Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:15Anzeige
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden [...]https://dejure.org/gesetze/GG/11.html
wichtelprinz schrieb:Verfassungsartikel werden nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt und nicht durch Gesetze.Werfe einen Blick in Art. 8 Abs 2 GG
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.Deine Aussage ist einfach falsch.
wichtelprinz schrieb:Och da steht in der Verfassung das ein Gesetz die Versammlungsfreiheit einschränken kann. Sag ich doch Verfassubgsartikel können nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt werden. -.-Das ist falsch, das Aufenthaltsgesetz oder das Strafgesetz haben §§ und keine Artikel.
SergeyFärlich schrieb:Das GG schränkt hier nicht selbst einKlar in dem es klar benennt das ein Gesetz es einschränkt. -.-
wichtelprinz schrieb:Klar in dem es klar benennt das ein Gesetz es einschränkt. -.-Welches Gesetz ist denn im GG genannt? Es wird hier nur die Möglichkeit eröffnet, eben dieses Grundrecht mittels Gesetz einzuschränken - was im Nachgang ja auch gemacht wurde.
SergeyFärlich schrieb:Welches Gesetz ist denn im GG genanntEben keins -.- Die Verfassung bindermt aber die Gesetze. Nur mit dem osts möglich das Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden können. Und das muss in der Verfassung stehen und dirch die Verfassung geregelt werden
Es wird hier nur die Möglichkeit eröffnet, eben dieses Grundrecht mittels Gesetz einzuschränkenUnd nur darum schränkt es das Gesetz ein, würde es nicht im GG stehen , dass es durch ein Gesetz eingeschränkt wird, würde das GG über diesem Gesetz stehen. Die Möglichkeit besteht nur durch den Verweis im GG und nicht durch das Gesetz.
wichtelprinz schrieb:Eben keins -.- Die Verfassung bindermt aber die Gesetze.??
dass Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden dürfenAber nur wenn durch das Grundgesetz legitimiert. Es ist die Verfassung die abwägen muss wo Ausnahmen für Gesetze erlassen werden dürfen und es sind nicht die Gesetze die festlegen wo die Verfassung Ausnahmen schaffen muss.