Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.03.2019 um 14:43Anzeige
Realo schrieb:Kleiner Nachtrag noch: Es brauch keinen Urteilsspruch.Davon stimmt mal wieder gar nichts. Tut mir leid. Du hast ein vollkommen falsches Verständnis von der Paragraphenlage. Die 200000 stehen nicht im GG, sondern in dem das GG ausführendem Gesetz. Und eine schlichte Rechtsklage gibt es auch nicht. Mannmannmann. @Realo
Solange in Art. 16a nicht steht: Politisch Verfolgte erhalten bis zu einer Obergrenze von 200.000 pro Jahr Asyl, braucht es auch keine Verfassungsklage.
Man könnte allenfalls gegen das Gesetz (nicht das Asylrecht), wonach bei 200.000 Ende der Fahnenstange ist, klagen. Das wäre aber keine Verfassungsklage, sondern eine schlichte Rechtsklage.
shionoro schrieb:Es braucht durchaus einen Urteilsspruch um zu behaupten, dass etwas verfassungswiedrig ist.Nö. es reicht gegen das Gesetz mit der Obergrenze zu klagen unter der Behauptung, es sei verfassungswidrig, weil in Art. 16a nichts von einer Obergrenze steht.
Realo schrieb:Nö. es reicht gegen das Gesetz mit der Obergrenze zu klagen unter der Behauptung, es sei verfassungswidrig, weil in Art. 16a nichts von einer Obergrenze steht.wie oft denn noch? DAS IST SCHWACHSINN! Und Du könntest beispielsweise nicht gegen das Gesetz klagen, weil deine Klage unzulässig wäre, weil Du nicht betroffen bist. Mann.
shionoro schrieb:Vorallem, wenn du von Jura keine Ahnung hast.Natürlich geht das nur mit Anwalt. :troll:
Realo schrieb:Wenn man das Gesetz kennt und der Meinung ist, dass es gegen die Verfassung verstößt, wird jeder Anwalt auf Wunsch die Klage einlegen.Das wird kein Anwalt machen, oder nur ein sehr korrupter. :troll:, weil du nicht betroffen bist und deinen Klage damit unzulässig. Littip: https://www.amazon.de/Staatsrecht-Staatsgrundlagen-Staatsorganisation-Verfassungsprozess-Lernbücher/dp/340672597X/ref=sr_1_3?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&keywords=staatsrecht&qid=1551448402&s=gateway&sr=8-3 ;) @Realo
shionoro schrieb:Da würden die doch großes politisches Kapital draus schlagen können.wohl eher nicht, da ja viele so froh sind, dass endlich weniger kommen, dass nicht mehr kommen dürfen etc blabla.....aber warten wir es ab, wenn es eng wird, könnte es Klagen geben.
shionoro schrieb:dass die Obergrenze der Regierung was gutes ist, weil sie den Rechten an Zulauf nimmt?Und wieder einmal sind die Betroffenen (Flüchtlinge) reine innenpolitische Verfügungsmasse.