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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 07:39
@insideman
Ich bin skeptisch da ich schlichtweg nicht glaube dass es gerecht zugeht.
Für den Familiennachzug von zum Beispiel Ehefrauen (minderjährige ?!) braucht man eine Heiratsurkunde aus dem jeweiligen Land - wird es die geben? Was macht man mit den mehrfach Verheirateten (wird da üble Trick mit unehelichen Kinder + allein erziehende Mutter gemacht?)
Geburtsurkunden von Kindern braucht man auch, werden da Gentests gemacht?
Der Staat hat sich in einer Situation begeben in der Gesetze keine Rolle mehr spielen.
Es gibt in Syrien einen Asylgrund, ob allen das zusteht - steht auf einem anderen Blatt.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 07:47
Eigentlich schreibst du nur das, was grade dumm läuft.

Einige die da sind und keiner will und braucht, bekommen wir nicht weg.

Einige die noch nicht da sind, die aber da sein sollten, haben es schwer legal zu uns zu kommen.

Und während dann 3 x-beliebige Nigerianer ihre mobile Apotheke betreiben, ertrinken die Frau und die 2 kleinen Kinder eines Syriers in Mittelmeer.

Also Humanist kann man das Asylgesetz so wie wir es anwenden (können/müssen) nur scheiße finden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 08:12
Zitat von venerdivenerdi schrieb:Das nicht jeder 3 Personen nachkommen lässt ist selbstverständlich.
Eine Standartfamilie in der BRD besteht aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern. Diese Größe wird man wohl auch als Mindestgröße für Syrien annehmen können, wobei es sicher auch Familien geben wird die größer sind.
Darum meine Rechnung mit 3 Personen die im Durchschnitt nachkommen können.
Das ist einfach eine naive Rechnung und ich habe auch geschrieben warum.  Damit betrachtest du z.B. nicht die Familien, die schon gemeinsam hergekommen sind.  Zudem sind die Hürden für den Familiennachzug höher als du hier eingestehst.

Ich würde außerdem gerne deine Quelle zu folgendem haben:
Zitat von venerdivenerdi schrieb:Der Familiennachzug hat ja gerade den Vorteil das die Reisekosten extrem vermindert werden.
Die Kosten für Schlepper fallen weg.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 09:45
@RosaBlock
Der Familiennachzug hat ja gerade den Vorteil das die Reisekosten extrem vermindert werden.
Die Kosten für Schlepper fallen weg.
ist doch selbsterklärend :)

Die Schlepperkosten müssen nicht bezahlt werden, demzufolge wird die Reise billiger (denn Flugzeug ist billiger als das was man beim Zocker abdrücken müsste)


@Abahatschi
Ich bin skeptisch da ich schlichtweg nicht glaube dass es gerecht zugeht.
sehe ich genauso - weil ich unsere Behörden teilweise für sehr unfähig und/oder unwillig und/oder überfordert oder so ähnlich sehe (was man so mitbekommt, die Schlampereien...).

Jedenfalls denke auch ich, dass dann Viele mitkommen, welche keine Berechtigung hätten und welche man hier nicht
will und braucht



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 09:53
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Also Humanist kann man das Asylgesetz so wie wir es anwenden (können/müssen) nur scheiße finden.
Na ja, da ich keinen persönlich kenne, tue ich mir schwer diese neue Trendberufsbezeichnung "Freizeithumanist" abzunehmen.
Es reicht normal Denkender zu sein - und dass Gesetze eingehalten werden, schon komisch dass man das in einem Rechtsstaat verlangen muss aber nicht mehr erwarten darf/kann. Ich lasse mich nicht zu einer Wohlstandbereitstellungsdrohne machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 10:11
INFO zum Familienasyl: Welche Familienmitglieder von Schutzberechtigten erhalten ebenfalls Asyl?
Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:

- Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner,
- die minderjährigen ledigen Kinder,
- die personensorgeberechtigten Eltern von minderjährigen Ledigen,
- andere erwachsene Personen, die für minderjährige Ledige personensorgeberechtigt sind,
- die minderjährigen ledigen Geschwister von Minderjährigen.

Voraussetzung für Ehegattinnen oder Ehegatten ist, dass eine wirksame Ehe bereits im Herkunftsland bestanden hat, der Asylantrag vor oder gleichzeitig mit der schutzberechtigten Person, spätestens unverzüglich nach der Einreise gestellt worden ist und die Schutzberechtigung nicht zu widerrufen ist.

Diese Regelung gilt für Schutzberechtigte, denen der Flüchtlingsschutz oder die Asylberechtigung zuerkannt wurde oder die subsidiären Schutz erhalten haben.
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/FamilienasylFamiliennachzug/familienasyl-familiennachzug-node.html (Archiv-Version vom 11.04.2017)

und

https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/index.html#start


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 10:19
@buntervogel
Familiennachzug von syrischen Schutzberechtigten:
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutz berechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 10:27
@buntervogel
@Abahatschi
grundsätzlich begrüße ich den Familiennachzug von Schutzberechtigten.

Jedoch sehe ich eben auch die Missbrauchsgefahren, welche @Abahatschi und ich auch hier anführten Beitrag von Optimist (Seite 996)

Zudem sehe ich als weitere Missrauchs-Gefahr, wenn für Syrer die ZEITLICHE  Grenze für den Familiennachzug nicht mehr gilt:
Sogwirkung für Missbräuchler, welche sich mit gefälschten Identitäten als Syrer ausgeben. Bis jetzt waren Viele von denen wegen des n i c h t SOFORT gestatteten Familiennachzugs evtl. noch abgeschreckt nach D zu kommen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 10:46
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Jedoch sehe ich eben auch die Missbrauchsgefahren,
Es ist sicherlich damit zu rechnen, dass eine bestimmte Anzahl von unberechtigten Personen versuchen wird, mit gefälschten Dokumenten oder unwahren Behauptungen den geförderten Familiennachzug zu nutzen, um nach (u.a.) Deutschland zu kommen. Die katastrophalen Zustände in Syrien erschweren es wahrscheinlich ohnehin, sich die entsprechenden Dokumente zu beschaffen.
Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 10:49
@Optimist
Ja, es werden viele seltsame Situationen entstehen, es werden viele in die Bredouille kommen:
- Syrer ohne Pass werden auf einmal einen haben, unter umständen mit einem älteren Geburtsdatum
- Ausländer mit einem syrischen Pass oder ohne mit der Angabe sie seien Syrer müssen jetzt weitere Dokumente oder Angaben fälschen...die Personen die sie holen wollen, müssen nach Syrien oder in die Nähe
Zitat von buntervogelbuntervogel schrieb:Die katastrophalen Zustände in Syrien erschweren es wahrscheinlich ohnehin, sich  die entsprechenden Dokumente zu beschaffen.
Also sogar in Aleppo kann man aufs Amt, es gibt Teile der Stadt da sind sogar die Schwimmbäder noch offen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 10:51
@buntervogel
Es ist sicherlich damit zu rechnen, dass eine bestimmte Anzahl von unberechtigten Personen versuchen wird, mit gefälschten Dokumenten oder unwahren Behauptungen den geförderten Familiennachzug zu nutzen
Das sowieso. Das lässt sich nicht verhindern. Missbräuche gibt es immer und in allen Bereichen.

Mir gehts aber eben auch um die mögliche Sogwirkung:
Sogwirkung für Missbräuchler, welche sich mit gefälschten Identitäten als Syrer ausgeben. Bis jetzt waren Viele von denen wegen des n i c h t SOFORT gestatteten Familiennachzugs evtl. noch abgeschreckt nach D zu kommen...
Wie gesagt, Familienzusammenführung finde ich gut, jedoch fänd ich eine zeitliche Eingrenzung (muss ja nicht so lange sein wie derzeit) besser.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 10:58
@Abahatschi

Viele Syrer leben bereits in Flüchtlingslagern innerhalb Syriens oder in den Nachbarländern. Ihre Heimatorte sind teilweise zerstört und die dortigen Behörden wahrscheinlich ebenfalls.

Ich habe keine Ahnung, ob es für diese Syrer möglich ist, 1. nach Aleppo zu reisen und ob sie dort 2. die erforderlichen Dokumente einfordern können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 11:03
Zitat von buntervogelbuntervogel schrieb:Ich habe keine Ahnung, ob es für diese Syrer möglich ist, 1. nach Aleppo zu reisen und ob sie dort 2. die erforderlichen Dokumente einfordern können.
Eben, ich auch nicht und die Behörde auch nicht....aber deswegen auf die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentenprüfung verzichten? Warum?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 11:04
@buntervogel
@Abahatschi
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das lässt sich nicht verhindern. Missbräuche gibt es immer und in allen Bereichen.
Richtig. Damit muss man zwangsläufig rechnen. That's just the way it is.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 11:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ist doch selbsterklärend :)

Die Schlepperkosten müssen nicht bezahlt werden, demzufolge wird die Reise billiger (denn Flugzeug ist billiger als das was man beim Zocker abdrücken müsste)
Inhaltlich verstehe ich die Aussage.  Aber in welchem Gesetz steht, dass die Kosten von unserem Staat übernommen werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 11:15
@RosaBlock
Die Schlepperkosten müssen nicht bezahlt werden, demzufolge wird die Reise billiger (denn Flugzeug ist billiger als das was man beim Zocker abdrücken müsste)

-->
Inhaltlich verstehe ich die Aussage. Aber in welchem Gesetz steht, dass die Kosten von unserem Staat übernommen werden?
Wo und wie hatte er/sie das denn zum Ausdruck gebracht? Ich hab das zumindest nicht so rausgelesen, sondern nur so wie ich es schrieb.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 15:25
@Optimist
Okay, anders gefragt: Warum können die plötzlich mit dem Flugzeug kommen, statt über die Fluchtrouten?  Vor allem, wenn es plötzlich drei mal so viele sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 15:41
Zitat von RosaBlockRosaBlock schrieb:Warum können die plötzlich mit dem Flugzeug kommen, statt über die Fluchtrouten?  Vor allem, wenn es plötzlich drei mal so viele sind.
weil sie im Rahmen des genehmigten Familienachzuges mit gültigen Einreisedokumenten kommen!
da aber innerhalb Syriens die Antragstellung in der Botschaft (diese ist geschlossen) nicht möglich ist, sondern nur im benachbarten Ausland, wird sich der tatsächliche  Zuzug in Grenzen halten.
jede Frau, jedes Kind, jeder Mann muss persönlich auf der Botschaft vorsprechen und seine Papiere für den Familienachzug persönlich und vollständig abgeben.

ein - hoffentlich- baldiges Kriegsende würde den Zuzug darüber hinaus auch begrenzen.

die beste aller Möglichkeiten, die Fluchtder Menschen aus Syrien und der syrischen Flüchtlinge in den Anrainerstaaten zu stoppen, ist FRIEDEN.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 15:44
@RosaBlock

Weil sie legal kommen können.

Für einen Flug benötigen sie ein Visum und das können sie für den Familiennachzug bekommen.

Und ganz wichtig der Flug kostet weit weniger wie ein Schlepper!

Zu Deiner Frage, der Flug wird selbstverständlich von dem der kommen will bezahlt oder von dem der die Person kommen lassen will.
Die BRD zahlt den Flug nicht.
Nur wenn die Leute dann hier sind die möglicherweise notwendigen Sozialleistungen.


Venerdi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2017 um 16:00
Zitat von lawinelawine schrieb:jede Frau, jedes Kind, jeder Mann muss persönlich auf der Botschaft vorsprechen und seine Papiere für den Familienachzug persönlich und vollständig abgeben.
Richtig.
jede Frau, jedes Kind, jeder Mann muss persönlich auf der Botschaft vorsprechen und seine Papiere für den Familienachzug persönlich und vollständig abgeben.

Flüchtlingseigenschaft und Asylberechtigung werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgestellt. Der Schutzsuchende muss dazu persönlich in Deutschland einen Antrag stellen und wird in einem weiteren Termin angehört. Im Anschluss wird eine Entscheidung getroffen.
Und zudem gilt:
Für Personen, denen nach dem 17. März 2016 subsidiärer Schutz (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 AufenthG) erteilt worden ist, wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Anträge auf Familiennachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten können daher mangels Rechtsgrundlage derzeit nicht positiv beschieden werden und haben keine Aussicht auf Erfolg.
https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/index.html#refugee


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