Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 18:37
@Realo
Du bringst mich zum Schmunzeln, bist eh ein besonderer Sonderfall.

Es ging darum warum die ALGII Empfänger hier unglücklich sind und "gegen" Flüchtlinge - sie fühlen sich benachteiligt.
Wenn man an dem Beispiel mit der Waschmaschine bleibt, könnte man sagen dieser Staat und die Politiker sind so dumm dass sie für 400€ eine Familie in die Hände der AfD treibt.
Das mit Wohneigentum wird sich erledigen, kann sich eh keiner mehr leisten (M/BY).

Anzeige
melden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 18:47
ja, ich hatte deine Antwort an Kc noch nicht gelesen. Du hast das falsch dargestellt. Geld für Erstausstattung einer Wohnung kriegt man nur einmal, wer die also schon bei ALG I hatte oder sich die Wohnung dort selbst ausgestattet hatte, nimmt ja die Ausstattung beim Umzug mit. Nur für das, was nicht transportierbar ist, z.B. Einbauküche, kriegt er neues Geld, falls die neue Wohnung keine Einbauküche hat, kriegt dann also Geld für Herd, Kühlschrank, Tisch, Stühle und Küchenschrank, falls nichts davon da ist.

Ein Flüchtling, der hier ankommt und von der Massenunterkunft in eine Wohnung zieht, hat ja keine Einrichtung, und wenn die Wohnung leer ist, also in der Küche nichts steht, muss er natürlich eine Erstausstattung für die Küche bekommen, schließlich muss er kochen und die Lebensmittel kalt lagern. Wie anders stellst du dir das denn bitte vor? Das geht in die Tausende, die man nicht mit H4 einfach herbeizaubern kann.

Mit anderen Worten: es gibt nur ein SGB II und XII, in denen die H4 Leistungen genauestens erwähnt werden: Sie sind für Flüchtlinge wie für Biodeutsche identisch. Es wird nicht nach Nationalität entschieden. Also kein Grund für Sozialneid-Notstand.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 19:07
Zitat von RealoRealo schrieb:Geld für Erstausstattung einer Wohnung kriegt man nur einmal, wer die also schon bei ALG I hatte oder sich die Wohnung dort selbst ausgestattet hatte, nimmt ja die Ausstattung beim Umzug mit.
Also kriegt er die nicht...genau das hatte ich geschrieben!
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- Erstausstattung: die anerkannten Migranten bekommen eine neue Waschmaschine, wer von ALG 1 ins ALGII wechseln dürfen sich eine ansparen wenn sie eine Neue brauchen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wie anders stellst du dir das denn bitte vor?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das ist alles sachlich gesehen logisch und nachvollziehbar von der Gesetzgebung her
Zitat von RealoRealo schrieb:es gibt nur ein SGB II und XII, in denen die H4 Leistungen genauestens erwähnt werden: Sie sind für Flüchtlinge wie für Biodeutsche identisch.
Echt? Du hast kein H4 bekommen. Merkst Du was?


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 19:14
Zitat von RealoRealo schrieb:es gibt nur ein SGB II und XII, in denen die H4 Leistungen genauestens erwähnt werden: Sie sind für Flüchtlinge wie für Biodeutsche identisch. Es wird nicht nach Nationalität entschieden.
Vielleicht können wir es so zum Abschluß bringen - wenn sie nichts haben, die Gesetze unterscheiden nicht Nationalität, aber davon ist nicht die Rede...


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 20:46
heute in der ARD Tagesschau und zum Nachlesen in folgendem Artikel


http://www.n-tv.de/politik/Familiennachzug-wird-laut-Studie-ueberschaetzt-article20091638.html

die Hauptinformation vorweg:

Brücker führte die niedrigeren Zahlen vor allem auf zwei Gründe zurück. Die Geflüchteten seien häufig ledig, nicht einmal jeder Zweite sei verheiratet und nur 43 Prozent hätten Kinder. Die Mehrheit der verheirateten Geflüchteten sei zudem gemeinsam mit dem Ehepartner nach Deutschland gekommen, nur 27 Prozent hätten Ehepartner in Herkunfts- und Transitländern zurückgelassen. Auch die Mehrheit der Kinder sei mitgekommen.


kaum sind 2 Jahre vergangen, und kaum hat man  "Forschung" betrieben schon stellt man  das  fest, was kritische Stimmen schon längst vermeldeten.


viel seltener als angenommen - und vorallem immer wieder n vielen mantranmäßig behauptet, sind  die vielen jungen Männer verheiratet und wenn, sind sie mit Familie geflüchtet.
was bei den 14 -unter 30 Jährigen jungen Männer auch kein Wunder ist, aber immer wieder behauptet so oder ähnlich wurde: Die Familien haben die Ehemänner/Väter nur vorgeschickt, die Frauen und Kinder wären zu schwach oder arm zum flüchten. man könne sihc die Flucht nur für den einen , den stärksten leisten


was ich von Anfang an schrieb, und wofür ich hier teils massive Kritik einstecken musste, scheint sich nun zu bestätigen.
welch Überraschung :)

Eigentl kein Kunststück dauf zu kommen, wenn man das Alter und GEschlecht der Asylbewerber berücksichtigt.
"Die Zahl der im Ausland lebenden nachzugsberechtigten Angehörigen von Geflüchteten ist deutlich geringer als in der Öffentlichkeit angenommen wird", sagte der Zuwanderungsexperte Herbert Brücker. Auf jeden Geflüchteten kämen im Schnitt 0,28 nachzugsberechtigte Ehegatten oder Kinder, die im Ausland lebten - also etwa eine nachzugsberechtigte Person auf vier Flüchtlinge. In absoluten Zahlen wären das bis Ende 2017 150.000 bis 180.000 Personen.
hält man sich dann noch vor Augen, dass unter Syrern die Zahl der Nachzugsberechtigten um eiiges höher ist (über dem Durchschnitt liegt) dann weiß man auch, dass NICHTSyrer noch viel seltener verheiratet sind oder Kinder haben.


melden
Bauli ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:00
@lawine
Dabei müsse aber auch berücksichtigt werden, dass auch Familienangehörige ohne Nachzugsanspruch in einem gewissen Umfang nach Deutschland nachziehen würden.
und da keiner an der Grenze abgewiesen wird, werden neue Familien kommen und neue Nachzugsansprüche geltend machen, zu den 200.000 Menschen/ Jahr. So schätze ich die Situation ein.

Bemerkenswerte Weise sollen wir die aufnehmen nach den Grünen, nicht Resteuropa.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:02
Zitat von BauliBauli schrieb:Bemerkenswerte Weise sollen wir die aufnehmen nach den Grünen,
Das Problem haben wir Österreicher bei uns gelöst. Da wird bestimmt kein Grüner mehr was bei der Asylgesetzgebung zu sagen haben.


2x zitiertmelden
Bauli ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:08
@insideman

Die Länder, die keine Flüchtlinge mehr aufnehmen wollen und auch nichts mehr finanziell bezuschussen wollen, nimmt zu.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:16
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das Problem haben wir Österreicher bei uns gelöst. Da wird bestimmt kein Grüner mehr was bei der Asylgesetzgebung zu sagen haben.
ihr seid da echt konsequent....
Obergrenze eingeführt, Grüne bei der NRW Wahl geschasst, euren Bundespräsi zum ""parteilosen"" gemacht

ist aber auch was anderes, in eurem kleinen Bergparadies.

da könnten ja sogar die Roten mit den Blauen, wenns dem Machterhalt dient

Grüß mir die Berge :)


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:17
@Bauli
Die Länder, die keine Flüchtlinge mehr aufnehmen wollen und auch nichts mehr finanziell bezuschussen wollen, nimmt zu.
und Deutschland wird ein humaner "einsamer Wolf" werden.
Die Anderen wird's freuen. Ob sie wohl dankbar sind oder D eher belächeln?


1x zitiertmelden
Bauli ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:24
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Anderen wird's freuen. Ob sie wohl dankbar sind oder D eher belächeln?
Kommt auf die spätere Situation an. Kommt jemals Syrien wieder auf die Beine, was ich nicht glaube, solange Putin zu Assad hält,  würde das gut für unsere Wirtschaft werden. (Möglicherweise) Kommt Syrien nicht wieder auf die Beine, wollen wahrscheinlich die anderen EU-Länder noch mehr Geld von Deutschland, weil deren Bürger hier nicht mehr arbeiten können und denen die Milliarden fehlen, die EU-Ausländer hier verdient und in die Heimatländer transferiert haben.

Im Umkehrschluss hieße das, wie müssten unsere im Vergleich komfortable Asylgesetzgebung denen anderer Länder der EU anpassen auf das Notwendigste reduzieren.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:28
Zitat von BauliBauli schrieb:Im Umkehrschluss hieße das, wie müssten unsere im Vergleich komfortable Asylgesetzgebung denen anderer Länder der EU anpassen auf das Notwendigste reduzieren.
siehe Österreich:

eine Deckelung der LEistungen hat Kurz lt BILD schon ins Auge gefasst.
► Leistungen für für Asylberechtigte sollen auf 560 Euro pro Kopf und 1500 Euro pro Familie gedeckelt werden. Weiteres Motto: Sach- statt Geldleistungen.

► Zuwanderer, auch aus ärmeren EU-Staaten wie Bulgarien, sollen frühestens nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialleistungen in Österreich haben.
http://www.bild.de/politik/ausland/oesterreich/erster-kurz-hammer-53571660.bild.html


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:30
@Bauli
Kommt Syrien nicht wieder auf die Beine, wollen wahrscheinlich die anderen EU-Länder noch mehr Geld von Deutschland, weil deren Bürger hier nicht mehr arbeiten können und denen die Milliarden fehlen, die EU-Ausländer hier verdient und in die Heimatländer transferiert haben.
Diesen Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht so richtig?


melden
Bauli ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:35
@Optimist


Wenn z. Bsp. Polen hier arbeiten zu Millionen und das Geld nach Hause schicken, weil Polen keine Sozialhilfe zahlt und statt den Polen ( weil sie dann ausgestellt werden) die Arbeitsplätze mit noch billigeren Flüchtlingen besetzt werden, fehlt den Polen das Geld. Ist mit Spaniern, Griechen und Italienern dasselbe. In der Summe sind es pro Jahr Milliarden.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:40
@Bauli

ach so, verstehe.
Aber mit welchem Recht dieses? :
wollen wahrscheinlich die anderen EU-Länder noch mehr Geld von Deutschland
Was kann D dafür, dass die Flüchtlinge hauptsächlich nach D wollen?

Und selbst wenn es was dafür kann (wegen der guten sozialen Leistungen), dann haben doch die anderen Ländern trotzdem kein Recht auf Ausgleichszahlungen.
Die anderen Länder können sich doch nicht darauf verlassen bzw. haben keinen Rechtsanspruch, dass ihre Landsleute in D Arbeit bekommen und das Geld nach Hause schicken können?


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 21:47
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das Problem haben wir Österreicher bei uns gelöst. Da wird bestimmt kein Grüner mehr was bei der Asylgesetzgebung zu sagen haben.
Zum Glück habe ich eine Wohnung in Salzburg. Kurz ist der Heiland.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.10.2017 um 22:36
Dann braucht man wenigstens nicht mehr so tun als wäre man an der Bekämpfung von Fluchtursachen interessiert. Hautpsache der Laden ist dicht.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2017 um 01:33
Zitat von Hansi5000Hansi5000 schrieb:Zum Glück habe ich eine Wohnung in Salzburg. Kurz ist der Heiland.
Ich würde ihn nicht als Heiland bezeichnen aber immerhin setzt er mit seiner logischen und konsequenten Denkweise unsere durchgeknallte Kanzlerin unter Druck und das ist dringend erforderlich, denn hier traut sich ja kein Abgeordneter mehr offen gegen sie und ihre Politik zu intervenieren.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2017 um 08:33
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich hätte mir erhofft Du gehst darauf ein - ich finde die Darstellung (auch im Artikel) etwas falsch, deswegen:
Richtig ist Asylbewerber (AsylbLG) bekommen weniger, aber das ist der falsche Vergleich.
Inwiefern ist die Darstellung falsch?
Der Artikel basierte auf den diffusen Behauptungen:,,Die Flüchtlinge bekommen alles und wir nichts" und:,,Da kriegt eine Familie mit 4 einfach so 3000€ monatlich".
Dann haben die Verfasser des Artikels offenbar mal recherchiert und geschaut, ob das stimmt.

Dabei kam heraus:

Die Leistungen für Asylbewerber richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie liegen mit 318 Euro pro Monat für einen Erwachsenen unter dem Niveau des Arbeitslosengelds II. Das von Ohse erwähnte Beispiel hat der Landkreis ebenfalls berechnet: Eine Flüchtlingsfamilie mit vier Kindern im Alter von 4, 7, 15 und 16 Jahren bekommt monatlich 1644 Euro staatliche Unterstützung. Einer vergleichbaren deutschen Familie stehen 1886 Euro zur Verfügung.

Ich hab zwar seit der Grundschule keine 1 mehr in Mathe gehabt, aber 1644€ sind weit entfernt von den beanstandeten, angeblichen 3000€ netto für's Nichtstun, welche die Asylanten abzocken sollen.

Was man sich zusätzlich vor Augen führen muss, sind die unterschiedlichen Startsituationen für anerkannte Flüchtlinge und für Asylbewerber gegenüber deutschen Arbeitslosen.
Ich denke jetzt mal, die wenigsten dt. Arbeitslosen gehen direkt von der Schule in Hartz4.
Sie haben einen gewissen Erwerbshintergrund.
Es ist bedauerlich, wenn sie ihre Arbeit verlieren, das wünsche ich auch keinem.

Damit sie nicht völlig ins Nichts fallen, gibt es ein soziales Netz, dass den Fall etwas auffängt. Aber das Netz ist halt auch nur da, um grundlegende Dinge zu sichern und nicht den Erhalt des gleichen Lebensstandards, wie bei einer voll erwerbstätigen, sogar gutverdienenden Person. Von daher halte ich es für logisch, dass der Staat erstmal sagt:,,Du musst zusehen, dass du auf eigenen Beinen stehst. Nur wenn es nicht mehr geht, kümmert sich die Gemeinschaft um dich."

Die meisten einheimischen Deutschen kommen nicht aus Kriegs- und Verfolgungssituationen im Gegensatz zu echten, anerkannten Flüchtlingen. Sie haben einen gewissen Besitz, sie kommen aus einer vergleichsweise ruhigen und stabilen Situation in die Situation Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfen.
Das ist nicht schön, keine Frage.

Aber das muss man auch mal ganz klar sagen: es ist ein Unterschied, ob gerade bei dir die Assad- oder IS-Schergen angeklopft haben, um dich ,,zum Gespräch zu bitten" und du gerade noch so weggekommen bist oder ob du gerade deinen Job als Verkäufer bei Karstadt verloren hast.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- Erstausstattung: die anerkannten Migranten bekommen eine neue Waschmaschine, wer von ALG 1 ins ALGII wechseln dürfen sich eine ansparen wenn sie eine Neue brauchen.
Was sind denn anerkannte Migranten?
Du meinst wohl Leute, denen der Flüchtlingsstatus nach einem ordentlichen Verfahren zuerkannt wurde. Migranten sind keine Flüchtlinge.
Wenn diese ehemaligen Asylbewerber und nach Abschluss des Verfahrens anerkannten Flüchtlinge in eine eigene Wohnung ziehen, dann haben sie in der Regel erstmal ,,nichts". Du hast in einer Flüchtlingsunterkunft nicht lauter eigenes Gerät zur Verfügung, also Waschmaschinen etc.
Du brauchst die Sachen aber - jedenfalls sofern keine Badewanne vorhanden ist - auch in der neuen Wohnung.

Saubere und heile Kleidung und andere Dinge verbessern den psychologischen Zustand, das fördert theoretisch verschiedene Faktoren rund um Integration. Man findet eher Anschluss an die Gesellschaft, wenn man sauber und gepflegt auftreten kann, statt schmutzig und stinkend. Man geht selbst anders an Lern- und Integrationsaufgaben heran.

Es ist im Interesse der deutschen Gesellschaft, auf einem gewissen Niveau eine Erstausttattung zu geben, es ist vernünftig und fördert, richtig vermittelt, Integration.

Die deutschen Arbeitslosen starten normalerweise nicht bei 0 oder?
Sprich sie besitzen schon eine Auswahl Klamotten, Waschmaschine, Herd oder Kühlschrank. Dann besteht auch eigentlich kein Grund, ihnen bei Umzug eine ganz neue Ausstattung zu geben.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- wer aus einer Flüchtlingsunterkunft in eine Wohnung zieht, wird bevorzugt behandelt, nicht so bei jemand der aus einer Sozialwohnung in eine anderen Sozialwohnung ziehen muss/soll, auch wenn er das seit langer Zeit beantragt hat und auf der Liste ganz oben steht.
Worin diese Vorzugsbehandlung besteht, weiß ich nicht. Ich weiß aber sehr wohl, dass Vermieter häufg ablehnen, wenn die Bewerber einen unsicheren Aufenthaltsstatus und/oder niedriges, möglicherweise unsicheres Einkommen haben. Genauso gibt es Beobachtungen und Studien, die belegen, dass Ausländer/Asylbewerber/Flüchtlinge eher reserviert behandelt werden, wenn es um die Vergabe einer Wohnung geht.
Ich mache Vermietern nicht zum Vorwurf, dass sie sicher sein wollen, ihre Miete zu bekommen, ihre Wohnung sauber und funktionsfähig halten wollen und dergleichen.
Aber eine bevorzugte Behandlung von Flüchtlingen oder auch schon Asylbewerbern kann ich nicht erkennen.

Die Arge/das Sozialamt zahlt sowohl bei Einheimischen als auch Flüchtlingen/Asylbewerbern die Wohnung, solange die Bedingungen stimmen.

Und wiederum: es ist vernünftig, wenn die Leute nicht zu lange in den Flüchtlingsunterkünften hocken.
Es hindert die Integration in die deutsche Gesellschaft, ständig nur mit ,,seinesgleichen" zusammen zu sein. Enge und Überbelegung erhöhen den Streß. Gerade in Massenunterkünften ist ein Lernen schwer möglich, Stichwort Lärm. Ob es nun Sprache oder berufliche Fähigkeiten sind. Bewältigung von psychischen Schäden durch Fluchtgründe oder auf der Flucht kann in Massenunterkünften schwieriger geschehen, als an einem ruhigen Rückzugsort.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- ich müsste das noch recherchieren, deswegen unter Vorbehalt: angeblich sind manche Jobcenter knauserig mit Ausbildungsgutscheinen, aber für Deutschkursen sei immer Geld aus Sondertöpfen da...das kommt auch nicht gut an.
Das ist alles sachlich gesehen logisch und nachvollziehbar von der Gesetzgebung her, aber ALGII sind schon benachteiligt gegenüber der Gesellschaft und dann muss man verstehen dass sie sich aufregen. Es ist etwas zu billig zu sagen sie würden sich über die Falschen ärgern.
Kannst du natürlich untersuchen, ob das stimmt. Bis jetzt klingt das für mich wie ein Gerücht, ähnlich dem Gerücht:,,Die Ausländer kriegen alles geschenkt/X-tausend Euro".
Meiner Praxiserfahrung zufolge ist bei den Deutschkursen das Gegenteil der Fall - es FEHLTEN in den vergangenen Jahren in großem Umfang alle möglichen Bestandteile. Räumlichkeiten, Personal, Material, Kurse, Zugang zu Kursen.
Ich persönlich kann also nicht bestätigen, dass man so freigiebig mit Deutschkursen wäre.

Mit deinem letzten Satz triffst du es doch auch selbst wieder richtig: einheimische Hartzer werden, wenn sie denn benachteiligt werden, von der deutschen Gesellschaft benachteiligt. Nicht von den Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen. Die haben damit gar nichts zu tun.
Die falsche Erwartung ist, dass Hartz4-Empfänger automatisch mehr bekämen, wenn es keine Asylbewerber/Flüchtlinge gäbe.
Dieser angenommene Automatismus existiert nicht. Es gäbe auch völlig ohne Asylbewerber/Flüchtlinge noch X andere Möglichkeiten, Geld auszugeben, ohne dass Hartzer finanziell besser dastünden. Vielleicht würde das Geld auch zur stärkeren Straßensanierung verwendet.
Oder um Polizei und Feuerwehr besser auszustatten. Oder kulturelle Angebote. Oder...

Daher sage ich weiterhin: anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber sind die falsche Adresse für Ärger von einheimischen Armen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2017 um 09:36
@Kc
@Abahatschi
Kc hat das genau richtig verstanden, es ist ein Unterschied, ob man MIT etwas umzieht oder ob man eine Erstausstattung bekommt. Man kann hier nachlesen, was einem zusteht.
http://www.hartziv.org/erstausstattung-bei-hartz-iv.html (Archiv-Version vom 27.10.2017)
Als Bezieher von Hartz IV besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Erstausstattung zu erhalten. Dabei wird diese auf Antrag zusätzlich zum Regelbedarf gewährt. Als Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II kommen Beihilfen vom Jobcenter für verschiedene Dinge in Betracht, die für eine vernünftige und angemessene Haushalts- bzw. Lebensführung notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere die Leistungen zur Anschaffung der Erstaustattung
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wer aus einer Flüchtlingsunterkunft in eine Wohnung zieht, wird bevorzugt behandelt, nicht so bei jemand der aus einer Sozialwohnung in eine anderen Sozialwohnung ziehen muss/soll, auch wenn er das seit langer Zeit beantragt hat und auf der Liste ganz oben steht.
das ist sehr missverständlich, wenn jemand einen Antrag stellt, dann "muss/soll" er nicht umziehen, sondern WILL umziehen. Und da gibt es dann Unterschiede, was Kostenübernahme betrifft.
Hier nachzulesen:
http://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv.html (Archiv-Version vom 16.10.2017)
und hier auch
http://www.hartziv.org/sgb-ii/paragraph22.html (Archiv-Version vom 07.10.2017)


Anzeige

melden