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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 22:01
@the_unforgiven
3 Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendbrot. Wenigstens ein Frühstück, wenn nicht klar ist, wann es die nächste Mahlzeit gibt.

Keine Snacks, keine Käsestangen, kein Trallala, keine 8 Stunden ohne Frühstück, Mittagessen oder sonstwas.

Egal, ob jemand danach verlangt, denn auch im Gefängnis stehen sogar Schwerverbrechern 3 Mahlzeiten zu und werden angeboten, egal ob sie gegessen werden.
Fürsorgepflicht nennt sich das.

Und das sind für Dich "heftige Vorwürfe" gegen die Polizei?
Ich hatte noch nichtmal einen Schuldigen benannt ... vermutlich sind die Bematen, die die Leute morgens festnahmen, davon ausgegangen, dass die von den Kollegen später was bekommen und die dachten, das wäre schon erledigt oder haben´s vergessen.
Ist aber total egal, wie sowas passiert: Auch wenn jemand unter Stress nicht wahrnimmt, dass er hungrig ist, kann es ihn aggressiv machen.

Nochmals: Es wurde gefragt, was ich verbessern würde und das wäre ein Punkt: 3 Mahlzeiten am Tag.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Auf einem Flug kann man keine Standards erwarten wie in einer Anstalt.
Und gerne nochmal: Der Flug begann erst nachts. Davor wurde stundenlang mal da, mal dort gewartet.

Und was das andere angeht: Ein Teil der Leute (!) konnte alleine duschen und auf Toilette, ein Teil (!) bekam Mittagessen, ein Teil (!) konnte Zigarettenpause machen.
Schlimmstenfalls war jemand seit morgens unterwegs, die meiste Zeit gefesselt und keine Minute alleine und bekam in 18 Stunden zwei mal was zu essen.
Zitat von KcKc schrieb:Frage wäre ja auch: was haben dann die ganzen Begleitpersonen und Bundespolizisten gegessen und getrunken? Die werden kaum den ganzen Tag Dienst gemacht haben, ohne Wasser oder ein, zwei Mahlzeiten.
Der Bericht handelt vom Umgang mit Abzuschiebenden, nicht davon, wie die Beamten eingesetzt oder verpflegt wurden oder ob sie die Überstunden vergütet bekamen, Urlaub nehmen können oder nicht.
Wäre schön, man könnte beim Thema bleiben.

Sehr genau ist der Bericht darin, zu beschrieben, was die Abzuschiebenden zu essen bekamen b.z.w. zum Teil nicht bekamen, und ich denke das wurde nun ausreichend diskutiert.
3 Mahlzeiten hättest Du ihnen auch zugestanden.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 22:25
Zitat von KcKc schrieb:Das ist jetzt nur meine Meinung, aber ich glaube, der Bericht war in dieser Hinsicht einfach etwas ungenau.
denke ich auch zumal Forderungen anderer Häftlinge nach anderen Dingen im Bericht wörtlich erwähnt wurden.

Verschiebt man die Mengen und Reisezeiten gegeneinander (mehr ungefährliche weniger begleiter, längere Anreise, drogies oder zuckerkranke...) so könnte daraus durchaus ein Problem entstehen und an das sollte man denken.
Also daran daß diejenigen die aufgegriffen wurden nicht in die Zelle kommen und daher evtl. nicht automatisch versorgt werden, bei Übergabe dann eben bis zum Terminal und dann bis nach dem Boarding dauert bis es wieder was gibt.

WENN man die abschiebung an sich mal nicht betrachtet, WENN es menschenwürdige Abschiebung gibt dann sieht sie meiner Meinung nach in der Praxis so aus wie im Bericht.
Zitat von FFFF schrieb:Keine Snacks, keine Käsestangen, kein Trallala, keine 8 Stunden ohne Frühstück, Mittagessen oder sonstwas.
wie gesatgt spezifiziere inwiefern Käsestangen, Käsebrot, Sandwich Dir -im Gegensatz zum rest der arbeitetnden Welt- nicht als menschliche Verpflegung gereichen.
Zitat von FFFF schrieb:auch im Gefängnis stehen sogar Schwerverbrechern 3 Mahlzeiten zu und werden angeboten, egal ob sie gegessen werden.
Fürsorgepflicht nennt sich das.
ich habe wie gesagt auch probleme damit wenn man nicht ordentlich versorgt wird.

Allerdings erwarte ich unterwegs, und dazu zählt alles außerhalb einer festen Einrichtung, eine Anpassung an die Gegebenheiten und das bedeutet man kann kein Buffet aufbauen in einem Terminal F.
Belegte Brote sind eine Mahlzeit.

Probleme kann ich mir vorstellen bei den schweren fällen, einem der fixiert werden muß und sich erst gerade selbst verletzt hat würde ich ohne ärztliche aufsicht und Behandlungsräume in der Nähe kein Essen geben.
Zitat von FFFF schrieb:Und gerne nochmal: Der Flug begann erst nachts. Davor wurde stundenlang mal da, mal dort gewartet.
Mit Essen nach der Kontrolle, also sobald die vorrangige Sicherheit hergestellt wurde (punkt44)

Wir reden also deffinitiv über die Fahrten von den anderen Dienststellen nach München bzw. der Wartezeit auf den Dienststellen.

Hierzu sind mir weder Dertails bekannt noch einschlägige Richtlinien die die Versorgung vor und auf gefangenentransporten regeln..
Fakten interessieren mich da schon wenn die jemand hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 07:22
@the_unforgiven
Fakten sind, dass den meisten Leuten aus der Gruppe erst nachmittags etwas zu Essen gegeben wurde und dass Hunger unter Stress bei vielen zu Aggressionen führt.

Mein Vorschlag: 3 Mahlzeiten.
Weder habe ich Buffet geschrieben, noch dass es keine Sandwiches sein können, jedoch halte ich Snacks wie Käsestangen nicht für ausreichend.

Und darüber muss man zwei Tage lang diskutieren....


Und nun zur Bewertung des Berichtes:
Die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden wird gelobt.
Das ist positiv und im Folgenden gibt es einen Haupt-Kritikpunkt und viele kleinere, die mal als Kritik, mal als Empfehlung formuliert werden.
In der Zusammenfassung:
Im Verlauf der Abschiebungsmaßnahme wurden keine Vorwürfe der absichtlichen Misshandlung von Rückzuführenden durch begleitende Polizeibeamte an den CPT herangetragen. Im Gegenteil wurde die Maßnahme gut vorbereitet und professionell durchgeführt. Kritisch jedoch sieht der CPT die Misshandlung eines Rückzuführenden, die er an Bord des Flugzeugs beobachtete. Er empfiehlt, dass Begleitbeamte der Bundespolizei nicht gestattet sein sollte, Techniken anzuwenden, die die Atemfähigkeit einschränken, und/oder absichtlich starke Schmerzen zuzufügen (z.B. durch Quetschen der Genitalien), um kooperatives Verhalten zu erreichen. Ferner sollten alle begleitenden Polizeibeamten während der Durchführung solcher Maßnahme eine sichtbare Kennzeichnung tragen und grundsätzlich an einer Einsatznachbesprechung teilnehmen. Auch sollte die Gesamtzahl der speziell ausgebildeten Begleitpersonen erhöht werden.

Der CPT betont, dass zur Verringerung der Gefahr eines Verstoßes gegen den Grundsatz der
Nichtzurückweisung niemand aus Deutschland abgeschoben werden sollte, während noch ein
gerichtliches Verfahren mit aufschiebender Wirkung anhängig ist. Zu diesem Zweck empfiehlt er, vor der Übergabe von Rückzuführenden an die Behörden des Bestimmungslandes ein Verfahren in der Praxis wirksam umzusetzen, bei dem sich noch einmal nach dem letzten Sachstand erkundigt wird („last call“-Verfahren). Die einschlägigen Schutzvorkehrungen, u. a. der Zugang zu einem Rechtsanwalt von Beginn der Freiheitsentziehung an, müssen in der Praxis angewendet werden.
Insoweit hat der CPT gewisse Vorbehalte, was die Vorgehensweise der deutschen Behörden angeht, die Betroffenen erst spät oder gar in letzter Minute über eine bevorstehende Abschiebung zu benachrichtigen.
Der CPT empfiehlt ferner, Personen, bei denen eine Selbstverletzungs- und/oder Suizidgefahr besteht oder die unter psychischen Problemen leiden, einer umfassenden ärztlichen Begutachtung zu unterziehen, bevor Schlussfolgerungen über ihre Reisetauglichkeit gezogen werden.
Ferner sollte erforderlichenfalls während der gesamten Abschiebungsmaßnahme ein Dolmetscher zur Verfügung stehen.

Die vorhandenen Beschwerdemechanismen sollten so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis zugänglich und wirksam sind, u. a. indem Rückzuführenden in mündlicher und schriftlicher Form und in einer für sie verständlichen Sprache geeignete Informationen darüber zur Verfügung gestellt werden, wie eine Beschwerde zu erheben ist.

Der Bericht befasst sich ferner mit verschiedenen Fragen zur Situation von Rückzuführenden, die sich in der Justizvollzugsanstalt Eichstätt (Abschiebungshafteinrichtung) in Abschiebungshaft
befinden. Insbesondere sollten die bayerischen Behörden (ehemalige) Strafvollzugsanstalten an die besonderen Bedürfnisse von Abschiebungsgefangenen anpassen, sowohl was die materiellen
Bedingungen als auch den Vollzug an sich angeht, u. a. ein System der offenen Tür und Zugang zu Tagesaktivitäten. Der CPT weist ferner erneut darauf hin, dass die Abschiebungshaft durch spezielle Vorschriften geregelt sein sollte, die dem besonderen Status von Abschiebungsgefangenen Rechnung tragen.

Im Hinblick auf Abschiebungsgefangene, die in einem besonders gesicherten Haftraum
untergebracht sind, fordert der CPT die zuständigen Behörden erneut dazu auf, das Verbot der
Bewegung im Freien als besondere Sicherungsmaßnahme abzuschaffen, und empfiehlt, diesen
Gefangenen mindestens eine Stunde Bewegung im Freien pro Tag zu gestatten. Auch sollte ihnen gestattet werden, zu telefonieren und Besuch zu empfangen.
Darüber hinaus sollte die Privatsphäre der unter Videoüberwachung stehenden Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen gewährt werden, etwa durch eine Verpixelung des Toilettenbereiches auf den Videoüberwachungsmonitoren.
Zusätzlich sollten bei schutzbedürftigen Gefangenen wirksamere Maßnahmen zur Vorbeugung von Selbstverletzung und Suizid getroffen werden, indem die psychosoziale Betreuung ausgeweitet und der Kontakt mit der Außenwelt verbessert wird. Empfehlungen werden u. a. auch zur ärztlichen Schweigepflicht und der Unabhängigkeit des medizinischen
Personals sowie zur medizinischen Eingangsuntersuchung ausgesprochen
http://docs.dpaq.de/14814-cpt-bericht.pdf

Alleine in der Zusammenfassung werden 10 Mängel angesprochen, angefangen mit der kurzfristigen Benachrichtigung vor der Abschiebung, über zu wenige/zu wenig ausgebildete Begleitpolizisten bis zu den Haftbedingungen in Abschiebehaft.

Im Bericht werden außerdem noch zahlreiche Empfehlungen gegeben, um das Verfahren an die Richtlinien anzupassen. Ganz am Anfang wird z.B. angesprochen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist und die Rückführungen dorthin gar nicht stattfinden sollten.
Es gibt keine scharfen Formulierungen, aber die Delegation ist auch keine Untersuchungskommission und ist, um weiter solche Beobachtungen durchführen zu können, auf die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden angewiesen.
Es wird Kritik sachlich und zurückhaltend geäußert, aber doch deutlich genug. Die Bewertung überlässt der Bericht dem Leser.

Das heißt vor allem, dass nicht die Richtlinien oder Gesetze geändert werden müssen, sondern dass es bei der Durchführung hapert. Einerseits werden zu wenige tatsächlich abgeschoben, andererseits Richtlinien nicht beachtet.

Manchem mag das wie Haarspalterei aussehen, aber es ist gängige Praxis, Polizeimaßnahmen so weit wie möglich zu regulieren. Das soll auch der Polizei Rechtssicherheit geben, für den Fall dass jemand Klage erhebt und womöglich nach Abschiebung wieder zurückgeholt werden muss... wie auch schon geschehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 07:34
Zitat von FFFF schrieb:Alleine in der Zusammenfassung werden 10 Mängel angesprochen, angefangen mit der kurzfristigen Benachrichtigung vor der Abschiebung
Zitat von FFFF schrieb:Ganz am Anfang wird z.B. angesprochen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist und die Rückführungen dorthin gar nicht stattfinden sollten
Zitat von FFFF schrieb:Die Bewertung überlässt der Bericht dem Leser.
Und ich als Leser bewerte jetzt: "kurzfristigen Benachrichtigung" kann ich nicht als Mangel werten, sondern das ist praxisnah und effektiver.
Ob Afghanistan sicher ist oder nicht, da streiten sich halt die politischen Lager.
Zitat von FFFF schrieb:Das heißt vor allem, dass nicht die Richtlinien oder Gesetze geändert werden müssen
das mit der Benachrichtigung sollte mMn dahingehend geändert werden, dass nicht zu zeitig benachrichtigt wird.
Zu zeitige könnte eine Abschiebung im Endeffekt verhindern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 07:55
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und ich als Leser bewerte jetzt: "kurzfristigen Benachrichtigung" kann ich nicht als Mangel werten, sondern das ist praxisnah und effektiver.
Ob Afghanistan sicher ist oder nicht, da streiten sich halt die politischen Lager.
es wird oft genug gar nicht benachrichtigt, auch nicht kurzfristig.
Und Abschiebungen werden aufgrund zweier Todesfälle von Asylbewerbern, die durch Zwangsmaßnahmen erstickt wurden, abgebrochen, wenn sich zu sehr gewehrt wird. Zum Schutz der Asylbewerber und der Polizei. Abschiebungen werden - entgegen dem Wunsch einiger hier - nicht um jeden Preis durchgeführt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und Abschiebungen werden aufgrund zweier Todesfälle von Asylbewerbern, die durch Zwangsmaßnahmen erstickt wurden, abgebrochen, wenn sich zu sehr gewehrt wird
das kann ich direkt noch nachvollziehen.
Was ich nicht verstehen kann:
Wieso 5 oder 6 Polizisten nicht mit einem Abzuschiebenden (also mit einem einzigen Menschen -> 5 gegen Einen) fertig werden können ohne ihm die Kehle abzudrücken?
Ich meine, da kann gefesselt werden usw und selbst wenn jemand gefesselt wurde, wird man nicht mit ihm fertig?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:02
@Optimist
hat wohl mit dem Maß der Verzweiflung zu tun. Aber sind ja alles nur böse Kriminelle, die eh nur aus purer Berechnung und um uns auszunutzen hierher gekommen sind. Von daher......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:03
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hat wohl mit dem Maß der Verzweiflung zu tun.
und diese Verzweiflung äußert sich dann erst im Flugzeug? (wurde hier irgendwo berichtet, dass Einer vorher noch ruhig war...)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:08
@Optimist

Naja, ich schätze bei einem, der erheblich Kriminell ist und seine Nichtabschiebung erzwingen will, dass er schon vor dem Einsteigen in den Flieger randalieren würde. Da hat er doch bessere Chancen, nochmal zu entkommen.


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13.05.2019 um 08:19
Zitat von OptimistOptimist schrieb:h als Leser bewerte jetzt: "kurzfristigen Benachrichtigung" kann ich nicht als Mangel werten, sondern das ist praxisnah und effektiver.
Ob Afghanistan sicher ist oder nicht, da streiten sich halt die politischen Lager.
Ich glaube, dass kurzfristig gemeint war als "unmittelbar vor der Abschiebung" und dass die Leute gleichen Tag noch abgeschoben werden.

Man könnte sie z.B auch noch zwei Tage in Gewahrsam halten, bis alle juristischen Fragen geklärt sind und Gelegenheit war, Verwandte und Rechtsanwälte zu kontaktieren (wie eigentlich vorgesehen.)
Die Hektik erzeugt Stress und Fehler, wie in dem Fall dessen, der aus der Psychiatrie abgeholt wurde und sich kurz vor Abflug als doch nicht reisefähig herausstellte, weil die Bescheinigung vor dem Suizidversuch ausgestellt worden war.
Bei anderen sind noch rechtliche Fragen offen.

Die Sicherheitslage in Afghanistan ist keine Geschmacksfrage, das wird im Bericht erläutert


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:27
@Optimist
Eine Panikattacke lässt sich nicht logisch begründen und sinnvoll timen und auch wenn andere das anders beurteilen, ist gut möglich, dass es eine war.
Z.B. Flugangst, Verzweiflung, Konfrontation mit der Unausweichlichkeit, wenn im Flieger keine Möglichkeit mehr besteht, dass die Aktion abgebrochen wird.

Außerdem kann gerade die übermäßige Gewaltanwendung eine Panik eskalieren lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:33
Aber ein "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht für die Jury aus Hilfssherrifs hier. Weil irgendwo im Netz steht, wie man sich im Linienflug gegen die Abschiebung wehren kann, muss der Mann das in der Chartermaschine kaltblütig durchgezogen haben, trotz der offensichtlichen Aisyichslosigkeit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:37
Also, meiner Erfahrung nach, wenn sich einer derartig wehrt, dass man so viele Kräfte braucht, um ihn einigermaßen unter Kontrolle zu bringen, dann ist er nicht Herr seiner Sinne.

Menschen, die bei klarem Verstand sind, selbst ganz böse Kriminelle, kapitulieren normalerweise vor Übermacht. Ganz einfach, weil es sich nicht lohnt. Die würden vllt versuchen, den POlizisten noch irgendwie schnell einen Schlag zu geben, aber sobald die einmal von 4-5 Leuten festgehalten werden geben die auf, weil sie wollen, dass sie losgelassen werden und wissen, dass ihnen ihr Kraftaufwand nichts mehr bringen wird.

Wer da weitermacht, selbst unter dem Risiko noch größerer Schmerzen, der ist normalerweise nicht bei klaren Verstand.

Sowas kenne ich aus der psychiatrie, dass man plötzlich für nen 60 Kilo Mann 4 Leute braucht, um ihn unter KOntrolle zu bringen, weil er enorme Kräfte entfaltet ohne, dass man es ihm normalerweise zutrauen würde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 08:44
Zitat von FFFF schrieb:Und darüber muss man zwei Tage lang diskutieren....
nun hätte User Teflon die Stellen zitiert und keine magische Zeitvervielfachung wäre es schneller gegangen, aber weniger empörenswert.
Zitat von FFFF schrieb:Mein Vorschlag: 3 Mahlzeiten.
Weder habe ich Buffet geschrieben, noch dass es keine Sandwiches sein können, jedoch halte ich Snacks wie Käsestangen nicht für ausreichend.
ok, also hast Du Dich nicht abschätzig über das Essen im Terminal geäußert wie dem auch sei.
Käsestangen enthalten genauso wie Käsesemmeln dieselben Zutaten und daher alle Nährstoffe die man benötigt und machen satt.
Eiweiß proteine Fett Kohlehydrate,...
Sie sind überall zu bekommen, halal, sauen nicht rum und sind auch bei Hitze lange haltbar. Daher sind sie auch bei vielen Menschen der arbeitenden Bevölkerung als Brotzeit wie Mittagessen täglich brot.
Daher hab ich diese vorgeschlagen.
Es können auch Sandwiches oder das halbe Programm von Subway sein.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und Abschiebungen werden aufgrund zweier Todesfälle von Asylbewerbern, die durch Zwangsmaßnahmen erstickt wurden,
Bei der Abschiebung?
Zitat von FFFF schrieb:Alleine in der Zusammenfassung werden 10 Mängel angesprochen, angefangen mit der kurzfristigen Benachrichtigung vor der Abschiebung, über zu wenige/zu wenig ausgebildete Begleitpolizisten bis zu den Haftbedingungen in Abschiebehaft.
Die Abschiebehaft in Eichstätt ist in einer JVA.
Wieso man dort das Gebäude nutzt erschließt sich mir nicht.
Da diese Mängel Personen betreffen die sich und andere verletzen gäbe es jedoch eine einfache Möglichkeit:
als haftuntauglich in die geschlossene abteilung.

Daß man einen toilettenplatz bei der Überwachung eines selbstgefährdenden MEnschen aussparen sollte klingt für mich wenig sinnvoll.

Die Beschwerdemanagement Mängel sind leicht zu beheben indem deffiniert wird wer wann die zettel aushändigt und diese beigestellt werden..
In einem Land in dem Polizisten Nähkurse machen müssen kann man da schon mal den Bundesdrucker anwerfen...

Von mangel an Willen und engagement ist im Bericht nichts zu lesen, er klingt realistisch und sehr positiv.
Wer einen besseren Bericht sehen will muß ihn faken egal bei welchem Prozess in der Realität.
Zitat von FFFF schrieb:Ich glaube, dass kurzfristig gemeint war als "unmittelbar vor der Abschiebung" und dass die Leute gleichen Tag noch abgeschoben werden.

Man könnte sie z.B auch noch zwei Tage in Gewahrsam halten, bis alle juristischen Fragen geklärt sind und Gelegenheit war, Verwandte und Rechtsanwälte zu kontaktieren (wie eigentlich vorgesehen.)
Abschiebehaft wird nur mit gutem Grund angeordnet und die Dauer ist kürzestmöglich zu halten.
Das gäbe einen Aufschrei wenngleich die Gewerkschaft der Polizei es gerne sähe abzuschiebende generell zu inhaftieren um nicht ständig hohe ausfallquoten zu haben bei der Abholung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 09:22
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Bei der Abschiebung?
worüber reden wir denn hier? Und ganz davon abgesehen, sollten Todesfälle bei Zwangsmaßnahmen nicht generell vermieden werden? Oder NUR bei Abschiebungen?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Die Abschiebehaft in Eichstätt ist in einer JVA.
ja und das ist eigentlich laut der EU RückführungsRichtlinie verboten, aber was soll es......man hat ja keinen Platz für die Abzuschiebenden.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 09:32
Stimmt es eigentlich das man in Österreich sein Asyl recht verliert wenn man einen Heimatsurlaub macht ? Klingt eigentlich ganz logisch weil so schlimm kann es dann gar nicht sein


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13.05.2019 um 09:34
@Tussinelda

Was ist denn deine Alternative zur JVA als Unterbringungsort?

Das interessiert mich :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 09:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
Bei der Abschiebung?

worüber reden wir denn hier? Und ganz davon abgesehen, sollten Todesfälle bei Zwangsmaßnahmen nicht generell vermieden werden? Oder NUR bei Abschiebungen?
GEnau, wovon redest Du hier?
Geht es um Todesfälle die mit Abschiebungen zu tun haben so wie Du kolporierst oder Asylgesetzgebung?
Oder redest Du von den Fällen in der klinik? Ohne Quelle oder eine freundliche Antowrt auf meine Frage weiß ich es leider einfach nicht.


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13.05.2019 um 09:39
@antrax0815
Das mit dem sogenannten Heimaturlaub ist hier doch schon längst geklärt worden. Warum wird das immer wieder hochgekramt?

@Kc
Abschiebehaft ist keine Strafhaft, somit sollten die abzuschiebenden Menschen auch nicht so untergebracht sein, als seien sie Straftäter. Sagt der Europäische und der Bundesgerichtshof. Die Menschen sollen sich freier bewegen können, selbst kochen, Handy benutzen......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.05.2019 um 09:44
@Tussinelda

Schön und gut, aber ich hatte dich ja gefragt, was denn deine Alternative zur Unterbringung ist.

Wir erinnern uns nochmal:

Abschiebehaft wird erst angeordnet und ausgeführt ganz am Ende eines Asylverfahrens, wenn die abgelehnten Antragssteller nicht freiwillig das Land verlassen haben.
Also am Ende eines ordentlichen, rechtsstaatlichen Verfahrens, nachdem sich die Antragssteller der rechtsgültigen Anordnung widersetzen.

Wenn man dann einfach mit den Schultern zuckt und sagt:,,Tja, ist halt so...", dann brauchen wir ja gar keine Asylverfahren mehr.
Und wir können doch auch nicht wollen, dass es möglicherweise dauerhaft zahlreiche Illegale in Deutschland gibt. Diese Situation wäre für niemanden gut.

Also nochmal: was ist denn deine Alternative zur Unterbringung, um eine erfolgreiche Abschiebung durchzuführen?


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