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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:12
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Also nehmen wir mal an Menschen aus Afrika oder dem nahen Osten bekämen die Möglichkeit einen Asylantrag in ihrem Heimatland oder nahe ihrem Heimatland, z.B. in Flüchtlingsunterkünften in Jordanien zu stellen.
dann schauen wir mal und stellen erstaunt fest:

das gibts ja schon seit Jahren
Entwicklung eingehender Asylanträge in Uganda von 2000 bis 2018
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Uganda/fluechtlinge.php

man kann in Uganda Asyl beantragen, nicht nur in Deutschland
Asylanträge ausländischer Flüchtlinge im Libanon
Quelle: https://www.laenderdaten.info/Asien/Libanon/fluechtlinge.php

soll ich weitere Länder aufzählen, in denen man Asylanträge stellen kann?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:15
@Seidenraupe

Du kannst aber nicht in einem x-beliebigen Land einen Asyl-Antrag für Deutschland stellen. Darum ging es doch, also stell dich nich so an. Was du hier behauptest spielt in der Frage schlichtweg keine Rolle.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:18
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du kannst aber nicht in einem x-beliebigen Land einen Asyl-Antrag für Deutschland stellen
warum sollte man das tun? es gibt keinen einzigen zwingenden GRund, einen Asylantrag statt im Nachbarland unbedingt in Deutschland stellen zu müssen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Darum ging es doch, also stell dich nich so an. Was du hier behauptest spielt in der Frage schlichtweg keine Rolle.
wie ich auf angesprochene Sachverhalte antworte, dass überlass mal mir.
das hier ist eine offene Diskussion, wo jed& seinen Senf dazu geben kann.

Mein Senf dazu lautet genauso wie ich gechrieben habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:19
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:ich stimme mit dir überein. Es gibt nämlich schlicht und ergreifend keinen Grund, warum sämtliche Asylbewerber dieser Welt einen Asylantrag nur in Deutschland stellen sollten.
weshalb dies auch nicht der Fall ist, aber man kann das ja mal einwerfen......
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:nein, es verstößt nicht gegen unsere Gesetze, wenn ein Flüchtling aus Nord-Korea in Südkorea oder Japan einen Asylantrag stellt. Sprich im Nachbarland, statt in Deutschland
darum ging es nicht
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:nein, muss man nicht. Man kann auch in einem Nachbarland Deutschlands , ja oft sogar in einem Nachbarland des Fluchtlandes einen Asylantrag stellen.
ach nee, echt?
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:und es stimmt auch insoweit nicht was du behauptest, weil unser Asylrecht für MEnschen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, gar keinen Asylgrund sieht. Sie sind ja quasi schin in einem sicheren LAnd....
dem habe ich auch nicht widersprochen

@MoltoBene
es müsste ein einheitliches Verfahren sein, es müsste im Ausland EU Recht oder deutsches Recht (oder welches auch immer) gelten, es müsste eine entsprechende Infrastruktur geben etc etc. Wurde hier alles schon mehrfach durchgegangen, bitte nutze die SuFu.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:soll ich weitere Länder aufzählen, in denen man Asylanträge stellen kann?
wenn Du Dich weiter lächerlich machen möchtest, was Du meiner Meinung nach gerade machst, nur zu. Es hindert Dich niemand.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:es gibt keinen einzigen zwingenden GRund, einen Asylantrag statt im Nachbarland unbedingt in Deutschland stellen zu müssen.
aus Deiner Sicht vielleicht nicht. Aber das muss ja nicht für jeden gelten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:19
@Seidenraupe

Dann lese richtig, wenn du schon ungefragt deinen Senf dazugeben musst. Es ging in der Frage nicht darum ob es legal ist dass ein Mensch in Südkorea oder Japan Asyl beantragen kann. Es ging darum ob Menschen außerhalb von Deutschland einen Asylantrag für Deutschland stellen können und dies ist gesetzlich nicht möglich. Was du dazu behauptest hast ist schlichtweg falsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:32
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du kannst aber nicht in einem x-beliebigen Land einen Asyl-Antrag für Deutschland stellen. Darum ging es doch, also stell dich nich so an.
Stand das irgendwo ?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dann lese richtig, wenn du schon ungefragt deinen Senf dazugeben musst
mal sehen, ob ICH den Beitrag von @MoltoBene falsch verstanden habe.

da frag ich den user doch gleich mal:
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Und dieser Antrag sollte möglichst nahe der Heimat entgegengenommen und direkt dort geprüft werden. Stimmst du mit mir damit überein?
meinst du damit den Asylantrag für Deutschland oder für ein Nachbarland , in dem ein Flüchtling erstmal sicher ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:45
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:meinst du damit den Asylantrag für Deutschland oder für ein Nachbarland , in dem ein Flüchtling erstmal sicher ist?
Es ging in erster Linie nicht um Deutschland, sondern die Möglichkeiten als Flüchtling einen Asylantrag zu stellen und in einem anderen Land Asyl zu bekommen. Denn in erster Linie geht es darum, dass Menschen die aufgrund politischer Verfolgung nicht mehr in ihrem Heimatland leben können, Schutz gewährt wird.
Im nächsten Schritt könnte man das Ganze dann auf die Situation der Europäische Union übertragen, damit sich eben niemand mehr auf die beschwerliche Reise machen und alles auf eine Karte setzen muss.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:49
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du kannst aber nicht in einem x-beliebigen Land einen Asyl-Antrag für Deutschland stellen. Darum ging es doch, also stell dich nich so an. Was du hier behauptest spielt in der Frage schlichtweg keine Rolle.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:darum ging es nicht
also noch mal den Beitrag von @MoltoBene lesen, dann meine Erwiderung und dann weiter in der Diskussion, würde ich vorschlagen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:52
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Es ging in erster Linie nicht um Deutschland, sondern die Möglichkeiten als Flüchtling einen Asylantrag zu stellen und in einem anderen Land Asyl zu bekommen.
ja aber das passiert doch sowieso, also warum sollte man das dann fragen? Es kommt nicht jede geflüchtete Person nach Europa oder gar Deutschland, im Gegenteil. Also was soll so eine Frage dann, wenn es nicht darum ginge, ob man irgendwo außerhalb Deutschland auch Asyl für Deutschland beantragen kann? Das macht dann null Sinn.

@Seidenraupe
nein Danke. ICH habe deutlich gemacht, wovon ich spreche, da hätte er mich korrigieren können, ansonsten s.o.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 17:52
@Seidenraupe

Selbst wenn beide aneinander vorbei gereden haben sollten, so sind deine Einwände dem Kontext nach falsch, denn wie ersichtlich zu lesen war ging es in den Beiträgen von @Tussinelda um einen Asylantrag für Deutschland. Aber ist mir auch egal.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 20:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil es Menschenrechte gibt. Und weil man nicht schon vor der Flucht festlegen kann, wer fluchtberechtigt ist.
Der UNHCR wird das schon im Einklang mit den Menschenrechten regeln. Ansonsten mal eine Frage, wenn hier der Staat pleite geht der Sozialstaat zusammenbricht, die Menschen verhungern und verelenden oder gar deswegen ein Bürgerkrieg ausbricht. Wer sorgt dann für die Einhaltung der Menschenrecht für die hier lebenden Menschen? Das Asylrecht gibt es um einzelne Menschen oder Gruppen vor meist staatlicher Verfolgung zu schützen. Es existiert nicht um Millionen von Menschen die sich ein besseres Leben versprechen in den Sozialstaat aufzunehmen bis dieser zusammenkracht. Es gibt kein Menschenrecht auf Wohlstand und Reichtum.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Es ist zwar ein globales Problem, in erster Linie allerdings ein monetäres. Und hier sieht man den Willen der Weltgemeinschaft. Bei Kohle hört der Spaß halt auf.
Dann sollte man dies eben ändern. Und wenn die ganze Welt scheinbar nicht bereit ist zu helfen. Warum sollte wir es dann eigentlich ständig tun. Dann solltet sich die Leute hier die ständig Flüchtlinge auf Kosten der Allgemeinheit aufnehmen wollen und immer mehr Geld da reinpumpen wollen fragen warum sich der Rest der Welt einen scheiß darum kümmert und warum sie es nötig haben den Menschen in ihrem Land für ihre persönlichen Moralvorstellungen ständig zu schaden. Denn das Geld das man da ausgibt das fehlt. Fehlt für Infrastruktur, für Bildung und Forschung für die Bekämpfung von Altersarmut uvm. und/oder kommt auf die Staatschulden obendrauf bis zum Staatsbankrott. Denen die es soviel bedeutet, es gibt auch die Möglichkeit eine Bürgschaft abzulegen und diese Menschen bei sich zuhause aufzunehmen und zu versorgen. Ihr könntet auch eine private Stiftung, einen Spendenverein dafür gründen. Aber für sein persönliches moralisches Wohl- und Gutbefinden ist man selbst zuständig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 20:22
Zitat von JaimeJaime schrieb:Und wenn die ganze Welt scheinbar nicht bereit ist zu helfen. Warum sollte wir es dann eigentlich ständig tun.
Weil wir ein Grundgesetz haben, in dem Asyl garantiert wird.

Darin steht weder etwas über Obergrenzen (bspw. Seehofers "200.000 pro Jahr" (die seit 2016 nicht mal ansatzweise erreicht wurden)), noch, dass Asyl nur dann gewährt wird, wenn andere (EU-) Staaten "mitziehen".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 21:59
Zitat von JaimeJaime schrieb:Ansonsten mal eine Frage, wenn hier der Staat pleite geht der Sozialstaat zusammenbricht, die Menschen verhungern und verelenden oder gar deswegen ein Bürgerkrieg ausbricht. Wer sorgt dann für die Einhaltung der Menschenrecht für die hier lebenden Menschen?
Es gibt doch das Grundgesetz, welches das Asylrecht garantiert - ganz egal, was mal für Situationen eintreten, welche die Gesetzgeber damals nicht im Mindesten erahnen konnten, nicht auf dem Schirm hatten.

Und an diesem Asylrecht - so wie es damals "gestrickt" wurde, darf unter keinen Umständen gerüttelt werden.
Die Threadfrage erübrigt sich also vollkommen.
Zitat von JaimeJaime schrieb:...Das Asylrecht gibt es um einzelne Menschen oder Gruppen vor meist staatlicher Verfolgung zu schützen. Es existiert nicht um Millionen von Menschen die sich ein besseres Leben versprechen in den Sozialstaat aufzunehmen bis dieser zusammenkracht. Es gibt kein Menschenrecht auf Wohlstand und Reichtum.
da scheinen so manche anderer Meinung zu sein...
... nämlich dass auch viele Menschen ohne Asylgrund mal in D "anklopfen" dürfen - in der Hoffnung, dass man sie dann zumindest duldet oder nicht abschieben kann.
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Zunächst einmal gilt man lediglich als Flüchtling, wenn man als solcher auch anerkannt ist.
ach was, wer flüchtet - vor allem übers Meer - ist ein Flüchtling, da beißt die Maus keinen faden ab.
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Zunächst einmal gilt man lediglich als Flüchtling, wenn man als solcher auch anerkannt ist.
Aus wirtschaftlichen Aspekten flüchtet man eben nicht, sondern man wandert aus. Das ist ein entscheidender Unterschied. Und in diesem Fall handelt es sich dann lediglich um einen Migranten. Zudem kann man per se lediglich in ein angrenzendes Land flüchten. Jeder weitere Weg, insbesondere quer durch Europa ist eben keine Flucht mehr.
sehen anscheinend auch wieder Einige ganz anders, aber ich stimme dir zu.
Zitat von MoltoBeneMoltoBene schrieb:Diese Motivation nach der Suche eines besseren Lebens ist definitiv nachvollziehbar, jedoch darf sie eben nicht als Fluchtgrund gelten. Einfach aus dem Grund, da es sich hier um ein Fass ohne Boden handelt.
ja und vor allem, weil dies auch normalerweise das Asylrecht nicht hergeben dürfte.
Und wenn es das doch hergibt, dann gehört das mMn geändert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 22:05
@Optimist

Vielleicht hatten sich die Väter des GG ja was dabei gedacht Asyl ausschließlich denen zuzusichern die politisch verfolgt werden und die nicht aus einem sicheren Drittstaat kommen. Das würde eine Überbeanspruchung ja weitgehend verhindern.

Woher hätten die Gründungsväter der BRD wissen sollen dass heute gefühlte Gesetze angewandt werden statt des Wortlautes und dass man einen wichtigen Vorbehalt einfach dauerhaft ignoriert?


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19.09.2020 um 22:08
@Realo

In dem selben GG steht ja auch die Sache mit den sicheren Drittstaaten. Wenn das so befolgt würde würde heute niemand über Obergrenzen sprechen.

Von den 1.300.000 Menschen 2015 16 kamen ja ausnahmslos alle aus sicheren Drittstaaten.

Soweit ich weiss gibt es in Österreich keine politische Verfolgung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 22:11
@Jaime

Das mit den Bürgschaften lief ja auch nicht so dolle.
Ja ich hab das unterschrieben aber ich hab das doch nicht so gemeint die anderen sollen zahlen ich jetzt doch nicht mimimi

Und man muss einfach mal zum Ursprungegedanken der politischen Verfolgung zurückkehren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 22:20
Zitat von RealoRealo schrieb:Weil wir ein Grundgesetz haben, in dem Asyl garantiert wird.
haben wir ein GG, dass (bedingungsloses) Asyl für jeden Antragssteller garantiert? Wäre mir neu.

Aber vielleicht wurde das GG während des Corona lockdowns umgeschrieben, es sind ja einige der Meinung, dass der Staat während der Pandemie unsere Grundrechte aushebelt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.09.2020 um 23:03
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:In dem selben GG steht ja auch die Sache mit den sicheren Drittstaaten. Wenn das so befolgt würde würde heute niemand über Obergrenzen sprechen.
Wir hatten diesen Teil der Diskussion schon 26x und du weißt daher auch, wie es weiter ging, Stichwort Verpflichtung der Binnenstaaten die Asylanten aus den Erstaufnahmestaaten (Stichwort "sichere Drittstaaten") zu übernehmen, damit diese kleinen Grenzstaaten wie Griechenland nicht heillos überrannt werden, das war in "Dublin 2" so vereinbart. Wer sich nicht daran gehalten hat waren die Binnenstaaten, als Zentralstaat die Bundesrepublik D. Das änderte sich erst im August 2015, als man vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und es plötzlich nicht mehr anders ging, wollte man eine humanitäre Katastrophe vermeiden. Damit war auch Dublin 2 vom Tisch, obwohl es als Karteileiche weiterhin existiert.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:haben wir ein GG, dass (bedingungsloses) Asyl für jeden Antragssteller garantiert? Wäre mir neu.
Ja, das kann schon sein, dass dir das neu ist. Iss abba so. Von Begrenzung kann ich da nix lesen. Die von Seehofer reingemogelten "maximal 200.000" sind eine politische Willenserklärung, die genau genommen (juristisch) gegen das GG verstößt und daher dort auch nicht drin steht. Auf der anderen Seite dürfte das Bundesverfassungsgericht eine Klage wegen dieser Obergrenze aus opportunistischen Erwägungen heraus auch nicht zulassen, weil uns sonst der ganze Laden hier um die Ohren fliegt. So wird das Krumme gerade gemacht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2020 um 00:28
Zitat von RealoRealo schrieb:Weil wir ein Grundgesetz haben, in dem Asyl garantiert wird
Realo... erst einmal: welcome back. :)

Ja... Asyl wird gewährt sofern die Voraussetzungen stimmen. Und das ist gut so.
Es bedeutet allerdings nicht, das Asyl für diejenigen gewährt werden muß, die aus einem sicheren Drittstaat kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.09.2020 um 00:58
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Es bedeutet allerdings nicht, das Asyl für diejenigen gewährt werden muß, die aus einem sicheren Drittstaat kommen.
Doch, nach "Dublin 2" schon, denn man kann nicht Millionen Flüchtlinge in GR lassen. Die kriegen ja schon, wie wir wissen, Probleme mit ihren ca. 60.000 Langzeitcampern, denen es am Ende so unzumutbar war, dass sie ihre Zelte abgebrannt haben, weil sie schon 5 Jahre da rumhocken wie Vieh ohne Aussicht auf Besserung. "Dublin 2" besteht nämlich nicht nur aus Teil 1, dass die Grenzstaaten (überwiegend Italien und Griechenland) erst mal alle Flüchtlinge aufnehmen müssen, sondern auch aus Teil 2, dass sie von dort nach Quoten von den übrigen EU-Staaten aufgenommen werden. Daran haben sich die Binnenstaaten, allen voran Deutschland, zwischen 2003 und 2009 nicht gehalten, bis das BVerfG diese Praxis für verfassungsrechtlich bedenklich hielt. Danach wurde häufig vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Insgesamt war die Sache zwischen 2003 und 2015 rechtlich extrem kompliziert, und wie es dann nach 2015 weiterging, weiß ja jeder hier.

Wikipedia: Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II)#Kritik

Nachdem jetzt überall auf dem Balkan die Grenzen zu sind, kann man von "sicheren Drittstaaten" ja nur noch bei Griechenland und Italien sprechen, und da die hier keiner aufnehmen will, erst wieder seitdem kürzlich das Lager brannte, "ein paar", ist die aktuelle Situation eigentlich noch schlechter (für die Flüchtlinge) als vor 2003, zumal kaum noch ein EU-Staat überhaupt bereit ist irgendwelche Flüchtlinge aufzunehmen. Eine Schande für den "Rechtsstaatenbund" EU.


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