als "zuständig" ansieht. Es kann nicht jeder beliebig einreisen, das ist Humbug.
Das ist richtig, ist aber auch erst relevant, seitdem Schengen wieder ausgesetzt ist und wieder Grenzkontrollen stattfinden. das heißt, einer der Asyl beantragen will, muss quasi über die grüne Grenze gehen, um nach Deutschland reinzukommen. Dann muss allerdings hier auch jeder Asylantrag bearbeitet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:16
@Realo du hast recht, aber auch an der Grenze kann Asyl gesagt werden
Wenn man keinen Pass, kein Visum hat und nicht Asyl begehrt ... Das Asylgesetz ist da sehr eindeutig

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/asylvfg_1992/gesamt.pdf

Sogar ein Australier könnte am Airport stehen und Asyl sagen und würde überprüft werden, mit oder ohne Pass oder Visum


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:18
@neugierchen
Am Airport stehen und eingereist sein sind 2 verschiedene Dinge.....

@Realo
das weiß ich, man kann aber eben nicht behaupten, dass jeder beliebig hier einreisen dürfe, der schutzbedürftig sei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:21
@Tussinelda
Bitte lese dir § 18a meines Linkes durch, sehr eindeutig


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.05.2017 um 11:23
@neugierchen

Also um Unklarheiten zu vermeiden: Für einen Asylantrag ist es erst mal egal, ob du einen Pass hast oder nicht. Das Problem ist seit Wiedereinführung der Grenzkontrollen, dass du null Chancen hast nach Deutschland überhaupt einreisen zu können, um einen Asylantrag zu stellen, wenn du an der Grenze kontrolliert wirst (Dublin 3). Es geht jetzt also nur noch, wenn du über die grüne Grenze einreist, also illegal, um überhaupt ins Land zu kommen. Das mit Ausweis oder nicht, wird dann ja im Prüfungsverfahren erörtert, um rauiszukriegen, wo du tatsächlichg herkommst. Es soll sich also keiner Illusionen machen, dass jeder Flüchtling hier auch reinkommt, das war nur für die paar Monate im Sommer und Herbst 2015 der Fall, als "Schengen" noch galt.


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