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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:10
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:1. Man wird ihm hier keinen Prozess machen können weil wir ja nicht umfassend ermitteln können und nicht alle Zeugen verfügbar sind.
Was nur eine Frage des Geldes und des Wollens ist. Da aber selbst in Deutschland begangenen Straftaten regelmäßig durch Verjährung nicht ausgeurteilt werden...

Gerade in solchen Fällen sollte man den Betroffenen aber zum Deutschen machen, siehe den oben hervorgehobenen Bereich des Zitates.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:11
Zitat von RealoRealo schrieb:Tja, that's Strafrecht
Nein, leider scheinbar das neue Aufenthaltsgesetz .... das bedarf dann aber dringend einer Überarbeitung .... wie dann die Asylgesetzgebung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:14
Zitat von intruderintruder schrieb:Gerade in solchen Fällen sollte man den Betroffenen aber zum Deutschen machen, siehe den oben hervorgehobenen Bereich des Zitates.
Dann würde ich wirklich eine Transitzone bevorzugen in die es geht wenn hier kein Aufenthaltsstatus mehr vorliegt. Sehr gerne getrennt von den Neuankömmlingen ... sowie derer deren Status abgelaufen ist ohne straffällig zu werden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:22
@neugierchen

EDIT: Unsinn geschrieben weil nicht richtig gelesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:29
@intruder
Zitat von intruderintruder schrieb:Gerade in solchen Fällen sollte man den Betroffenen aber zum Deutschen machen, siehe den oben hervorgehobenen Bereich des Zitates.
Der mutmaßliche Verbrecher soll also bevorzugt eingebürgert werden? Holy Shit!
Das bedarf aber einer genaueren Begründung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:36
@neugierchen

Wie dem auch sein, man wird die Person im Zweifel nicht mehr los. Ob man jemanden gegen seinen Willen zum Deutschen machen kann, eher nein.

Ausliefern kann man unter Umständen auch nicht, da wie oben beschrieben, die juristischen Gegebenheiten dagegen sprechen, oder das entsprechende Land gar kein Interesse daran hat, die Rückführung zu genehmigen.

An der Stelle sehe ich in unserem Beispiel dann nur die Aufweichung des Territorialprinzips als etwaige Möglichkeit.
Zitat von choruschorus schrieb:Der mutmaßliche Verbrecher soll also bevorzugt eingebürgert werden. Holy Shit!
Tja, da musst du nur lesen was da steht. Du kannst einen Ausländer nicht für Straftaten die im Ausland begangen wurden, bestrafen.
Zitat von intruderintruder schrieb:Ebenso sind Auslandstaten nach deutschem Recht strafbar, wenn sie auch am Tatort mit Strafe bedroht sind und der Täter bei der Tat Deutscher war oder es nachher geworden ist, § 7 S.2 1.Alt. StGB.
In unserem Beispiel war der Ausländer straf tätig im Ausland und kann nicht abgeschoben werden. In Deutschland kann die Straftat nicht vor Gericht gebracht werden. Aber wenn man den Ausländer zum Deutschen macht dann schon. Das ist sicher nicht der schönste Weg, aber ein schon jetzt gangbarer, mal unabhängig von den Einwänden dich ich oben schon selbst gemacht habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:41
@intruder
wenn ich jetzt alles richtig verstehe ist es also so:
Ein Ausländer kann in seinem Land schwere Straftaten begehen, bei denen dort die Todesstrafe folgen würde, wenn man ihm denn die Tat nachgewiesen und ihn verurteilt hätte.

Wenn er die Tat nun begangen hat aber noch nicht gefasst werden konnte, kann er frohgemut nach D kommen - kann nicht bestraft werden aber auch nicht ausgewiesen werden.
Er braucht nur irgendwelche Asylgründe angeben, welche man schlecht nachkontrollieren kann, schon kann er sich der Verfolgung in seinem Land entziehen und hier ein sorgenfreies Leben führen?

Hab ich das jetzt so ungefähr richtig beschrieben oder etwas übersehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:41
@intruder
habe editiert


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:44
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Er braucht nur irgendwelche Asylgründe angeben, welche man schlecht nachkontrollieren kann, schon kann er sich der Verfolgung in seinem Land entziehen und hier ein sorgenfreies Leben führen?
Er muss gar nichts sagen, bis auf das ihm die Todesstrafe droht, sobald er in Deutschland ist hat er freies Geleit, und wir den nächsten potentiellen Täter hier...

@chorus
Zitat von intruderintruder schrieb:oder es nachher geworden ist,
das reicht um ihm dann den Prozess zu machen


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:46
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hab ich das jetzt so ungefähr richtig beschrieben oder etwas übersehen?
Nein, das ist leider völlig falsch. Lies noch mal genau, was @intruder geschrieben hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:47
@Optimist

Das kann jeder Mensch der Welt so machen. Auch Deutsche Verbrecher suchen ihr Heil im Ausland. Asyl muss er gar nicht beantragen. Eine Rückführung in ein Land in dem die Todesstrafe droht, wird es nicht geben, es sei denn das Land sicher zu, das es die Todesstrafe nicht vollstrecken wird. Hatten wir doch schon.
Zitat von choruschorus schrieb:Der Täter war aber kein Deutscher als er die Tat beging. Und das ist der entscheidende Punkt.
Wofür? Er ist hier und er kann nicht abgeschoben werden. Wenn man ihm zum Deutschen macht kann er bestraft werden, wie ich gezeigt habe.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:nd wir den nächsten potentiellen Täter hier...
Jeder ist ein potentieller Täter, von daher ist das eine Null-Aussage.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:49
Zitat von intruderintruder schrieb:Das kann jeder Mensch der Welt so machen. Auch Deutsche Verbrecher suchen ihr Heil im Ausland.
ja, das ist klar. Hier geht's doch aber um UNSER Asylrecht, deshalb schrieb ich explizit Ausländer.
Zitat von intruderintruder schrieb:. Asyl muss er gar nicht beantragen. Eine Rückführung in ein Land in dem die Todesstrafe droht, wird es nicht geben, es sei denn das Land sicher zu, das es die Todesstrafe nicht vollstrecken wird.
Ja, hab ich alles verstanden.

Fazit, es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war, einfach so schön zu uns kommen und sich seiner Strafe in SEINEM Land entziehen, richtig jetzt?

Falls ja, findest du das gut?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:49
Zitat von intruderintruder schrieb:Jeder ist ein potentieller Täter, von daher ist das eine Null-Aussage.
Es ist schon die Aussage das einer hier ist der nicht hier sein müsste. Mal sehen was mit den Transitzonen ist, ob da ein wenig aus Bayern kommt in den Verhandlungen. Man soll die Hoffnung nicht aufgeben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:50
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Fazit, es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war, einfach so schön zu uns kommen und sich seiner Strafe in SEINEM Land entziehen, richtig jetzt?
Nein, habe ich doch mehrfach schon geschrieben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:52
@intruder
Zitat von intruderintruder schrieb:Asyl muss er gar nicht beantragen. Eine Rückführung in ein Land in dem die Todesstrafe droht, wird es nicht geben, es sei denn das Land sicher zu, das es die Todesstrafe nicht vollstrecken wird.
Das war es was du geschrieben hast.

Und ich schrieb daraufhin das:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Fazit, es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war, einfach so schön zu uns kommen und sich seiner Strafe in SEINEM Land entziehen, richtig jetzt?
Hier muss ich was korrigieren: "es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war und er für seine Tat mit der Todesstrafe rechnen müsste (das Land auch nicht das Gegenteil zusichert), einfach so... zu uns..."

Jetzt müsste es aber korrekt sein?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:53
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Es ist schon die Aussage das einer hier ist der nicht hier sein müsste.
Quark, wenn es nach mir ginge müssten viele nicht hier sein, mal ganz unabhängig von Ihrer Herkunft, ich habe da andere Kriterien.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 15:56
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hier muss ich was korrigieren: "es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war und er für seine Tat mit der Todesstrafe rechnen müsst, einfach so... zu uns..."
Zitat von intruderintruder schrieb:es sei denn das Land sicher zu, das es die Todesstrafe nicht vollstrecken wird.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 16:08
@intruder

ich hatte nachträglich noch was korrigiert:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Fazit, es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war, einfach so schön zu uns kommen und sich seiner Strafe in SEINEM Land entziehen, richtig jetzt?

Hier muss ich was korrigieren: "es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war und er für seine Tat mit der Todesstrafe rechnen müsste (das Land auch nicht das Gegenteil zusichert), einfach so... zu uns..."
Also jetzt noch mal ganz korrekt mein Fazit:
Wenn ein Gewaltstraftäter in seinem Land für seine Tat mit Todesstrafe rechnen müsste und das Land auch nicht zusichert auf diese zu verzichten...
... kann er sich der Verfolgung und Ahndung dieser Straftat ganz einfach entziehen, indem er nach D kommt.

So, was habe ich nun noch vergessen?

Letzten Endes läuft es doch nun wirklich einfach nur darauf hinaus, dass es MÖGLICH ist, dass sich jemand der Verfolgung und Ahndung einer Strafttat ganz einfach entziehen kann (unter bestimmten Bedinungen) und dann hier ein sorgenfreies Leben haben kann.

Ich kann das nicht gut finden.
Auch nicht, wenn es sich um Deutsche im Ausland handelt. Nur, DIESE sind ja hier nicht von Todesstrafe bedroht, also greift dieser Hinderungsgrund nicht, jedoch für manche Ausländer halt schon.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 16:12
Zitat von intruderintruder schrieb:Wofür? Er ist hier und er kann nicht abgeschoben werden. Wenn man ihm zum Deutschen macht kann er bestraft werden, wie ich gezeigt habe.
neugierchen schrieb:
@intruder
Ich hatte meinen vorherigen Post gelöscht, weil zu vorschnell geschrieben.

Er kann, könnte bestraft werden ....wenn die Staatsanwaltschaft uneingeschränkten Zugriff auf alle Akten, Daten hat, die die Straftat betreffen und wenn man Opfer, Zeugen usw. vorladen kann, ...und was sonst noch nötig ist in einem Gerichtsprozess, damit ein Richter ein Urteil fällen kann.
Da werden sich wohl etliche Länder verweigern, dabei mitzuwirken und der dann deutsche Täter wird wohl mangels Beweisen straffrei ausgehen.

Wenn sich das rumspricht....jage man am besten alle Schwerverbrecher aus seinem Land und verschicke sie mit Schlepperbanden nach Europa/Deutschland. Dann ist man sie los, spart sich die Gerichts- und Gefängniskosten und senkt die Kriminalitätsrate. Soll doch Deutschland etc. gucken, wie sie mit den Kriminellen zurecht kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 16:19
@Optimist

Natürlich ist das nicht schön, am schnellsten ändert man das, in dem man Art 2(2) oder Art 3(1) GG abschafft oder ändert. Und das nur für den Anteil, wie hoch du ihn auch immer schätzt, auf den das Beispiel passt.
Zitat von choruschorus schrieb:Wenn sich das rumspricht....jage man am besten alle Schwerverbrecher aus seinem Land und verschicke sie mit Schlepperbanden nach Europa/Deutschland. Dann ist man sie los, spart sich die Gerichts- und Gefängniskosten und senkt die Kriminalitätsrate. Soll doch Deutschland etc. gucken, wie sie mit den Kriminellen zurecht kommen.
Wenn ich die Diskussion hier richtig verstanden habe ist das doch eh schon der Fall ;)


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