@Smiler Smiler schrieb:Ach wie stellt man sich denn die Rückführung in ein EU-Land vor, wenn dort nicht einmal die Grundbedürfnisse der Flüchtlinge geachtet werden?
Dann sollte die EU mal dafür sorgen.
Deshalb schrieb ich doch vorhin, die Aufnahmeländer an der EU-Grenze werden leider zu wenig bis gar nicht unterstützt.
Smiler schrieb:Problem von Griechenland und Italien, zunächst die angemessene Versorgung aller Flüchtlinge,
das darf eben nicht allein zu deren Problem gemacht werden, das ist es ja was ich meinte.
Wie ist denn deine Meinung
dazu? Warum denn nur das Problem von diesen Ländern? Dann braucht man sich auch nicht wundern, dass Italien langsam den Kanal voll hat!
Smiler schrieb:dann ist die Verteilung der Kontigente auf den EU-Raum ein Problem.
Ja und das kommt noch dazu. Deshalb habe ich mich ja dafür ausgesprochen, dass wenigstens Deutschland Kontingente aufnimmt - allerdings nur von schon geprüften Flüchtlingen, also welche, die einen Asyl-Anspruch erwiesenermaßen haben.
Ich bin dagegen, dass unkontrolliert Menschen nach D kommen können und hier dann erst geprüft werden.
Aber dazu dann noch mal weiter unten, weshalb ich dieser Meinung bin.
Smiler schrieb:Die Bearbeitung der Anträge wäre nun recht problemlos mit Sachbearbeitern aus der EU zu erledigen.
ja eben. Das obendrein, da sind wir uns ja mal einig. Und weshalb werden nun diese Länder mehr oder weniger allein gelassen?
Smiler schrieb:Es gibt kein Selbsteintrittsrecht für Asylsuchende.
habe ich ja auch nicht behauptet (jedenfalls nicht heute... weil, ich hab das Gesetz mittlerweile schon verstanden).
Smiler schrieb:Verstehst das Gesetz aber schon, oder?
ja, auch wenn es Tussinelda offensichtlich nicht glaubt.
Das SER ist etwas Freiwilliges. Eine Freiwilligkeit eines Landes.
Smiler schrieb:selbstverständlich jedem Staat freigestellt ist im Fall Spoileraus völkerrechtlichen oder humanitären Gründenvon Dublin abzuweichen. Das würde sich schon allein aus dem GG ergeben, ganz ohne zusätzliche Ausformulierung im Asylgesetz.
Deutschland kann ja gerne Asyl gewähren. Steht im GG, dass der Asylsuchende dazu zwingend erst nach D einreisen müsste um es zu beantragen?
Und bezüglich des Selbsteintrittsrechtes als Freiwilligkeit bin nach wie vor dieser Meinung:
Optimist schrieb am 27.07.2019:Wegen dieses Dilemmas sehe ich es nach wie vor so, dass sich an den Asylgesetzen etwas ändern müsste. Asylbeantragung eben nicht mehr im Ziel- und Wunschland.
Bedeutet also, dass diese Freiwilligkeit gestrichen werden müsste und ich hatte in dem Zitat damals auch erklärt, weshalb ich dieser Meinung bin.
Smiler schrieb:Also nach deiner Schreibweise, auf Humanität gesch....
Nenne es wie du möchtest, ich nenne es Pragmatismus … damit nicht irgendwann Deutschland vielleicht das einzige Land ist, was Flüchtlinge aufnimmt.
Smiler schrieb:Es geht um geschlossene Grenzen, egal was auf der anderen Seite der Grenze abgeht.
nö, es geht um kontrollierte Aufnahme von Asylsuchenden, mittels Kontingente (meine Beträge aus vergangenen Tagen gelesen?)
Was ist also daran unmenschlich, wenn ich nur Menschen nach Deutschland lassen wöllte, welche tatsächlich
einen Asylanspruch haben…
… dies jedoch n
icht erst in Deutschland prüfen lassen möchte ... mit all den Nachteilen die das bringt. Bis hin zu der Tatsache, dass es mit den Abschiebungen sehr schwer ist und am Ende die meisten nun doch hier bleiben, auch wenn sie gar keinen Anspruch haben (aber dennoch geduldet werden … müssen)?