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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:04
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb: unsere Hilfe
Das machen eher dumme Menschen.

Aber das weist du ja selbst. @Vote_against

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:09
@canales

Wenn jemand seinen rechtsgültigen Ausreisebescheid hat, dann hat man auch ein Ausreiseziel und die entsprechenden Papieren, denn gäbe keine Papiere dann gäbe es auch nicht die Ausreiseaufforderung sondern eine Duldung.
Zitat von canalescanales schrieb:Lol...das wundert Dich ernsthaft?
Und ja, es wundert mich übrigens wirklich, denn auch diese Personen benötigen oft Hilfe. Allerdings nicht die Hilfe von Beifallsklatschern, sondern eben mal in eine andere Richtung. Da wir aber ja beide wissen, dass dieser Personenkreis ein nicht zu übersehender ist, sollte ja auch klar bsein dass es da Probleme zu geben scheint und wenn man da seine Hilfe anbietet, dann lehnt man es gerne ab.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:20
@Vote_against
Und was ist das Ausreiseziel? Richtig: Das Heimatland.
Wenn die Ausreisewilligen nun an die Grenze gebracht werden: Was sollen sie da? Zurück nach Afghanistan trampen, quer durch x Länder, für die sie kein Visum haben?

Oder wolltet ihr abgewiesene österreichische Asylbewerber zurück bringen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:21
@Vote_against
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:Wenn jemand seinen rechtsgültigen Ausreisebescheid hat, dann hat man auch ein Ausreiseziel und die entsprechenden Papieren, denn gäbe keine Papiere dann gäbe es auch nicht die Ausreiseaufforderung sondern eine Duldung.
Den Begriff "Ausreisebescheid" kenn ich nicht.
Eine Ausreise kann angeordnet werden...dann gilt zunächst einmal zu prüfen, ob der Ausreise faktische oder humanitäre Gründe entgegegenstehen. Faktisch heißt z.B. dass keine Ausreisepapiere vorhanden sind, oder das Land den abgelehnten Asylbewerber nicht aufnimmt, oder dass ein Flug z.B. nicht möglich ist, weil es keine Flüge in das Land gibt.
Dann erhält der Ausreisepflichtige eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung).
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt wären, wäre dies überhaupt möglich...es wird dann eine Frist gesetzt zur freiwilligen Ausreise, erst, wenn diese verstrichen ist geht man zu Abschiebemaßnahmen über...wo ist da der Platz für diesen merkwürdigen Vorschlag?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:27
@FF

Unser Anliegen war, sie an die deutsche Grenze in Richtung ihres Zieles zu bringen, so dass sie Deutschland wenigstens auch anständig im bequemen Mittelklassefahrzeug hinter sich lassen können, statt mit der gequetschten Bahn fahren zu müssen.
Auch ein Abschied kann doch anständig über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gestaltet werden.

@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Den Begriff "Ausreisebescheid" kenn ich nicht.
Eine Ausreise kann angeordnet werden...dann gilt zunächst einmal zu prüfen, ob der Ausreise faktische oder humanitäre Gründe entgegegenstehen.
Ich habe das Gefühl du liest Texte nur halb, denn ich schrieb von einem rechtskräftigen Ausreisebescheid dass sie das Land innerhalb der dort angegebenen Frist verlassen müssen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:32
@Vote_against
Ja ok, aber was ist der Unterschied zum bisherigen System der freiwilligen Ausreise und anschließenden Abschiebung falls nicht wahr genommen?
Denkst Du durch den Wegfall der Leistungen ändert sich was?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:36
@canales

Ja, dann ändert sich etwas, denn anders ist mir das Bleiben von Ausreiseverpflichteten, trotz eindeutiger Anordnung, nicht zu erklären. In meinen Augen würde diese Maßnahme die Rückreisewilligkeit der Ausreiseverpflcihteten enorm erhöhen. Die Anzahl der derzeitigen Abschiebungen im Verhältnis zur Anzahl der Ausreiseverpflichteten ist ja schon mehr als lächerlich und leider können die Abschiebungen wegen fehlender Personalkapazitäten nicht ausreichend umgesetzt werden.
Im Grunde finde ich es ja beschämend dass die Leute ihrer Pflicht nicht nachkommen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:40
@Vote_against
Gar nichts wird sich erhöhen...
Du vermischt wieder zur Ausreise Verpflichteten...und die Personen die tatsächlich abgeschoben werden können, weil alle Voraussetzungen vorliegen, also Papiere vorhanden sind und das betreffende Land sie aufnimmt.
Dein Vorschlag würde zu einer Zunahme der Kirchenasyle führen...ob Du das willst, wage ich mal zu bezweifeln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:47
@Vote_against
Hier die Fachtermini:
Zusammen mit der negativen Asylentscheidung des Bundesamtes haben Sie eine so genannte Ausreiseaufforderung verbunden mit einer Abschiebungsandrohung[1] erhalten. Dieses war die Aufforderung, Deutschland zu verlassen, verbunden mit einer Androhung, Sie abzuschieben, falls Sie Deutschland nicht “freiwillig” verlassen. Das deutsche Ausländerrecht unterscheidet zwischen der Ausreisepflicht und der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht.
Die Ausreisepflicht ist in § 50 AufenthG geregelt und besagt: Wer keinen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) besitzt, muss Deutschland verlassen und ist damit zur Ausreise verpflichtet.
Vollziehbar ist die Ausreisepflicht, wenn jemand unerlaubt eingereist ist oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels unanfechtbar abgelehnt wurde (§ 58 Abs. 2 AufenthG). Auch nach einer negativen Asylentscheidung des Bundesamtes können Sie vollziehbar ausreisepflichtig werden (s.o.).
Mit der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht erhält die Ausländerbehörde das Recht, Sie abzuschieben, wenn es dafür keine Hindernisse gibt. Gibt es weder Hindernisse für die Abschiebung noch sind Gründe für einen zeitweiligen Verzicht auf die Abschiebung da, muss die Ausländerbehörde abschieben.
http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/8-perspektiven-nach-negativem-abschluss-eines-asylverfahrens/61-ausreisepflicht-und-vollziehbare-ausreisepflicht/ (Archiv-Version vom 16.09.2015)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:48
@canales

Noch einmal langsam und zum mitschreiben: Wer zur Ausreise per rechtskräftigen Beschluss verurteilt wurde, der muss das Land verlassen und zwar innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist. Wer die Asylgründe nicht erfüllt aber Abschiebehindernisse hat, der erhält eine Duldung und gehört somit nicht mehr zu dem Personenkreis, die den Staat innerhalb der angegebenen Frist verlassen müssen, denn dieser Erhält eine befristete Duldung.


Und ob mein Vorschlag zu einer Erhöhung des Kirchenasyls führen würde, dies interessiert mich gar nicht, denn so viele Kirchen gibt es gar nicht.
Denn Fakt ist und bleibt, es gibt zahlreiche Personen die zur Ausreise verpflichtet sind, und zwar ohne Wenn und Aber. Wenn ich wegen irgend etwas einen rechtskräftigen Bescheid vom Amt habe, dann habe ich dem auch Folge zu leisten, ohne Wenn und Aber und andernfalls drohen mir entsprechende Sanktionen durch Rechtsmittel.

Und wenn wir nun bereit sind, diesen Personen eine anständige und schöne Fahrt bis an die landesgrenze zu ermöglichen, dann ist es auch eine Art der Flüchtlingshilfe. Denn Hilfe gibt es nicht nur in die eine Richtung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:54
@Vote_against
Dann lies bitte nochmals Ausreisepflicht und Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht...
Weshalb so Wenige ausreisen liegt nicht an der Vollziehbarkeit sondern an der simplen Ausreisepflicht, der aus verschieden Gründen die Vollziehbarkeit entgegen steht, habe ich ja bereits oben ausgeführt.

Falls Du Zahlen hast, dass bei vollziehbarer Ausreisepflicht auf Abschiebungen verzichtet wird, würde ich gerne mal drauf schauen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:56
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:Unser Anliegen war, sie an die deutsche Grenze in Richtung ihres Zieles zu bringen
Nein, Du wolltest sie nur los werden, raus aus Deutschland. Ob sie damit ihrem Ziel näher kommen, war Dir offensichtlich egal, sonst hättest Du Dich schlau gemacht, ob sie die Reisepapiere für die Durchreiseländer haben, oder ob sie von Österreich z.B. postwendend zurück geschickt werden. Oder wie sie von dort aus nach Hause kommen.
Aber nein: An der deutschen Grenze hat sich das Problem für Dich erledigt.
Ist das Gedankenlosigkeit?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:58
@canales

Machst du das extra oder willst du dich nur so stellen?
Ich schrieb mehrfach dass ich von denen spreche, die tatsächlich zur Ausreise verpflichtet sind und nicht die, deren eine Duldung zusteht.
Zitat von canalescanales schrieb:Falls Du Zahlen hast, dass bei vollziehbarer Ausreisepflicht auf Abschiebungen verzichtet wird, würde ich gerne mal drauf schauen...
Auf die Schnelle:
Warum Deutschland so wenige Asylbewerber abschiebt

Nur einer von drei Asylbewerbern wird anerkannt, trotzdem bleiben die meisten im Land – weil Sachbearbeiter fehlen oder die zuständigen Länder den Aufwand scheuen. Das Hauptproblem aber ist ein anderes.

Doch unter den Hunderttausenden, die in den vergangenen Jahren in Deutschland Asyl suchten, wurde regelmäßig nur jeder Dritte als Flüchtling anerkannt (2014: 25,8 Prozent). Das bedeutet jedoch nicht, dass alle anderen zurückgeschickt werden. Wer sich die Zahlen der vergangenen Jahre anschaut, sieht, dass auch die abgelehnten Bewerber meist in Deutschland bleiben: 2014 standen 202.834 Asylanträgen 21.764 freiwillige Ausreisen und Abschiebungen abgelehnter Bewerber gegenüber (2013: 127.023/16.646).

Für Wilfred Burghardt, den Vorsitzenden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung (AG Rück) steht fest: "Deutschland zieht auch wegen des relativ niedrigen Abschiebungsrisikos so viele Asylbewerber an. Die Mängel bei der Aufenthaltsbeendigung sind ein wesentlicher Pull-Faktor", sagte er der "Welt". Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 10.884 Ausländer abgeschoben (2013: 10.197), darunter auch Migranten mit abgelaufenem Visum oder abgelaufener Aufenthaltserlaubnis. Wie viele davon abgelehnte Asylbewerber waren, wird nicht gesondert erhoben.

Wie groß die von Burghardt angesprochenen "Mängel bei der Aufenthaltsbeendigung" sind, zeigt die Diskrepanz zwischen Ausreisepflichtigen und Abgeschobenen: Laut BAMF waren am 31. Dezember 2014 154.191 abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig, davon 40.970 "unmittelbar ausreisepflichtig", das heißt, es lagen keinerlei Gründe für eine Duldung vor. Wer diese doppelte Kluft zwischen abgelehnten Asylbewerbern und ausreisepflichtigen sowie zwischen ausreisepflichtigen und tatsächlich abgeschobenen Asylbewerbern untersuchen möchte, bekommt offizielle Informationen nur in Häppchen. Dabei sind die Innenpolitiker sehr gut informiert.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article138669557/Warum-Deutschland-so-wenige-Asylbewerber-abschiebt.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 20:59
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Nein, Du wolltest sie nur los werden, raus aus Deutschland. Ob sie damit ihrem Ziel näher kommen, war Dir offensichtlich egal, sonst hättest Du Dich schlau gemacht, ob sie die Reisepapiere für die Durchreiseländer haben, oder ob sie von Österreich z.B. postwendend zurück geschickt werden. Oder wie sie von dort aus nach Hause kommen.
Aber nein: An der deutschen Grenze hat sich das Problem für Dich erledigt.
Ist das Gedankenlosigkeit?
Du willst es auch nicht kapieren! Zur tatsächlichen Ausreise wird nur der verpflichtet, bei dem alle Papiere vorliegen, denn ansonsten gilt das als Abschiebehindernis.

Und das Ticket, welches sie erhalten, hat eine Gültigkeit bis zu ihrer Heimat, denn der deutsche Staat schiebt niemanden nur bis zur Grenze ab.
Wir, also meine Freunde und ich, würden es nur als gute Geste sehen sie trotz ihres Bahntickets bis an die Grenze zu bringen. So würden sie wenigstens innerhalb Deutschland nciht mit einem überfüllten Zug fahren müssen. In einen Zug können sie dann in den Bahnhof hinter der Grenze noch immer einsteigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 21:02
@Vote_against
Wenn ich das richtig deute waren 40.000 vollziehbar ausreisepflichtig, es gab 21.000 freiwillige Ausreisen und Abschiebungen...wo liegt jetzt Dein Problem...die 19.000 die nicht abgeschoben wurden, aus welchen Gründen auch immer?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 21:03
@canales

Das Problem liegt in den 19.000 Plätzen, die dringend benötigt werden!


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25.09.2015 um 21:06
@Vote_against

Davon ist vermutlich mehr als die Hälfte untergetaucht und versucht sein Glück in einem anderen Land...ich seh dies nun nicht unbedingt als großes Problem.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 21:08
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Davon ist vermutlich mehr als die Hälfte untergetaucht und versucht sein Glück in einem anderen Land
Kannst du das belegen, denn das erwarte ich von dir. Gerade von dir, wo du vorhin noch auf Korinthenkacker gemacht hast und eine Nebendiskussion um die rechtlich genaue Begrifflichkeit eröffnet hattest.
Also liefere doch bitte einen Beleg für deine Aussage


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 21:10
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:ich seh dies nun nicht unbedingt als großes Problem.
Ich sehe auch kein großes Problem darin, den wirklich ausreiseverpflichteten Personen die Reise bis zur Grenze möglichst bequem anzubieten und daher verstehe nicht die Diskussion darüber, dass wir (meine Freunde und ich) uns als Hilfe zur Rückführung angeboten haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 21:12
Ich sehe auch kein großes Problem darin, denn wirklich ausreiseverpflichteten Personen die Reise bis zur Grenze möglichst bequem anzubieten und daher verstehe nicht die Diskussion darüber, dass wir (meine Freunde und ich) uns als Hilfe zur Rückführung angeboten haben.
Das Problem ist unter anderem, dass es dir offensichtlich egal ist, wie die Leute dann wirklich nach Hause kommen, wie @FF schon richtig sagte. Hauptsache weg aus Deutschland.


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