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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:11
@neugierchen

Aber wieder bezeichnend, dass du auf mein eigentliches Argument, dass nämlich von den dort als asyl- oder schutzberechtigt Anerkannten kein Einziger in die EU ausgeflogen wird, sondern dort in dem "Luxuselendslager" ("4-Sterne-Knast") bleiben muss, bis er schwarz wird, wohlweislich nicht eingegangen bist, weil es wohl sicher deiner eigenen Haltung entspricht. Dann solltest du aber nicht mehr "16a" erwähnen, wenn der nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Weil das deutsche Asylrecht eben nicht in Afrika gilt.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:16
@Realo
Ich akzeptiere und schätze unser Asylartikel. Dort ist klar umrissen wer Asyl erhalten soll. Ich finde es auch gut wenn Menschen während Kriegen Schutz geboten wird. Allerdings sollte Krieg kein Asylgrund werden sondern wir es uns als Aufgabe auf die Fahnen schreiben Kriege zu beenden das die Menschen dort wieder friedlich leben können. Auch sehe ich keinerlei Gründe unser Asylgründe zu erweitern. Das unterscheidet uns.

Das Menschen nach 16a nach Deutschland geholt werden steht für mich außer Frage. Alle anderen Schutzbedürftigen wird dort geholfen, wer weder subsidiär noch asylberechtigt ist, dem helfen wir nicht. Ansonsten können wir allen die wollen helfen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:17
Herrlich, wie du es schaffst auf kein einziges Argument dessen, dem au "antwortest", einzugehen, sondern ständig ein neues fass aufmachst.

Einen schönen Nachmittag noch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:17
@Realo
das hatte Neugierchen geschrieben:
Dazu bedarf es aber keine Asylgesetze da dieser Personenkreis hier nicht asylberechtigt ist. Genau wie die subsidiären die ja auch die Zeit in den Asylbewerberbegüßungscamps bleiben könnten. Ich bin auch der Meinung das nur Asylberechtigte nach Europa eingeflogen werden sollten. Nicht alle.
bitte das unterstrichene beachten.

Insofern war er schon vorher darauf eingegangen - es sollen also nicht alle in den Lagern bleiben.

@neugierchen
glaube, Realo hat dich entweder missverstanden oder nicht richtig gelesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Realo hat dich entweder missverstanden oder nicht richtig gelesen.
weder noch

(fluchtartig das Gelände verlass)

Übrigens ist bei uns Asyl und subsidiärer Schutz gleichgesetzt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:21
@Realo
scheinbar hattest du doch etwas falsch verstanden, wenn du hier so pauschalierst:
Zitat von RealoRealo schrieb:Genau das hatte ich in den letzten Tagen immer behauptet, dass aus diesen "Asylbewerberbegüßungselendslagern" kein einziger nach Europa darf, sondern da bleiben muss,
... obwohl Neugierchen eindeutig geschrieben hatte: "nicht alle" bzw. dass nur die mit subst. Schutz bleiben könnten, dagegen die Asylberechtigten nach Par.16... ausgeflogen werden sollten...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nach Par.16
es gibt keine Pars, sondern nur Artikel. Und im Übrigen verdrehst du wieder alles. Bin wech.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:24
Zitat von OptimistOptimist schrieb:.. obwohl Neugierchen eindeutig geschrieben hatte: "nicht alle" bzw. dass nur die mit subst. Schutz bleiben könnten, dagegen die Asylberechtigten nach Par.16... ausgeflogen werden sollten...
Da ist nichts verdreht @Realo

Genau so habe ich es gemeint.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:27
Noch einmal: Asyl- und Schutzberechtigte sind gleichgestellt. Leider ist das im Art. 16a noch nicht verewigt, und man kann auch raten warum. Und das trotz GFK.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:28
Zitat von RealoRealo schrieb:Asyl- und Schutzberechtigte sind gleichgestellt
sagst du. Und dann folgt:
Zitat von RealoRealo schrieb:Leider ist das im Art. 16a noch nicht verewigt,
also doch nicht gleichgestellt.

Ändert aber nichts daran, dass Neugierchen diese hier meint:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:in meiner Welt gibt es noch asylberechtigte nach 16a.
... welche ausgeflogen werden sollten ...
... und eben NICHT dass alle bleiben sollen.

Auch wenn subst. Schutz und Asyl wegen politischer Verfolgung unter das Asylrecht fällt, sind es dennoch 2 unterschiedliche Personengruppen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:32
Zitat von OptimistOptimist schrieb: sind es dennoch 2 unterschiedliche Personengruppen.
Die gleichgestellt sind. @neugierchen möchte aber gerne einen Keil zwischen die beiden treiben, also die voll Asylberechtigten und die 2. Klasse Berechtigten. Letztere müssen leider in Afrika bleiben, schließlich sind sie in den Luxuselendslagern vor Krieg geschützt. Auch wenn Kriege meistens etwas länger dauern als Regimes; der Afghanistankrieg z.B. ist inzwischen 45 Jahre alt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:33
Zitat von RealoRealo schrieb: @neugierchen möchte aber gerne ... die voll Asylberechtigten und die 2. Klasse Berechtigten
das hatte ich schon verstanden. Du sprachst aber davon dass er angeblich ALLE dort lassen will, das ist aber nicht richtig deine Aussage.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:33
Auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund ihrer
Rasse (der Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
Nationalität,
politischen Überzeugung,
religiösen Grundentscheidung oder
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet)
außerhalb ihres Herkunftslands befinden und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder aufgrund der begründeten Furcht nicht in Anspruch nehmen wollen.
Beispiele für Handlungen, die als Verfolgung gelten können, sind:
Anwendung physischer oder psychischer Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt,
gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden,
unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung,
Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes mit dem Ergebnis einer unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Bestrafung,
Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind.

So, das sind die Gründe für Schutz

Ausschlussgründe für eine Schutzberechtigung
Eine Schutzberechtigung der drei Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz – kommt nicht in Betracht, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Dazu gehören:
Wenn eine Person ein Kriegsverbrechen oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat, als Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil sie wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.


http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/Fluechtlingsschutz/fluechtlingsschutz-node.html (Archiv-Version vom 17.08.2018)

Ist doch ziemlich einfach zu konkretisieren, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:35
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ausschlussgründe für eine Schutzberechtigung
Wenn du ein neues fass aufmachst, schreibst du immer fettgedruckt, richtig? Dann kann man das Fette ja überlesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 16:36
@Realo
das bleibt jedoch trotzdem ein Fakt:
Zitat von OptimistOptimist schrieb: Du sprachst aber davon dass er angeblich ALLE dort lassen will, das ist aber nicht richtig deine Aussage.
Deshalb mein Einwand dass du pauschaliert hattest.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 17:00
ja, es gibt Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und es gibt das Abschiebeverbot. Erstere "dürfen" dann nach Europa, wenn es nach @neugierchen Meinung geht, was machen wir mit dem Rest?

Ganz davon abgesehen, dass es keine Asylzentren außerhalb Europas geben wird. Es ist ja nicht einmal gewährleistet, dass es die - eigentlich beschlossenen - Ausschiffungszentren geben wird. Wurde alles verlinkt. Worüber diskutieren wir noch mal?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 17:11
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ganz davon abgesehen, dass es keine Asylzentren außerhalb Europas geben wird. Es ist ja nicht einmal gewährleistet, dass es die - eigentlich beschlossenen - Ausschiffungszentren geben wird. Wurde alles verlinkt. Worüber diskutieren wir noch mal?
Es ist uns eine Trendwende in der Migrationspolitik gelungen. Unsere Linie setzt sich immer mehr durch. Erstmals sind nun Zentren außerhalb der EU, sogenannte Anlandeplattformen, vorgesehen. Dorthin sollen illegale Migranten nach der Rettung aus Seenot zurückgebracht werden und nicht mehr automatisch nach Europa. Das ist ein wichtiger Schritt hin zum australischen Modell und zum Schutz unserer Außengrenzen. Wir haben uns auch auf strengere Regeln für NGO-Schiffe geeinigt, diese müssen sich an internationales Recht halten und dürfen die libysche Küstenwache nicht mehr behindern.
http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Kurz-Asyl-Zentren-in-Nordafrika/339429925
Tja, diesem weitsichtigen Politiker traue ich auch nach dem ersten Schritt viele weitere in die richtige Richtung zu. Die EU Ratspräsidentschaft wird ihm dabei in die Hände spielen und er kann immer mehr von seiner Richtung überzeugen.

Übrigens, ich glaube eher wenn da steht es kommt als wenn Du schreibst:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ganz davon abgesehen, dass es keine Asylzentren außerhalb Europas geben wird.
Er dürfte sehr viel mehr Einfluss und Weitsicht haben als Allmyuser.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 17:14
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Er dürfte sehr viel mehr Einfluss und Weitsicht haben als Allmyuser.
@Tussinelda
sprach von Asylzentren und nicht von
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Anlandeplattformen,
zu denen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: illegale Migranten nach der Rettung aus Seenot zurückgebracht werden sollen
Von Möglichkeiten, auf den "Anlandeplattformen" Asylanträge zu stellen, hab ich bisher nichts lesen können.
es handelt sich wohl eher um die berüchtigten "Ausschiffungszentren".

Wir müssen viele Wortneuschöpfungen lernen und verstehen lernen, was sich dahinter verbirgt bzw. was sie eigentlich meinen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 17:19
@neugierchen
lies doch mal Deinen link, das sind keine Asylzentren, in denen Asyl beantragt werden kann, dass sind einfach Lager, in die man die Menschen bringt die es wagen, übers Mittelmeer zu kommen. So wie die Lager in Libyen. Aus Deinem link:
Sie wollen keine Ermächtigung für Asylanträge für Europa in diesen eventuellen Zen­tren. Dann gäbe es keine legalen Asylmöglichkeiten mehr, oder?
Außerdem hatte ich da schon deutlich bessere Quellen geliefert, als oe24......müsstest Du eben mal lesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.08.2018 um 17:22
Zitat von RealoRealo schrieb:Von Möglichkeiten, auf den "Anlandeplattformen" Asylanträge zu stellen, hab ich bisher nichts lesen können.
Steht da vielleicht
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Es ist uns eine Trendwende in der Migrationspolitik gelungen.
Kurz möchte in der ersten Zeit keinen Pull Faktor

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sich dagegen ausgesprochen, dass Flüchtlinge in möglichen Aufnahmezentren in Nordafrika Asylanträge stellen können. Das erzeuge einen "irrsinnigen Pull-Faktor"

Die Frage sei auch, ob "alle 60 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, wirklich automatisch das Recht haben, dass sie einen Asylantrag in Europa stellen können, oder ob sie den nicht auch anderswo auf der Welt stellen könnten." Diese Debatte werde noch zu führen sein.
Kurz ergänzte, es sei schlauer, die Menschen direkt aus den Krisengebieten zu holen als zuerst einen Anreiz zu setzen, dass sie die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer anträten. Ziel sei es, dass "die Menschen, die künftig im Mittelmeer gerettet werden, nicht mehr nach Europa gebracht werden, sondern außerhalb Europas aussteigen".

https://www.br.de/nachricht/oesterreichs-kanzler-kurz-gegen-asylantraege-in-aufnahmezentren-100.html (Archiv-Version vom 12.12.2018)

Das allerdings die Debatte dorthin gehen muss Asylanträge dort stellen zu können ist doch wohl klar.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem hatte ich da schon deutlich bessere Quellen geliefert, als oe24.
Naja, besser? Ob nun alles besser ist was Du postest mag der geneigte Leser beurteilen. Ich bin nicht narzisstisch und sage meine Links sind besser


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