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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.689 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 21:23
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es wird so viel Geld für sonst einen Scheiß rausgehauen, da stört mich das nun auch nicht.
Ich gehe davon dass Du Steuern zahlst, daher finde ich diesen Spruch schon mehr als fahrlässig.
Richtig wäre: man sollte schauen dass für keinen Scheiß Geld rausgehauen wird, wenn mir nach deiner Einstellung gehen können wir immer Geld verpulvern...immer...für alles Unsinnige, man hätte immer eine Entschuldigung.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Hat ja auch keiner behauptet, soweit ich weis.
Warst Du nicht der der mich gefragt hat ob ich ihre Insolvenz will?

Ich versuche Dir klar zu machen das genau dass außer Geldverschwendung auch Unrecht und Gesetzesverstöße sind.
- was ist mit den anderen Bürgen, wieso sollte man auch nicht deren Rechnungen zahlen zB 2010?
- wieso wird eine Gerichtsentscheidung ignoriert?
- Bürgen ist jetzt eine Möglichkeit Asyl und Einwanderungsgesetze zu umgehen...die Beträge sind gedeckelt...würde mich nicht wundern wenn das zu kriminelle Handlungen führen könnte (Unberechtigte zahlen an den Bürgen, nicht mehr an den Schlepper)

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 22:01
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich gehe davon dass Du Steuern zahlst, daher finde ich diesen Spruch schon mehr als fahrlässig.
Richtig wäre: man sollte schauen dass für keinen Scheiß Geld rausgehauen wird, wenn mir nach deiner Einstellung gehen können wir immer Geld verpulvern...immer...für alles Unsinnige, man hätte immer eine Entschuldigung.
Natürlich ist es nicht gut wenn Steuergelder verschwendet werden. Aber so haben wir eben alle verschiedene Ansichten, was man als Verschwendung betrachtet und was nicht. Und da auch viel Geld ausgegeben wird, für Sachen die ich nicht befürworte, so können sich auch andere damit abfinden, dass die Länder jetzt nun diese Regelung getroffen haben. Ändern kann man es ja eh nicht nur schwer bis gar nicht.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:- was ist mit den anderen Bürgen, wieso sollte man auch nicht deren Rechnungen zahlen zB 2010?
- wieso wird eine Gerichtsentscheidung ignoriert?
Das musst du die fragen die das ganze so geregelt haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 22:05
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es wird so viel Geld für sonst einen Scheiß rausgehauen, da stört mich das nun auch nicht.
Und genau wegen dieser dekadenten Haltung hinken wir auch überall hinterher...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 22:07
@Atrox

Nun, ich bin kein Politiker und iniziiere sicher keine Demos gegen Steuerverschwendung. Daher kann ich mir diese Haltung wohl erlauben. Ist auch nervenschonend, wenn man sich über Dinge, die man eh nicht ändern kann, versucht erst gar nicht aufzuregen. :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 22:25
@Bone02943

Man kommt halt aus der Spirale nicht raus, wenn das Argument „wir bezahlen viel größeren Murks“ anführt. Warum sollte dann auch irgendwer aufhören für Murks zu bezahlen?

Was mir halt übel aufstößt, ist dass jeder wahrscheinlich schonmal falsch beraten war und dann Kosten zu tragen hatte. Ich habe auch mal eine Zahlung geleistet, die eigentlich garnicht gültig war. Hat mir nur keiner gesagt und vernünftig gelesen habe ich auch nicht. Nachdem ich mein Zeug eingereicht habe, war die Gesamtforderung zwar erloschen, aber meine Zahlungen habe ich nicht zurückbekommen. Oder ein Kumpel von mir, bei dem der Gläubiger (staatliche Stelle) mehr gepfändet hat als an Einkommen rein kam. Man „beriet“ ihn insofern, dass man ihm mitteilte, dass das schon so richtig sei. Nachdem ich dann mit ihm zusammen alles in die Wege geleitet habe, hörte das auf. Geld zurück? Nö.

Aber beim Thema Asyl setzt der Verstand und das richtige Maß halt aus. Nichts gegen Flüchtlingshilfe. Die die da berechtigterweise gekommen sind sollten eigentlich keinen Bürgen nötig haben. Aber nun haben sich halt ein paar Leute doch dazu bereiterklärt, obwohl nicht geregelt ist, wie lange es gilt. Das ist schon die erste Fahrlässigkeit. Warum unterschreibt man was, was man scheinbar nicht versteht? Die zweite Sache ist, dass es wieder so aufgeladen von Emotionen geführt wird. Mir ist eigentlich vollkommen egal, ob Willi Winzig nun in Privatinsolvenz gehen muss oder eine Schule im Osten nun doch noch zehn Jahre auf die dringende Sanierung warten muss (Geld fällt ja nicht vom Himmel), aber wenn Leute dann in ihrer selbstherrlichen Gutmütigkeit sagen, dass man ja auch für anderen Schwachsinn Geld ausgibt, könnte ich halt in die Tischkante beißen. Wenn wir jetzt aber mal wieder an den Punkt kommen, wo der Rechtsstaat der Gutmütigkeit weicht, können wir es uns auch eigentlich gleich sparen.

Ist jetzt viel länger geworden als gewollt und da ich dich @Bone02943 als eher sachlichen und interessanten Diskutanten erlebe bist du auch eigentlich nicht der richtige Adressat. Sieh es mir nach, das musste jetzt mal irgendwie raus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 22:26
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ist auch nervenschonend
das bedeutet wohl = in deinem Sinne.
Bei anderen Themen bist Du unentspannter...hauptsache wieder No Nations No Border, wir haben das Geld.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 22:40
@Atrox
https://m.dw.com/de/bürgschaften-für-flüchtlinge-die-gute-tat-wird-teuer/a-46174943
Hier kommen Betroffene zum Wort...sagenhaft:
der Syrer bürgt für ein Elternpaar und zwei weitere Familien, super Bonitätsprüfung, wenn ich je zwei Kinder einsetze komme ich auf 10 Personen...hat er geglaubt er stemmt das mit 2000 netto, 800 Miete und eigene Familie?
Da ist „Verkalkulieren“ eine sehr nette Umschreibung, es war auch da bekannt dass ein Flüchtling um die 1000€/Monat kosten kann...ich glaube er könnte nicht mal 2 Monate bezahlen (~20k)
Ich stelle für mich fest - dieser Bürgen war schon mal keiner, um so zynischer sein Satz:
"Ich bin Deutschland sehr dankbar für alles. Aber man muss zu seinem Wort stehen"..tja dann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 23:57
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Denn die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt: Während Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort.
sie war unbefristet. diese Rechtsauffassung vertrat der Bund, und davon wussten einige Länder auch. Bayern hat sich an den Programmen nicht beteiligt (soweit mir bekannt und ohne nachzuschauen; in einigen Ausländerämtern wurde wohl eine andere, zweifelhafte Ansicht vertreten.
Was macht man im Zweifel? man sucht einen Fachman auf, BEVOR man bürgt.
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Ich halte es halt nicht für unklar, wenn ein Vertrag keine Frist vorsieht und es kein übergeordnetes Gesetz gibt. Dann gibt es schlicht keine zeitliche Begrenzung.
richtig.
@Tussinelda
als Betriebsrätin kennt das aus der täglichen Praxis: ein Arbeitsvertag, in dem keine Befristung schriftlich vereinbart wurde, gilt unbefristet .
oder würdest du dem Arbeitgebern Recht geben, wenn sie jetzt reihenweise die mangelnde Befristung beklagen? (ich höre dich schon: falsches Beispiel sagen. Nein , kein falsches Beispiel. Verträge sind Verträge und werden idR von geschäftsfähigen Menschen geschlossen
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das Bundesverwaltungsgericht hat doch bestätigt dass die Gesetzeslage klar war.
so ist es.
Dennoch versucht die Politik nun, dieses Urteil zu umgehen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Weil die Länder anderer Auffassung gewesen sind
es kommt in Rechtsangelegenheiten immer wieder mal zu unterschiedlichen Auffassungen. Die Auffassung des Bundes war den Ländern aber wohl bekannt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Bund dann halt recht.
ne, das hat entschieden, wie das GEsetz auszulegen ist. Da wird nicht "einer Seite Recht gegeben"!

schauen wir uns den alten GEsetzestext (vor der Änderung 2016) an und schauen, ob ein Laie wie @Tussinelda , @lawine oder @Bone02943 den Inhalt verstehen kann:
Zitat von lawinelawine schrieb:(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.
verständlich, oder?

Kosten für den Lebensunterhalt - verständlich, oder?
sämtliche öffentlichen Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit[sind] zu erstatten -

Verpflichtung des Bürgen : Essen bezahlen, Miete bezahlen, Arzt und Krankenhaus bei Bedarf, Pflege ebenfalls - das ist soweit verständlich, oder?

auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen welche gesetzl Ansprüche kann ein Ausländer haben?
Wohngeld zum Beispiel, aber auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etc pp

das aufnehmende Land/die aufnehmende Kommune soll durch die Verpflichtungserklärung von allen Aufwendungen zur Versorgung freigestellt sein - das ist der Zweck einer solchen Verpflichtungserklärung -- das ist soweit verständlich, oder?

weiter, nächster Absatz:
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.
Schriftform wurde eingehalten, nix mit Handschlag und ich weiß nicht, was da alles gesagt wurde. -- das ist soweit verständlich, oder?

öffentliche Stellen haben einen Erstattungsanspruch --- das ist soweit verständlich, oder?#
die ausgelegten Kosten sind vollstreckbar - - das weiß man also schon beim Unterschreiben, dass Kosten auf einen zukommen werden, falls der, für den ich bürge, seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. --- das ist soweit verständlich, oder?
(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.
es findet ein Datenaustausch zwischen Auslandsvertretung (also Botschaft, Niederlassung, Konsulat, whatever) und Ausländerbehörde der Gemeinde des Bürgen statt -- das ist soweit verständlich, oder?
4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht

unverzüglich und Kenntniserlangung sind die buzzwords dieses Abschnittes:
es wird nix dem Belieben irgendeiner Behörde überlassen, sondern ein unverzügliches Handeln wird in Aussicht gestellt sobald Kenntnis von geleisteten Zahlungen genommen wird. Damit macht man dem Bürgen nochmal klar, dass die Konsequenz aus der Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung ist --das ist soweit verständlich, oder?
erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte.
nochmal: das ist notwendig, weil die öffentliche Hand von allen Kosten durch die Verpflichtungserklärung freigestellt wird.
diese gilt, solange der Eingeladene seinen Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften kann --das ist soweit verständlich, oder?

die einzige Einschränkung, die diese Verpflichtungserklärung (bis 2016) enthält, ist folgende:
Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.
ICH wusste damals (und schon früher) dass ich für die gesamte Zeit bürgen würde, in der der eingeladene Mensch Mittel der öffentlichen Hand zu seinem Lebensunterhalt, für seine Unterkunft, seine ärztliche Versorgung oder als Pflegefall benötigt. Wenn sich die Person aus eigenen finanziellen Mitteln versorgen kann, erlischt die Verpflichtungserklärung nicht! Ich müsste dann nur keine eigenen Mittel zur Versorgung beisteuern.


und nun erkläre mir mal einer , warum ein Mensch, der über ein Mindesteinkommen aus Arbeit verfügen muss und der sich im Stande sieht, eine solche Verpflichtungserklärung abzugeben (man denkt doch über so was nach!! hier meint, die REchtslage sei unklar!
hätte man eine Befristung ins GEsetz schreiben wollen, so hätte eine Befristung im Gesetz gestanden!!!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 00:22
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Gesetzeslage war unklar, wie oft denn noch? Erst ab 2016 war sie klar.
nein, sie war nicht unklar.
es gab (nach meiner kurzen REcherche) wohl bei einigen die HOFFNUNG darauf, dass es eine Befristung geben könnte bei Gewährung des Asyls. einige Ausländerämter sollen auch solche Annahmen bekräftig haben . "Soll" muss ich sagen, da mir keine konkreten Fälle einer folgenschweren Fehlberatung bekannt sind.
Von wem diese Hoffnung (möglicherweise) genährt wurde, weiß ich nicht.
es würde mir aber das Verhalten der Bürgen im Nachhinein weit besser erklären als das Hunderte von Bürgen blauäugig eine Verpflichtungserklärung abgegeben hätten, deren Konsequenzen sie nicht kannten.
Die Verpflichtungserklärungen kamen nämlich nicht aus "bildungsfernen Schichten" sondern stammen von Menschen mit gutem Einkommen (dieses wird geprüft) oder wurden von Vereinen und Kirchgemeinden abgegeben, die dann als GEsamtschuldner haften.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 00:30
@lawine
Deine Wiederholungen sind einfach nur anstrengend, denkst Du wirklich Du bekommst eine andere Antwort von mir, nur weil Du alles mehrfach wiederholst?
Die Rechtslage war unklar. Punkt.
Wie die Verpflichtungserklärungen formuliert waren (aufgrund der unklaren Rechtslage) wissen wir nicht, wir haben keine vorliegen.
Aber vielleicht hilft Dir das:
In weiteren Entscheidungen war unter anderem der genaue Wortlaut der Verpflichtungserklärungen ausschlaggebend. Mit diesen Erklärungen hatten sich die Bürgen verpflichtet, für den Lebensunterhalt der eingereisten Flüchtlinge aufzukommen. Beklagte waren die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf als Sozialleistungsträger.

Klagen überwiegend erfolgreich
Dabei waren die Klagen gegen den Landkreis Gießen überwiegend erfolgreich, wie eine Gerichtssprecherin am Abend dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Kosten, die nach Asylantragstellung entstanden, durften aufgrund dieser Verpflichtungserklärungen nicht angefordert werden. Nur bis zum Zeitpunkt der Asylantragstellung können Kosten rückverlangt werden.
http://www.migazin.de/amp/2018/11/09/verwaltungsgericht-giessen-unterschiedliche-urteile-fluechtlingsbuergschaften/
Zitat von lawinelawine schrieb:ICH wusste damals (und schon früher) dass ich für die gesamte Zeit bürgen würde, in der der eingeladene Mensch Mittel der öffentlichen Hand zu seinem Lebensunterhalt, für seine Unterkunft, seine ärztliche Versorgung oder als Pflegefall benötigt. Wenn sich die Person aus eigenen finanziellen Mitteln versorgen kann, erlischt die Verpflichtungserklärung nicht! Ich müsste dann nur keine eigenen Mittel zur Versorgung beisteuern.
ja, Du bist eben supi. Poste doch mal Deine Verpflichtungserklärung, dann hätten wir schon mal eine........ ;)

und auch schön zu wissen, dass Menschen mit geringem Einkommen für Dich gleichbedeutend mit "bildungsfern" sind. Sagt eigentlich schon alles.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 01:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Poste doch mal Deine Verpflichtungserklärung,
wie denn?
Bayern hat dieses Programm damals nicht aufgelegt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 04:37
@lawine

Im Bezug auf Asylbewerber war man da aber anderer Meinung. Ob du das nun wahrhaben willst oder nicht. Es ändert an der Sache nichts. Man ging von falschen Tatsachen aus. Punkt aus Ende.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 07:07
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Im Bezug auf Asylbewerber war man da aber anderer Meinung
In bezug auf Asylbewerber ist man auch bei anderen Themen manchmal anderer Meinung, da wird z.B. die Angabe von falschen Identitäten nach wie vor nicht bestraft.
"Man stellte fest, dass „im Asylverfahren auch wiederholte unzutreffende Angaben von Antragsstellerinnen und Antragsstellern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit nicht strafbar sind“. ...
Wie WELT erfuhr, können Alter oder Identität damit weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen....
Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab.
Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist....
https://www.welt.de/politik/deutschland/article187397370/Bundesregierung-Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 07:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab.
das ist doch nicht mehr zu verstehen. :shot:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 07:39
Zitat von lawinelawine schrieb:Die Verpflichtungserklärungen kamen nämlich nicht aus "bildungsfernen Schichten" sondern stammen von Menschen mit gutem Einkommen (dieses wird geprüft) oder wurden von Vereinen und Kirchgemeinden abgegeben, die dann als GEsamtschuldner haften.
Für die Sichtweise, dass geringes Einkommen mit Bildungsferne gleichzusetzen sei, empfehle ich, selbst in die Politik zu gehen, um Mitstreiter zu findenn, denn diese Sichtweise ist mir bisher noch von keiner Partei so bekannt.
Oder irre ich mich da?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 07:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Rechtslage war unklar. Punkt.
Wie die Verpflichtungserklärungen formuliert waren (aufgrund der unklaren Rechtslage) wissen wir nicht, wir haben keine vorliegen.
Die Rechtslage war klar. Punkt.

Es stand jedem frei seine Verpflichtungserklärung dahingehend zu formulieren, eine zeitliche und sachliche Frist zu setzen.

Ich bleibe dabei, Leute die voreilig was unterschrieben haben wollen jetzt den Hals aus der Schlinge ziehen. Mein Vorschlag: Die sollen sich zusammentun und ein Spendenkonto eröffnen, sich einfach eingestehen, dass sie Mist gebaut haben und fertig. Da würde ich sogar was beisteuern, denn im Kern haben sie ja gutes getan. Dann kann man sich den ganzen „falsche Beratung“ und „lang bestehende Gesetze sind plötzlich unklar“-Bullshit auch einfach sparen. Verantwortung übernehmen nennt man das da, wo ich herkomme.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 07:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:das ist doch nicht mehr zu verstehen
Dass es nicht nachzuvollziehen ist, ist die eine Seite, die andere ist, das machts dann auch viel einfacher mit x verschiedenen Identitäten x-Mal Transferleistungen abzugreifen, wenn das hier zur Normalität wird:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:"Man stellte fest, dass „im Asylverfahren auch wiederholte unzutreffende Angaben von Antragsstellerinnen und Antragsstellern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit nicht strafbar sind“.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 08:02
Es bleibt die Frage warum dann andere falschen Angaben zur Identität bestraft werden?
Von wegen alle gleich behandeln.

Interessant wird es doch wenn eine mit falscher Identität vor Gericht geht und das da wiederholt...und es straffrei bleibt.

Aufwiedersehen Demokratie, Aufwiedersehen Deutschland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 08:24
Außerdem müßte das doch Urkundenfälschung sein? Aber das fällt vermutlich nicht unter den Wortlaut des Gesetzes. Versteh ich nicht, dass da kein Gesetz gemacht wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 08:49
@stereotyp
eben nicht, das wurde hier doch schon durchgekaut.......

@Atrox
na wenn Du es besser weißt als die Länder, Kommunen, und die, die tatsächlich so eine Verpflichtung gesehen haben und als die Gerichte, bitte schön.


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